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Strafgesetzbuch
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Amiga
Atari
Commodore
DOS
FM Towns/JPY
Macintosh
Macintosh JP
Macintosh to JP
NeXTSTEP
RISC OS/Acorn
Shift JIS
UTF-8
Wrap
EPOC Database
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1998-09-15
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42.6 KB
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1,426 lines
"Data.app
ColA18
ColB18
ColA19
ColB19
ColA20
ColB20
ColA21
ColB21
ColA22
ColB22
ColA23
ColB23
ColA24
ColB24
ColA25
ColB25
ColA26
Index1
ColA26
ffentliche Urkunden:
... in einer bestimmten vorgeschriebenen Form nach gesetzlichen Verfahrensregeln ausgestellt oder durch besondere gesetzliche Vorschriften als
ffentliche Urkunde erkl
rt sind.
zB. KFZ-Kennzeichen, Begutachtungsplaketten, ...
(sonst wie
223)
AStrafausschlie
ungsgr
nde: (Abs.2 Z 1-4)
Trifft den T
ter kein schweres Verschulden und:
ist Angeh
riger betroffen ( <24 Tage )
ter ein Arzt - Heilkunde ( <14 Tage )
ter ein Krankenpfleger ( <14 Tage )
Gesundheitssch
digung, Berufsunf
higkeit <3 Tage
cA(Tatbild siehe
zu Abs. (1):
Wenn die Tat unter Umst
nden begangen wurde, bei denen nach allg. Umst
nden zu erwarten war, das die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes besonders gro
war.
zu Abs. (2):
Zustand der Berauschung - ergibt strengere Bestrafung. Wer sich vors
tzlich oder fahrl
ssig in einen Rauschzustand versetzt ... (MINDERRAUSCH!)
A(1) Wie
83 jedoch Gesundheitssch
digung od. Berufsunf
higkeit l
nger als 24 Tage.
(2) Mehrere Deliktsf
mit solchen Mitteln, auf solche Weise wobei Lebensgefahr besteht
min. 3 Personen in verabredeter Verbindung (Bande)
unter Zuf
gung besonderer Qualen
an einem Beamten, Zeugen, Sachverst. w
hrend Volziehung. seiner Aufgaben.
(3) wenn mind. 3 selbst
ndige Taten ohne begreifl. Anla
, unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen wurden.
iAwie
105, jedoch:
Tod, Verst
mmelung, Verunstaltung, Entf
hrung, Brandstiftung, Gef
hrdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen, Sprengmittel, Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz od. gesellsch. Stellung:
ngere Zeit in qualvollen Zustand versetzt
besondere Verletzung von wichtigen Interessen
Selbstmord oder Selbstmordversuch des Gen
tigten
wAAbs. (1): einfacher Hausfriedensbruch
Abs. (2): schwerer Hausfriedensbruch:
Wohnst
tte; Haus; abgeschlossener Raum, der zum
ffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Aus
bung eines Gewerbes oder Berufes dient;
unmittelbar zu einem Haus geh
render umfriedeter Raum:
Absicht - Gewaltaus
Waffe mitgef
hrt - um Widerstand zu
berwinden
Eindringen mehrerer Personen
lle der Tathandlung:
a) Nachstellen: z.B. Anschleichen, Auflauern, K
der, Fallen, ...
b) Fischen: z.B. jedes Fangen von Wassertieren
ten, Verletzen: z.B. Erlegen
d) Zueignen: z.B. getroffenes Wild aus Nachbarrevier zur
ckholen
WICHTIG: Herrenlos sonst
127 Diebstahl!
Nummer
tAAbs.(1): 4 Deliktsf
hrend einer Feuersbrunst,
berschwemmung oder unter Ausn
tzung eines Zustandes der Hilflosigkeit
in einer Kirche od. der Relogionsaus
bung dienendem Raum
an einer Sache von anerkannten wissenschaftlichem, k
nstlerischem od. geschichtlichem Wert - allgemein zug
nglich od.
ffentl.
wenn Wert > S 25.000.-
Abs.(2): wenn Wert > S 500.000.-
AErschleichung durch T
uschung
ber Tatsachen, ohne (geringes)
Entgelt zu entrichten:
Abs. (1):
rderung durch eine Anstalt des
ffentlichen Verkehrs
Zutritt zu Auff
hrung, Ausstellung, Veranstaltung, ...
Abs. (2):
Leistung eines Automaten - jedoch keine Ware!
A1. Einbrechen/Einsteigen in ein Geb
ude, Transportmittel, Wohnst
tte, abgeschlossenen Raum, Lagerplatz; Eindringen mit nachgemachtem oder widerrechtlich erlangtem Schl
ssel oder Werkzeug;
2. Aufbrechen eines Beh
ltnisses (mit Mitteln nach Z1);
3. Aufbechen einer Sperrvorrichtung (mit Mitteln nach Z1);
4. Wenn er oder ein Beteiligter, mit seinem Wissen eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich f
hrt, um den Widerstand einer Person zu
berwinden oder zu verhindern.
yAqualifizierende Umst
1. eine falsche oder verf
lschte Urkunde, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Me
2. Grenzbetrug (Grenzzeichen, Wasserstandszeichen) - unrichtig versetzt, verr
ckt, beseitigt od. unkenntlich macht;
lschlich f
r einen Beamten ausgeben;
4. Schaden mehr als S 25.000,- (Vergehen)
5. Schaden mehr als S 500.000,- (Verbrechen)
AVerm
gensbestandteile eines anderen:
a) durch falsche Angaben im Rechtsverkehr (zB. Ursprung, Beschaffenheit, Verf
gungsbefugnis...)
verbergen
Herkunft verschleiern
an sich bringen
verwahren
anlegen
verwalten
umwandeln
verwerten
an einen Dritten
bertragen
BAbs.(1): Qualifikationsgr
1. an einer Sache, die dem Gottesdienst gewidmet ist
2. an einer Beisetzungsst
tte (Grab, Friedhof,...)
3. an
ffentlichen Denkm
4. an allgemein zug
nglichen Sammlungen, wissenschaftlicher, volkskundlicher, k
nstlerischer oder geschichtlicher Werte
5. an lebenswichtigen Einrichtungen und Betrieben, die den Bed
rfnissen der Allgemeinheit dienen:
ffentliche Sicherheit
Verh
tung und Bek
mpfung von Katastrophen
ffentlicher Gesundheitsdienst
ffentliche Versorgungseinrichtungen (Wasser, Strom,...)
ffentlicher Verkehr
6. an Wehrmitteln, Bundesheer
7. wenn Sachschaden S 25.000.-
bersteigt
Abs.(2):
Wenn Sachschaden S 500.000.-
bersteigt
Fahrl
ssiges Herbeif
hren der Zahlungsunf
higkeit.
