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Scheckgesetz


vom 14.08.1933 (RGBl I S. 597)

Stand: Anfang 1995

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Erster Abschnitt. Ausstellung und Form des Schecks
   Artikel 1 ... 13

Zweiter Abschnitt. Übertragung
   Artikel 14 ... 24

Dritter Abschnitt. Scheckbürgschaft
   Artikel 25 ... 27

Vierter Abschnitt. Vorlegung und Zahlung
   Artikel 28 ... 36

Fünfter Abschnitt. Gekreuzter Scheck und Verrechnungsscheck
   Artikel 37 ... 39

Sechster Abschnitt. Rückgriff mangels Zahlung
   Artikel 40 ... 48

Siebenter Abschnitt. Ausfertigung mehrerer Stücke eines Schecks
   Artikel 49 ... 50

Achter Abschnitt. Änderungen
   Artikel 51

Neunter Abschnitt. Verjährung
   Artikel 52 ... 53

Zehnter Abschnitt. Allgemeine Vorschriften
   Artikel 54 ... 57

Elfter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften
   Artikel 58 ... 59

Zwölfter Abschnitt. Geltungsbereich der Gesetze
   Artikel 60 ... 66


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