ocr: >S1 JOSchG Halten sich Kinder oder Jugenaliche an Orten auf, an denen ihnen eine unmittelbare Gefahr fur ihr Korperliches, geistiges oder seelisches Wohl droht, SO haben die zustandigen Karten Behorden oder Stellen die zur Abwendung der Gefahr errorderlichen Vaisnanmen zu treffen. Wenn notig, haben sie die Kinder oder Jugendlichen Liste 1.: zum Verlassen des Ortes anzuhalten, Neuer 2. einem EralenungsDerecnugten zuzufuhren oder, wenn kein EraenungsDerecnugter Eintrag erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen. Eintrag EEbearb. Ins schwierigen Fallen haben die zustandigen Behorden ...