<= => Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht

Straßenverkehrsgesetz - Paragraph 26a


§ 26a

Der Bundesminister für Verkehr erläßt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über Regelsätze für Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24 und 24a sowie über die Anordnung des Fahrverbots nach § 25 (Bußgeldkatalog). Die Vorschriften bestimmen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, in welchen Fällen, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Geldbuße festgesetzt und für welche Dauer das Fahrverbot angeordnet werden soll.


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.