I N H A L T
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Finanzielle Hilfen
Beratende Hilfe

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Investition

Existenzgründung

Wer heutzutage den Aufbau einer selbständigen Existenz in Erwägung zieht, braucht zunächst einmal eine gehörige Portion Mut. Es ist nicht einfach, den Schritt in die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu wagen, zumal auf den meisten Märkten der Wettbewerb in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat. Gleichzeitig wollen immer mehr Menschen sich eine eigene Existenz aufbauen. Der Grund dafür ist u. a. die wachsende Arbeitslosigkeit. Voraussetzung für den Schritt in die Selbständigkeit sollte in jedem Fall eine gute Vorbereitung sein. Wer diesen Weg gehen möchte, muss auf jeden Fall sein Handwerk oder die Dienstleistung, die er anbieten möchte, besonders gut beherrschen. Man sollte darüber hinaus aber auch die Branche, in der man tätig sein wird, sehr gut kennen. Dazu werden exakte Daten über die Konkurrenzsituation vor Ort, die mögliche Entwicklung in Zukunft, die Höhe der Investitionen und die voraussichtliche Höhe der laufenden Kosten benötigt. Auch ist es ratsam zu wissen, wie lange es etwa dauern wird, bis das eigene Unternehmen schwarze Zahlen schreibt. Bei den meisten Existenzgründungen wird es ohne fremde Kapitalhilfe nicht gehen. Gerade diese Anschubfinanzierung muss besonders sorgfältig geplant werden. Mit diesen Anforderungen steht der angehende Unternehmer zum Glück nicht alleine da. Es gibt öffentliche und private Stellen, die ihn unterstützen. Im Wesentlichen gliedert sich die Unterstützung in zwei Bereiche: fachliche Beratung und finanzielle Angebote.

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Altersvorsorgeplan

Finanzielle Hilfen
Überbrückungshilfe vom Arbeitsamt
Das Arbeitsamt stellt Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen, ein wöchentliches Überbrückungsgeld zur Verfügung. Zusätzlich können Zuschüsse zur Krankenversicherung und Altersvorsorge gewährt werden. Das Überbrückungsgeld wird maximal 26 Wochen, das ist ein halbes Jahr, gezahlt. Mit dieser Leistung ist sehr viel Absicherung für den Existenzgründer verbunden. So verfällt ein zu Beginn der Selbständigkeit bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht einfach mit Beginn des Überbrückungsgeldes, sondern bleibt prinzipiell weiter bestehen. Scheitert der Existenzgründer, kann er sich wieder beim Arbeitsamt melden und an seinen alten Anspruch anknüpfen.
Das Arbeitsamt fördert aber nur Existenzgründungen, die einen Erfolg versprechen. Deshalb wird das Überbrückungsgeld nur nach eingehender Prüfung genehmigt. So muss ein Gründungswilliger ein Gutachten einer sachkundigen Stelle anbringen, das belegt, dass sein Vorhaben Erfolg versprechend ist. Als sachkundige Stelle gelten u. a. die örtliche Industrie- und Handelskammer oder ein Wirtschaftsprüfer. Außerdem verlangt das Arbeitsamt die Aufstellung eines Finanzplanes, aus dem ersichtlich ist, wie der Bewerber sich den wirtschaftlichen Erfolg des geplanten Unternehmens vorstellt. Bei der Unterstützung geht es im Wesentlichen um die Sicherung des Lebensunterhaltes während der schwierigen Phase der Existenzgründung.

Darlehen
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur Deckung der Kosten, die die Existenzgründung mit sich bringt, gibt es verschiedene staatliche, verbilligte Darlehen, die von der Deutschen Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben werden.

