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- @(#) OKAMI SHELL VERSION 1.2 - VERBREITUNGSHINWEISE
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- Stand: 12.11.90
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- Die Okami-Shell ist ein Public Domain-Programm. Erwerb, Benutzung und
- Vertrieb des Programms und aller dazu gehörenden Dateien werden durch die
- folgenden Regeln festgelegt.
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- Zu der Okami-Shell gehören im Sinne dieser Regeln die Programmdateien sh.ttp,
- msh.prg, format.ttp und gem.prg sowie alle mit der Shell gelieferten Shell-
- scripts und Hilfsdateien, die Anleitungsdateien und die Quellen der Programme
- msh.prg, format.ttp und gem.prg.
- Zu den Quellen im Sinne dieser Regeln gehören alle Quelldateien, die zum Er-
- zeugen von sh.ttp benötigt werden, mit den dazugehörenden Headerdateien.
- Für eine genaue Aufstellung der Dateinamen siehe readme und okami.doc.
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- §1. ERWERB
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- 1.1 Programm
- Jeder Atari-Benutzer hat das Recht, die Okami-Shell mit allen dazugehörenden
- Dateien zu erwerben, ohne für den Erwerb bezahlen zu müssen. Davon ausgenommen
- sind die Kopiergebühren der Pd-Versandstellen, die aber den Preis von 10 DM
- für die Diskette mit der Okami-Shell nicht übersteigen dürfen.
- Das bedeutet, daß es keine sog. "Pd-Raubkopien" der Okami-Shell gibt. Alle
- Kopien der Shell sind legal.
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- 1.2 Quellen
- Die Quellen der Shell sind gegen Einsendung eines Taschenrechners bei mir er-
- hältlich. Wer die Quellen von woanders als direkt von mir bekommt, schicke mir
- bitte trotzdem einen Taschenrechner.
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- §2. BENUTZUNG
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- 2.1 Programm
- Jeder Atari-Benutzer hat das Recht, die Okami-Shell mit allen dazugehörenden
- Dateien zu benutzen. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Niemand ist
- verpflichtet, für die Benutzung der Shell irgendwem irgendwelche Beiträge zu
- zahlen (was die Zahlung freiwilliger Spenden nicht ausschließt).
- Zur Registrierung der Anwender bitte ich um die Zusendung der Pd-Software-
- Kontaktkarte.
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- 2.2 Quellen
- Jeder Anwender, der die Quellen erhalten und den Taschenrechner eingeschickt
- hat, darf die Quellen oder Teile daraus in eigenen Programmen verwenden, aller-
- dings nicht ohne Angabe meines Namens und des Namens der Shell sowohl im
- Quellcode als auch in der Dokumentation des Programms. Wer die Shell selber
- verändert, darf die veränderte Version nur mit Hinweis auf und Beschreibung
- der Änderungen vertreiben, außerdem bitte ich in diesem Fall um eine Benach-
- richtigung.
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- SOFTWARE-SUPPORT
- Jeder Benutzer der Shell hat Anrecht auf den Software-Support, d.h. Antworten
- auf Fragen, Erwerb neuer Versionen und die Chance, Anregungen und Wünsche
- für Erweiterungen verwirklicht zu sehen. Eingeschlossen sind Fragen zu den
- Quellen.
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- §3 VERTRIEB
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- 3.1 Programm
- Der Vertrieb der Shell ist grundsätzlich jedem erlaubt. Die Shell darf nur
- zusammen mit allen Dateien vertrieben werden. Das Hinzufügen von Dateien und
- die sinngemäße Erweiterung der vorhandenen Dateien ist unter Angabe auf den
- Urheber dieser Erweiterungen erlaubt. Kürzungen oder das Weglassen von Dateien
- sind nicht erlaubt. Die Datei "copying" darf nicht verändert werden. Ebenso
- darf niemand meinen Namen aus dem Programm oder der Dokumentation entfernen
- oder den Namen der Shell ändern.
- Der Verkauf der Shell ist verboten. Das Programm darf in Pd-Sammlungen nur
- angeboten werden, wenn der Diskettenpreis unter 10 DM pro Diskette liegt.
- Pd-Anbieter, die die Shell in ihrem Angebot führen, haben nicht das Recht,
- anderen Pd-Anbietern den Vertrieb der Shell zu untersagen.
- Der Vertrieb in Mailboxen und das private Kopieren ist ausdrücklich erlaubt
- und erwünscht.
- Werbung für die Shell ist erlaubt, allerdings nicht zu kommerziellen Zwecken.
- Auch hierbei gilt, daß die Shell nicht für mehr als 10 DM vertrieben werden
- darf.
- Das Untersagen von Werbungen in Einzelfällen ist vorbehalten.
- Die Shell darf als Teil von kommerziellen Softwarepaketen unter folgenden
- Bedingungen vertrieben werden:
- a) es wird kein Aufpreis für das Vorhandensein der Shell erhoben,
- b) es werden alle Dateien der Shell mitkopiert,
- c) in der Dokumentation der Software sind mein Name, der der Shell und die
- Tatsache, daß es sich bei der Shell um ein Pd-Programm handelt, angeführt,
- d) ich werde über den Vertrieb benachrichtigt.
- Individuelle Ausnahmen von dieser Regel ohne Angabe von Gründen sind vorbe-
- halten.
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- 3.2 Quellen
- Die Quellen der Shell dürfen nicht im Pd-Versand angeboten oder als Teil von
- kommerziellen Softwarepaketen vertrieben werden. Die Werbung für die Quellen
- der Shell ist untersagt (ausgenommen der Hinweis darauf, daß und wie die
- Quellen erhalten werden können).
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- Einzelne Ausnahmen aus beliebigen dieser Regeln sind vorbehalten.
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