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Gesetz über den Versicherungsvertrag


vom 30.05.1908 (RGBl S. 263)

Stand: Anfang 1995

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Erster Abschnitt. Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige

Zweiter Abschnitt. Schadensversicherung
Dritter Abschnitt. Lebens- und Krankenversicherung
Vierter Abschnitt. Unfallversicherung
   §§ 179 ... 185

Fünfter Abschnitt. Schlußvorschriften
   §§ 186 ... 194


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