I N H A L T
_____________
Haftpflichtversicherung
Kaskoversicherung
Wie berechnet sich die Höhe der Versicherung?
Wie kann man Beiträge für Kfz-Versicherungen sparen?
Wann ist es besser, einen Unfall aus eigener Tasche zu bezahlen?
Wie vermeidet man hohe Versicherungsgebühren für Führerscheinneulinge?
Wie kann man Schadenfreiheitsklassen übernehmen?
Wie kann man Versicherungen wechseln?
Sonstige wichtige Versicherungen für Autofahrer
Autoversicherungen

Die wichtigsten Kraftfahrzeugversicherungen sind die Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Bei der Kaskoversicherung ist zusätzlich zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung zu unterscheiden.

Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Ein Kraftfahrzeug kann nur zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden, wenn der zuständigen Zulassungsbehörde eine vorläufige Deckungszusage eines Versicherers vorgelegt wird (Doppelkarte).
Die Haftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche ab, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges entstehen. Der Gebrauch des Fahrzeuges umfasst das Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, Parken (Abstellen), Warten und Pflegen. Versicherte Personen für den Gebrauch des Fahrzeuges sind der Fahrzeughalter, der Fahrzeugeigentümer und der berechtigte Fahrer. Ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten ist die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche.
Als Verbraucher kann man zwischen drei verschiedenen Deckungssummen wählen:

  • 1.000.000 DM für Personenschäden, 400.000 DM für Sachschäden, 40.000 DM für Vermögensschäden
  • 2.000.000 DM pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • unbegrenzte Deckung (max. 7.500.000 DM je geschädigte Person)
Da die zu bezahlenden Versicherungsprämien im Vergleich zum unterschiedlichen Leistungsumfang sehr gering sind, empfiehlt es sich generell, die unbegrenzte Deckungssumme zu wählen.

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung keine gesetzliche Pflichtversicherung und somit vom Verbraucher frei wählbar. Derzeit üblich ist die Wahl zwischen Fahrzeugteil- und Fahrzeugvollsicherung (Teil- bzw. Vollkaskoversicherung). Generell wird mit diesen Komponenten das eigene Fahrzeug versichert.

Teilkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Brand oder Explosion, Entwendung, Sturm/Hagel, Überschwemmung, Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild sowie Kabelbrand durch Kurzschluss versichert.

Vollkaskoversicherung
In der Vollkaskoversicherung ist der Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung komplett enthalten. Außerdem sind Unfallschäden sowie mut- und böswillige Beschädigungen ebenfalls mitversichert.


Eine Neuheit im Bereich der Kaskoversicherungen besteht darin, dass der Verbraucher in Zukunft nicht nur zwischen Teil- und Vollkaskoschutz wählen kann, sondern sich einzelne Bestandteile der Versicherung (z. B. Glasbruch) in Form eines Baukastenprinzips selbst zusammenstellen kann. Diese Vertragsgestaltung wird derzeit nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Laut deren Angaben schließen jedoch bereits ca. 30 Prozent der Kunden ihre Kaskoversicherung auf diese Weise ab. Durch das Weglassen verschiedener Gefahren (z. B. Entwendung oder Glasbruch) können vom Verbraucher erhebliche Prämieneinsparungen erzielt werden.

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Wie berechnet sich die Höhe der Versicherung?

Haftpflichtversicherung
Der zu bezahlende Beitrag hängt von folgenden Vertragsgrundlagen ab:

  • Zulassungsort des Fahrzeuges und die damit verbundene Haftpflicht-Regionalklasse
  • Haftpflicht-Einstufung des Fahrzeuges (Typklasse)
  • gewählte Deckungssumme
  • Schadenfreiheitsklasse Haftpflicht
Einen Anspruch auf Spezialtarife haben Angehörige des öffentlichen Dienstes und landwirtschaftliche Unternehmer. Behinderte erhalten bei den meisten Versicherungsgesellschaften Beitragsnachlässe.