Darlehen für die berufliche Fortbildung
Darlehen für die berufliche Fortbildung (BF-Darlehen) werden über die Hausbank beantragt. Die dort arbeitenden Mitarbeiter sind in der Regel über das Verfahren informiert. Ein BF-Darlehen darf nur einmal an eine Person vergeben werden. Voraussetzung ist, dass der Betreffende daneben keine anderen öffentlichen Fördermittel erhält. Diese Unterstützungsmaßnahme wendet sich insbesondere an Menschen, die z. B. an einem Meisterkurs oder ähnlichen Fortbildungsmaßnahmen im Handwerk, an Fachschulen oder Fachakademien teilnehmen wollen. Bedingung ist, dass die Fortbildung mit einer anerkannten oder staatlichen Prüfung abschließt. Als Mindestbetrag werden 5.000 DM vergeben. Der Höchstbetrag bei Vollzeitkursen beträgt 30.000 DM, bei Teilzeitkursen 10.000 DM. Damit soll der Interessent die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren eines solchen Kurses, aber auch die Lebenshaltungskosten für längstens zwei Jahre abdecken können.

Darlehen zur Verstärkung des Eigenkapitals
Neben der Sicherung des Lebensunterhaltes gibt es staatliche Förderungsmaßnahmen für den eigentlichen Aufbau des selbständigen Betriebes. Hier sind an erster Stelle zinsgünstige Darlehen zur Verstärkung des Eigenkapitals zu nennen. Fehlendes oder ungenügend vorhandenes Eigenkapital ist eine Grundproblematik beim Aufbau vieler selbständiger Existenzen. Deshalb muss auf Fremdmittel zurückgegriffen werden. Der erste Weg führt viele Jungunternehmer zunächst zur Bank. Jeder Bankfachmann wird aber die Vergabe von Darlehen von der Höhe des vorhandenen Eigenkapitals abhängig machen. Um einen Ausweg aus diesem Dilemma zu schaffen, springt der Bund bei Bedarf mit öffentlichen Mitteln ein. Er vergibt aus Wirtschaftsfördermitteln Darlehen mit ganz besonders günstigen Konditionen. Diese Hilfe wird als Eigenkapitalhilfeprogramm (EKH) bezeichnet. Die Hausbank betrachtet diese Mittel als Eigenkapital. Dadurch wird eine entsprechende Kreditvergabe ermöglicht. Der Anteil des tatsächlichen Eigenkapitals sinkt damit beträchtlich. In der Regel erwartet die Bank nunmehr einen Eigenkapitalanteil von nur 15 Prozent an der Finanzierungssumme. Der Mindestbetrag für ein solches Darlehen beträgt 5.000 DM, der Höchstbetrag 700.000 DM. Die Gelder werden von der Deutschen Ausgleichsbank in Bonn vergeben. Die Anträge werden über die Hausbank abgewickelt. Ein gewährtes Darlehen läuft über 20 Jahre. Das Besondere: In den ersten zehn Jahren wird keine Tilgung fällig. Für die Zinsen gelten regional unterschiedliche Bestimmungen. Auskunft hierüber kann die Hausbank geben.
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Tilgung
Es können nur natürliche Personen, also keine juristischen (das sind z. B. Firmen), einen entsprechenden Antrag stellen. Das Höchstalter beträgt 55 Jahre, wobei Ausnahmen möglich sind. Der Nachweis der fachlichen und kaufmännischen Qualifikation ist nötig. Die Gelder sind für Personen aus freien Berufen sowie der gewerblichen Wirtschaft bestimmt. Die Zielsetzung ist die Förderung der Gründung einer wirtschaftlichen Existenz, wobei neben dem Neuaufbau auch an den Erwerb eines bestehenden Unternehmens gedacht wird. Außerdem kann die finanzielle Hilfe für Investitionen zur Festigung eines Unternehmens beantragt werden. Folgeinvestitionen werden bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren nach Betriebsgründung gefördert. Die Anträge müssen grundsätzlich vor der Existenzgründung gestellt werden.

