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Existenzgründung
Wer heutzutage den Aufbau einer selbständigen
Existenz in Erwägung zieht, braucht zunächst einmal
eine gehörige Portion Mut. Es ist nicht einfach, den Schritt
in die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu wagen, zumal auf
den meisten Märkten der Wettbewerb in den vergangenen Jahren
stetig zugenommen hat. Gleichzeitig wollen immer mehr Menschen
sich eine eigene Existenz aufbauen. Der Grund dafür ist u. a. die wachsende Arbeitslosigkeit. Voraussetzung für
den Schritt in die Selbständigkeit sollte in jedem Fall eine
gute Vorbereitung sein. Wer diesen Weg gehen möchte, muss
auf jeden Fall sein Handwerk oder die Dienstleistung, die er anbieten
möchte, besonders gut beherrschen. Man sollte darüber
hinaus aber auch die Branche, in der man tätig sein wird,
sehr gut kennen. Dazu werden exakte Daten über die Konkurrenzsituation
vor Ort, die mögliche Entwicklung in Zukunft, die Höhe
der Investitionen und die voraussichtliche Höhe der laufenden
Kosten benötigt. Auch ist es ratsam zu wissen, wie lange
es etwa dauern wird, bis das eigene Unternehmen schwarze Zahlen
schreibt. Bei den meisten Existenzgründungen wird es ohne
fremde Kapitalhilfe nicht gehen. Gerade diese Anschubfinanzierung
muss besonders sorgfältig geplant werden. Mit diesen Anforderungen
steht der angehende Unternehmer zum Glück nicht alleine da.
Es gibt öffentliche und private Stellen, die ihn unterstützen.
Im Wesentlichen gliedert sich die Unterstützung in zwei Bereiche:
fachliche Beratung und finanzielle Angebote.
| | Finanzielle Hilfen Überbrückungshilfe vom Arbeitsamt
Das Arbeitsamt stellt Personen, die aus der Arbeitslosigkeit
heraus eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen,
ein wöchentliches Überbrückungsgeld zur Verfügung.
Zusätzlich können Zuschüsse zur Krankenversicherung
und Altersvorsorge gewährt werden. Das Überbrückungsgeld
wird maximal 26 Wochen, das ist ein halbes Jahr, gezahlt.
Mit dieser Leistung ist sehr viel Absicherung für den Existenzgründer
verbunden. So verfällt ein zu Beginn der Selbständigkeit
bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht einfach mit Beginn
des Überbrückungsgeldes, sondern bleibt prinzipiell
weiter bestehen. Scheitert der Existenzgründer, kann er sich
wieder beim Arbeitsamt melden und an seinen alten Anspruch anknüpfen.
Das Arbeitsamt fördert aber nur Existenzgründungen,
die einen Erfolg versprechen. Deshalb wird das Überbrückungsgeld
nur nach eingehender Prüfung genehmigt. So muss ein
Gründungswilliger ein Gutachten einer sachkundigen Stelle
anbringen, das belegt, dass sein Vorhaben Erfolg versprechend ist.
Als sachkundige Stelle gelten u. a. die örtliche
Industrie- und Handelskammer oder ein Wirtschaftsprüfer.
Außerdem verlangt das Arbeitsamt die Aufstellung eines Finanzplanes,
aus dem ersichtlich ist, wie der Bewerber sich den wirtschaftlichen
Erfolg des geplanten Unternehmens vorstellt. Bei der Unterstützung
geht es im Wesentlichen um die Sicherung des Lebensunterhaltes
während der schwierigen Phase der Existenzgründung.
Darlehen
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur Deckung der Kosten,
die die Existenzgründung mit sich bringt, gibt es verschiedene
staatliche, verbilligte Darlehen, die von der Deutschen Ausgleichsbank
und der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben werden.