Teilkaskoversicherung
Der zu bezahlende Beitrag hängt von folgenden Vertragsgrundlagen ab:

  • Zulassungsort des Fahrzeuges und die damit verbundene Teilkasko-Regionalklasse
  • Teilkasko-Einstufung des Fahrzeuges (Typklasse)
  • gewählte Selbstbeteiligung (in der Regel von 0 DM bis 1.000 DM)
In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Spezialtarife analog der Haftpflichtversicherung werden in der Regel nicht angeboten.

Vollkaskoversicherung
Der zu bezahlende Beitrag hängt von folgenden Vertragsgrundlagen ab:

  • Zulassungsort des Fahrzeuges und die damit verbundene Vollkasko-Regionalklasse
  • Vollkasko-Einstufung des Fahrzeuges (Typklasse Vollkasko)
  • gewählte Selbstbeteiligung (in der Regel von 0 DM bis 2.000 DM)
  • Schadenfreiheitsklasse Vollkasko
Auch hier werden Spezialtarife für Angehörige des öffentlichen Dienstes und landwirtschaftliche Unternehmer angeboten. Bei vielen Versicherern erhalten Behinderte hier ebenfalls Beitragsnachlässe.


Das gesamte Bundesgebiet ist in eigene Regionalklassen für die Bereiche Haftpflicht, Teil- und Vollkasko eingeteilt. Diese Regionalklassen beziehen sich allein auf den Zulassungsort des zu versichernden Fahrzeuges und gelten für jeden Fahrzeugtyp gleichermaßen.
Die Grundlage für die Einstufungen der Fahrzeuge in die verschiedenen Typklassen für Haftpflicht-, Teil- und Vollkasko liegt in der Schadenshäufigkeit. Es ist also durchaus möglich, dass die Einstufung eines bestimmten Fahrzeugtyps in der Haftpflichtversicherung wesentlich höher als die in der Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ist und umgekehrt. Bei Fahrzeugen, die neu auf den Markt kommen, werden Erfahrungswerte vergleichbarer am Markt befindlicher Fahrzeuge herangezogen, um Grundlagen für die Ersteinstufung zu erhalten.
Das Typklassenverzeichnis gilt für alle Versicherungsgesellschaften gleich und wird jährlich durch Treuhänder des Bundesaufsichtsamtes in Berlin überarbeitet. Deshalb können sich bei Typklassenveränderungen die zu bezahlenden Prämien jedes Jahr verändern. Der Verbraucher muss somit entweder einen geringeren (bei Niederstufung) bzw. einen höheren Beitrag (bei Höherstufung) bezahlen.
Der Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richtet sich schwerpunktmäßig vor allem nach den Schaden- und Schadenfreiheitsklassen. Die jeweilige Schaden- bzw. Schadenfreiheitsklasse ergibt sich aus der Dauer der schadenfreien Jahre und der Anzahl der bisherigen Schäden. Je nach Anzahl der Schäden (ob Haftpflicht- oder Vollkaskobereich betreffend) können die Schaden- bzw. Schadenfreiheitsklassen von Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung differieren.
Die Kraftfahrzeugversicherer können für jede Schaden- und Schadenfreiheitsklasse unterschiedliche Prozentsätze zugrunde legen, die für die Beitragsberechnung maßgebend sind. Um Prämienangebote vergleichen zu können, sollten die für die Berechnungen zugrunde gelegten Schaden- bzw. Schadenfreiheitsklassen immer identisch sein.


Hier eine Tabelle von aktuell gültigen Beitragssätzen, mit denen derzeit viele Kraftfahrzeugversicherer arbeiten:

Schadenfreiheitsklasse
Haftpflicht
Vollkasko
SF 20
30 %
30 %
SF 19
30 %
30 %
SF 18
30 %
30 %
SF 17
35 %
35 %
SF 16
35 %
35 %
SF 15
35 %
35 %
SF 14
40 %
35 %
SF 13
40 %
40 %
SF 12
40 %
40 %
SF 11
40 %
40 %
SF 10
45 %
45 %
SF 9
45 %
45 %
SF 8
50 %
50 %
SF 7
50 %
55 %
SF 6
55 %
60 %
SF 5
60 %
65 %
SF 4
65 %
70 %
SF 3
75 %
80 %
SF 2
85 %
90 %
SF 1
100 %
100 %
SF 1/2
120 %
115 %
S
165 %
nicht vorhanden
0
245 %
160 %
M
260 %
nicht vorhanden

