TakeOne v1.0 (Build 4) ------------------------- SHAREWARE-VERSION Copyright 1999 Bernd Karle, Müllheim -------------------------------- August 1999 ----------------------------------------------------------------------- Einleitung ---------- Diese Datei soll Ihnen einen kleinen Überblick über die Installation und die Möglichkeiten des Programms geben. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Online-Handbuch, das Sie nach dem Start von TakeOne über den Menüpunkt "Hilfe => Handbuch" ,oder nach der Installation mit einem Doppelklick auf die Datei handbuch.htm starten können. Über das Programm ----------------- TakeOne simuliert einen POKER-Geldspielautomaten, wie er in den Spielhallen zu finden ist. Mit verschiedenen Ausspielungen, Risikoleisten, Jumbospiele, Freispiel, Jackpot, Soundausgabe, Spielstand laden/speichern, Vollbildmodus, Risikoautomatik-Vorwahl, Karten-Autohalten, eigene Hintergrundbilder nachladbar, Risikowahrscheinlichkeit einstellbar, ...usw. Mehr dazu erfahren Sie im schon erwähnten Online-Handbuch. Installation ------------ Die Installation von TakeOne ist kinderleicht, wenn Sie wie folgt vorgehen: 1. Starten Sie Windows. 2. Legen Sie die Programmdiskette (bzw. CD-ROM) ins Laufwerk. 3. Wählen Sie im Programm-Manager den Menüpunkt Datei > Ausführen an. 4. Geben Sie hier den Pfad vom Installationsprogramm ein; also zum Beispiel a:\setup.exe wenn Sie von Laufwerk A installieren. 5. Das Programm wird nun im Dialog mit Ihnen die Installation fortsetzen ... 6. Mit einem Klick auf das TakeOne-Icon starten Sie das Programm. TakeOne wird auch im Startmenu angezeigt und lässt sich von dort aus starten. Copyright --------- Das Programm und die Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte liegen beim Programmautor Bernd Karle, Müllheim. Alle für Dritte geschützte Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenzeichen, eingetragene Warenzeichen usw. werden anerkannt. Das Fehlen einer entsprechenden Kennzeichnung in der Software und der Dokumentation bedeutet nicht, daß es sich um einen freien Namen im Sinne der Waren- und Markenzeichengesetzgebung handelt. Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte dem Online- Handbuch. ...UND NUN VIEL SPASS!!