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Was ist Leasing?
Autoleasingmodelle
Vergleichsangebote
Der Mietkauf
Vor- und Nachteile

G L O S S A R
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Investition

Leasen oder kaufen?

Mittlerweile wird in der Bundesrepublik jeder fünfte Pkw geleast. Während schon immer ein großer Teil davon auf Geschäftsleasing entfiel, wird Leasing auch im privaten Bereich immer häufiger genutzt. Während Geschäftsleasing vor allem aus steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist, sollten die Vor- und Nachteile auch von Privatleasing im Einzelfall genau miteinander abgewogen werden.

Was ist Leasing?
Die Realisierung von Investitionen von Unternehmen, Freiberuflern, Selbständigen, aber auch im privaten Bereich kann entweder durch den Einsatz von Eigenmitteln oder durch Verwendung von Fremdmitteln, welche Dritte direkt oder indirekt zur Verfügung stellen, geschehen. Der Investor kann sich das Investitionsobjekt mit Eigen- oder Fremdmitteln kaufen, er kann es vom Hersteller oder vom Händler oder von einem gewerblichen Vermieter mieten oder mieten und kaufen (Mietkauf), oder er kann sich die Nutzung durch Leasing langfristig sichern.
Man spricht von Leasing, wenn ein Produzent oder eine Leasinggesellschaft einem anderen (dem Leasingnehmer oder Verbraucher) eine Sache (z. B. ein Auto) gegen Entgelt zum Gebrauch überlässt. Formal handelt es sich um einen Mietvertrag, wobei der Leasingzins (die Miete) so berechnet ist, dass der Substanzwert der Sache nach Ablauf des Leasingvertrages bezahlt ist.
Wird dem Leasingnehmer vertraglich die Option eingeräumt, die Sache später zu kaufen (wobei die bisherigen Mietzahlungen auf den Kaufpreis angerechnet werden), wird auch von Mietkauf gesprochen.
Leasing unterliegt - als spezielle Form der Kreditgewährung - den Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes. Der Leasingnehmer trägt regelmäßig die Haftung für die Instandhaltung und die Beschädigung der Sache, kann aber auch Ansprüche - z. B. auf Gewährleistung gegenüber Lieferanten - geltend machen.

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Autoleasingmodelle
Beim Autoleasing kaufen Leasinggesellschaften für den Leasingnehmer bei einem Händler oder Hersteller ein und stellen ihm das Fahrzeug dann für einen bestimmten, fest vereinbarten Zeitraum (Leasingzeit) zur Nutzung zur Verfügung. Der Leasingnehmer bezahlt hierfür das vereinbarte Leasingentgelt.
Bei den Leasinggesellschaften kann man in

  • herstellergebundene Leasingfirmen, die nur Fahrzeuge eines bestimmten Herstellers verleasen
  • und freie bzw. herstellerungebundene Leasingfirmen, die Fahrzeuge verschiedener Hersteller verleasen,
unterscheiden.

Es gibt folgende Vertragsvarianten:

  • Vollamortisationsvertrag: Der Leasingnehmer tilgt 100 Prozent der Investition. Ihm kann ein Recht zum Eigentumserwerb mindestens zum Restwert eingeräumt werden. Angebracht ist diese Finanzierung nur für Objekte, die einem hohen Verschleiß oder Wertverfall während der Vertragsdauer unterliegen.
  • Teilamortisationsvertrag: Der Leasingnehmer tilgt nur einen Teil der Investitionssumme, der etwa dem Wertverlust entsprechen sollte. Der Leasingnehmer hat kein Recht zum Eigentumserwerb.
Beim Kraftfahrzeugleasing gibt es im Wesentlichen drei verschiedene Leasingvertragstypen:
  • Vertrag mit Andienungsrecht: Der Leasinggeber hat das Recht, das Auto dem Leasingnehmer am Ende der Laufzeit zum vereinbarten Restwert anzudienen.
  • Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung: Der Leasinggeber verwertet das Auto am Ende der Laufzeit. Der Leasingnehmer trägt eine Unterdeckung des Verwertungserlöses zum Restwert oder erhält bei einem Mehrerlös 75 Prozent desselben ausbezahlt.
  • Netto-Leasing: Das Restwertrisiko liegt beim Leasinggeber. Der bekannteste Vertrag ist der Kilometerleasingvertrag.
Leasingvertrag mit Andienungsrecht
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggesellschaften wird anstatt der Restwertabrechnung häufig ein so genanntes Andienungsrecht vereinbart. Der Leasingnehmer kann damit vom Leasinggeber verpflichtet werden, das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zu kaufen. Der Leasinggeber behält sich aber das Recht vor, das Fahrzeug auch selbst anderweitig zu verkaufen.

