|
|
|
|
|
|
Leasen oder kaufen? Mittlerweile
wird in der Bundesrepublik jeder fünfte Pkw
geleast. Während schon immer ein großer Teil
davon auf Geschäftsleasing entfiel, wird Leasing
auch im privaten Bereich immer häufiger genutzt.
Während Geschäftsleasing vor allem aus
steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist,
sollten die Vor- und Nachteile auch von
Privatleasing im Einzelfall genau miteinander
abgewogen werden. Was ist Leasing?
Die Realisierung von Investitionen von
Unternehmen, Freiberuflern, Selbständigen, aber
auch im privaten Bereich kann entweder durch den
Einsatz von Eigenmitteln oder durch Verwendung
von Fremdmitteln, welche Dritte direkt oder
indirekt zur Verfügung stellen, geschehen. Der
Investor kann sich das Investitionsobjekt mit
Eigen- oder Fremdmitteln kaufen, er kann es vom
Hersteller oder vom Händler oder von einem
gewerblichen Vermieter mieten oder mieten und
kaufen (Mietkauf), oder er kann sich die Nutzung
durch Leasing langfristig sichern.
Man spricht von Leasing, wenn ein Produzent oder
eine Leasinggesellschaft einem anderen (dem
Leasingnehmer oder Verbraucher) eine Sache
(z. B. ein Auto) gegen Entgelt zum Gebrauch
überlässt. Formal handelt es sich um einen
Mietvertrag, wobei der Leasingzins (die Miete) so
berechnet ist, dass der Substanzwert der Sache
nach Ablauf des Leasingvertrages bezahlt ist.
Wird dem Leasingnehmer vertraglich die Option
eingeräumt, die Sache später zu kaufen (wobei
die bisherigen Mietzahlungen auf den Kaufpreis
angerechnet werden), wird auch von Mietkauf
gesprochen.
Leasing unterliegt - als spezielle Form der
Kreditgewährung - den Bestimmungen des
Verbraucherkreditgesetzes. Der Leasingnehmer
trägt regelmäßig die Haftung für die
Instandhaltung und die Beschädigung der Sache,
kann aber auch Ansprüche - z. B. auf
Gewährleistung gegenüber Lieferanten - geltend
machen.
|
|
Autoleasingmodelle
Beim Autoleasing kaufen Leasinggesellschaften
für den Leasingnehmer bei einem Händler oder
Hersteller ein und stellen ihm das Fahrzeug dann
für einen bestimmten, fest vereinbarten Zeitraum
(Leasingzeit) zur Nutzung zur Verfügung. Der
Leasingnehmer bezahlt hierfür das vereinbarte
Leasingentgelt.
Bei den Leasinggesellschaften kann man in
- herstellergebundene Leasingfirmen, die
nur Fahrzeuge eines bestimmten
Herstellers verleasen
- und freie bzw. herstellerungebundene
Leasingfirmen, die Fahrzeuge
verschiedener Hersteller verleasen,
unterscheiden.
Es gibt folgende Vertragsvarianten:
- Vollamortisationsvertrag: Der
Leasingnehmer tilgt 100 Prozent der
Investition. Ihm kann ein Recht zum
Eigentumserwerb mindestens zum Restwert
eingeräumt werden. Angebracht ist diese
Finanzierung nur für Objekte, die einem
hohen Verschleiß oder Wertverfall
während der Vertragsdauer unterliegen.
- Teilamortisationsvertrag: Der
Leasingnehmer tilgt nur einen Teil der
Investitionssumme, der etwa dem
Wertverlust entsprechen sollte. Der
Leasingnehmer hat kein Recht zum
Eigentumserwerb.
Beim Kraftfahrzeugleasing gibt es im
Wesentlichen drei verschiedene
Leasingvertragstypen:
- Vertrag mit Andienungsrecht: Der
Leasinggeber hat das Recht, das Auto dem
Leasingnehmer am Ende der Laufzeit zum
vereinbarten Restwert anzudienen.
- Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung: Der
Leasinggeber verwertet das Auto am Ende
der Laufzeit. Der Leasingnehmer trägt
eine Unterdeckung des Verwertungserlöses
zum Restwert oder erhält bei einem
Mehrerlös 75 Prozent desselben
ausbezahlt.
- Netto-Leasing: Das Restwertrisiko liegt
beim Leasinggeber. Der bekannteste
Vertrag ist der Kilometerleasingvertrag.
Leasingvertrag mit Andienungsrecht
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Leasinggesellschaften wird anstatt der
Restwertabrechnung häufig ein so genanntes
Andienungsrecht vereinbart. Der Leasingnehmer
kann damit vom Leasinggeber verpflichtet werden,
das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zu kaufen.