European Recovery Program
Eine weitere, bedeutende Fördermöglichkeit besteht im Rahmen der sogenannten ERP-Darlehen. ERP ist eine Abkürzung für "European Recovery Program". Dieses geht im Prinzip auf den US-amerikanischen Marshallplan zurück, der wesentlich zum Wiederaufbau Europas nach den Zerstörungen des 2. Weltkrieges beigetragen hat. Tilgungs- und Zinszahlungen aus vergebenen ERP-Darlehen sind in der bisherigen Geschichte stets wieder für die Wirtschaftsförderung verwendet worden. Die zur Verfügung stehende Summe von ursprünglich 2,2 Milliarden US-Dollar hat sich mittlerweile dadurch vervielfacht. Heute kommt ein Großteil der Gelder dem Aufbau von Unternehmen in Ostdeutschland zugute. Gegenwärtig entfallen mehr als drei Viertel aller Anträge auf Projekte in den neuen Ländern. Die Vergabe von ERP-Darlehen ist im Wesentlichen bundeseinheitlich geregelt. Es gibt verschiedene Förderprogramme. Für alle gelten einige allgemeine Bedingungen. Die Beantragung der Gelder erfolgt über die Hausbank. Die prüft den entsprechenden Antrag und muss ihn befürworten. Entscheidende Kriterien dabei sind die Kreditwürdigkeit des Antragstellers, aber auch der zu erwartende Erfolg des geplanten Vorhabens. Da von einem ERP-Darlehen kein Geld verloren gehen darf, muss die Bank einspringen, wenn ein Darlehensnehmer Zinsen und Tilgung nicht mehr aufbringen kann. Daher wird die Bank die Prüfung in aller Regel sehr sorgfältig vornehmen und sich so verhalten, als wäre es ihr Geld, das es zu vergeben gilt.
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Bürgschaft

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Grundschuld

Der Antrag auf ERP-Darlehen muss vor der Durchführung eines Projektes gestellt werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ERP-Mittel. Zum eigentlichen Antrag gehört in der Regel umfangreiches Begleitmaterial. Die Bank wird meist eine Beschreibung des geplanten Unternehmens oder Projektes, den letzten verfügbaren Jahresabschluss oder Ähnliches, einen Kosten- und Finanzierungsplan und eine Aufstellung über künftige Erfolgserwartungen anfordern. Dazu gehört auch ein Vorschlag zur Absicherung des Kredites durch Grundpfandrechte, z. B. eine Grundschuld, Bürgschaften oder Ähnliches, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Zielgruppe der ERP-Kredite sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Außerdem können Angehörige freier Berufe ERP-Mittel beantragen. Davon ausgenommen sind Angehörige der Heilberufe, für die besondere Fördermöglichkeiten bestehen. Die Kreditbedingungen sind im Prinzip für alle ERP-Darlehen gleich. Der Kredit darf eine Maximalhöhe von zwei Millionen DM (in den alten Bundesländern einer Million DM) nicht überschreiten. Grundsätzlich soll der Kredit nicht mehr als 50 Prozent des Finanzierungsvolumens abdecken. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. Diese beträgt bis zu 15 Jahre, bei Bauvorhaben maximal 20 Jahre(in den alten Bundesländern liegen die Grenzen bei zehn bzw. 15 Jahren). Die ersten fünf Jahre können tilgungsfrei bleiben.
Der gestellte Antrag wird von der Hausbank an die entsprechenden Institute, die über die Vergabe zu entscheiden haben, weitergeleitet. Das sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Ausgleichsbank (DtA). Die Deutsche Ausgleichsbank ist zuständig für das ERP-Existenzgründungsprogramm und die ERP-Umweltschutzprogramme. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt die Gelder für das ERP-Aufbauprogramm.
Das ERP-Existenzgründungsprogramm bietet sich für den Aufbau eines neuen Unternehmens neben der schon erläuterten Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Darlehens aus dem Eigenkapitalhilfeprogamm (EKH) an. An die Vergabe des Existenzgründungsgeldes sind Bedingungen geknüpft. So muss das Darlehen für die Errichtung oder den Erwerb eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz bestimmt sein. Wird das Geld für Investitionen in diesem Zusammenhang eingesetzt, müssen diese innerhalb von drei Jahren nach Betriebseröffnung getätigt sein. Ferner kann ein Darlehen vergeben werden für die Übernahme von Beteiligungen mit Tätigkeit im Unternehmen sowie für die Beschaffung eines Lagers an Material, Ersatzteilen, Waren oder einer ersten Büroausstattung sowie deren Aufstockung innerhalb von drei Jahren.

