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Verordnung über den Datenschutz bei Dienstleistungen der Deutschen Bundespost TELEKOM


Verordnung über den Datenschutz bei Dienstleistungen der Deutschen Bundespost TELEKOM
(TELEKOM-Datenschutzverordnung)

Vom 24. Juni 1991 (BGBl.I 1991, S. 1390)

*** Stand: 10/94 ***

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Auf Grund des § 30 Abs. 2 des Postverfassungsgesetzes vom 8. Juni 1989 (BGBl. I S. 1026) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung des Unternehmens Deutsche Bundespost TELEKOM durch den Bundesminister für Post und Telekommunikation:

   §§ 1 ... 16


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