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Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz


Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz

Vom 22 Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583)

*** Stand: 03/95 ***

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Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften
   §§ 1 ... 2

Zweiter Abschnitt
   §§ 3 ... 28 bis 32

Dritter Abschnitt
   § 33 bis 35

Vierter Abschnitt. Schlußbestimmungen
   §§ 36 ... 41


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