Darlehen für die berufliche Fortbildung Darlehen für die berufliche Fortbildung
(BF-Darlehen) werden über die Hausbank beantragt. Die dort
arbeitenden Mitarbeiter sind in der Regel über das Verfahren
informiert. Ein BF-Darlehen darf nur einmal an eine Person vergeben
werden. Voraussetzung ist, dass der Betreffende daneben keine
anderen öffentlichen Fördermittel erhält. Diese
Unterstützungsmaßnahme wendet sich insbesondere an
Menschen, die z. B. an einem Meisterkurs oder ähnlichen
Fortbildungsmaßnahmen im Handwerk, an Fachschulen oder Fachakademien
teilnehmen wollen. Bedingung ist, dass die Fortbildung mit einer
anerkannten oder staatlichen Prüfung abschließt. Als
Mindestbetrag werden 5.000 DM vergeben. Der Höchstbetrag
bei Vollzeitkursen beträgt 30.000 DM, bei Teilzeitkursen
10.000 DM. Damit soll der Interessent die Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren eines solchen Kurses, aber auch die
Lebenshaltungskosten für längstens zwei Jahre abdecken
können.
Darlehen zur Verstärkung des Eigenkapitals Neben der Sicherung des Lebensunterhaltes gibt es staatliche Förderungsmaßnahmen
für den eigentlichen Aufbau des selbständigen Betriebes.
Hier sind an erster Stelle zinsgünstige Darlehen zur Verstärkung
des Eigenkapitals zu nennen. Fehlendes oder ungenügend vorhandenes
Eigenkapital ist eine Grundproblematik beim Aufbau vieler selbständiger
Existenzen. Deshalb muss auf Fremdmittel zurückgegriffen
werden. Der erste Weg führt viele Jungunternehmer zunächst
zur Bank. Jeder Bankfachmann wird aber die Vergabe von Darlehen
von der Höhe des vorhandenen Eigenkapitals abhängig
machen. Um einen Ausweg aus diesem Dilemma zu schaffen, springt
der Bund bei Bedarf mit öffentlichen Mitteln ein. Er vergibt
aus Wirtschaftsfördermitteln Darlehen mit ganz besonders
günstigen Konditionen. Diese Hilfe wird als Eigenkapitalhilfeprogramm
(EKH) bezeichnet. Die Hausbank betrachtet diese Mittel als Eigenkapital.
Dadurch wird eine entsprechende Kreditvergabe ermöglicht.
Der Anteil des tatsächlichen Eigenkapitals sinkt damit beträchtlich.
In der Regel erwartet die Bank nunmehr einen Eigenkapitalanteil
von nur 15 Prozent an der Finanzierungssumme. Der Mindestbetrag
für ein solches Darlehen beträgt 5.000 DM, der
Höchstbetrag 700.000 DM. Die Gelder werden von der Deutschen
Ausgleichsbank in Bonn vergeben. Die Anträge werden über
die Hausbank abgewickelt. Ein gewährtes Darlehen läuft
über 20 Jahre. Das Besondere: In den ersten zehn Jahren
wird keine Tilgung fällig. Für die Zinsen gelten regional
unterschiedliche Bestimmungen. Auskunft hierüber kann die
Hausbank geben. | | Es können nur natürliche Personen, also
keine juristischen (das sind z. B. Firmen), einen entsprechenden
Antrag stellen. Das Höchstalter beträgt 55 Jahre,
wobei Ausnahmen möglich sind. Der Nachweis der fachlichen
und kaufmännischen Qualifikation ist nötig. Die Gelder
sind für Personen aus freien Berufen sowie der gewerblichen
Wirtschaft bestimmt. Die Zielsetzung ist die Förderung der
Gründung einer wirtschaftlichen Existenz, wobei neben dem
Neuaufbau auch an den Erwerb eines bestehenden Unternehmens gedacht
wird. Außerdem kann die finanzielle Hilfe für Investitionen
zur Festigung eines Unternehmens beantragt werden. Folgeinvestitionen
werden bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren nach Betriebsgründung
gefördert. Die Anträge müssen grundsätzlich
vor der Existenzgründung gestellt werden.
European Recovery Program Eine weitere, bedeutende Fördermöglichkeit besteht im
Rahmen der sogenannten ERP-Darlehen. ERP ist eine Abkürzung
für "European Recovery Program". Dieses geht im
Prinzip auf den US-amerikanischen Marshallplan zurück, der
wesentlich zum Wiederaufbau Europas nach den Zerstörungen
des 2. Weltkrieges beigetragen hat. Tilgungs- und Zinszahlungen
aus vergebenen ERP-Darlehen sind in der bisherigen Geschichte
stets wieder für die Wirtschaftsförderung verwendet
worden. Die zur Verfügung stehende Summe von ursprünglich
2,2 Milliarden US-Dollar hat sich mittlerweile dadurch vervielfacht.