Fahrl
ssige Vereitelung der Befriedigung der Gl
ubiger nach Eintritt der Zahlungsunf
higkeit.
Beeintr
chtigung der wirtsch Lage des Gemeinschuldners in einem solchen Ausma
Zahlungsunf
higkeit eingetreten w
re, wenn nicht Gebietsk
rperschaften freiwillig diesen Erfolgseintritt verhindert h
tten.
AMehrere Menschen:
mind. 3
Eine gr
ere Zahl von Menschen:
mind. 10
Viele Menschen:
mind. 30
Feuersbrunst:
Ein sich weit verbreitender, ausgedehnter, fremdes Eigentum in gro
em Ausma
erfassender Brand, der mit gew
hnlichen Mitteln nicht mehr unter Kontrolle zu bringen ist.
ZAAbs. (1): 1-10J (schwere N
tigungsmittel)
Abs. (2): 6M-5J (minderschwere N
tigungsmittel)
5-15J (schwere K
rperverletzung, l
ngere Zeit qualvoller Zustand, in besonderer Weise erniedrigen - in Verbindung mit Abs. (1))
1-10J (- in Verbindung mit Abs. (2))
10-20J (Tod - in Verbindung mit Abs. (1))
5-15J (Tod - in Verbindung mit Abs. (2))
AAbs. (1): 6M-5J (au
erehelicher Beischlaf)
Abs. (2): 3J (Verleitung zur Unzucht)
1-10J (schw. K
rperverl., Schwangersch.)
- in Verbindung mit Abs. (1)
6M-5J - in Verbindung mit Abs. (2))
5-15J (Tod - in Verbindung mit Abs. (1))
1-10J (Tod - in Verbindung mit Abs. (2))
PAAbs. (1): Zuf
hren oder Anwerben zur gewerbsm
igen Unzucht in einen anderen Staat
Abs. (2):
Durch T
uschung das Opfer verleiten sich in einen anderen Staat zu begeben
tigung (Gewalt, Gef. Drohung) sich in einen anderen Staat zu begeben
rderung mit Gewalt - in einen anderen Staat
jeweils zum Zwecke gewerbsm
iger Unzucht.
bringen
verwahren
anlegen
verwalten
umwandeln
verwerten
an einen Dritten
bertragen
HRLICHE DROHUNG
Abs. (1): 1J
Abs. (2): 3J
JJemanden gef
hrlich bedrohen um ihn in in Furcht und Unruhe zu versetzen.
.3 Abs. (2) Strafsatzerh
hend wie bei
106 Z1-
108 T
USCHUNG
chtigungsdelikt
HAUSFRIEDENSBRUCH
Abs. (1): 1J
Abs. (3): 3J
QDen Eintritt in eine Wohnung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingen.
EIGENM
CHTIGE HEILBEHANDLUNG
6M od. 360 Tagess
Privatanklagedelikt
BLE NACHREDE@Abs.(1): 6M oder 360 Tagess
Abs.(2): 1J oder 360 Tagess
SPrivatanklagedelikt
Abs.(2):
ble Nachrede wird breiter
ffentlichkeit zug
nglich.
112-WAHRHEITSBEWEIS UND BEWEIS DES GUTEN GLAUBENS
113=VORWURF EINER SCHON ABGETANEN GERICHTLICH STRAFBAREN HANDLUNG
3M od. 180 Tagess
Privatanklagedelikt
114RSTRAFLOSIGKEIT WEGEN AUS
BUNG EINES RECHTES ODER N
TIGUNG DURCH BESONDERE UMST
DSpezielle Rechtfertigung- bzw. Entschuldigungsgr
nde f
111, 113
BELEIDIGUNG
3M od. 180 Tagess
Privatanklagedelikt
FFENTLICHE BELEIDIGUNG EINES VERFASSUNGSM
SSIGEN VERTRETUNGS-
RPERS, DES BUNDESHEERES ODER EINER BEH
BERECHTIGUNG ZUR ANKLAGE
118>VERLETZUNG DES BRIEFGEHEIMNISSES UND UNTERDR
CKUNG VON BRIEFEN
3M od. 180 Tagess
1Privatanklagedelikt
Abs.(4): Erm
chtigungsdelikt
119$VERLETZUNG DES FERNMELDEGEHEIMNISSES
6M od. 360 Tagess
1Privatanklagedelikt
Abs.(3): Erm
chtigungsdelikt
120,MISSBRAUCH VON TONAUFNAHME ODER ABH
1J od. 360 Tagess
Privatanklagedelikt
121!VERLETZUNG VON BERUFSGEHEIMNISSEN>Abs.(1): 6M od. 360 Tagess
Abs.(2): 1J od. 360 Tagess
Privatanklagedelikt
1224VERLETZUNG EINES GESCH
FTS ODER BETRIEBSGEHEIMNISSES>Abs.(1): 6M od. 360 Tagess
Abs.(2): 1J od. 360 Tagess
Privatanklagedelikt
RAUFHANDEL@1J od. 360 Tagess
tze (bei schw. K
rperverletzung)
2J (bei Tod)
@Jeder der an Schl
gerei oder Angriff mehrerer t
tlich teilnimmt.
92AQU
LEN OD. VERNACHL. UNM
NDIGER, J
NGERER ODER WEHRLOSER PERSONENGAbs. (1)+(2): 3J
Abs. (3): 6M-5J (schwere Dauerfolgen)
1-10J (Tod)
BERANSTRENGUNG UNM
NDIGER, J
NGERER ODER SCHONUNGSBED
RFTIGER
PERSONEN?Abs. (1): 2J
Abs. (2): 6M-5J (schwere Dauerfolgen)
10J (Tod)
IMSTICHLASSEN EINES VERLETZTEN\Abs. (1): 1J od. 360 Tagess
Abs. (2): 2J (bei schwerer K
rperverletzung)
3J (bei Tod)
:Jeder, der eine Verletzung bei einer Person verursacht hatZOEine Person deren Verletzung vom T
ter verursacht und die dadurch hilflos wurde
Unterlassen der Hilfeleistung
wenigstens bedingter Vorsatz
UNTERLASSUNG DER HILFELEISTUNG66M od. 360 Tagess
1J od. 360 Tagess
tze (bei Tod)
ter mu
sich in einer r
umlichen Nahebeziehung zur verungl
ckten Person befinden (z.B. Unfallszeuge, Mitfahrer, ...) T
ter hat Hilfsbed
rftigkeit nicht selbst herbeigef
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCHV1J
3J (gewerbsm
3J (Arzt)
6M bis 5J (Arzt, gewerbsm
ig od. Tod der Schwangeren)
97,STRAFLOSIGKEIT DES SCHWANGERSCHAFTSABBRUCHES
- Innerhalb der ersten 3 Monate der Schwangerschaft durch Arzt.
