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Achter Abschnitt. Geld- und Wertzeichenfälschung


Paragraph 146 Geldfälschung.
Paragraph 147 Inverkehrbringen von Falschgeld.
Paragraph 148 Wertzeichenfälschung.
Paragraph 149 Vorbereitung der Fälschung von Geld- und Wertzeichen.
Paragraph 150 Einziehung.
Paragraph 151 Wertpapiere.
Paragraph 152 Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets.
Paragraph 152a Fälschung von Vordrucken für Euroschecks und Euroscheckkarten.


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