Über  die  Durchführung   der   Programme   übermitteln   die   Länder   dem
Bundesminister  für  Verkehr  jährlich  eine  Übersicht,  die  die  Zahl der
geförderten  Vorhaben  und  die  Summe  der  aus  den  Finanzhilfen  in  dem
betreffenden Jahr gezahlten Zuwendungen enthält.



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