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Bundesrechtsanwaltsordnung


Bundesrechtsanwaltsordnung

Vom 1. August 1959 (BGBl.I 1959, S. 565)

*** Stand: 04/95 ***

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ERSTER TEIL. Der Rechtsanwalt
   §§ 1 ... 3

ZWEITER TEIL. Die Zulassung des Rechtsanwalts

DRITTER TEIL. Die Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und die berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
   §§ 43 ... 59b

VIERTER TEIL. Die Rechtsanwaltskammern
FÜNFTER TEIL Das Anwaltsgericht, der Anwaltsgerichtshof und der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen
SECHSTER TEIL. Die anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
   §§ 113 ... 115b

SIEBENTER TEIL. Das anwaltsgerichtliche Verfahren
ACHTER TEIL. Die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof
NEUNTER TEIL. Die Bundesrechtsanwaltskammer
ZEHNTER TEIL. Die Kosten in Anwaltssachen
ELFTER TEIL. Die Vollstreckung der anwaltsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung
   §§ 204 ... 205a

ZWÖLFTER TEIL Anwälte aus anderen Staaten
   §§ 206 ... 207

DREIZEHNTER TEIL. Übergangs- und Schlußvorschriften
   § 206 und 207


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