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Neuwagen oder Gebrauchtwagen?
Trotz günstiger Angebote und verlockender Finanzierungsmöglichkeiten
ist der Kauf eines Neuwagens mit einem großen finanziellen
Aufwand verbunden. Verständlicherweise wird deshalb der Bedarf
an einem neuen Auto nach wie vor in der Mehrzahl durch den Kauf
eines Gebrauchtwagens gedeckt. Wenn man korrekterweise die
Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Laufzeit des Wagens
bzw. auf die geplante Kilometerleistung umlegt, wirkt sich der
geringere Preis naturgemäß positiv auf die laufenden Kosten eines Autos
aus. Allerdings kann dieser finanzielle Vorteil andererseits durch
einen erhöhten Reparaturbedarf, höhere Standkosten,
beispielsweise infolge einer ungünstigeren Besteuerung,
oder höhere Verbrauchskosten wieder leicht zunichte gemacht
werden. Doch neben den persönlichen Wünschen und Vorlieben
für einen bestimmten Wagentyp und den ökonomischen Gesichtspunkten
sollten auch Fragen nach Sicherheit und fortschrittlicher Technologie
sowie ökologische Aspekte bei der Entscheidung für den
einen oder anderen Wagen eine Rolle spielen.
| | Was spricht für einen Neuwagen?
Zweifellos bietet ein Neuwagen am ehesten die Möglichkeit,
persönliche Wünsche und Vorstellungen bezüglich
eines Autos zu verwirklichen. Während man beim Gebrauchtwagenkauf
darauf angewiesen ist, dass gerade das passende Fahrzeug angeboten
wird, kann man beim Kauf eines Neuwagens seine Wahl aus der gesamten
Angebotspalette der Hersteller treffen. Angefangen von der Lackierung
des Wagens bis hin zur Sonderausstattung lassen sich hierbei die
eigenen Vorlieben weitgehend zufriedenstellen. Allerdings muss
man dafür in der Regel auch mehr oder weniger lange Lieferfristen
in Kauf nehmen. Auf jeden Fall sollte man sich den genauen Liefertermin
beim Kaufantrag schriftlich zusichern lassen.
Insbesondere im Hinblick auf technologische Entwicklungen bietet
ein Neuwagen die Möglichkeit, auf dem neuesten Stand zu sein.
Dies betrifft die Ausstattung, beispielsweise mit Airbags, ebenso
wie die Senkung des Kraftstoffverbrauchs und die Minderung des
Schadstoffausstoßes nach den neuen Euro-Normen.
Letzteres ist nicht nur in ökologischer Hinsicht begrüßenswert,
sondern macht sich aufgrund der ab Juli 1997 geltenden neuen Regelungen
in der Kraftfahrzeugsteuer auch in finanzieller Hinsicht konkret
bemerkbar. So gilt beispielsweise bei Erfüllung der Euro-3-Norm
bei erstmaliger Zulassung eine befristete Steuerbefreiung von
bis zu 250 DM und danach ein Steuersatz von 10 DM
pro 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Auch wenn ein neues Auto nicht unbedingt eine Garantie dafür
ist, dass nicht schon nach kurzer Zeit Mängel auftreten können,
so bietet die Garantie- und Gewährleistungspflicht des Händlers
doch zumindest eine Sicherheit, dass diese Mängel nicht zu
Lasten des Käufers gehen.
Finanzielle Aspekte beim Kauf eines Neuwagens
Trotz des höheren Anschaffungspreises bietet der Kauf eines
Neuwagens in finanzieller Hinsicht durchaus auch positive Aspekte.
So können vorsteuerabzugsberechtigte Personen
wie Freiberufler oder Selbständige beim Kauf eines Geschäftswagens
die in dem Preis enthaltene Mehrwertsteuer bei der Umsatzsteuererklärung
in Abzug bringen, was beim Kauf eines Gebrauchtwagens von privat
nicht möglich ist. Bei einem Gebrauchtwagenkauf beim Händler
kann man dagegen auch die Mehrwertsteuer ausweisen lassen.