Der Leasinggeber behält sich aber das Recht vor,
das Fahrzeug auch selbst anderweitig zu
verkaufen.
Vertrag mit Restwertabrechnung
Bei einem Vertrag mit Restwertabrechnung besteht
das Gesamtleasingentgelt aus einer Sonderzahlung
(soweit vereinbart), den Leasingraten und dem
kalkulierten Restwert. Der Restwert wird häufig
auch als Rücknahmewert oder Rückkaufwert
bezeichnet.
Die Sonderzahlung wird bei Vertragsbeginn
fällig, während der Leasingzeit zahlt der
Leasingnehmer die Leasingraten, bei Vertragsende
wird dann der vereinbarte, kalkulierte Restwert
fällig. Der Restwert wird zu Beginn des
Leasingvertrages kalkuliert und entspricht somit
nicht immer der bei Vertragsbeendigung zu
leistenden Abschlusszahlung. Der Wert des
Fahrzeuges wird von einem Sachverständigen
geschätzt. Ist der so ermittelte Fahrzeugwert
niedriger als der mit dem Leasinggeber
vereinbarte, kalkulierte Restwert, muss der
Leasingnehmer aufzahlen. Liegt der tatsächliche
Fahrzeugwert über dem kalkulierten Restwert,
erhält der Leasingnehmer 75 Prozent vom
Mehrerlös, 25 Prozent der Leasinggeber.
Manche Leasinggeber verzichten auf ihren
25-prozentigen Anteil, wenn der Kunde wieder ein
Fahrzeug least.
Nach den Leasingbedingungen muss das Fahrzeug bei
Vertragsende in so genanntem
"vertragsgemäßem Zustand", betriebs-
und verkehrssicher vom Leasingnehmer abgegeben
werden. Liegen Schäden am Fahrzeug vor, sinkt
naturgemäß der Wert des Fahrzeuges.
Netto-Leasing/Der Kilometerleasingvertrag
Die monatliche Leasingrate ist auf der Basis
einer Gesamtkilometerleistung für die Laufzeit
errechnet. Fährt der Leasingnehmer weniger
Kilometer als vereinbart, werden ihm Kosten
erstattet, fährt er mehr als vereinbart, muss er
einen erhöhten Kilometersatz bezahlen.
In diesem Fall findet auch keine
Restwertabrechnung statt. Das Restwertrisiko
trägt der Leasinggeber. Deshalb sind die Kosten
des Leasingvertrages kalkulierbarer als bei der
Restwertabrechnung. Das Kilometermodell ist aber
regelmäßig teurer als das Restwertmodell.
Nachzahlungen treten dann auf, wenn Mängel oder
Schäden, die bei Vertragsbeendigung und
Rückgabe am Fahrzeug vorhanden sind über den
normalen Verschleiß hinausgehen. Eine häufige
Streitfrage ist dann immer wieder: Sind die
Mängel am Fahrzeug noch vertragsgemäß oder
nicht?
|
|
Vergleichsangebote
Auf jeden Fall sollten vor einem
Vertragsabschluss mehrere Angebote
herstellergebundener sowie freier
Leasinggesellschaften eingeholt werden.
Kriterien, die besonders geprüft und verglichen
werden sollten, sind:
- Sonderzahlungen
- Ist der Erwerb des Fahrzeuges am Ende der
Vertragslaufzeit möglich?
- Höhe des Restwertes
- Höhe der Mehr- und Minderkilometersätze
|
|
Der Mietkauf
Der Mietkauf ist eine Mischform von Kredit und
Leasing. Ratenverlauf und Gestaltung der
Konditionen sind dem Leasingvertrag entnommen.
Das Ziel der Investition ist jedoch wie beim
Kredit der Eigentumserwerb. Der Mietkäufer wird
mit der Zahlung der letzten Rate auf Grund der
Vereinbarungen im Mietkaufvertrag automatisch
Eigentümer der Mietsache. Er ist von vornherein
wirtschaftlicher (steuerlicher) Eigentümer und
bilanziert das Mietobjekt. Die Umsatzsteuer
berechnet sich aus der Summe der Raten und ist
vorweg zu bezahlen.
|
|
Vor- und
Nachteile
Finanzierungslaien und vor allem private
Haushalte reduzieren diese Frage sehr häufig auf
den Begriff des "teuer oder günstiger"
und meinen damit den meist unbekannten
Effektivzins.
Eine generelle Aussage über die
Vorteilhaftigkeit der einen oder anderen
Finanzierungsform lässt sich wegen der
Vielschichtigkeit der Bedingungen und
Voraussetzungen einer Investitionsentscheidung
nicht treffen.
