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Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Paragraph 32


§ 32 Überschwemmungsgebiete

Soweit es die Regelung des Wasserabflusses erfordert, sind die Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt werden, zu Überschwemmungsgebieten zu erklären. Für solche Gebiete sind Vorschriften zu erlassen, die den schadlosen Abfluß des Hochwassers sichern.


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