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Gesetz über das Kreditwesen
Gesetz über das Kreditwesen
(Kreditwesengesetz)
Vom 10. Juli 1961 (BGBl.I 1961, S. 881)
in der Fassung der Bekanntmachungvom 30. Juni 1993
(BGBl.I S. 1082)
*** Stand: 04/95 ***
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Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften
1. Kreditinstitute und Finanzinstitute
§§ 1 ... 4
2. Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
§§ 5 ... 9
Zweiter Abschnitt. Vorschriften für die Kreditinstitute
Dritter Abschnitt. Vorschriften über die Beaufsichtigung der
Kreditinstitute
Vierter Abschnitt. Sondervorschriften
§§ 52 ... 53d
Fünfter Abschnitt. Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
§§ 54 ... 60
Sechster Abschnitt. Übergangs- und Schlußvorschriften
§§ 61 ... 65
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