Steuerliche Auswirkungen
Das Leasen bringt für Privatpersonen keinerlei
steuerliche Vorteile. Die steuerlichen
Auswirkungen der Finanzierungsart beim
Unternehmer und Selbständigen
sind dagegen meist erheblich. Die Möglichkeiten,
durch Leasingsteuereffekte auf die aktuelle
Ertragssituation des Unternehmens zu reagieren,
stellt einen wesentlichen Vorteil des Leasing
gegenüber dem Kauf dar. Während der
Investitionskredit in der Regel linear verläuft,
kann die Raten- und Mietsonderzahlungsgestaltung
beim Leasing den Ausgabenverlauf weitaus
flexibler bestimmen. Vorteilhaft kann sich
Leasing aber nur auswirken, wenn sich das
Unternehmen in einer Situation befindet, in
welcher die Steuereffekte zum Tragen kommen.
Ersparnisse bei Einkommens- und Gewerbesteuer
sind nur dann möglich, wenn das Unternehmen
Einkommensteuer zu zahlen hat. Gewerbekapital-
und Vermögensteuer kann man nur sparen, wenn ein
positives Betriebsvermögen vorhanden ist.
|
|
Mindernd wirken sich beim Kauf
die Zinszahlungen und die Abschreibung aus. Beim
Leasing wirken sich die Mietsonderzahlung und die
Mietraten steuermindernd aus. Allgemein gültige
Aussagen, ob Kauf oder Leasing steuerlich besser
ist, lassen sich nicht treffen. In Einzelfällen
können jedoch konkrete Auswirkungen festgestellt
werden:
Beim Kauf ist die Investitionszulage steuerfrei,
bei der Auskehrung der Investitionszulage durch
die Leasinggesellschaft an den Leasingnehmer hat
dieser die Zulage zu versteuern. Bei
investitionszulagenbegünstigten Investitionen
ist daher Leasing gegenüber Kauf und Mietkauf
für den Leasingnehmer nachteilig.
Bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen
(Einzelkaufleute) kann die Ausgabenwirkung von
Mietsonderzahlung und Leasingraten in den
Zeitraum des ersten Jahres vorverlegt werden.
Dies kann dann ein einkommensmindernder Vorteil
sein.
Bei Privatleuten kann beim Kauf weder die Vorsteuer
abgezogen werden, noch kann beim Weiterverkauf
die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Für einen
Teil des Markts erhöht sich dadurch der Preis
des Objekts um den Umsatzsteuersatz. Da sowohl im
Zug der Steuerreform als auch wegen der
Steuerharmonisierung in Europa die Umsatzsteuer
wahrscheinlich erhöht werden wird, gewinnt
dieses Argument für Leasing im Privathaushalt
immer mehr an Bedeutung. Sonstige quantitative
Aspekte
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Der Leasingvertrag ist hier dem Kauf häufig
überlegen. Leasinggesellschaften können meist
einen günstigeren Einkaufspreis verhandeln als
einzelne Unternehmen oder Privatpersonen. Hinzu
kommt ein größerer Marktüberblick und die
Bereitstellung zusätzlicher Dienstleistungen der
Leasinggesellschaften. Dies gilt vor allem dann,
wenn Leasinggesellschaften auf bestimmte Gebiete
wie z. B. auf den EDV-Bereich spezialisiert
sind.
Auch im Privatbereich ist vor allem beim
Kraftfahrzeug die Leasinggesellschaft in der
Lage, meist höhere Rabatte auszuhandeln und in
die Raten einzurechnen, als der Private selbst.
Häufig sind die Vorteile so hoch, dass die
Effektivsätze des Autohandels noch
unterschritten werden und die Finanzierungskosten
voll durch den eingerechneten Rabatt ausgeglichen
werden.
Finanzierungskosten:
Sehr unterschiedlich sind die
Refinanzierungskonditionen der
Leasinggesellschaften und die Kalkulation. In der
Regel bieten die Leasinggesellschaften aber
bessere Effektivzinsen an als Banken für
kleinere Unternehmen. Dagegen sind größere
Unternehmen und mittlere Unternehmen mit guter
Bonität meist in der Lage, bessere
Finanzierungskonditionen zu erhalten.
|
|
Privathaushalte sind zur
Finanzierung der Fahrzeuge meist auf Autokredite
der Geschäftsbanken angewiesen. Die Zinsen
liegen in der Regel meist über den Zinsen der
Leasinggesellschaften.
