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Dritter Abschnitt. Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen


Paragraph 106 Besetzung des Senats für Anwaltssachen
Paragraph 107 Rechtsanwälte als Beisitzer
Paragraph 108 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
Paragraph 109 Enthebung vom Amt des Beisitzers
Paragraph 110 Stellung der Rechtsanwälte als Beisitzer und Pflicht zur Verschwiegenheit
Paragraph 111 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
Paragraph 112 Entschädigung der anwaltlichen Beisitzer


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