I N H A L T
_____________
Was spricht für einen Neuwagen?
Gebraucht und oft wie neu
Der Gebrauchtwagenmarkt
Neuwagen oder Gebrauchtwagen?

Trotz günstiger Angebote und verlockender Finanzierungsmöglichkeiten ist der Kauf eines Neuwagens mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden. Verständlicherweise wird deshalb der Bedarf an einem neuen Auto nach wie vor in der Mehrzahl durch den Kauf eines Gebrauchtwagens gedeckt. Wenn man korrekterweise die Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Laufzeit des Wagens bzw. auf die geplante Kilometerleistung umlegt, wirkt sich der geringere Preis naturgemäß positiv auf die laufenden Kosten eines Autos aus. Allerdings kann dieser finanzielle Vorteil andererseits durch einen erhöhten Reparaturbedarf, höhere Standkosten, beispielsweise infolge einer ungünstigeren Besteuerung, oder höhere Verbrauchskosten wieder leicht zunichte gemacht werden. Doch neben den persönlichen Wünschen und Vorlieben für einen bestimmten Wagentyp und den ökonomischen Gesichtspunkten sollten auch Fragen nach Sicherheit und fortschrittlicher Technologie sowie ökologische Aspekte bei der Entscheidung für den einen oder anderen Wagen eine Rolle spielen.

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Was spricht für einen Neuwagen?
Zweifellos bietet ein Neuwagen am ehesten die Möglichkeit, persönliche Wünsche und Vorstellungen bezüglich eines Autos zu verwirklichen. Während man beim Gebrauchtwagenkauf darauf angewiesen ist, dass gerade das passende Fahrzeug angeboten wird, kann man beim Kauf eines Neuwagens seine Wahl aus der gesamten Angebotspalette der Hersteller treffen. Angefangen von der Lackierung des Wagens bis hin zur Sonderausstattung lassen sich hierbei die eigenen Vorlieben weitgehend zufriedenstellen. Allerdings muss man dafür in der Regel auch mehr oder weniger lange Lieferfristen in Kauf nehmen. Auf jeden Fall sollte man sich den genauen Liefertermin beim Kaufantrag schriftlich zusichern lassen.
Insbesondere im Hinblick auf technologische Entwicklungen bietet ein Neuwagen die Möglichkeit, auf dem neuesten Stand zu sein. Dies betrifft die Ausstattung, beispielsweise mit Airbags, ebenso wie die Senkung des Kraftstoffverbrauchs und die Minderung des Schadstoffausstoßes nach den neuen Euro-Normen. Letzteres ist nicht nur in ökologischer Hinsicht begrüßenswert, sondern macht sich aufgrund der ab Juli 1997 geltenden neuen Regelungen in der Kraftfahrzeugsteuer auch in finanzieller Hinsicht konkret bemerkbar. So gilt beispielsweise bei Erfüllung der Euro-3-Norm bei erstmaliger Zulassung eine befristete Steuerbefreiung von bis zu 250 DM und danach ein Steuersatz von 10 DM pro 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Auch wenn ein neues Auto nicht unbedingt eine Garantie dafür ist, dass nicht schon nach kurzer Zeit Mängel auftreten können, so bietet die Garantie- und Gewährleistungspflicht des Händlers doch zumindest eine Sicherheit, dass diese Mängel nicht zu Lasten des Käufers gehen.