Vertrag mit Restwertabrechnung
Bei einem Vertrag mit Restwertabrechnung besteht das Gesamtleasingentgelt aus einer Sonderzahlung (soweit vereinbart), den Leasingraten und dem kalkulierten Restwert. Der Restwert wird häufig auch als Rücknahmewert oder Rückkaufwert bezeichnet.
Die Sonderzahlung wird bei Vertragsbeginn fällig, während der Leasingzeit zahlt der Leasingnehmer die Leasingraten, bei Vertragsende wird dann der vereinbarte, kalkulierte Restwert fällig. Der Restwert wird zu Beginn des Leasingvertrages kalkuliert und entspricht somit nicht immer der bei Vertragsbeendigung zu leistenden Abschlusszahlung. Der Wert des Fahrzeuges wird von einem Sachverständigen geschätzt. Ist der so ermittelte Fahrzeugwert niedriger als der mit dem Leasinggeber vereinbarte, kalkulierte Restwert, muss der Leasingnehmer aufzahlen. Liegt der tatsächliche Fahrzeugwert über dem kalkulierten Restwert, erhält der Leasingnehmer 75 Prozent vom Mehrerlös, 25 Prozent der Leasinggeber. Manche Leasinggeber verzichten auf ihren 25-prozentigen Anteil, wenn der Kunde wieder ein Fahrzeug least.
Nach den Leasingbedingungen muss das Fahrzeug bei Vertragsende in so genanntem "vertragsgemäßem Zustand", betriebs- und verkehrssicher vom Leasingnehmer abgegeben werden. Liegen Schäden am Fahrzeug vor, sinkt naturgemäß der Wert des Fahrzeuges.

Netto-Leasing/Der Kilometerleasingvertrag
Die monatliche Leasingrate ist auf der Basis einer Gesamtkilometerleistung für die Laufzeit errechnet. Fährt der Leasingnehmer weniger Kilometer als vereinbart, werden ihm Kosten erstattet, fährt er mehr als vereinbart, muss er einen erhöhten Kilometersatz bezahlen.
In diesem Fall findet auch keine Restwertabrechnung statt. Das Restwertrisiko trägt der Leasinggeber. Deshalb sind die Kosten des Leasingvertrages kalkulierbarer als bei der Restwertabrechnung. Das Kilometermodell ist aber regelmäßig teurer als das Restwertmodell.
Nachzahlungen treten dann auf, wenn Mängel oder Schäden, die bei Vertragsbeendigung und Rückgabe am Fahrzeug vorhanden sind über den normalen Verschleiß hinausgehen. Eine häufige Streitfrage ist dann immer wieder: Sind die Mängel am Fahrzeug noch vertragsgemäß oder nicht?

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Vergleichsangebote
Auf jeden Fall sollten vor einem Vertragsabschluss mehrere Angebote herstellergebundener sowie freier Leasinggesellschaften eingeholt werden. Kriterien, die besonders geprüft und verglichen werden sollten, sind:

  • Sonderzahlungen
  • Ist der Erwerb des Fahrzeuges am Ende der Vertragslaufzeit möglich?
  • Höhe des Restwertes
  • Höhe der Mehr- und Minderkilometersätze

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Der Mietkauf
Der Mietkauf ist eine Mischform von Kredit und Leasing. Ratenverlauf und Gestaltung der Konditionen sind dem Leasingvertrag entnommen. Das Ziel der Investition ist jedoch wie beim Kredit der Eigentumserwerb. Der Mietkäufer wird mit der Zahlung der letzten Rate auf Grund der Vereinbarungen im Mietkaufvertrag automatisch Eigentümer der Mietsache. Er ist von vornherein wirtschaftlicher (steuerlicher) Eigentümer und bilanziert das Mietobjekt. Die Umsatzsteuer berechnet sich aus der Summe der Raten und ist vorweg zu bezahlen.

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Effektivzins

Vor- und Nachteile
Finanzierungslaien und vor allem private Haushalte reduzieren diese Frage sehr häufig auf den Begriff des "teuer oder günstiger" und meinen damit den meist unbekannten Effektivzins.
Eine generelle Aussage über die Vorteilhaftigkeit der einen oder anderen Finanzierungsform lässt sich wegen der Vielschichtigkeit der Bedingungen und Voraussetzungen einer Investitionsentscheidung nicht treffen.

