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Gesetz über das Kreditwesen


Gesetz über das Kreditwesen
(Kreditwesengesetz)

Vom 10. Juli 1961 (BGBl.I 1961, S. 881)
in der Fassung der Bekanntmachungvom 30. Juni 1993
(BGBl.I S. 1082)

*** Stand: 04/95 ***

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Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt. Vorschriften für die Kreditinstitute
Dritter Abschnitt. Vorschriften über die Beaufsichtigung der Kreditinstitute
Vierter Abschnitt. Sondervorschriften
   §§ 52 ... 53d

Fünfter Abschnitt. Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
   §§ 54 ... 60

Sechster Abschnitt. Übergangs- und Schlußvorschriften
   §§ 61 ... 65


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