- oder sonstige Gefahr f
r Leben, Gesundheit (k
rperlich od. seelisch) f
r Schwangere.
- wenn Ungeborenes schwer geistig od. k
rperlich gesch
digt.
989SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH OHNE EINWILLIGUNG DER SCHWANGEREN'3J
6M bis 5J (bei Tod der Schwangeren)
FREIHEITSENTZIEHUNG
Abs. (1): 3J
Abs. (2): 1-10J
Jeder - AllgemeindeliktZ
Mensch6Entziehen der pers
nlichen Freiheit (Gefangenhalten!)
wenigstens bedingter Vorsatz
VAbs. (2):
Freiheitsentziehung l
nger als 1 Monat
unter Zuf
gung besonderer Qualen
1000ENTF
HRUNG EINER WILLENLOSEN ODER WEHRLOSEN FRAU
6M-5J
XPEntf
hren, um das Opfer zur Unzucht zu mi
brauchen oder der Unzucht zuzuf
hren.
Absichtlichkeit
101"ENTF
HRUNG EINER UNM
NDIGEN PERSON
6M-5J
siehe auch
ERPRESSERISCHE ENTF
HRUNGwAbs. (1)+(2): 10-20J
Abs. (3): 10-20J od. lebensl
nglich (bei Tod)
Abs. (4): 6M-5J (Freilassung, Forderung aufgeben)
bEntf
hrung einer Person um einen Dritten zu einer Duldung, Handlung oder Unterlassung zu n
tigen.
BERLIEFERUNG AN EINE AUSL
NDISCHE MACHT!Abs. (1): 10-20J
Abs. (2): 5-10J
SKLAVENHANDEL
10-20J
TIGUNG
Jeder - AllgemeindeliktZ
jede Person`jemanden durch Gewalt oder gef
hrliche Drohung zu einer Duldung, Handlung, Unterlassung n
tigen
wenigstens bedingter Vorsatz
Duldung = Hinnahme oder Ertragung eines Tuns
Handlung = Tun des Gen
tigten
Unterlassung = Nichtvornahme eines beabsichtigten Tuns.
Die Handlung ist nicht rechtswidrig - wenn sie nicht den guten Sitten widerstreitet.
SCHWERE N
TIGUNG
6M-5J
181'FAHRL
SSIGE BEEINTR
CHTIGUNG DER UMWELT
1J od. 360 Tagess
1821ANDERE GEF
HRDUNG DES TIER ODER PFLANZENBESTANDES
2J od. 360 Tagess
1836FAHRL
SSIGE GEF
HRDUNG DES TIER ODER PFLANZENBESTANDES
6M od. 360 Tagess
TIGE REUE
wegen
180,181,181b-183
183a7IRRTUM
BER RECHTSVORSCHRIFTEN UND BEH
RDLICHE AUFTR
KURPFUSCHEREI
3M od. 180 Tagess
bung einer den
rzten vorbehaltenen T
tigkeit!
LUFTPIRATERIE
Abs. (1): 1-10J
Abs. (2): 5-15J (Tod eines Menschen, schwere K
rperverletzung einer gr
eren Zahl von Menschen)
10-20J od. Lebenslang (Tod einer gr
eren Zahl von Menschen)
1864VORS
TZLICHE GEF
HRDUNG DER SICHERHEIT DER LUFTFAHRT
Abs. (1): 1-10J
Abs. (3): 5-15J (Tod eines Menschen, schwere K
rperverletzung einer gr
eren Zahl von Menschen)
10-20J od. Lebenslang (Tod einer gr
eren Zahl von Menschen)
187+HINDERUNG DER BEK
MPFUNG EINER GEMEINGEFAHR
188 HERABW
RDIGUNG RELIGI
SER LEHREN
6M od. 360 Tagess
MTathandlung mu
ffentlich begangen werden
berechtigtes
rgernis erregen
RUNG EINER RELIGIONS
BUNG-Abs. (1): 2J
Abs. (2): 6M od. 360 Tagess
RUNG DER TOTENRUHE
Abs. (1): 6M od. 360 Tagess
tze (Leiche/Asche Entziehen, Entfernen, Mi
handeln, ...)
Abs. (2): 3M od. 180 Tagess
tze (Schmuck entfernen)
RUNG EINER BESTATTUNGSFEIER
3M od. 180 Tagess
MEHRFACHE EHE
USCHUNG UND EHEN
TIGUNG
Privatanklagedelikte
EHEBRUCH
Aufgehoben BGBl. Nr. 762/1996
207a)PORNOGAPHISCHE DARSTELLUNG MIT UNM
NDIGENZAbs. (1) 2J
Abs. (2) 3J (gewerbsm
ig, Bande)
Abs. (3) 6M-360 Tagess
tze (Besitz, Erwerb)
Kinderpornographie
WERBUNG F
R UNZUCHT MIT TIEREN
6M oder 360 Tagess
GELDF
LSCHUNG
1-10J
ZNachmachen, Verf
lschen oder es mit dem Vorsatz
bernehmen, es in den Verkehr zu bringen.
2331WEITERGABE NACHGEMACHTEN ODER VERF
LSCHTEN GELDES4Abs. (1) 3J
Abs. (2) 6M-5J (Nennwert > S 500.000,-)
in gro
em Ausma
erfassender Brand, der mit gew
hnlichen Mitteln nicht mehr unter Kontrolle zu bringen ist.
10-20J oder Lebenslang
+Jeder (Zurechnungsf
hige) - AllgemeindeliktZ
lebender Mensch7Verursachen des Todes durch:
Begehung
Unterlassung
bedingter Vorsatz
+lebender Mensch = von (vor) Geburt bis Tod
76 TOTSCHLAG
5-10J
Jeder - AllgemeindeliktZ
lebender Mensch
ten aus allgem. begreiflicher Gem
tsbewegung:
sthenischer Affekt (Zorn, Aufwallung, ...)
asthenischer Affekt (Verzweiflung, ...)
bedingter Vorsatz
tsbewegung mu
zum Zeitpunkt der Tat bestehen.
Jedermann h
tte genauso gehandelt.
TUNG AUF VERLANGEN
6M-5J
Jeder - AllgemeindeliktZ
lebender Mensch.T
tung auf ernstliches Verlangen des Objektes
bedingter Vorsatz
MITWIRKUNG AM SELBSTMORD
6M-5J
TUNG EINES KINDES BEI DER GEBURT
Kindesmutter - SonderdeliktZ"neugeborenes Kind der KindesmutterLT
tung des Kindes w
hrend der Geburt unter Einwirkung des Geburtsvorganges.
bedingter Vorsatz
2Es mu
ein psychischer Ausnahmezustand vorliegen!
