<= => Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 65a


Art. 65a Befehls- und Kommandogewalt

Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.