Daraus resultierend liegt jeweils in der Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung der niedrigste Wert bei 30 Prozent. Als höchster Prozentsatz gelten in der Haftpflichtversicherung 260 Prozent und in der Vollkaskoversicherung 160 Prozent.
Beispiel für einen Beitragsvergleich zwischen zwei Anbietern:
Ein Interessent besitzt eine Kraftfahrzeugversicherung mit einer Schadenfreiheitsklasse 5 (SF 5) im Bereich Haftpflicht. Sein derzeitiger Versicherer legt der Schadenfreiheitsklasse 5 den Satz von 60 Prozent zugrunde. Die zu bezahlende Prämie beträgt also 60 Prozent der Grundprämie des Versicherers.
Bei einem anderen Versicherer kann es sein, dass der Schadenfreiheitsklasse 5 ein höherer bzw. niedrigerer Prozentsatz zugrunde gelegt wird (z. B. 55 Prozent). Deshalb wirken sich auf den letztendlich zu bezahlenden Beitrag nicht nur die unterschiedliche Grundprämie der einzelnen Versicherer, sondern auch der unterschiedliche Prozentsatz aus.
Gesellschaft 1: Grundprämie (100 %) = 525,00 DM
Beitrag (60 %) = 315,00 DM
Gesellschaft 2: Grundprämie (100 %) = 585,00 DM
Beitrag (55 %) = 321,75 DM

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Wie kann man Beiträge für Kfz-Versicherungen sparen?
Seitdem die Kraftfahrzeugversicherer freier in der Gestaltung des Versicherungsumfanges geworden sind, bieten die Gesellschaften eine Vielfalt an Möglichkeiten der Vertragsgestaltung an. Abweichend vom herkömmlichen Versicherungsschutz kann der Verbraucher seine Kraftfahrzeugversicherung mit Sondervereinbarungen abschließen. Diese Extrakonditionen werden bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften auf einen Kundenkreis im Alter von 24 bis 65 Jahren begrenzt.

Fahrerkreis
Der Versicherungskunde verpflichtet sich, dass nur er alleine das Fahrzeug führen darf. In Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, dass eine andere Person das Fahrzeug lenkt. Ein Beispiel hierfür wäre die Fahruntüchtigkeit des versicherten Fahrers aufgrund einer plötzlichen Erkrankung. Äußerst empfehlenswert in solchen Fällen ist eine vorherige Anzeige beim Versicherer. Ansonsten sind Schwierigkeiten im Bereich der Schadensregulierung vorprogrammiert.
Eine weitere Vertragsvariante ist die Erweiterung des versicherten Fahrerkreises um den Lebenspartner. Auch hierfür gelten bei Ausnahmefällen die angeführten Erläuterungen.

Frauentarife
Verschiedene Gesellschaften bieten eigene Tarife für Frauen an. Die Grundlage dieser Sondertarife besteht in statistischen Auswertungen, bei denen Frauen als defensivere Fahrer ermittelt wurden und generell weniger Unfälle verursachen.

Kilometerbegrenzung
Bei Vereinbarung dieser Klausel wird vom Verbraucher erklärt, dass die Kilometerleistung des Fahrzeuges pro Jahr nicht mehr als z. B. 9.000 Kilometer beträgt. Die Versicherer nehmen bei Vertragsabschluss den aktuellen Kilometerstand auf und erfragen diesen in der Regel jährlich beim Versicherungsnehmer. Sofern die vereinbarte Kilometerleistung überschritten wurde, wird in der Regel eine rückwirkende Prämie ermittelt, die der Kunde für die zu viel gefahrenen Kilometer bezahlen muss. Es empfiehlt sich, sich vor Abschluss dieser Klausel genau darüber zu informieren, mit welchen Kosten für Mehrkilometer bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu rechnen ist.
Im Gegensatz zu Wenigfahrern müssen bei verschiedenen Gesellschaften Vielfahrer (ab 30.000 Kilometer pro Jahr) mehr bezahlen.