FAHRL
SSIGE T
Jeder - AllgemeindeliktZ
lebender Mensch9Herbeif
hrung des Todes durch:
Handlung
Unterlassung
Fahrl
ssigkeit
Bei unbewu
ter Fahrl
ssigkeit ist der Nachweis schwierig, da
sich die Fahrl
ssigkeit auf den Gesamterfolg der Tat erstreckte. In diesem Falle k
nnte trotz T
tung nur Fahrl
ssige K
rperverletzung vorgeworfen werden.
81=FAHRL
SSIGE T
TUNG UNTER BESONDERS GEF
HRLICHEN VERH
LTNISSEN
AUSSETZUNG6Abs. (1)+(2): 6M-5J
Abs. (3): 1-10J (bei Todesfolge)
Jedermann - AllgemeindeliktZ(Jeder Mensch (auch Kinder, Gebrechliche)<Jemanden in eine hilflose Lage bringen und im Stich lassen.
2bedingter Vorsatz (auf Lebensgef
hrdung gerichtet)
RPERVERLETZUNG
6M od. 360 Tagess
Jeder - AllgemeindeliktZ
Mensch
1. am K
rper verletzen (Abs.1)
2. an der Gesundheit sch
digen (Abs.1)
3. Mi
handeln und dadurch fahrl
ssig am K
rper verletzen (Abs.2)
6Abs. (1) - bedingter Vorsatz
Abs. (2) - Fahrl
ssigkeit
SCHWERE K
RPERVERLETZUNG
RPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN
6M-5s
83 jedoch mit schweren Dauerfolgen:
digung der Sprache, Sehverm
gen, Geh
r, Fortpflanzungsf
higkeit
erhebliche Verst
mmelung, auffallende Verunstaltung
schweres Leiden, Siechtum, Berufsunf
higkeit
RPERVERLETZUNG MIT T
DLICHEM AUSGANG
1-10J
%Wie
83 jedoch mit t
dlichem Ausgang
87%ABSICHTLICHE SCHWERE K
RPERVERLETZUNGCAbs. (1): 1-5J
Abs. (2): 1-10J (Dauerfolgen)
Abs. (3): 5-10J (Tod)
Absichtlichkeit
FAHRL
SSIGE K
RPERVERLETZUNG
Abs. (1): 3M od. 180 Tagess
Abs. (4): 6M od. 360 Tagess
tze (bei schwerer K
rperverletzung)
2J (unter bes. gef
hrl. Verh
ltnissen)
aHerbeif
hrung einer K
rperverletzung oder Gesundheitssch
digung durch sorgfaltswidrige Handlung.
89&GEF
HRDUNG DER K
RPERLICHEN SICHERHEIT
3M od. 180 Tagess
fahrl
ssige Herbeif
hrung einer Gefahr f. Leben, Gesundh., k
rperl. Sicherheit unter:
besond. gef. Verh
ltnissen
Minderrausch
,wenigstens Fahrl
ssigkeit, aber auch Vorsatz
Wichtig bei VU mit Alkohol!
EINWILLIGUNG DES VERLETZTEN
nicht rechtswidrig
/Wenn es nicht gegen die guten Sitten verst
123;AUSKUNDSCHAFTUNG EINES GESCH
FTS- ODER BETRIEBSGEHEIMNISSES62J od. 360 Tagess
tze (auch Nebeneinander verh
ngbar)
Privatanklagedelikt
124SAUSKUNDSCHAFTUNG EINES GESCH
FTS- ODER BETRIEBSGEHEIMNISSES
ZUGUNSTEN DES AUSLANDES
3J od. daneben 360 Tagess
wirtschaftlicher Landesverrat
SACHBESCH
DIGUNG
6M od. 360 Tagess
Jedermann - AllgemeindeliktZ
fremde Sache<Zerst
ren - Besch
digen - Verunstalten - Unbrauchbarmachen
wenigstens bedingter Vorsatz
SCHWERE SACHBESCH
DIGUNG+Abs.(1): 2J od. 360 Tagess
Abs.(2): 5J
DATENBESCH
DIGUNGuAbs.(1): 6M od. 360 Tagess
Abs.(3): 2J od. 360 Tagess
tze (Schaden> S 25.000.-)
6M-5J (Schaden> S 500.000.-)
127 DIEBSTAHL
6M od. 360 Tagess
Jeder - AllgemeindeliktZ
fremde bewegliche Sache
einem anderen wegnehmen
Vorsatz
SCHWERER DIEBSTAHL
Abs.(1): 3J
Abs.(2): 10J
129(DIEBSTAHL DURCH EINBRUCH ODER MIT WAFFEN
6M-5J
130-GEWERBSM
SSIGER DIEBSTAHL UND BANDENDIEBSTAHLN
6M-5J
1J-10J (Schwerer Diebstahl od. Diebstahl d. Einbruch od. m. Waffen)
UBERISCHER DIEBSTAHLE
6M-5J
5J-15J (K
rperverletzung m. schweren Dauerfolgen oder Tod)
Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder Bedrohung mit gegenw
rtiger Gefahr f
r Leib oder Leben, um sich oder einem Dritten die weggenommene Sache zu erhalten.
Bei Betretung auf frischer Tat!
ENTZIEHUNG VON ENERGIEeAbs. (1): 6M od. 360 Tagess
Abs. (2): 3J (Schaden > S 25.000,-)
1J-10J (Schaden > S 500.000,-)
VERUNTREUUNGeAbs. (1): 6M od. 360 Tagess
Abs. (2): 3J (Schaden > S 25.000,-)
1J-10J (Schaden > S 500.000,-)
aEin Gut, das ihm anvertraut worden ist, sich oder einem Dritten zueignen - Bereicherungsvorsatz!
UNTERSCHLAGUNGxAbs. (1): 6M od. 360 Tagess
Abs. (3): 2J od. 360 Tagess
tze (Schaden > S 25.000,-)
6M - 5J (Schaden > S 500.00,-)
Jedermann - AllgemeindeliktZAfremdes Gut (gefunden oder ohne Zutun in seine Gewahrsam geraten)l
das Gut sich oder einem Dritten zueignen
ohne Zueignungsvorsatz in Gewahrsam bringen und unterschlagen.
(Vorsatz (auf die Bereicherung gerichtet)
DAUERNDE SACHENTZIEHUNGyAbs. (1): 6M od. 360 Tagess
Abs. (2): 2J od. 360 Tagess
tze (Schaden > S 25.000,-)
6M - 5J (Schaden > S 500.000,-)
Jedermann - AllgemeindeliktZ
fremde bewegliche Sache4dauerndes Entziehen aus der Gewahrsam des Besitzers
Vorsatz (ohne Bereicherung)
Wiedererlangung nicht m
glich !
