ocr: Fahrtkosten Fahrtkosten sind bei betrieblich veranlalsten Fahrten immer Begriff Reisekos Betriebsausgaben (es muls keine Reise vorliegen!) entwederin Inlandsreisen tatsachlicher Hohe oder in Hohe der Killometergelcier. Auslandsreisen Als Kilometergeld konnen die den Bundesbediensteten zustehenden Satze geltend gemacht wercen (9 26Z.4li lit a EStG). Mit der Novelle Gemischte Reis zur Resegebuhenvorschmt der Offentlich Bediensteten wurden die Bewirtungsspes Kilometergeldsatze mit wirkung ab 01.06.1997 erhoht Diese neuen Satze sind (wie bisher immer schon) auch in der nvatwirtschart - Fahrtkosten ...