Garagenparker
Auch hier werden am Markt verschiedene Varianten der Vertragsgestaltung angeboten. Unterschieden wird zwischen der nächtlichen Unterbringung des Fahrzeuges in Sammel- bzw. Einzelgaragen. Der Verbraucher sollte darauf achten, dass auch hier die Ausnahmefälle genau geregelt sind.

Sonstige Beitragsermäßigungen
Um konkurrenzfähig am Markt zu sein, bieten die Kraftfahrzeugversicherer auch Sonderrabatte u. a. für langjährige Privatkunden, bei Versicherung von Neuwagen, für Kunden mit mehreren Fahrzeugen und für Werksangehörige von Autoherstellern an.
Generell können durch die Vereinbarung besonderer Klauseln in der Kraftfahrzeugversicherung erhebliche Beitragsnachlässe in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung erzielt werden. Beim Vergleich von Angeboten verschiedener Kraftfahrzeugversicherer muss jedoch vom Interessenten der Vertragsinhalt genau miteinander verglichen werden, um auch die angebotenen Beiträge richtig gegenüberstellen zu können.
Bei Vereinbarung der Klauseln, die z. B. den Fahrerkreis eindeutig bestimmen, ist es sehr ratsam, dass der Verbraucher im Vorfeld genau überlegt, ob diese Vereinbarung für ihn Sinn macht. Denn jede Nutzung des Fahrzeuges durch eine andere Person wäre aufgrund der vereinbarten Klausel im Voraus an die Versicherungsgesellschaft meldepflichtig. Viele Versicherungsnehmer (z. B. bei Fahrzeugen, die von der gesamten Familie genutzt werden) bleiben deshalb auch weiterhin beim Gesamtversicherungsschutz.

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Wann ist es besser, einen Unfall aus eigener Tasche zu bezahlen?

Kraftfahrzeug-Haftpflichtschaden
Die Versicherer müssen ihren Kunden mitteilen, wenn für eine Haftpflichtschadenregulierung weniger als 1.000 DM aufgewendet wurden. Einige Gesellschaften setzen dieses Limit sogar auf 2.000 DM. Innerhalb von sechs Monaten kann der Kunde den entstandenen Schaden an die Versicherung zurückbezahlen, und der Vertrag wird wieder in die vorherige Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
Da sich die Übernahme der Kosten eines verursachten Schadens jedoch auch für Schäden mit einer Höhe von über 1.000 DM bzw. 2.000 DM lohnen kann, bieten verschiedene Versicherer ihren Kunden Tabellen an, die als SFR-Verlust-Tabellen bezeichnet werden. Mit Hilfe dieser Tabellen kann der Verbraucher selbst ermitteln, bis zu welchem Betrag es sich lohnt, einen Haftpflichtschaden selbst zu begleichen.
Diese Tabellen können jedoch nur Entscheidungshilfen sein, da sich die Auswirkungen der Schadensrückstufung meist über mehrere Jahre erstrecken und unvorhersehbare Änderungen (z. B. Beitragsänderungen, Fahrzeugwechsel, Vertragsunterbrechungen, weitere Schäden) nicht berücksichtigt werden können.
Wird ein Haftpflichtschaden von der Versicherungsgesellschaft übernommen, wird die Schadenfreiheitsklasse der Haftpflichtversicherung im Folgejahr höher gestuft.
Einige Versicherungsgesellschaften belohnen langjährig schadenfreie Fahrer mit einem Bonus, die damit ihre 30-Prozent-Prämie nach dem ersten Unfall nicht verlieren.

