<= => Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 133


Art. 133 Rechtsnachfolge der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.