Steuerliche Auswirkungen
Das Leasen bringt für Privatpersonen keinerlei steuerliche Vorteile. Die steuerlichen Auswirkungen der Finanzierungsart beim Unternehmer und Selbständigen sind dagegen meist erheblich. Die Möglichkeiten, durch Leasingsteuereffekte auf die aktuelle Ertragssituation des Unternehmens zu reagieren, stellt einen wesentlichen Vorteil des Leasing gegenüber dem Kauf dar. Während der Investitionskredit in der Regel linear verläuft, kann die Raten- und Mietsonderzahlungsgestaltung beim Leasing den Ausgabenverlauf weitaus flexibler bestimmen. Vorteilhaft kann sich Leasing aber nur auswirken, wenn sich das Unternehmen in einer Situation befindet, in welcher die Steuereffekte zum Tragen kommen. Ersparnisse bei Einkommens- und Gewerbesteuer sind nur dann möglich, wenn das Unternehmen Einkommensteuer zu zahlen hat. Gewerbekapital- und Vermögensteuer kann man nur sparen, wenn ein positives Betriebsvermögen vorhanden ist.

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Abschreibung
Mindernd wirken sich beim Kauf die Zinszahlungen und die Abschreibung aus. Beim Leasing wirken sich die Mietsonderzahlung und die Mietraten steuermindernd aus. Allgemein gültige Aussagen, ob Kauf oder Leasing steuerlich besser ist, lassen sich nicht treffen. In Einzelfällen können jedoch konkrete Auswirkungen festgestellt werden:
Beim Kauf ist die Investitionszulage steuerfrei, bei der Auskehrung der Investitionszulage durch die Leasinggesellschaft an den Leasingnehmer hat dieser die Zulage zu versteuern. Bei investitionszulagenbegünstigten Investitionen ist daher Leasing gegenüber Kauf und Mietkauf für den Leasingnehmer nachteilig.
Bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen (Einzelkaufleute) kann die Ausgabenwirkung von Mietsonderzahlung und Leasingraten in den Zeitraum des ersten Jahres vorverlegt werden. Dies kann dann ein einkommensmindernder Vorteil sein.
Bei Privatleuten kann beim Kauf weder die Vorsteuer abgezogen werden, noch kann beim Weiterverkauf die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Für einen Teil des Markts erhöht sich dadurch der Preis des Objekts um den Umsatzsteuersatz. Da sowohl im Zug der Steuerreform als auch wegen der Steuerharmonisierung in Europa die Umsatzsteuer wahrscheinlich erhöht werden wird, gewinnt dieses Argument für Leasing im Privathaushalt immer mehr an Bedeutung.

Sonstige quantitative Aspekte
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Der Leasingvertrag ist hier dem Kauf häufig überlegen. Leasinggesellschaften können meist einen günstigeren Einkaufspreis verhandeln als einzelne Unternehmen oder Privatpersonen. Hinzu kommt ein größerer Marktüberblick und die Bereitstellung zusätzlicher Dienstleistungen der Leasinggesellschaften. Dies gilt vor allem dann, wenn Leasinggesellschaften auf bestimmte Gebiete wie z. B. auf den EDV-Bereich spezialisiert sind.
Auch im Privatbereich ist vor allem beim Kraftfahrzeug die Leasinggesellschaft in der Lage, meist höhere Rabatte auszuhandeln und in die Raten einzurechnen, als der Private selbst. Häufig sind die Vorteile so hoch, dass die Effektivsätze des Autohandels noch unterschritten werden und die Finanzierungskosten voll durch den eingerechneten Rabatt ausgeglichen werden.


Finanzierungskosten:
Sehr unterschiedlich sind die Refinanzierungskonditionen der Leasinggesellschaften und die Kalkulation. In der Regel bieten die Leasinggesellschaften aber bessere Effektivzinsen an als Banken für kleinere Unternehmen. Dagegen sind größere Unternehmen und mittlere Unternehmen mit guter Bonität meist in der Lage, bessere Finanzierungskonditionen zu erhalten.