Aufgrund der zum Teil besonders attraktiven Angebote zur Finanzierung
eines Neuwagens sowie der häufig günstigen Inzahlungnahme
des alten Autos lassen sich die Anschaffungskosten, den eigenen
finanziellen Möglichkeiten entsprechend, auf einen längeren
Zeitraum verteilen. Allerdings sind die damit verbundenen zusätzlichen
Kosten für die Finanzierung bei der Berechnung der laufenden
Kosten zu berücksichtigen.
Der höhere Anschaffungspreis eines Neuwagens kann durch weitere
finanzielle Vorteile u. U. wieder weitgehend wettgemacht
werden. Neben den steuerlichen Vorteilen, die ein Wagen mit moderner
Abgastechnik bietet, wirkt sich natürlich auch ein geringerer
Kraftstoffverbrauch günstig auf die laufenden Kosten für
das Auto aus. Die infolge der modernen Motor- und Fahrzeugtechnik
möglichen größeren Wartungsintervalle tragen u. U. ebenfalls zu einer Senkung der regelmäßigen
Aufwendungen bei.
Für den, der seinen neuen Wagen nur eine bestimmte Zeit,
beispielsweise vier Jahre, fahren möchte, relativiert sich
der Anschaffungspreis zudem durch den zu erwartenden Wiederverkaufswert.
Der europäische Automarkt
Aufgrund der zum Teil gewaltigen Preisunterschiede auf dem europäischen
Automarkt lohnt es sich, vor allem beim Kauf eines Neuwagens,
die Preise in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union zu vergleichen. Seit Januar 1993 wurde der Autokauf auf
dem europäischen Binnenmarkt erheblich erleichtert. Die Probleme,
die sich dabei zu Anfang ergaben, wurden mittlerweile weitgehend
beseitigt. Da bis Anfang 1996 die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge
nur national galt, musste für einen im Ausland gekauften
Wagen eine Einzel-Betriebserlaubnis beantragt werden. Häufig
musste er zudem noch durch Um- und Einbauten, den deutschen Zulassungbestimmungen
entsprechend, verändert werden. Seit Januar 1996 müssen
die Autohersteller jedoch nur noch eine einzige, in allen Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union gültige, allgemeine Betriebserlaubnis
beantragen, so dass auch ein im Ausland gekauftes Auto problemlos
vor dem deutschen TÜV besteht. | |
Die Einforderung von Garantieleistungen war ebenfalls schwierig,
da sich inländische Vertragshändler vielfach weigerten,
diese zu übernehmen. Mittlerweile ist jede Vertragswerkstatt
eines Autoherstellers verpflichtet, Garantieleistungen an einem
Wagen ihrer Marke durchzuführen, unabhängig davon, in
welchem Land der Europäischen Union er gekauft wurde.
Wer die mit dem Kauf im Ausland verbundenen Umstände scheut,
kann auch im Inland einen Wagen als Euro-Import kaufen. Den Vertragshändlern
eines Herstellers steht es frei, auch an Vertrags- oder Zwischenhändler
in anderen Staaten der Europäischen Union zu verkaufen. Dementsprechend
nutzen mittlerweile auch zahlreiche inländische Autohändler
die Möglichkeit, von ihren europäischen Konkurrenten
die preiswerteren Modelle einzukaufen und entsprechend günstig
weiterzuverkaufen. Auch bei einer möglicherweise reduzierten
Ausstattung kann es sich lohnen, auf einen solchen Wagen aus Euro-Import
zurückzugreifen.
Preisvergleiche auf dem europäischen Markt
Die nach wie vor bestehenden erheblichen Preisunterschiede auf
dem europäischen Automarkt beruhen auf der unterschiedlichen
Preisgestaltung der Hersteller für die einzelnen Länder.
So ist es durchaus möglich, dass ein bestimmtes Modell in
einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union um dreißig,
wenn nicht sogar vierzig Prozent günstiger zu erhalten ist.
Zur Erleichterung des Preisvergleichs müssen die Autohersteller
vierteljährlich ihre Preise für alle Mitgliedsstaaten
angeben. Im gleichen Intervall müssen sie zudem veröffentlichen,
welche Preisempfehlungen sie für die fünf gängigsten
Modelle eines Landes an alle Vertragshändler der Europäischen
Union weitergegeben haben. Auf der Grundlage dieser Informationen
gibt die Europäische Kommission halbjährlich eine Preisvergleichsliste
heraus, anhand derer jeder das günstigste Angebot innerhalb
der Europäischen Union für ein bestimmtes Modell herausfinden
kann.