Finanzielle Aspekte beim Kauf eines Neuwagens
Trotz des höheren Anschaffungspreises bietet der Kauf eines Neuwagens in finanzieller Hinsicht durchaus auch positive Aspekte. So können vorsteuerabzugsberechtigte Personen wie Freiberufler oder Selbständige beim Kauf eines Geschäftswagens die in dem Preis enthaltene Mehrwertsteuer bei der Umsatzsteuererklärung in Abzug bringen, was beim Kauf eines Gebrauchtwagens von privat nicht möglich ist. Bei einem Gebrauchtwagenkauf beim Händler kann man dagegen auch die Mehrwertsteuer ausweisen lassen.
Aufgrund der zum Teil besonders attraktiven Angebote zur Finanzierung eines Neuwagens sowie der häufig günstigen Inzahlungnahme des alten Autos lassen sich die Anschaffungskosten, den eigenen finanziellen Möglichkeiten entsprechend, auf einen längeren Zeitraum verteilen. Allerdings sind die damit verbundenen zusätzlichen Kosten für die Finanzierung bei der Berechnung der laufenden Kosten zu berücksichtigen.
Der höhere Anschaffungspreis eines Neuwagens kann durch weitere finanzielle Vorteile u. U. wieder weitgehend wettgemacht werden. Neben den steuerlichen Vorteilen, die ein Wagen mit moderner Abgastechnik bietet, wirkt sich natürlich auch ein geringerer Kraftstoffverbrauch günstig auf die laufenden Kosten für das Auto aus. Die infolge der modernen Motor- und Fahrzeugtechnik möglichen größeren Wartungsintervalle tragen u. U. ebenfalls zu einer Senkung der regelmäßigen Aufwendungen bei.
Für den, der seinen neuen Wagen nur eine bestimmte Zeit, beispielsweise vier Jahre, fahren möchte, relativiert sich der Anschaffungspreis zudem durch den zu erwartenden Wiederverkaufswert.

Der europäische Automarkt
Aufgrund der zum Teil gewaltigen Preisunterschiede auf dem europäischen Automarkt lohnt es sich, vor allem beim Kauf eines Neuwagens, die Preise in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu vergleichen. Seit Januar 1993 wurde der Autokauf auf dem europäischen Binnenmarkt erheblich erleichtert. Die Probleme, die sich dabei zu Anfang ergaben, wurden mittlerweile weitgehend beseitigt. Da bis Anfang 1996 die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge nur national galt, musste für einen im Ausland gekauften Wagen eine Einzel-Betriebserlaubnis beantragt werden. Häufig musste er zudem noch durch Um- und Einbauten, den deutschen Zulassungbestimmungen entsprechend, verändert werden. Seit Januar 1996 müssen die Autohersteller jedoch nur noch eine einzige, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültige, allgemeine Betriebserlaubnis beantragen, so dass auch ein im Ausland gekauftes Auto problemlos vor dem deutschen TÜV besteht.

G L O S S A R
______________
TÜV

Die Einforderung von Garantieleistungen war ebenfalls schwierig, da sich inländische Vertragshändler vielfach weigerten, diese zu übernehmen. Mittlerweile ist jede Vertragswerkstatt eines Autoherstellers verpflichtet, Garantieleistungen an einem Wagen ihrer Marke durchzuführen, unabhängig davon, in welchem Land der Europäischen Union er gekauft wurde.
Wer die mit dem Kauf im Ausland verbundenen Umstände scheut, kann auch im Inland einen Wagen als Euro-Import kaufen. Den Vertragshändlern eines Herstellers steht es frei, auch an Vertrags- oder Zwischenhändler in anderen Staaten der Europäischen Union zu verkaufen. Dementsprechend nutzen mittlerweile auch zahlreiche inländische Autohändler die Möglichkeit, von ihren europäischen Konkurrenten die preiswerteren Modelle einzukaufen und entsprechend günstig weiterzuverkaufen. Auch bei einer möglicherweise reduzierten Ausstattung kann es sich lohnen, auf einen solchen Wagen aus Euro-Import zurückzugreifen.

Preisvergleiche auf dem europäischen Markt
Die nach wie vor bestehenden erheblichen Preisunterschiede auf dem europäischen Automarkt beruhen auf der unterschiedlichen Preisgestaltung der Hersteller für die einzelnen Länder. So ist es durchaus möglich, dass ein bestimmtes Modell in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union um dreißig, wenn nicht sogar vierzig Prozent günstiger zu erhalten ist.
Zur Erleichterung des Preisvergleichs müssen die Autohersteller vierteljährlich ihre Preise für alle Mitgliedsstaaten angeben. Im gleichen Intervall müssen sie zudem veröffentlichen, welche Preisempfehlungen sie für die fünf gängigsten Modelle eines Landes an alle Vertragshändler der Europäischen Union weitergegeben haben. Auf der Grundlage dieser Informationen gibt die Europäische Kommission halbjährlich eine Preisvergleichsliste heraus, anhand derer jeder das günstigste Angebot innerhalb der Europäischen Union für ein bestimmtes Modell herausfinden kann.

