Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung,

    1.  wenn  der  Kunde  den  Vertrag  in  Ausübung   einer   selbständigen
    Erwerbstätigkeit   abschließt   oder  die  andere  Vertragspartei  nicht
    geschäftsmäßig handelt,

    2. beim Abschluß von Versicherungsverträgen.



converted with guide2html by Kochtopf