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Zweiter Abschnitt. Die Kosten in dem anwaltsgerichtlichen Verfahren und in dem Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung gegen die Androhung oder die Festsetzung des Zwangsgeldes oder über die Rüge


Paragraph 195 Gebührenfreiheit, Auslagen
Paragraph 196 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
Paragraph 197 Kostenpflicht des Verurteilten
Paragraph 197a Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung gegen die Androhung oder die Festsetzung des Zwangsgelds oder über die Rüge
Paragraph 198 Haftung der Rechtsanwaltskammer
Paragraph 199 Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht


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