ocr: >2 Verbot der Diskriminierung I Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklarung verkundeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine - Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, 3 Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Uberzeugung, 4 nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder 5 sonstigen Umstanden. Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder 6 Internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine 7 Person angehort, ohne Rucksicht darauf, ob es unabhangig ist, 8 unter Treuhandschaft steht, keine Selb ...