<= => Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht

Gewerbesteuer-Richtlinien - Paragraph 84


§ 84 Ermittlung des Gewerbekapitals bei Genossenschaften

Wegen der Behandlung der Geschäftsguthaben der Genossen bei der Ermittlung des Betriebsvermögens von Genossenschaften vgl. § 104a BewG.


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.