Autokauf in der Europäischen Union
Jeder kann sich ganz problemlos in jedem Land der Europäischen
Union ein neues Auto kaufen, ohne dass hierbei eine Mehrwertsteuer
anfällt. Stattdessen wird für einen Neuwagen bei der
im Inland notwendigen Zulassung eine so genannte Erwerbsteuer in
Höhe der hier geltenden Mehrwertsteuer erhoben. Dies gilt
jedoch nicht für im Ausland erworbene Gebrauchtwagen. Als
Neuwagen gilt dabei jedes Auto, das vor weniger als sechs Monaten
zugelassen wurde und weniger als 6.000 Kilometer gelaufen
ist. Für die Überführung des Wagens ist eine am
Kaufort ausgestellte vorübergehende Zulassung sowie ein Ausfuhrkennzeichen
und eine Kurzhaftpflichtversicherung notwendig.
Garantieleistungen beim Auslandskauf
Wer sein neues Auto bei einem Vertragshändler in einem der
europäischen Mitgliedsstaaten kauft, kann die Garantieleistungen
bei jeder deutschen Vertragswerkstatt des Autoherstellers in Anspruch
nehmen. Allerdings sind Dauer und Umfang der Garantieleistungen
nicht einheitlich für die Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union festgelegt, so dass hier Unterschiede möglich sind.
Zwar gelten jeweils die Garantiebestimmungen des Landes, in dem
der Wagen gekauft wurde, die deutsche Vertragswerkstatt muss jedoch
nur die hier üblichen Garantieleistungen erbringen. Dabei
sind die Garantiezusagen der meisten Hersteller inzwischen für
alle Unionsländer gleich. Gilt aber beispielsweise in einem
bestimmten Land eine zweijährige, in Deutschland aber nur
eine einjährige Garantiezeit, werden in der deutschen Vertragswerkstatt
nur die innerhalb eines Jahres unter die Garantie fallenden Reparaturen
kostenlos durchgeführt. Auch bei einer sonstigen, über
die hier üblichen Garantieleistungen hinausgehenden Zusage
beim Autokauf muss die hier ansässige Werkstatt nur die
Leistungen übernehmen, die sie bei einem im Inland gekauften
Wagen zu erbringen hätte.
Wichtig ist, dass man sich beim Autokauf ein Kundendienstscheckheft
und eine Garantieurkunde für das Fahrzeug mit dem eingetragenen
Kaufdatum aushändigen lässt. Als Beginn der Garantiezeit
gilt hierbei europaweit der Tag der ersten Zulassung.
| | Gebraucht und oft wie neu
Zahlreiche Autohändler bieten ihren Kunden so genannte Jahres-
oder Halbjahreswagen an, die in der Regel in einem einwandfreien
Zustand und erheblich günstiger als ein Neuwagen sind. Bei
den Jahreswagen handelt es sich um die zu besonderen Konditionen
an die Mitarbeiter eines Autoherstellers oder Händlers verkauften
Neuwagen, die diese nach einem Jahr wieder verkaufen. Der Wertverlust
des Neuwagens nach der Erstzulassung wird durch die beim Kauf
gewährten, günstigen Sonderkonditionen weitgehend aufgefangen.
Der Käufer erhält also ein durchaus gut gewartetes und
gepflegtes Fahrzeug mit meist geringer Kilometerleistung zu einem
reellen Gebrauchtwagenpreis.
Bei den Halbjahreswagen handelt es sich um die Vorführwagen
der Autohäuser. Diese werden in der Regel für ein halbes
Jahr auf Familienangehörige zugelassen und vorwiegend zu
Probefahrten und Vorführzwecken genutzt, bevor sie dann,
als so genannte Halbjahreswagen, in den Verkaufsräumen angeboten
werden.
Manche Händler arbeiten auch mit Tageszulassungen. Dieses
Verfahren wird häufig bei sehr teuren Modellen angewandt,
um auf diese Weise, unter Umgehung von Preisempfehlungen und Rabattvorschriften,
einen größeren Preisnachlass gewähren zu können.