Laufende Kosten:
Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und
Versicherung verursachen zusätzliche Kosten
der Investition. Der Investor kann diese
Dienstleistungen selbst übernehmen oder sie an
Dritte übertragen. Meist bieten die
Leasinggesellschaften alles aus einer Hand
kostengünstiger an, als wenn die
Dienstleistungen von Dritten übernommen werden. |
|
Insbesondere im Kfz-Leasing hat sich eine breite
Spezialdienstleistung entwickelt. Neben der
Finanzierung wird als Inhalt einer Servicekarte
die Reparaturkostenverauslagung,
Inspektionsservice, TÜV/ASU, Reifenersatz usw.
angeboten. Im Versicherungspaket ist die
Haftpflicht und Vollkaskoversicherung zu
besonders günstigen Rahmenvertragsprämien
enthalten. Die Unterstützung im Fall eines
Unfalls bei der Abwicklung des Schadens ist
garantiert. Qualitative Aspekte
Neben den monetär erfassbaren Faktoren gibt es
auch nicht in Zahlen und Rechenexempeln
definierbare Faktoren, welche bei einer
Investitionsentscheidung eine immer größere
Rolle spielen.
Bonität der Finanzierungspartner:
Die Banken haben gegenüber den
Leasinggesellschaften, zumindest den kleineren
und mittleren Gesellschaften auf
privatfinanzierter Basis, einen gewissen
Vorsprung. Dies gilt sicher nicht für
bankenabhängige Töchter unter den
Leasinggesellschaften.
In der Praxis ist aber auch bei den übrigen
Gesellschaften selbst im Konkurs der
Leasingvertrag sicher, d. h., er gilt auch
gegenüber dem Konkursverwalter weiter. Darüber
hinaus sind regelmäßig die Forderungen aus den
Leasingverträgen an refinanzierende Banken
abgetreten, welche die in Konkurs gegangene
Leasinggesellschaft bis zum Auslauf des letzten
Vertrages abwickeln. Das Risiko ist also für den
Leasingnehmer rein theoretisch.
Sach- und Preisgefahr:
In der Praxis besteht zwischen Kauf und Leasing
kein Unterschied, da der Leasingnehmer
letztendlich auch beim Leasingvertrag die Sach-
und Preisgefahr trägt.
Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht:
Die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht
wird beim Autoleasing auf den Leasingnehmer
übertragen, so dass kein Unterschied zum Kauf
besteht. In den Fällen, in welchen der
Leasinggeber das Risiko übernimmt, lässt er
sich dies durch Erhöhung der Leasingraten
bezahlen.
Versicherungspflicht:
Häufig wird als Nachteil angesehen, dass beim
Leasing Kraftfahrzeuge vollkaskoversichert
werden müssen. Wirtschaftlich gesehen ist es
jedoch eine vernünftige Absicherung auch im
Interesse des Leasingnehmers.
Unfallabwicklung bei Kfz-Leasing:
Vereinzelt wird behauptet, dass die
Unfallabwicklung beim Leasing erschwert würde,
da neben den Unfallbeteiligten und der
Versicherung die Leasinggesellschaft involviert
ist. Tatsächlich hat die Leasinggesellschaft ein
erhebliches Mitspracherecht bei der
Unfallabwicklung, und ohne ihre Zustimmung kann
weder repariert werden noch können Auszahlungen
der Versicherung erfolgen. Demgegenüber steht
aber häufig die größere Sachkunde bei der
Abwicklung von Unfällen gegenüber
Versicherungen. Bei Verwendung der
Versicherungsrahmenabkommen wird die
Vollkaskoabwicklung häufig wegen der Marktmacht
der Leasinggesellschaft erheblich beschleunigt.
Liquiditätseffekt ("Pay as you
earn-Effekt"):
Ein wesentlicher Vorteil des Leasing liegt beim
Kfz-Leasing mit Rücknahme des Autos durch den
Leasinggeber vor. In diesem Fall wird der
Leasingnehmer doppelt begünstigt. Neben dem
Liquiditätseffekt kommt ihm auch die Übernahme
des Restwertrisikos durch den Leasinggeber
zugute. Häufig wird dieses positive Bild aber
durch eine kleinliche und gewinnorientierte
Abrechnung von Schäden und Beschädigungen am
Leasingfahrzeug aufgehoben.
Ob Leasing vorteilhafter als kreditfinanzierter
Kauf ist, lässt sich allgemein nicht
feststellen. Dies ist jeweils am Einzelfall zu
prüfen, wobei neben den qualitativen Argumenten
für die eine oder andere Finanzierungsart auch
die qualitativen Argumente eine große Rolle
spielen. Rechenmethoden müssen alle wesentlichen
Faktoren des Unternehmens, der Investition und
der Finanzierung erfassen. EDV-unterstützte
Rechenprogramme sind am ehesten in der Lage, als
Entscheidungsgrundlage für Investitionen zu
dienen.
G E H E Z U
Neuwagen
oder Gebrauchtwagen?
Copyright 1997 Microsoft Corp.
|
|