Autokauf in der Europäischen Union
Jeder kann sich ganz problemlos in jedem Land der Europäischen Union ein neues Auto kaufen, ohne dass hierbei eine Mehrwertsteuer anfällt. Stattdessen wird für einen Neuwagen bei der im Inland notwendigen Zulassung eine so genannte Erwerbsteuer in Höhe der hier geltenden Mehrwertsteuer erhoben. Dies gilt jedoch nicht für im Ausland erworbene Gebrauchtwagen. Als Neuwagen gilt dabei jedes Auto, das vor weniger als sechs Monaten zugelassen wurde und weniger als 6.000 Kilometer gelaufen ist. Für die Überführung des Wagens ist eine am Kaufort ausgestellte vorübergehende Zulassung sowie ein Ausfuhrkennzeichen und eine Kurzhaftpflichtversicherung notwendig.

Garantieleistungen beim Auslandskauf
Wer sein neues Auto bei einem Vertragshändler in einem der europäischen Mitgliedsstaaten kauft, kann die Garantieleistungen bei jeder deutschen Vertragswerkstatt des Autoherstellers in Anspruch nehmen. Allerdings sind Dauer und Umfang der Garantieleistungen nicht einheitlich für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union festgelegt, so dass hier Unterschiede möglich sind. Zwar gelten jeweils die Garantiebestimmungen des Landes, in dem der Wagen gekauft wurde, die deutsche Vertragswerkstatt muss jedoch nur die hier üblichen Garantieleistungen erbringen. Dabei sind die Garantiezusagen der meisten Hersteller inzwischen für alle Unionsländer gleich. Gilt aber beispielsweise in einem bestimmten Land eine zweijährige, in Deutschland aber nur eine einjährige Garantiezeit, werden in der deutschen Vertragswerkstatt nur die innerhalb eines Jahres unter die Garantie fallenden Reparaturen kostenlos durchgeführt. Auch bei einer sonstigen, über die hier üblichen Garantieleistungen hinausgehenden Zusage beim Autokauf muss die hier ansässige Werkstatt nur die Leistungen übernehmen, die sie bei einem im Inland gekauften Wagen zu erbringen hätte.
Wichtig ist, dass man sich beim Autokauf ein Kundendienstscheckheft und eine Garantieurkunde für das Fahrzeug mit dem eingetragenen Kaufdatum aushändigen lässt. Als Beginn der Garantiezeit gilt hierbei europaweit der Tag der ersten Zulassung.

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Gebraucht und oft wie neu
Zahlreiche Autohändler bieten ihren Kunden so genannte Jahres- oder Halbjahreswagen an, die in der Regel in einem einwandfreien Zustand und erheblich günstiger als ein Neuwagen sind. Bei den Jahreswagen handelt es sich um die zu besonderen Konditionen an die Mitarbeiter eines Autoherstellers oder Händlers verkauften Neuwagen, die diese nach einem Jahr wieder verkaufen. Der Wertverlust des Neuwagens nach der Erstzulassung wird durch die beim Kauf gewährten, günstigen Sonderkonditionen weitgehend aufgefangen. Der Käufer erhält also ein durchaus gut gewartetes und gepflegtes Fahrzeug mit meist geringer Kilometerleistung zu einem reellen Gebrauchtwagenpreis.
Bei den Halbjahreswagen handelt es sich um die Vorführwagen der Autohäuser. Diese werden in der Regel für ein halbes Jahr auf Familienangehörige zugelassen und vorwiegend zu Probefahrten und Vorführzwecken genutzt, bevor sie dann, als so genannte Halbjahreswagen, in den Verkaufsräumen angeboten werden.
Manche Händler arbeiten auch mit Tageszulassungen. Dieses Verfahren wird häufig bei sehr teuren Modellen angewandt, um auf diese Weise, unter Umgehung von Preisempfehlungen und Rabattvorschriften, einen größeren Preisnachlass gewähren zu können. Hierbei wird ein Neuwagen vom Händler für einen Tag bei der Zulassungsstelle angemeldet, so dass beim Kauf eines solchen Wagens im Kraftfahrzeugbrief bereits ein Eintrag vorhanden ist und dieser dadurch nicht mehr als neu gilt, auch wenn er noch nicht einen Kilometer gefahren wurde.