Heute kommt ein Großteil der Gelder dem Aufbau von Unternehmen
in Ostdeutschland zugute. Gegenwärtig entfallen mehr als
drei Viertel aller Anträge auf Projekte in den neuen
Ländern. Die Vergabe von ERP-Darlehen ist im Wesentlichen
bundeseinheitlich geregelt. Es gibt verschiedene Förderprogramme.
Für alle gelten einige allgemeine Bedingungen. Die Beantragung
der Gelder erfolgt über die Hausbank. Die prüft den
entsprechenden Antrag und muss ihn befürworten. Entscheidende
Kriterien dabei sind die Kreditwürdigkeit des Antragstellers,
aber auch der zu erwartende Erfolg des geplanten Vorhabens. Da
von einem ERP-Darlehen kein Geld verloren gehen darf, muss die
Bank einspringen, wenn ein Darlehensnehmer Zinsen und Tilgung
nicht mehr aufbringen kann. Daher wird die Bank die Prüfung
in aller Regel sehr sorgfältig vornehmen und sich so verhalten,
als wäre es ihr Geld, das es zu vergeben gilt. | |
Der Antrag auf ERP-Darlehen muss vor der Durchführung eines
Projektes gestellt werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ERP-Mittel.
Zum eigentlichen Antrag gehört in der Regel umfangreiches
Begleitmaterial. Die Bank wird meist eine Beschreibung des geplanten
Unternehmens oder Projektes, den letzten verfügbaren Jahresabschluss
oder Ähnliches, einen Kosten- und Finanzierungsplan und eine
Aufstellung über künftige Erfolgserwartungen anfordern.
Dazu gehört auch ein Vorschlag zur Absicherung des Kredites
durch Grundpfandrechte, z. B. eine Grundschuld, Bürgschaften
oder Ähnliches, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit
des Schuldners. Zielgruppe der ERP-Kredite sind Existenzgründer
im Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Außerdem können
Angehörige freier Berufe ERP-Mittel beantragen. Davon ausgenommen
sind Angehörige der Heilberufe, für die besondere Fördermöglichkeiten
bestehen. Die Kreditbedingungen sind im Prinzip für alle
ERP-Darlehen gleich. Der Kredit darf eine Maximalhöhe von
zwei Millionen DM (in den alten Bundesländern einer Million DM)
nicht überschreiten. Grundsätzlich soll der Kredit nicht
mehr als 50 Prozent des Finanzierungsvolumens abdecken. Der
Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. Diese beträgt
bis zu 15 Jahre, bei Bauvorhaben maximal 20 Jahre(in
den alten Bundesländern liegen die Grenzen bei zehn bzw.
15 Jahren). Die ersten fünf Jahre können tilgungsfrei
bleiben.
Der gestellte Antrag wird von der Hausbank an die entsprechenden
Institute, die über die Vergabe zu entscheiden haben, weitergeleitet.
Das sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die
Deutsche Ausgleichsbank (DtA). Die Deutsche Ausgleichsbank ist
zuständig für das ERP-Existenzgründungsprogramm
und die ERP-Umweltschutzprogramme. Die Kreditanstalt für
Wiederaufbau vergibt die Gelder für das ERP-Aufbauprogramm.
Das ERP-Existenzgründungsprogramm bietet sich für den
Aufbau eines neuen Unternehmens neben der schon erläuterten
Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Darlehens aus dem Eigenkapitalhilfeprogamm
(EKH) an. An die Vergabe des Existenzgründungsgeldes sind
Bedingungen geknüpft. So muss das Darlehen für
die Errichtung oder den Erwerb eines Unternehmens oder einer freiberuflichen
Existenz bestimmt sein. Wird das Geld für Investitionen in
diesem Zusammenhang eingesetzt, müssen diese innerhalb von
drei Jahren nach Betriebseröffnung getätigt sein. Ferner
kann ein Darlehen vergeben werden für die Übernahme
von Beteiligungen mit Tätigkeit im Unternehmen sowie für
die Beschaffung eines Lagers an Material, Ersatzteilen, Waren
oder einer ersten Büroausstattung sowie deren Aufstockung
innerhalb von drei Jahren.