136"UNBEFUGTER GEBRAUCH VON FAHRZEUGEN
Abs. (1): 6M od. 360 Tages
Abs. (2): 2J (wenn Handlungen nach
129-131)
Abs. (3): 2J (Schaden > S 25.000,-)
3J (Schaden > S 500.000,-)
Jedermann - AllgemeindeliktZ+Fahrzeug - durch Maschinenkraft angetrieben1Gebrauchnahme ohne Einwilligung des Berechtigten
Vorsatz (ohne Bereicherung)
!Straffrei wenn im Familienkreis!
137-EINGRIFF IN FREMDES JAGD- ODER FISCHEREIRECHT
6M od. 360 Tagess
Jeder - AllgemeindeliktZ
Herrenlose Fische oder Wild5t
ten, verletzen od. sich od. einem dritten zueignen
0bedingter Vorsatz (Bereicherung nicht gefordert)
1385SCHWERER EINGRIFF IN FREMDES JAGD- UND FISCHEREIRECHT
Tatbestandsmerkmale wie bei
Deliktsf
1. an Wild/Fischen - Wert mehr als S25.000,-
2. in der Schonzeit unter Anwendung von Eisen, Giftk
der, Strom Sprengstoff, Schlingen
hren einer Schu
waffe (auch ein Beteiligter)
4. gewerbsm
VERFOLGUNGSVORAUSSETZUNGEN
`Wenn T
ter das Jagd-, Fischereirecht im beschr
nkten Umfang aus
ben darf - Erm
chtigungsdelikt.
GEWALTANWENDUNG EINES WILDERERS16M-5J
5J-15J (bei schweren Dauerfolgen oder Tod)
_...um sich oder einem Dritten die Beute zu erhalten!
(dem r
uberischen Diebstahl nachgebildet)
ENTWENDUNG
1M od. 60 Tagess
ZEine Sache geringen Wertes einem anderen entziehen oder sich oder einem Dritten zueignen.
Aus Not, Unbesonnenheit od. zur Befriedigung eines Gel
eine Sache geringen Wertes (bis S 1000,-)
chtigungsdelikt
im Familienkreis od. Hausgemeinschaft nicht strafbar
RAUB!Abs. (1): 1J-10J
Abs. (2): 6M-5J
Jedermann - AllgemeindeliktZ
fremde bewegliche Sache
Wegnahme oder Abn
tigung einer fremden beweglichen Sache (einem anderen) mit Gewalt oder Drohung mit gegenw
rtiger Gefahr f
r Leib oder Leben.
5wenigstens bedingter Vorsatz (Bereicherung, N
tigung)
cAbs. (2):
minderschwerer Raub (ohne erhebliche Gewalt, Sache geringen Wertes, unbedeutende Folgen)
SCHWERER RAUBb
5J-15J
10J-20J (K
rperverletzung mit schweren Dauerfolgen)
10J-20J od. Lebensl
nglich (Tod)
j2 Deliktsf
Mitglied einer Bande/Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes
Verwendung einer Waffe
ERPRESSUNG
6M-5J
Eine Person mit Gewalt oder durch gef
hrliche Drohung zu einer Duldung, Handlung oder Unterlassung n
tigen, um sich oder einen Dritten dadurch unrechtm
ig zu bereichern.
Vorsatz (N
tigung/Bereicherung)
SCHWERE ERPRESSUNG
1J-10J
4 Deliktsf
Anwendung besonders schwerwiegender Drohungen
qualifizierte Dauer der herbeigef
hrten Folgen
fortgesetzte Begehung der Tat
Herbeif
hrung besonders qualifizierter Folgen
BETRUG
6M od. 360 Tagess
vJemanden durch T
uschung
ber Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleiten - Verm
genssch
digung!
SCHWERER BETRUG6Abs. (1): 3J
Abs. (3): 1J-10J (Schaden > S 500.000,-)
GEWERBSM
SSIGER BETRUG
6M-5J
1J-10J (schwerer Betrug)
6Durch wiederkehrende Begehung - ortlaufende Einnahme.
148a+BETR
GERISCHER DATENVERARBEITUNGSMISSBRAUCHvAbs. (1): 6M od. 360 Tagess
Abs. (2): 3J (gewerbsm
ig od. Schaden > S 25.000,-)
1J-10J (Schaden > S 500.000,-)
Bereicherungsvorsatz!
ERSCHLEICHUNG EINER LEISTUNG
Abs. (1): 1M od. 60 Tagess
Abs. (2): 6M od. 360 Tagess
Abs. (3): 1M od. 60 Tagess
tze (wenn nach Abs. (2) - Entgelt nur gering)
chtigungsdelikt
150 NOTBETRUG
1M od. 60 Tagess
9Notlage - Betrug - geringer Schaden!
chtigungsdelikt
VERSICHERUNGSMISSBRAUCH
6M od. 360 Tagess
Sachversicherungsmi
brauch
Personenversicherungsmi
brauch
KREDITSCH
DIGUNG
6M od. (und) 360 Tagess
Privatanklagedelikt
UNTREUEdAbs. (1): 6M od. 360 Tagess
Abs. (2): 3J (Schaden > S 25.000,-)
1-10J (Schaden > S 500.000,-)
DVerf
gungsberechtigter od. Verpflichtungsberechtigter (Sonderdelikt)Z
BefugnisoMi
brauch der einger
umten Befugnis,
ber fremdes Verm
gen zu verf
gen oder einen anderen dazu zu verpflichten
Wissentlichkeit
153 GESCHENKANNAHME DURCH MACHTHABER
GELDWUCHER
6M-5J (und 360 Tagess
SACHWUCHER
6M-5J
GERISCHE KRIDA8Abs. (1): 6M-5J
Abs. (2): 1-10J (Schaden > S 500.000,-)
Schuldner von mind. 2 Gl
ubigernZ!Befriedigungsrechte der Gl
ubiger7wirkliche oder scheinbare Verringerung seines Vem
bedingter Vorsatz
DIGUNG FREMDER GL
UBIGER9Abs. (1): 6M-5J
Abs. (2): 1J-10J (Schaden > S 500.000,-)
ter ist Au
enstehender - sonst wie Betr
gerische Krida
NSTIGUNG EINES GL
UBIGERS
FAHRL
SSIGE KRIDA
Abs. (1): 2J
Abs. (3): 3J
160[UMTRIEBE W
HREND EINER GESCH
FTSAUFSICHT, IM AUSGLEICHSVER-
FAHREN ODER IM KONKURSVERFAHREN
161JGEMEINSAME BESTIMMUNGEN
BER DIE VERANTWORTLICHKEIT
LEITENDER ANGESTELLTER
VOLLSTRECKUNGSVEREITELUNGDAbs. (1): 6M od. 360 Tagess
Abs. (2): 3J (Schaden > S 25.000,-)
5Ein von einer Zwangsvollstreckung bedrohter SchuldnerZ Befriedigungsrecht der Gl
ubiger
wirkliches oder scheinbares Verringern des Verm
gens durch:
verheimlichen
beiseite schaffen
besch
digen
nicht bestehende Verbindlichkeiten vort
uschen
bedingter Vorsatz
1631VOLLSTRECKUNGSVEREITELUNG ZUGUNSTEN EINES ANDEREN
wie bei
HEHLEREI
Abs. (1): 6M od. 360 Tagess
Abs. (3): 2J od. 360 Tagess
tze (Schaden> S25.000,-)
Abs. (4): 6M-5J (Schaden> S 500.000,- od. Gewerbsm
igkeit)
%jede vom Vort
ter verschiedene PersonZ_eine Sache, die ein anderer durch eine Straftat gegen fremdes Verm
gen (
125-168) erlangt hat.x
Unterst
tzung bei Verheimlichen od. Verwerten der Sache
Sache kaufen, an sich bringen od. einem Dritten verschaffen
bedingter Vorsatz
4Voraussetzung ist eine hehlereibegr
ndende Vortat !
