HousePool® Ausgabe 11 - Februar/März 1997

Die GEMA (1)


Die GEMA (1)
1903 gründete der Komponist und Musiker Richard Strauss  zusammen  mit
Friedrich  Rösch  die GDT, die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer. Ihr
folgte die Gesellschaft für  musikalische  Aufführungsund  mechanische
Vervielfältigungsrechte oder abgekürzt: die heutige GEMA.
Nun wer ist die GEMA und was macht sie ? Und besonders: warum schreibe
ich  einen Artikel über sie in diesem Magazin. Nun ja, letze Frage mal
zuerst: Für jeden der professionell Musik produziert, (in welcher Form
und  Musikrichtung auch immer) komponiert oder Texte schreibt, ist die
GEMA eine nicht unwichtige Organisation. Alle, die dies nicht tun oder
vorhaben könnten also jetzt aufhören zu lesen.

Die GEMA ist  als  wirtschaftliche  Verein  aufgebaut,  der  sich  aus
angeschlossenen,   außerordentlichen   und   ordentlichen  Mitgliedern
zusammensetzt.   Die   gesamte   Arbeit   stützt    sich    auf    das
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom 9.9.1965. Jeder Komponist, Musiker
und Texter besitzt natürlich an seinen kreativen Schöpfungen,  Werken,
Liedern,  Songs,  Tracks,  etc... u.a. das Urheberrecht, d.h. er - als
Autor bzw. als Urheber - hat zu bestimmen, wer seine Werke in  welcher
Form benutzen darf. Er alleine bestimmt somit, ob sein Werk öffentlich
aufgeführt, im Radio/Hörfunk  oder  TV  gesendet  oder  vervielfältigt
werden darf.
Genau hier liegt aber oftmals das Problem. Der einzelne  Musiker  kann
dies  nicht  immer  in  dem  Maße  kontrollieren,  so  daß  es hier zu
Mißbräuchen kommen kann. Um diese Überwachung effizient  und  weltweit
durchführen  zu  können  und  dem  Urheber  seine Lizenzgebühren - die
sogenannten Tantiemen - zukommen zu lassen,  gibt  es  die  GEMA,  die
diese  Aufgaben  im  Namen  der  Mitglieder  wahrnimmt  und  somit als
Treuhänder fungiert. Die GEMA ist somit  zugleich  Inkassoorganisation
(sie  verkauft  die Lizenzen und verwaltet das Geld für den Künstler),
sondern zugleich fungiert sie natürlich  auch  als  Schutzorganisation
für  Kreative.  Eine  Verwertungsgesellschaft  wie die GEMA untersteht
dabei gesetzlich der staatlichen Aufsicht  des  Deutschen  Patentamts,
das  die  Rechte und Pflichten der GEMA gesetzlich definiert, abgrenzt
und überwacht.

Die Leistungen der GEMA sind  natürlich  nicht  kostenlos,  es  fallen
dafür  Gebühren  an  und  man  muß Mitglied bei der GEMA werden. Beide
Punkte sind nicht zu unterschätzen, deshalb erkläre ich  hier  nochmal
genauer die einzelnen Möglichkeiten die Leistungen der GEMA zu nutzen.
Voraussetzung,um überhaupt Miglied bei der GEMA  zu  werden,  ist  das
Zurücksenden    des   ausgefüllten   Aufnahmeantrags   an   die   GEMA
Generaldirektion München. Für  Komponisten  beträgt  die  einmalig  zu
zahlende  Aufnahmegebühr 100,- DM, für Musikverleger 200,- DM, jeweils
zuzüglich 15% Mehrwertsteuer. Der jährliche  Mitgliedsbeitrag  beträgt
50,-  DM.  Dies  ist  die erste Möglichkeit die Leistungen der GEMA zu
nutzen - und heißt  bei  der  GEMA  im  Fachausdruck  "angeschlossene"
Mitgliedschaft.
Die zweite Möglichkeit besteht  darin  außerordentliches  Mitglied  zu
werden.  Komponisten  haben  dazu  5  Originalmanuskripte  (z.B.  auch
Partituren oder  Klavierauszügen)  einzureichen,  Musikverleger  haben
ihre   Tätigkeit   durch   Belegexemplare  nachzuweisen.  Verlage  der
Unterhaltungs- und Tanzmusik müssen diesen Nachweis durch Vorlage  von
50  handelsüblichen  Klavier-  oder  Akkordeon-Einzelausgaben  oder 10
Salonorchester- oder 15 Combo- oder Blasmusik-Ausgaben erbringen.
Die dritte Möglichkeit besteht darin nach 5  Jahren  außerordentlicher
Mitgliedschaft  ordentliches  Mitglied  zu  werden. Komponisten müssen
hierzu  in  5   aufeinanderfolgenden   Jahren   sowohl   60.000,-   DM
Mindestaufkommen    als    auch   jährlich   mindestens   3.600,-   DM
Mindestaufkommen erreicht haben; für Musikverlegen gelten hier Beträge
von 150.000,- DM bzw. 9.000,- DM.

Für die Wahrnehmung der Rechte ist die Art der  Mitgliedschaft  jedoch
belanglos.   Jedes  Mitglied  wird  in  dem  Umfang  an  den  Erträgen
beteiligt,  wie   seine   Werke   öffentlich   aufgeführt,   gesendet,
vervielfältigt  und  verbreitet werden. Die GEMA schüttet die gesamten
Einnahmen  nach  Deckung  der  notwendigen  Verwaltungskosten  an  die
bezugsberechtigten   Mitglieder   und   die   in-   und  ausländischen
Verwertungsgesellschaften in der Regel am Ende  des  Jahres  aus.  Der
derzeitige  durchschnittliche  Kostensatz  für  die Verwaltung beträgt
13,8 %.
Weiterhin    gibt    es    natürlich    weiterhin     noch     weitere
Unterscheidungskriterien     durch     verschiedene     Tarife,    die
unterschiedliche Rechte-Lizenzen, Veröffentlichungsarten, Medien, etc.
berücksaichtigen.  Somit  ist  es  u.a.  auch  möglich  neben normalen
Tonträgern    wie    CDs,    Cassetten    und    Schallplatten    auch
Sequencer-/MIDI-Songs,  Disketten, Computer-/Video-spiele-Songs, CD-I,
CD-ROM, und vieles mehr durch die GEMA überwachen zu lassen. Doch dazu
im  nächsten  Teil  in  der nächsten HousePool-Ausgabe. Zudem wird das
ganze noch ein wenig konkreter  und  ausführlicher  abgehandelt.  Dann
gibt es auch Kontaktadressen.
								  (cm)
  

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