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Der Gebrauchtwagenmarkt
Neben den Jahres- und Halbjahreswagen bieten viele Autohäuser auch sonstige Gebrauchtwagen an, beispielsweise aus Inzahlungnahmen alter Kundenfahrzeuge. Gebrauchtwagenhändler wie auch manche Autowerkstätten handeln nur mit Gebrauchtfahrzeugen. Daneben gibt es noch die freien Gebrauchtwagenangebote über Zeitungsannoncen oder organisierte private Gebrauchtwagenmärkte, auf denen Autobesitzer ihre Autos anbieten. Allerdings sollte man bei einem Privatkauf das Angebot sehr sorgfältig prüfen, da privat angebotene Fahrzeuge häufig kurz vor größeren Reparaturen stehen. Darüber hinaus kann man sich dank der Öffnung des europäischen Binnenmarktes auch im Nachbarland nach Gebrauchtwagen umsehen. Hierbei gilt ein Wagen als gebraucht, wenn die Erstzulassung mehr als sechs Monate zurückliegt und mehr als 6.000 Kilometer damit gefahren wurden. Im Unterschied zu Neuwagen wird hierauf im Inland keine Erwerb- bzw. Mehrwertsteuer mehr fällig.

Wichtiges zum Gebrauchtwagenkauf
Auch wenn privat angebotene Kraftfahrzeuge oft um zehn bis zwanzig Prozent günstiger als beim Autohändler sind, sollte man sich auch beim Gebrauchtwagenkauf vorzugsweise an Letzteren wenden. Das gilt umso mehr, je weniger man selber von Autos versteht. Dabei ist den von Neuwagenhändlern angebotenen Gebrauchtwagen in der Regel gegenüber den Angeboten reiner Gebrauchtwagenhändler der Vorzug zu geben. Sie sind oft in einem besseren Zustand, von der hauseigenen Werkstätte generalüberholt und vielfach geben die Händler zumindest auf bestimmte Fahrzeugteile eine - wenn auch meist kurz befristete - Garantie. Allerdings ist der Verkäufer anders als bei Neuwagen nicht grundsätzlich zur Gewährleistung verpflichtet, sondern dies bedarf der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung. Dies betrifft jedoch nicht die bei Vertragsabschluss zugesicherten Eigenschaften, für die der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Zusicherung zu haften hat, beispielsweise für Angaben über das Baujahr und die Kilometerleistung des Wagens. Doch ob man den Wagen von privat oder beim Händler kauft, man sollte sich nie von einem hochglanzpolierten Äußeren täuschen lassen, sondern das angebotene Fahrzeug in jeder Hinsicht sorgfältig inspizieren.
Was die Gebrauchtwagenpreise betrifft, so erhält man durch das Studium verschiedener Angebote bereits einen Überblick über das derzeitige Preisniveau des gesuchten Wagens. Darüber hinaus enthalten die Veröffentlichungen der Automobilklubs häufig Informationen über Gebrauchtwagen und deren marktübliche Preise.