TIGE REUE (GELDW
SCHEREI)
GELDW
SCHEREIRAbs. (1): 2J od. 360 Tagess
Abs. (3): 6M-5J (Schaden > S 500.000,- od. Bande)
%jede vom Vort
ter verschiedene PersonJgVerm
gensbestandteile im Wert von mehr als S 100.00,-, die aus dem Verbrechen eines anderen herr
hren.
5Abs. (1): bedingter Vorsatz
Abs. (2): Wissentlichkeit
BEGEHUNG IM FAMILIENKREISm3M od. 180 Tagess
wenn jedoch sonst mit Freiheitsstrafe von mind. 3J bedroht w
6M od. 360 Tagess
Taxatativ aufgez
hlte Delikte !
Privatanklagedelikt
Table1
Titel
2Strafdrohung
Subjekt
Objekt
.Tathandlung
*Schuldform
uterung
Nummer
Arial
Arial
Arial
Arial
Arial
Arial
Arial
Arial
2/1996
TIGE REUE
5Taxativ aufgez
hlte Delikte - Strafaufhebungsgrund !
CKSSPIEL
6M od. 360 Tagess
GAbs. (1): Veranstaltung, F
rderung
Abs. (2): gewerbsm
ige Beteiligung
BRANDSTIFTUNG
Abs. (1): 1J-10J
Abs. (3): 5J-15J (Tod eines Menschen, schwere K
rperverl. einer gr
eren Zahl von Menschen, viele Menschen in Not versetzt)
10J-20J od. Lebenslang (Tod einer gr
eren Zahl von Menschen)
FJeder mit Ausnahme des Eigent
mers (ohne Einwilligung des Eigent
mers)Z
fremde Sache
Verursachen einer Feuersbrunst
bedingter Vorsatz
170,FAHRL
SSIGE HERBEIF
HRUNG EINER FEUERSBRUNST
Abs. (1): 1J
Abs. (2): 3J (Tod eines Menschen, schwere K
rperverl. einer gr
eren Zahl von Menschen, viele Menschen in Not versetzt)
6M-5J (Tod einer gr
eren Zahl von Menschen)
Fahrl
ssigkeit
(Sonst wie
171DVORS
TZLICHE GEF
HRDUNG DURCH KERNENERGIE ODER IONISIERENDE
STRAHLEN
1J-10J
Abs. (2) siehe
169/3
172CFAHRL
SSIGE GEF
HRDUNG DURCH KERNENERGIE ODER IONISIERENDE
STRAHLEN
Abs. (2) siehe
170/2
173*VORS
TZLICHE GEF
HRDUNG DURCH SPRENGMITTEL
1J-10J
Abs. (2) siehe 169/3
174)FAHRL
SSIGE GEF
HRDUNG DURCH SPRENGMITTEL
Abs. (2) siehe 170/2
175YVORBEREITUNG EINES VERBRECHENS DURCH KERNENERGIE, IONISIERENDE
STRAHLEN ODER SPRENGMITTEL
6M-5J
TZLICHE GEMEINGEF
HRDUNG
1J-10J
Abs. (2) siehe
169/3
Gefahr f
r Leib oder Leben einer gr
eren Zahl von Menschen (mind. 10) oder f
r fremdes Eigentum in gro
em Ausma
nicht
169,171,173.
FAHRL
SSIGE GEMEINGEF
HRDUNG
Abs. (2) siehe
170/2
178CVORS
TZLICHE GEF
HRDUNG VON MENSCHEN DURCH
BERTRAGBARE
KRANKHEITEN
3J od. 360 Tagess
@Strafbarkeit nur bei anzeige- od. meldepflichtigen Krankheiten!
179BFAHRL
SSIGE GEF
HRDUNG VON MENSCHEN DURCH
BERTRAGBARE
KRANKHEITEN
1J od. 360 Tagess
180(VORS
TZLICHE BEEINTR
CHTIGUNG DER UMWELT
3J od. 360 Tagess
181a#SCHWERE BEEINTR
CHTIGUNG DURCH L
6M od. 360 Tagess
Rnachhaltige schwere Beeintr
chtigung des k
rperlichen Befindens vieler Menschen !
181bFVORS
TZLICHES UMWELTGEF
HRDENDES BEHANDELN UND VERBRINGEN VON ABF
2J od. 360 Tagess
Table1"
ColA18
ColB18
ColA19
ColB19
ColA20
ColB20
ColA21
ColB21
ColA22
ColB22
ColA23
ColB23
ColA24
ColB24
ColA25
ColB25
ColA26
Index1
ColA26
Verbindung mit Abs. (2))
5-15J (Tod - in Verbindung mit Abs. (1))
1-10J (Tod - in Verbindung mit Abs. (2))
KINDESENTZIEHUNG5Abs. (1): 1J (unter 16J)
Abs. (2): 3J (unm
ndig -14)
3Jede vom Erziehungsberechtigten verschiedene PersonZ
Person unter 16J@Entziehen, Verborgenhalten, entsprechende Verleitungshandlungen
bedingter Vorsatz
Antragsdelikt
1968VEREITELUNG BEH
RDLICH ANGEORDNETER ERZIEHUNGSMASSNAHMEN
6M od. 360 Tagess
Antragsdelikt (durch Beh
VERLASSEN EINES UNM
NDIGEN
198 VERLETZUNG DER UNTERHALTSPFLICHTgAbs. (1): 6M
Abs. (2): 2J (Verwahrlosung, Gesundheitssch
digung)
3J (Tod des Unterhaltsberechtigten)
Dauerdelikt
199;VERNACHL
SSIGUNG DER PFLEGE, ERZIEHUNG ODER BEAUFSICHTIGUNG
6M od. 360 Tagess
UNTERSCHIEBUNG EINES KINDES
VERGEWALTIGUNG
Mann oder FrauZ-Person m
nnlichen oder weiblichen Geschlechts
tigen des Opfers zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen
Handlung durch Anwendung von Gewalt, Drohung oder durch Entziehen der pers
nlichen Freiheit.