Hierbei wird ein Neuwagen vom Händler für einen Tag
bei der Zulassungsstelle angemeldet, so dass beim Kauf eines solchen
Wagens im Kraftfahrzeugbrief bereits ein Eintrag vorhanden ist
und dieser dadurch nicht mehr als neu gilt, auch wenn er noch
nicht einen Kilometer gefahren wurde.
| | Der Gebrauchtwagenmarkt
Neben den Jahres- und Halbjahreswagen bieten viele Autohäuser
auch sonstige Gebrauchtwagen an, beispielsweise aus Inzahlungnahmen
alter Kundenfahrzeuge. Gebrauchtwagenhändler wie auch manche
Autowerkstätten handeln nur mit Gebrauchtfahrzeugen. Daneben
gibt es noch die freien Gebrauchtwagenangebote über Zeitungsannoncen
oder organisierte private Gebrauchtwagenmärkte, auf denen
Autobesitzer ihre Autos anbieten. Allerdings sollte man bei einem
Privatkauf das Angebot sehr sorgfältig prüfen, da privat
angebotene Fahrzeuge häufig kurz vor größeren
Reparaturen stehen. Darüber hinaus kann man sich dank der
Öffnung des europäischen Binnenmarktes auch im Nachbarland
nach Gebrauchtwagen umsehen. Hierbei gilt ein Wagen als gebraucht,
wenn die Erstzulassung mehr als sechs Monate zurückliegt
und mehr als 6.000 Kilometer damit gefahren wurden. Im Unterschied
zu Neuwagen wird hierauf im Inland keine Erwerb- bzw. Mehrwertsteuer
mehr fällig.
Wichtiges zum Gebrauchtwagenkauf
Auch wenn privat angebotene Kraftfahrzeuge oft um zehn bis zwanzig
Prozent günstiger als beim Autohändler sind, sollte
man sich auch beim Gebrauchtwagenkauf vorzugsweise an Letzteren
wenden. Das gilt umso mehr, je weniger man selber von Autos versteht.
Dabei ist den von Neuwagenhändlern angebotenen Gebrauchtwagen
in der Regel gegenüber den Angeboten reiner Gebrauchtwagenhändler
der Vorzug zu geben. Sie sind oft in einem besseren Zustand, von
der hauseigenen Werkstätte generalüberholt und vielfach
geben die Händler zumindest auf bestimmte Fahrzeugteile eine
- wenn auch meist kurz befristete - Garantie. Allerdings ist der
Verkäufer anders als bei Neuwagen nicht grundsätzlich
zur Gewährleistung verpflichtet, sondern dies bedarf der
entsprechenden vertraglichen Vereinbarung. Dies betrifft jedoch
nicht die bei Vertragsabschluss zugesicherten Eigenschaften, für
die der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Zusicherung
zu haften hat, beispielsweise für Angaben über das Baujahr
und die Kilometerleistung des Wagens. Doch ob man den Wagen von
privat oder beim Händler kauft, man sollte sich nie von einem
hochglanzpolierten Äußeren täuschen lassen, sondern
das angebotene Fahrzeug in jeder Hinsicht sorgfältig inspizieren.
Was die Gebrauchtwagenpreise betrifft, so erhält man durch
das Studium verschiedener Angebote bereits einen Überblick
über das derzeitige Preisniveau des gesuchten Wagens. Darüber
hinaus enthalten die Veröffentlichungen der Automobilklubs
häufig Informationen über Gebrauchtwagen und deren marktübliche
Preise.
Prüfung des Gebrauchtwagens
Am sichersten geht man, wenn man einen Gebrauchtwagen vor dem
Kauf von unabhängiger Stelle prüfen lässt. Dieser
so genannte Gebrauchtwagencheck wird gegen eine entsprechende Gebühr
beispielsweise vom TÜV angeboten. Wer eine Autowerkstatt
seines Vertrauens hat, kann den Wagen möglicherweise auch
dort kontrollieren lassen. Sollte eine solche Prüfung durch
den Verkäufer verwehrt werden, empfiehlt es sich, von dem
Fahrzeugkauf Abstand zu nehmen.
