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Börsengesetz


Börsengesetz

Vom 22. Juni 1896 (RGBl. S. 157)

*** Stand: 01/95 ***

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I. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe
   §§ 1 ... 28

II. Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesen
   §§ 29 ... 35

III. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung
   §§ 36 ... 49

IV. Terminhandel
   §§ 50 ... 70

V. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit nicht-amtlicher Notierung
   §§ 71 ... 79 bis 87

VI. Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften
   §§ 88 ... 97


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