Vorsatzh
4Geschlechtliche Handlung m i t Beischlafwertigkeit!
GESCHLECHTLICHE N
TIGUNG
Abs. (1): 3J
Abs. (2): 6M-5J (schwere K
rperverletzung, l
ngere Zeit qualvoller Zustand, besondere Erniedrigung)
1-10J (Tod der gen
tigten Person)
Mann oder FrauZ-Person m
nnlichen oder weiblichen Geschlechts
tigen einer Person zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung durch Anwendung von Gewalt oder durch gef
hrliche Drohung.
bedingter Vorsatz
rZum Unterschied zu
201 Vergewaltigung liegt hier eine geschlechtliche Handlung o h n e Beischlafwertigkeit vor!
203'BEGEHUNG IN EHE ODER LEBENSGEMEINSCHAFT
201/2, 202 nur auf Antrag der verletzten Person zu verfolgen
TIGUNG ZUR UNZUCHT
llt BGBl. 242/1989
205 SCH
NDUNG"
aAbs. (1): beischlaff
hige Person m
nnlichen Geschlechts
Abs. (2): m
nnliche oder weibliche PersonZ
Abs. (1): weibliche Person - Geisteskrankheit, Schwachsinn, ...
Abs. (2): m
nnliche oder weibliche Person - Geisteskrankheit, ...aAbs. (1): Mi
brauch zum au
erehelichen Beischlaf
Abs. (2): Mi
brauch oder Verleitung zur Unzucht
bedingter Vorsatz
#Siehe
11 UNZURECHNUNGSF
HIGKEIT !
BEISCHLAF MIT UNM
NDIGENqAbs. (1): 1-10J
Abs. (2): 5-15J (schwere K
rperverletzung, Schwangerschaft)
10-20J (Tod der unm
ndigen Person)
SGeschlechtsteil des T
ters mu
mit dem der unm
ndigen Person in Ber
hrung kommen !
UNZUCHT MIT UNM
NDIGENWAbs. (1): 6M-5J
Abs. (2): 1-10J (K
rperverletzung)
5-15J (Tod der unm
ndigen Person)
bersteigt das Alter des T
ters das Alter der unm
ndigen Person um nicht mehr als 2 Jahre dann bleibt die Tat straflos !
2087SITTLICHE GEF
HRDUNG VON PERSONEN UNTER SECHZEHN JAHREN
209@GLEICHGESCHLECHTLICHE UNZUCHT MIT PERSONEN UNTER
ACHTZEHN JAHREN
6M-5J
210,GEWERBSM
SSIGE GLEICHGESCHLECHTLICHE UNZUCHT
llt BGBl. 243/1989
PAAbs. (1): Zuf
hren oder Anwerben zur gewerbsm
igen Unzucht in einen anderen Staat
Abs. (2):
Durch T
uschung das Opfer verleiten sich in einen anderen Staat zu begeben
tigung (Gewalt, Gef. Drohung) sich in einen anderen Staat zu begeben
rderung mit Gewalt - in einen anderen Staat
jeweils zum Zwecke gewerbsm
iger Unzucht.
BLUTSCHANDE
Abs. (1): 1J (in gerader Linie verwandt)
Abs. (2): 3J (in absteigender Linie verwandt)
Abs. (3): 6M (Geschwister, Halbgeschwister))
`Abs. (1): Beischlaf vollziehen
Abs. (2): zum Beischlaf verf
Abs. (3): Beischlaf vollziehen
hin gerader Linie:
Vater - Tochter, Mutter - Sohn, ...
in absteigender Linie:
vater - Enkelkind, ...
212(MISSBRAUCH EINES AUTORIT
TSVERH
LTNISSES
Unzucht
Verleitung zu einer geschlechtlichen Handlung an sich selbst
KUPPELEI0Abs. (1): 3J
Abs. (2): 6M-5J (Verm
gensvorteil)
IAutorit
tsverh
ltnis !
rderung der Unzucht zwischen anderen Personen !
214*ENTGELTLICHE F
RDERUNG DER FREMDEN UNZUCHT
6M od. 360 Tagess
gensvorteil !
215!F
RDERUNG GEWERBSM
SSIGER UNZUCHT
hren einer Person zur gewerbsm
igen Unzucht !
LTEREI
Abs. (1): 6M (gew
hnliche Zuh
lterei)
Abs. (2): 1J (Einsch
chterung, Ausnutzung Mehrerer, ...)
Abs. (3): 2J (als Mitglied einer Bande)
Jeder - AllgemeindeliktZ
Mann oder Frau
Abs. (1): Ausnutzung einer der Prostitution nachgehenden Person
Abs. (2): Ausbeutung, Einsch
chterung, Vorschreibung der Bedingungen, Ausnutzung mehrerer Opfer - (dirigierende Zuh
lterei)
2Vorsatz sich fortlaufend Einnahmen zu verschaffen.
MENSCHENHANDELUAbs. (1): 6M-5J
1-10J (gewerbsm
Abs. (2): 1-10J (T
uschung, N
tigung, Gewalt)
Jeder - AllgemeindeliktJ,jede Person (auch Kinder oder Prostituierte)3
bedingter Vorsatz
IMit dieser Bestimmung soll Frauen- und Kinderhandel unterdr
ckt werden !
FFENTLICHE UNZ
CHTIGE HANDLUNGEN
6M od. 360 Tagess
$Erregung berechtigten
rgernisses !
2192ANK
NDIGUNG ZUR HERBEIF
HRUNG UNZ
CHTIGEN VERKEHRS
6M od. 360 Tagess
220IWERBUNG F
R UNZUCHT MIT PERSONEN DES GLEICHEN GESCHLECHTS
ODER MIT TIEREN
llt BGBl. 762/1996
221:VERBINDUNG ZUR BEG
NSTIGUNG GLEICHGESCHLECHTLICHER UNZUCHT
llt BGBl. 762/1996
TIERQU
LEREI
1J od. 360 Tagess
Jeder -AllgemeindeliktZ
Tiere aller Art
Abs. (1):
rohes mi
handeln
gen unn
tiger Qualen
Abs. (2):
eine gr
ere Zahl von Tieren einem qualvollen Zustand aussetzen - im Zusammenhang mit Bef
rderung
4Abs. (1): bedingter Vorsatz
Abs. (2): Fahrl
ssigkeit
URKUNDENF
LSCHUNG
Jeder - AllgemeindeliktZ
private Urkunden
Herstellen einer falschen Urkunde - auch Blankettf
lschung
Verf
lschen einer echten Urkunde
Gebrauch einer falschen oder verf
lschten Urkunde im Rechtsverkehr
bedingter Vorsatz
zB. Scheck, Sparbuch, ...
