Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht
Dritter Abschnitt. Die besonderen Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof
Paragraph 172 Beschränkung des Auftretens vor anderen Gerichten
Paragraph 172a Sozietät
Paragraph 173 Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei
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