Darlehenskombinationen Eine Kombination der beschriebenen Darlehen bietet interessante
Finanzierungsmöglichkeiten. Denkbar ist ein ERP-Existenzgründungsdarlehen,
das 50 Prozent des Finanzierungsvolumens der Firma ausmacht
und in Kombination mit dem Eigenkapital bereits den größten
Teil des gesamten Finanzierungsbedarfs abdeckt. Das Eigenkapital
kann dabei ja auch durch ein Eigenkapitalhilfedarlehen aufgestockt
worden sein. Ein Jungunternehmer hat dann weiter die Möglichkeit,
sich das noch ausstehende Geld entweder über ein normales
Bankdarlehen oder - auch das ist möglich - über ein
ergänzendes Darlehen der Deutschen Ausgleichsbank zu besorgen.
Auch die Anträge hierfür müssen bei der Hausbank
gestellt werden. Die Mittel für diese Darlehen stammen nicht
aus dem ERP-Sondervermögen. Ein solcher Ergänzungskredit
soll mindestens eine Höhe von 30.000 DM haben. Antragsberechtigt
ist im Wesentlichen dieselbe Gruppe wie beim ERP-Existenzgründungsprogramm.
Aus dem ERP-Vermögen gibt es aber noch weitere Fördermöglichkeiten, so das ERP-Aufbauprogamm, das allerdings nur an Bewerber aus den
neuen Bundesländern vergeben wird. Es soll zur Finanzierung
von Investitionen zur Errichtung, Übernahme, Erweiterung,
Umstellung oder der grundlegenden Rationalisierung von Firmen
dienen, wenn damit eine angemessene Zahl von neuen Arbeitsplätzen
geschaffen wird oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden.Im ganzen Bundesgebiet können ERP-Darlehen des Umweltschutzprogrammes
beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Kreditmittel für
Investitionen im Bereich des Umweltschutzes eingesetzt werden.
Außerdem gibt es noch das Mittelstandsprogramm der Kreditanstalt
für Wiederaufbau, das im Prinzip auch ergänzenden Charakter
haben kann und eine Parallele zu den Ergänzungskrediten der
Deutschen Ausgleichsbank bildet. Ein solcher Investitionskredit
kann für den Kauf von Grundstücken und Gebäuden,
Bauinvestitionen, der Anschaffung von Maschinen und Fahrzeugen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Vorhaben im Rahmen
der Forschung und Entwicklung neuer Produkte verwendet werden.
Weitere Einsatzmöglichkeiten sind u. a. auch der
Ankauf immaterieller Wirtschaftsgüter, wie z. B. Patente.
Die Kredithöchstsumme darf zehn Millionen DM erreichen.
Es wird ein fester Zinssatz für zehn Jahre vereinbart. Zwei
Anlaufjahre bleiben tilgungsfrei.
| | Beratende Hilfe
Mit finanzieller Unterstützung allein ist es häufig
nicht getan. Viele Existenzgründer benötigen auch beratende
Hilfe. Rat kann natürlich bei Unternehmensberatern, Steuerberatern
und Wirtschaftsprüfern eingeholt werden. So manchen Hinweis
wird sicher auch die Hausbank für einen Jungunternehmer liefern
können. Weitere Ansprechpartner sind die Industrie- und Handelskammern.
Eine sehr nützliche, weniger bekannte Adresse ist die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Seniorexperten in Bonn. Unter dem Titel "Alt hilft jung"
haben sich dabei Fachleute der Wirtschaft zusammengeschlossen,
die mittlerweile aus dem aktiven Wirtschaftsleben ausgeschieden
sind, ihr Wissen aber gerne jungen Menschen bei Existenzgründungen
auf ehrenamtlicher Basis zur Verfügung stellen. Unter den
Seniorberatern finden sich Fachleute der verschiedensten Branchen,
so dass sogar eine hochspezialisierte Beratung möglich ist.
Existenzgründern bieten sich vielfältige Beratungsmöglichkeiten,
die auf jeden Fall ausgeschöpft werden sollten. Schon so
manche Fehlentwicklung konnte auf diese Weise frühzeitig
verhindert und in die richtigen Bahnen gelenkt werden.
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