Darlehenskombinationen
Eine Kombination der beschriebenen Darlehen bietet interessante Finanzierungsmöglichkeiten. Denkbar ist ein ERP-Existenzgründungsdarlehen, das 50 Prozent des Finanzierungsvolumens der Firma ausmacht und in Kombination mit dem Eigenkapital bereits den größten Teil des gesamten Finanzierungsbedarfs abdeckt. Das Eigenkapital kann dabei ja auch durch ein Eigenkapitalhilfedarlehen aufgestockt worden sein. Ein Jungunternehmer hat dann weiter die Möglichkeit, sich das noch ausstehende Geld entweder über ein normales Bankdarlehen oder - auch das ist möglich - über ein ergänzendes Darlehen der Deutschen Ausgleichsbank zu besorgen. Auch die Anträge hierfür müssen bei der Hausbank gestellt werden. Die Mittel für diese Darlehen stammen nicht aus dem ERP-Sondervermögen. Ein solcher Ergänzungskredit soll mindestens eine Höhe von 30.000 DM haben. Antragsberechtigt ist im Wesentlichen dieselbe Gruppe wie beim ERP-Existenzgründungsprogramm.
Aus dem ERP-Vermögen gibt es aber noch weitere Fördermöglichkeiten, so das ERP-Aufbauprogamm, das allerdings nur an Bewerber aus den neuen Bundesländern vergeben wird. Es soll zur Finanzierung von Investitionen zur Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Umstellung oder der grundlegenden Rationalisierung von Firmen dienen, wenn damit eine angemessene Zahl von neuen Arbeitsplätzen geschaffen wird oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden.

Im ganzen Bundesgebiet können ERP-Darlehen des Umweltschutzprogrammes beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Kreditmittel für Investitionen im Bereich des Umweltschutzes eingesetzt werden.
Außerdem gibt es noch das Mittelstandsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das im Prinzip auch ergänzenden Charakter haben kann und eine Parallele zu den Ergänzungskrediten der Deutschen Ausgleichsbank bildet. Ein solcher Investitionskredit kann für den Kauf von Grundstücken und Gebäuden, Bauinvestitionen, der Anschaffung von Maschinen und Fahrzeugen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Vorhaben im Rahmen der Forschung und Entwicklung neuer Produkte verwendet werden. Weitere Einsatzmöglichkeiten sind u. a. auch der Ankauf immaterieller Wirtschaftsgüter, wie z. B. Patente. Die Kredithöchstsumme darf zehn Millionen DM erreichen. Es wird ein fester Zinssatz für zehn Jahre vereinbart. Zwei Anlaufjahre bleiben tilgungsfrei.

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Beratende Hilfe
Mit finanzieller Unterstützung allein ist es häufig nicht getan. Viele Existenzgründer benötigen auch beratende Hilfe. Rat kann natürlich bei Unternehmensberatern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eingeholt werden. So manchen Hinweis wird sicher auch die Hausbank für einen Jungunternehmer liefern können. Weitere Ansprechpartner sind die Industrie- und Handelskammern. Eine sehr nützliche, weniger bekannte Adresse ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorexperten in Bonn. Unter dem Titel "Alt hilft jung" haben sich dabei Fachleute der Wirtschaft zusammengeschlossen, die mittlerweile aus dem aktiven Wirtschaftsleben ausgeschieden sind, ihr Wissen aber gerne jungen Menschen bei Existenzgründungen auf ehrenamtlicher Basis zur Verfügung stellen. Unter den Seniorberatern finden sich Fachleute der verschiedensten Branchen, so dass sogar eine hochspezialisierte Beratung möglich ist.
Existenzgründern bieten sich vielfältige Beratungsmöglichkeiten, die auf jeden Fall ausgeschöpft werden sollten. Schon so manche Fehlentwicklung konnte auf diese Weise frühzeitig verhindert und in die richtigen Bahnen gelenkt werden.

G E H E  Z U
Rechtsformen für Freiberufler und Gewerbetreibende

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