224(F
LSCHUNG BESONDERS GESCH
TZTER URKUNDEN
ndische
ffentliche Urkunden
ausl
ndische
ffentliche Urkunden
225+F
LSCHUNG
FFENTLICHER BEGLAUBIGUNGSZEICHEN
Jeder - AllgemeindeliktZ
ffentliche Beglaubigungszeichen
Abs. (1) Nachmachen, Verf
lschen - einem
ff. Beglaubigungsz. eine andere Sache unterschieben; - eine Sache mit Beglaubigungsz. wesentl. ver
ndern
Abs. 2) - eine Sache (nach Abs.1) im Rechtsverkehr gebrauchen.
wenigstens bedingter Vorsatz
Fz.B. Zollplomben, Telefonz
hlerplomben, Pf
ndungsmarken, Brandzeichen
TIGE REUE
NACH
223 - 225
GEBRAUCH FREMDER AUSWEISE
6M od. 360 Tagess
Jeder - AllgemeindeliktZ6beh
rdlich ausgestellte Ausweise (Identit
tsnachweise)lAbs. (1): einen fremden Ausweis im Rechtsverkehr verwenden
Abs. (2): einem anderen einen Ausweis
berlassen
NAbs. (1): bedingter Vorsatz
Abs. (2): Vorsatz (Delikt mit erweitertem Vorsatz)
9zB. F
hrerschein, Diestausweis, Reisepa
, Waffenpa
, ...
269!WIDERSTAND GEGEN DIE STAATSGEWALT&3J
6M-5J (im Falle schwerer N
tigung)
Jeder - AllgemeindeliktZ/Beh
rden und Beamte im Bezug auf Amtshandlungen
Eine Beh
rde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu einer Amtshandlung n
tigen oder an einer Amtshandlung hindern.
Einen Beamten mit Gewalt oder durch gef
hrliche Drohung zu einer Amtshandlung n
tigen oder an einer Amtshandlung hindern.
bedingter Vorsatz
Straflos:
wenn Beh
rde oder Beamter - nzust
wenn Amtshandlung gegen strafgesetzliche Bestimmungen verst
Hindern: es gen
gt wenn durch die Tat die Amtshandlung erheblich unterbrochen wird
tigen: das Erzwingen einer Amtshandlung
TLICHER ANGRIFF
6M od. 360 Tagess
Jeder - AllgemeindeliktZ"Beamter w
hrend einer Amtshandlung&t
tlicher Angriff gegen einen Beamten
bedingter Vorsatz
Erfolgt der Angriff nicht w
hrend, sondern wegen einer Amtshandlung, so liegt nicht
270 vor.
270 ist gegen
269 subsidi
298/VORT
USCHEN EINER MIT STRAFE BEDROHTEN HANDLUNG
6M od. 360 Tagess
Jeder - AllgemeindeliktZ
rde oder Beamter2Vort
uschen einer gerichtlich strafbaren Handlung
Wissentlichkeit
3Vorget
uscht:
berhaupt nicht begangen - erfunden.
MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT8Abs. (1): 6M-5J
Abs. (2): 1-10J (Schaden > S 500.000,-)
Beamter (
74)Z2die Befugnis des Beamten Amtsgesch
fte vorzunehmen
brauch dieser Befugnis (- rechtswidrige Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung) um einen anderen in seinen
Rechten zu sch
digen.
RWissentlichkeit + bedingter Vorsatz (einen anderen in seinen Rechten zu sch
digen)
echtes Amtsdelikt
GESCHENKANNAHME DURCH BEAMTE
Abs. (1): 3J (pflichtwidrige Vornahme)
Abs. (2): 1J (pflichtgem
e Vornahme)
Abs. (3): 5J (Verm
gensvorteil > S 25.000,-/pflichtwidrig)
3J (Verm
gensvorteil > S 25.000,-/pflichtgem
Beamter (
74)Z/die Vornahme oder Unterlassung der Amtshandlung
Abs. (1): f
r die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung sich oder einem dritten einen Verm
gensvorteil fordern, annehmen, oder versprechen lassen.
Abs. (2): f
r die pflichtgem
e ....
bedingter Vorsatz
passive Bestechung
Geschenkannahme
303BFAHRL
SSIGE VERLETZUNG DER FREIHEIT DER PERSON ODER DES HAUSRECHTS
3 Monate oder 360 Tagess
Beamter (
74 Z4)X
Jemanden durch esetzwidrige Beeintr
chtigung oder Entziehung der pers. Freiheit oder durch gesetzwidrige Hausdurchsuchung an seinen Rechen sch
digen.
Fahrl
ssigkeit
!Bei Vorsatz ist
302 anzuwenden!
305JGESCHENKANNAHME DURCH LEITENDE ANGESTELLTE EINES
FFENTLICHEN UNTERNEHMENS
Abs. (1) 1 J
3 J (bei pflichtwidriger Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung)
Abs. (2) straffrei (wenn geringf
giger Verm
gensvorteil und nicht gewerbsm
306%GESCHENKANNAHME DURCH SACHVERST
NDIGE
AUSBEUTERISCHE SCHLEPPEREI/3J
6M bis 5J (gewerbsm
ig, Bande, mehr als 5)
Jeder (Allgemeindelikt)
Mensch
Jemanden durch T
uschung
ber die M
glichkeiten zur rechtswidrigen Einreise in einen fremden Staat zu verleiten - mit Entgelt!
$(vormals im Fremdengesetz geregelt)
KETTEN- ODER PYRAMIDENSPIELEA6M oder 360 Tagess
3J (gr
ere Zahl von Menschen gesch
digt)
177a8HERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN\1-10J
5-15J (bei Lieferung in Kriegsgebiet)
10-20J (bei Einsatz der Waffen im Kriegsgebiet)
177b=UNERLAUBTER UMGANG MIT KERNMATERIAL ODER RADIOAKTIVEN STOFFEND3J
6M-5J (bei Gebrauch f
r Waffen)
Abs. (3) siehe
171/1 und
169/3
181c5FAHRL
SSIGES UMWELTGEF
RDENDES BEHANDELN VON ABF
6M oder 360 Tagess
181d6VORS
TZLICHES UMWELTGEF
HRDENDES BETREIBEN VON ANLAGEN
2J oder 360 Tagess