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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 30


Art. 30 Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern

Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.


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