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Bonität
Privathaushalte sind zur Finanzierung der Fahrzeuge meist auf Autokredite der Geschäftsbanken angewiesen. Die Zinsen liegen in der Regel meist über den Zinsen der Leasinggesellschaften.
Laufende Kosten:
Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Versicherung verursachen zusätzliche Kosten der Investition. Der Investor kann diese Dienstleistungen selbst übernehmen oder sie an Dritte übertragen. Meist bieten die Leasinggesellschaften alles aus einer Hand kostengünstiger an, als wenn die Dienstleistungen von Dritten übernommen werden.
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ASU

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TÜV

Insbesondere im Kfz-Leasing hat sich eine breite Spezialdienstleistung entwickelt. Neben der Finanzierung wird als Inhalt einer Servicekarte die Reparaturkostenverauslagung, Inspektionsservice, TÜV/ASU, Reifenersatz usw. angeboten. Im Versicherungspaket ist die Haftpflicht und Vollkaskoversicherung zu besonders günstigen Rahmenvertragsprämien enthalten. Die Unterstützung im Fall eines Unfalls bei der Abwicklung des Schadens ist garantiert.

Qualitative Aspekte
Neben den monetär erfassbaren Faktoren gibt es auch nicht in Zahlen und Rechenexempeln definierbare Faktoren, welche bei einer Investitionsentscheidung eine immer größere Rolle spielen.
Bonität der Finanzierungspartner:
Die Banken haben gegenüber den Leasinggesellschaften, zumindest den kleineren und mittleren Gesellschaften auf privatfinanzierter Basis, einen gewissen Vorsprung. Dies gilt sicher nicht für bankenabhängige Töchter unter den Leasinggesellschaften.
In der Praxis ist aber auch bei den übrigen Gesellschaften selbst im Konkurs der Leasingvertrag sicher, d. h., er gilt auch gegenüber dem Konkursverwalter weiter. Darüber hinaus sind regelmäßig die Forderungen aus den Leasingverträgen an refinanzierende Banken abgetreten, welche die in Konkurs gegangene Leasinggesellschaft bis zum Auslauf des letzten Vertrages abwickeln. Das Risiko ist also für den Leasingnehmer rein theoretisch.


Sach- und Preisgefahr:
In der Praxis besteht zwischen Kauf und Leasing kein Unterschied, da der Leasingnehmer letztendlich auch beim Leasingvertrag die Sach- und Preisgefahr trägt.
Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht:
Die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht wird beim Autoleasing auf den Leasingnehmer übertragen, so dass kein Unterschied zum Kauf besteht. In den Fällen, in welchen der Leasinggeber das Risiko übernimmt, lässt er sich dies durch Erhöhung der Leasingraten bezahlen.
Versicherungspflicht:
Häufig wird als Nachteil angesehen, dass beim Leasing Kraftfahrzeuge vollkaskoversichert werden müssen. Wirtschaftlich gesehen ist es jedoch eine vernünftige Absicherung auch im Interesse des Leasingnehmers.
Unfallabwicklung bei Kfz-Leasing:
Vereinzelt wird behauptet, dass die Unfallabwicklung beim Leasing erschwert würde, da neben den Unfallbeteiligten und der Versicherung die Leasinggesellschaft involviert ist. Tatsächlich hat die Leasinggesellschaft ein erhebliches Mitspracherecht bei der Unfallabwicklung, und ohne ihre Zustimmung kann weder repariert werden noch können Auszahlungen der Versicherung erfolgen. Demgegenüber steht aber häufig die größere Sachkunde bei der Abwicklung von Unfällen gegenüber Versicherungen. Bei Verwendung der Versicherungsrahmenabkommen wird die Vollkaskoabwicklung häufig wegen der Marktmacht der Leasinggesellschaft erheblich beschleunigt.
Liquiditätseffekt ("Pay as you earn-Effekt"):
Ein wesentlicher Vorteil des Leasing liegt beim Kfz-Leasing mit Rücknahme des Autos durch den Leasinggeber vor. In diesem Fall wird der Leasingnehmer doppelt begünstigt. Neben dem Liquiditätseffekt kommt ihm auch die Übernahme des Restwertrisikos durch den Leasinggeber zugute. Häufig wird dieses positive Bild aber durch eine kleinliche und gewinnorientierte Abrechnung von Schäden und Beschädigungen am Leasingfahrzeug aufgehoben.
Ob Leasing vorteilhafter als kreditfinanzierter Kauf ist, lässt sich allgemein nicht feststellen. Dies ist jeweils am Einzelfall zu prüfen, wobei neben den qualitativen Argumenten für die eine oder andere Finanzierungsart auch die qualitativen Argumente eine große Rolle spielen. Rechenmethoden müssen alle wesentlichen Faktoren des Unternehmens, der Investition und der Finanzierung erfassen. EDV-unterstützte Rechenprogramme sind am ehesten in der Lage, als Entscheidungsgrundlage für Investitionen zu dienen.

G E H E  Z U
Neuwagen oder Gebrauchtwagen?

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