Prüfung des Gebrauchtwagens
Am sichersten geht man, wenn man einen Gebrauchtwagen vor dem Kauf von unabhängiger Stelle prüfen lässt. Dieser so genannte Gebrauchtwagencheck wird gegen eine entsprechende Gebühr beispielsweise vom TÜV angeboten. Wer eine Autowerkstatt seines Vertrauens hat, kann den Wagen möglicherweise auch dort kontrollieren lassen. Sollte eine solche Prüfung durch den Verkäufer verwehrt werden, empfiehlt es sich, von dem Fahrzeugkauf Abstand zu nehmen.
Wer nicht die Möglichkeit hat, den Wagen von fachlicher Seite inspizieren zu lassen, sollte sich selbst möglichst umfassend ein Bild von dem Zustand des angebotenen Fahrzeugs machen. Hilfreich sind hierbei Checklisten, wie sie beispielsweise von Automobilklubs angeboten werden. Dabei sind die zum Wagen gehörenden Papiere ebenso zu prüfen und mit den Angaben des Händlers zu vergleichen wie das Fahrzeug selbst. Wenn die nächste TÜV- und ASU-Untersuchung kurz bevorsteht, sollte man diese möglicherweise noch durch den Verkäufer erledigen lassen. Einen guten Eindruck von dem Zustand des Fahrzeugs vermittelt auch ein Kundendienstscheckheft, in dem die regelmäßige Wartung des Wagens dokumentiert ist.

G L O S S A R
______________
ASU
Da Bremsbeläge, Auspuff, elektrische Anlage und Motor die häufigsten Reparaturursachen kurz nach einem Gebrauchtwagenkauf sind, sollte man hierauf sein besonderes Augenmerk richten. Die Karosserie sollte auch keine verdeckten Roststellen aufweisen, und die Reifen noch mindestens vier Millimeter Profil haben und gleichmäßig abgefahren sein. Nach der Prüfung des äußeren Augenscheins empfiehlt sich unbedingt eine Probefahrt. Abgesehen davon, dass bestimmte Funktionsprüfungen nur während der Fahrt zu machen sind, kann der Verzicht auf eine Probefahrt u. U. zum Verlust von Gewährleistungsrechten führen.

Der Vertrag beim Gebrauchtwagenkauf
Da beim Gebrauchtwagenkauf eine Gewährleistung des Verkäufers nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist der Vertragsgestaltung und dem Kleingedruckten besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Bei Privatkäufen ist es oft üblich, dass keine Regelungen bezüglich der Mängelhaftung getroffen werden, so dass bei nachträglich auftretenden Mängeln die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Diese berechtigen den Käufer bei nachträglich festgestellten Mängeln zur Wandlung oder Minderung, sofern diese Mängel keine Abnutzungs-, Verschleiß- oder Alterserscheinungen sind.
Die von Automobilklubs und Verbraucherverbänden ausgearbeiteten Musterverträge sehen häufig vor, dass nachträglich festgestellte Mängel auf Kosten des Verkäufers beseitigt werden. Eine andere Variante ist, dass der Verkäufer nur für äußerlich sichtbare oder auch technische Mängel haftet. Darüber hinaus kann jegliche Gewährleistung auch ganz ausgeschlossen werden, wobei der Verkäufer aber dennoch für die bei Vertragsabschluss zugesicherten Eigenschaften des Fahrzeugs haften muss.
Grundsätzlich sollte man sich den Zustand des Gebrauchtwagens und seiner Eigenschaften möglichst umfassend schriftlich bestätigen lassen. Hierfür gibt es beispielsweise vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes Musterverträge, die neben den Empfehlungen zu Dauer und Umfang der Gewährleistung auch einen Zustandsbericht über das gebrauchte Fahrzeug vorsehen, in dem der Zustand des Wagens zum Zeitpunkt des Verkaufs genau protokolliert wird. Dieses Protokoll und die schriftlich festgehaltenen Zusicherungen des Verkäufers bieten zwar keine Garantie für einen problemlosen Betrieb des Fahrzeugs, sie sind aber sehr hilfreich, um bei später auftretenden Mängeln die Haftungsfrage zu klären.
Neben diesen Angaben sollten auch das Übergabedatum mit genauer Zeitangabe sowie die ausgehändigten Fahrzeugschlüssel im Vertrag aufgeführt werden. Wichtig ist es auch, sich für ein eingebautes Radio einen Kaufnachweis sowie die Bedienungsanleitung und die eventuell notwendige Sicherheitscodierung aushändigen zu lassen.

G E H E  Z U
Autofinanzierung

Copyright 1997 Microsoft Corp.