<= => Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht

Gewerbesteuer-Richtlinien - Paragraph 10


§ 10 Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 2 Abs. 3 GewStG)

(1) Der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist in § 14 AO bestimmt. Soweit keine Einschränkung besteht, umfaßt der Begriff ohne Unterscheidung den Gewerbebetrieb, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und den sonstigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Durch § 2 Abs. 3 und § 3 Nr. 6 GewStG wird die Land- und Forstwirtschaft im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausdrücklich von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen.

(2) Wegen des Begriffs der Vermögensverwaltung vgl. § 14 Satz 3 AO, Abschnitt 15 Abs. 1 und Abschnitt 137 EStR.


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.