Die GEMA (1)
1903 gründete der Komponist und Musiker Richard Strauss zusammen mit
Friedrich Rösch die GDT, die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer. Ihr
folgte die Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische
Vervielfältigungsrechte oder abgekürzt: die heutige GEMA.
Nun wer ist die GEMA und was macht sie ? Und besonders: warum schreibe
ich einen Artikel über sie in diesem Magazin. Nun ja, letze Frage mal
zuerst: Für jeden der professionell Musik produziert, (in welcher Form
und Musikrichtung auch immer) komponiert oder Texte schreibt, ist die
GEMA eine nicht unwichtige Organisation. Alle, die dies nicht tun oder
vorhaben könnten also jetzt aufhören zu lesen.
Die GEMA ist als wirtschaftliche Verein aufgebaut, der sich aus
angeschlossenen, außerordentlichen und ordentlichen Mitgliedern
zusammensetzt. Die gesamte Arbeit stützt sich auf das
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom 9.9.1965. Jeder Komponist, Musiker
und Texter besitzt natürlich an seinen kreativen Schöpfungen, Werken,
Liedern, Songs, Tracks, etc... u.a. das Urheberrecht, d.h. er - als
Autor bzw. als Urheber - hat zu bestimmen, wer seine Werke in welcher
Form benutzen darf. Er alleine bestimmt somit, ob sein Werk öffentlich
aufgeführt, im Radio/Hörfunk oder TV gesendet oder vervielfältigt
werden darf.
Genau hier liegt aber oftmals das Problem. Der einzelne Musiker kann
dies nicht immer in dem Maße kontrollieren, so daß es hier zu
Mißbräuchen kommen kann. Um diese Überwachung effizient und weltweit
durchführen zu können und dem Urheber seine Lizenzgebühren - die
sogenannten Tantiemen - zukommen zu lassen, gibt es die GEMA, die
diese Aufgaben im Namen der Mitglieder wahrnimmt und somit als
Treuhänder fungiert. Die GEMA ist somit zugleich Inkassoorganisation
(sie verkauft die Lizenzen und verwaltet das Geld für den Künstler),
sondern zugleich fungiert sie natürlich auch als Schutzorganisation
für Kreative. Eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA untersteht
dabei gesetzlich der staatlichen Aufsicht des Deutschen Patentamts,
das die Rechte und Pflichten der GEMA gesetzlich definiert, abgrenzt
und überwacht.
Die Leistungen der GEMA sind natürlich nicht kostenlos, es fallen
dafür Gebühren an und man muß Mitglied bei der GEMA werden. Beide
Punkte sind nicht zu unterschätzen, deshalb erkläre ich hier nochmal
genauer die einzelnen Möglichkeiten die Leistungen der GEMA zu nutzen.
Voraussetzung,um überhaupt Miglied bei der GEMA zu werden, ist das
Zurücksenden des ausgefüllten Aufnahmeantrags an die GEMA
Generaldirektion München. Für Komponisten beträgt die einmalig zu
zahlende Aufnahmegebühr 100,- DM, für Musikverleger 200,- DM, jeweils
zuzüglich 15% Mehrwertsteuer. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt
50,- DM. Dies ist die erste Möglichkeit die Leistungen der GEMA zu
nutzen - und heißt bei der GEMA im Fachausdruck "angeschlossene"
Mitgliedschaft.
Die zweite Möglichkeit besteht darin außerordentliches Mitglied zu
werden. Komponisten haben dazu 5 Originalmanuskripte (z.B. auch
Partituren oder Klavierauszügen) einzureichen, Musikverleger haben
ihre Tätigkeit durch Belegexemplare nachzuweisen. Verlage der
Unterhaltungs- und Tanzmusik müssen diesen Nachweis durch Vorlage von
50 handelsüblichen Klavier- oder Akkordeon-Einzelausgaben oder 10
Salonorchester- oder 15 Combo- oder Blasmusik-Ausgaben erbringen.
Die dritte Möglichkeit besteht darin nach 5 Jahren außerordentlicher
Mitgliedschaft ordentliches Mitglied zu werden. Komponisten müssen
hierzu in 5 aufeinanderfolgenden Jahren sowohl 60.000,- DM
Mindestaufkommen als auch jährlich mindestens 3.600,- DM
Mindestaufkommen erreicht haben; für Musikverlegen gelten hier Beträge
von 150.000,- DM bzw. 9.000,- DM.
Für die Wahrnehmung der Rechte ist die Art der Mitgliedschaft jedoch
belanglos. Jedes Mitglied wird in dem Umfang an den Erträgen
beteiligt, wie seine Werke öffentlich aufgeführt, gesendet,
vervielfältigt und verbreitet werden. Die GEMA schüttet die gesamten
Einnahmen nach Deckung der notwendigen Verwaltungskosten an die
bezugsberechtigten Mitglieder und die in- und ausländischen
Verwertungsgesellschaften in der Regel am Ende des Jahres aus. Der
derzeitige durchschnittliche Kostensatz für die Verwaltung beträgt
13,8 %.
Weiterhin gibt es natürlich weiterhin noch weitere
Unterscheidungskriterien durch verschiedene Tarife, die
unterschiedliche Rechte-Lizenzen, Veröffentlichungsarten, Medien, etc.
berücksaichtigen. Somit ist es u.a. auch möglich neben normalen
Tonträgern wie CDs, Cassetten und Schallplatten auch
Sequencer-/MIDI-Songs, Disketten, Computer-/Video-spiele-Songs, CD-I,
CD-ROM, und vieles mehr durch die GEMA überwachen zu lassen. Doch dazu
im nächsten Teil in der nächsten HousePool-Ausgabe. Zudem wird das
ganze noch ein wenig konkreter und ausführlicher abgehandelt. Dann
gibt es auch Kontaktadressen.
(cm)
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