Wer nicht die Möglichkeit hat, den Wagen von fachlicher Seite
inspizieren zu lassen, sollte sich selbst möglichst umfassend
ein Bild von dem Zustand des angebotenen Fahrzeugs machen. Hilfreich
sind hierbei Checklisten, wie sie beispielsweise von Automobilklubs
angeboten werden. Dabei sind die zum Wagen gehörenden Papiere
ebenso zu prüfen und mit den Angaben des Händlers zu
vergleichen wie das Fahrzeug selbst. Wenn die nächste TÜV-
und ASU-Untersuchung kurz bevorsteht, sollte man diese möglicherweise
noch durch den Verkäufer erledigen lassen. Einen guten Eindruck
von dem Zustand des Fahrzeugs vermittelt auch ein Kundendienstscheckheft,
in dem die regelmäßige Wartung des Wagens dokumentiert
ist. | |
Da Bremsbeläge, Auspuff, elektrische Anlage und Motor die
häufigsten Reparaturursachen kurz nach einem Gebrauchtwagenkauf
sind, sollte man hierauf sein besonderes Augenmerk richten. Die
Karosserie sollte auch keine verdeckten Roststellen aufweisen,
und die Reifen noch mindestens vier Millimeter Profil haben und
gleichmäßig abgefahren sein. Nach der Prüfung des äußeren
Augenscheins empfiehlt sich unbedingt eine Probefahrt. Abgesehen
davon, dass bestimmte Funktionsprüfungen nur während
der Fahrt zu machen sind, kann der Verzicht auf eine Probefahrt
u. U. zum Verlust von Gewährleistungsrechten
führen.
Der Vertrag beim Gebrauchtwagenkauf
Da beim Gebrauchtwagenkauf eine Gewährleistung des Verkäufers
nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist der Vertragsgestaltung
und dem Kleingedruckten besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Bei
Privatkäufen ist es oft üblich, dass keine Regelungen
bezüglich der Mängelhaftung getroffen werden, so dass
bei nachträglich auftretenden Mängeln die gesetzlichen
Bestimmungen gelten. Diese berechtigen den Käufer bei nachträglich
festgestellten Mängeln zur Wandlung oder Minderung, sofern
diese Mängel keine Abnutzungs-, Verschleiß- oder Alterserscheinungen
sind.
Die von Automobilklubs und Verbraucherverbänden ausgearbeiteten
Musterverträge sehen häufig vor, dass nachträglich
festgestellte Mängel auf Kosten des Verkäufers beseitigt
werden. Eine andere Variante ist, dass der Verkäufer nur
für äußerlich sichtbare oder auch technische Mängel
haftet. Darüber hinaus kann jegliche Gewährleistung
auch ganz ausgeschlossen werden, wobei der Verkäufer aber
dennoch für die bei Vertragsabschluss zugesicherten Eigenschaften
des Fahrzeugs haften muss.
Grundsätzlich sollte man sich den Zustand des Gebrauchtwagens
und seiner Eigenschaften möglichst umfassend schriftlich
bestätigen lassen. Hierfür gibt es beispielsweise vom
Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes Musterverträge,
die neben den Empfehlungen zu Dauer und Umfang der Gewährleistung
auch einen Zustandsbericht über das gebrauchte Fahrzeug vorsehen,
in dem der Zustand des Wagens zum Zeitpunkt des Verkaufs genau
protokolliert wird. Dieses Protokoll und die schriftlich festgehaltenen
Zusicherungen des Verkäufers bieten zwar keine Garantie für
einen problemlosen Betrieb des Fahrzeugs, sie sind aber sehr hilfreich,
um bei später auftretenden Mängeln die Haftungsfrage
zu klären.
Neben diesen Angaben sollten auch das Übergabedatum mit genauer
Zeitangabe sowie die ausgehändigten Fahrzeugschlüssel
im Vertrag aufgeführt werden. Wichtig ist es auch, sich für
ein eingebautes Radio einen Kaufnachweis sowie die Bedienungsanleitung
und die eventuell notwendige Sicherheitscodierung aushändigen
zu lassen.
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