ocr: Begrif Reisekasten Begriff Reisekoste Eine Reise liegt vor, wenn sich der Unternenmer zur verrichtung seiner beruflichen Obliegenheiten von seinem Unternenmen Betriebsstatte, Inlandsreisen Mittelpunkt seiner beruflichen Tatigkeit) um mindestens 25 km (einfache Auslandsreisen tatsachlich zu rahrende, kurzeste Strecke) entfernt und die Reisedauer bei Inlandsreisen mehr als 3 Stunden und bei Auslandsreisen mehr als 5 Gemischte Reise Stunden betragt. Fahrten von einem Bezirk in einen anderen stellen keine Bewirtungsspeser Reise dar (Z.B. innerhalb Wiens). Fahrtkosten ACHTUNG wichtige anderungli Re ...