Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht

Gesetz über den Wertpapierhandel


Gesetz über den Wertpapierhandel (Artikel 1 des Gesetzes über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften)
(Wertpapierhandelsgesetz)

Vom 26. Juli 1994 (BGBl. I 1994, 1749)

*** Stand: 01/95 ***

Dieses Dokument wurde von Angela Schmidt erstellt und unterliegt dem Copyright. Alle Rechte vorbehalten.

Die Herausgeberin lehnt jegliche Haftung für alle eventuellen Fehler ab.

Einige Verweise im Fließtext zeigen auf einen Paragraphen im aktuellen Gesetz, statt auf einen Paragraphen in einem anderen Gesetz. Dies ist ein Fehler, der aber leider aufgrund der automatisierten Erstellung dieser Hypertext-Dokumente nicht so einfach behoben werden kann. Bitte haben Sie Verständnis.

Zurück zur Gesetzesübersicht.


Abschnitt 1. Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
   §§ 1 ... 2

Abschnitt 2. Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
   §§ 3 ... 11

Abschnitt 3. Insiderüberwachung
   §§ 12 ... 20

Abschnitt 4. Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften
   §§ 21 ... 30

Abschnitt 5. Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen
   §§ 31 ... 37

Abschnitt 6. Straf- und Bußgeldvorschriften
   §§ 38 ... 40

Abschnitt 7. Übergangsbestimmungen
   § 41


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.