Holzkonstruktionen als Trennwände Unser Angebot: TW/F1 18 vom ...
Sehr geehrter Herr ..., sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Entscheidung, uns in den Bieterkreis für die Trennwände aufzunehmen.
An die in dieser Offerte abgegebenen Bedingungen für den Bau und die Aufstellung der Holzkonstruktionen halten wir uns bis zum ... gebunden.
Ihre "Allgemeinen Einkaufsbedingungen SH 4/87" erkennen wir ohne Einschränkung an.
Die Preise betragen für
Trennwand, Typ 28 F pro Stück 482,- DM
Trennwand, Typ 30/2 F pro Stück 520,- DM
Die genannten Preise sind frei Baustelle in ... inklusive Abladung kalkuliert und enthalten keine Mehrwertsteuer.
Voraussetzung für die Preise ist die Abnahme von 100 Trennwänden des Typs 28 F oder 30/2 F oder gemischt. Unsere Zahlungsbedingungen lauten:
Zahlungseingang auf einem unserer Konten 30 Tage nach Lieferung und/oder Leistung ohne Abzüge vom Rechnungsbetrag
Bei der Bezahlung von Material geben wir bei einem Zahlungseingang 14 Tage nach Lieferung 2 % Skonto.
Die Wände werden auf Ihren Wunsch durch unser Personal aufgestellt. Der Festpreis für die Aufstellung beträgt pro Wand 120,- DM exklusive Mehrwertsteuer.
Wir garantieren die Fertigstellung der Wände bis zum ...
Die Anlieferung auf der Baustelle kann am ... erfolgen. Bei Anlieferung zu einem späteren Termin muß Ihr Abruf mindestens 10 Werktage vor Anlieferung bei uns eingehen.
Eine Lagerung der fertigen Trennwände können wir leider nicht länger als 5 Werktage nach Fertigstellung kostenlos für Sie übernehmen, da wir nur über sehr begrenzten eigenen Lagerraum verfügen.
Ein befreundeter Lagerhalter kann die 100 Trennwände in seiner Halle für pauschal 300,- DM pro angefangene Woche lagern. Wir hoffen, daß Sie diese kleine Abweichung von Ihren Vorstellungen akzeptieren können.
Die Lieferung ausreichend abgelagerter Hölzer mit einwandfreier Tiefenimprägnierung garantieren wir.
Schäden, die jedoch durch Aufspaltung des Holzes an den Trennwänden entstehen, können wir nur bis zu maximal 24 Monaten nach dem Aufstellungsdatum kostenlos beseitigen.
Dieser Zeitraum ist unseres Erachtens bereits großzügig gewählt, da unterschiedliche Umweltbedingungen sehr verschieden starke Einflüsse auf das Holz ausüben können. Selbst sorgfältigste Auswahl der Hölzer und beste fachmännische Imprägnierung können oft
Aufspaltungen nicht verhindern. Wir bitten daher um Verständnis für diese zeitliche Einschränkung.
Bei der Aufstellung der Trennwände durch unser Personal haften wir nach VOB.
Als Ort des Gefahrübergangs können wir ... akzeptieren.
In der Wahl des Gerichtsstandes, also des Gerichtsstandes des Erfüllungsortes, stimmen wir mit Ihnen überein. Sicher wird diese Vereinbarung für beide Teile nicht von Bedeutung sein.
Wir hoffen, daß Sie uns Ihr Vertrauen schenken und uns den Auftrag erteilen. Zuverlässige Lieferung und einwandfreie fachgerechte Leistung sind für uns eine selbstverständliche Verpflichtung.