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Bundesrechtsanwaltsordnung - Paragraph 82


§ 82 Aufgaben des Schriftführers

Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstandes und über die Versammlungen der Kammer. Er führt den Schriftwechsel des Vorstandes, soweit es sich nicht der Präsident vorbehält.


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