ocr: rolgende Bauordnung zu treten. (2) Dieses Gesetz hat insoweit keine Geltung, als eine bo Angelegennert in die Zustandigkert des Bundes fallt ARTIKEL II offne (1) Die vor wirksamkert dieses Gesetzes beschlossenen Datei senerairegulierungsplane bilden in ihrer Gesamthert den ersten lachenwidmungsplan (9 4 dieser Bauordnung), die vor wirksamkert dieses Gesetzes beschlossenen Seneralbaulinienplane den ersten Ansichi Sebauungsplan (5 5 dieser Bauordnung). Fur ihre Kundmachung genugt dab die Beschlusse des semeinderates im Amtsblatt der Stadt Wien verotenticht worden sind, die dazugenongen Plane Geh ...