Teilkaskoschaden
Da es im Bereich der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen gibt, sollten Schäden, die über den vereinbarten Selbstbehalt hinausgehen, beim jeweiligen Versicherer zur Regulierung eingereicht werden.

Vollkaskoschaden
Der Vollkaskoschaden ist ein Schaden am eigenen Fahrzeug. Der Verbraucher kann sich deshalb über die Schadenhöhe bei seiner Kfz-Werkstatt erkundigen. Je nach Höhe des Schadens und Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehaltes gilt es nun kaufmännisch abzuwägen, ob sich eine eigene Übernahme der Kosten rechnet. Vergleichbare Tabellen wie im Bereich der Haftpflichtversicherung gibt es hierzu kaum.
Liegt der Gesamtschadenwert jedoch nur wenig oberhalb des Selbstbehaltes, ist von einer Regulierung durch den Versicherer abzusehen. Wird ein Vollkaskoschaden vom Versicherer übernommen, wird die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung im Folgejahr höher gestuft. Betrifft ein regulierter Schaden den Bereich der integrierten Teilkaskoversicherung (z. B. Glasbruch), ändert sich die Schadenfreiheitsklasse nicht.
Beispiel:
Herr H. verursacht mit seinem drei Jahre alten Fahrzeug einen Sachschaden an einem anderen Fahrzeug von insgesamt 7.500 DM. Der Schaden an seinem eigenen Fahrzeug beträgt 2.300 DM.
Laut SFR-Verlust-Tabelle des Kfz-Versicherers von Herrn H. lohnt sich eine Übernahme des Schadens am gegnerischen Fahrzeug für Herrn H. nicht. Deshalb lässt er den Haftpflichtschaden am gegnerischen Fahrzeug von seiner Kfz-Versicherung bezahlen. Seine zum Zeitpunkt des Unfalls gültige Schadenfreiheitsklasse SF 8 wird im Folgejahr auf Schadenfreiheitsklasse SF 4 hoch gestuft (man spricht von einer Höherstufung, da sich die mit den Schadenfreiheitsklassen verbundenen Prozentsätze in diesem Fall erhöhen).
Da er in seiner Vollkaskoversicherung einen Selbstbehalt von 2.000 DM vereinbart hat, lohnt es sich für Herrn H., in diesem Fall seinen eigenen Schaden selbst zu bezahlen. Die Schadenfreiheitsklasse seiner Vollkaskoversicherung bleibt deshalb im Folgejahr unverändert.

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Wie vermeidet man hohe Versicherungsgebühren für Führerscheinneulinge?
Viele der Kraftfahrzeugversicherer gewähren Führerscheinneulingen unter besonderen Voraussetzungen den Versicherungsstart in der Schadenfreiheitsklasse ½ (in der Regel 120 oder 125 Prozent in der Haftpflicht- und 115 Prozent in der Vollkaskoversicherung).
Die wichtigsten Voraussetzungen hierfür sind:

  • Ein Elternteil unterhält seine Kfz-Versicherung bereits bei der in Frage kommenden Gesellschaft.
  • Dieser Vertrag befindet sich nicht in den Schadensklassen (S, 0 oder M).
  • Im laufenden Jahr dürfen keine Schäden gemeldet werden, die im Folgejahr zu einer Einstufung in die höchsten Rabattklassen führen.
Sollte diese Variante nicht möglich sein, so empfiehlt es sich, das Fahrzeug des Führerscheinneulings als Zweitfahrzeug eines Elternteils zu versichern, auf dessen Namen bereits ein Fahrzeug versichert ist. Somit wird auch hier als Ersteinstufung des Zweitwagens die Schadenfreiheitsklasse ½ möglich.
Besitzt ein Versicherungsnehmer seinen Führerschein seit drei Jahren, kann generell die Schadenfreiheitsklasse ½ beantragt werden.

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Wie kann man Schadenfreiheitsklassen übernehmen?
Die aktuell gültigen Schadenfreiheitsklassen (die so genannten Prozente) können von einer Person an eine andere Person unter folgenden Voraussetzungen übertragen werden:

  • Der Dritte gibt seinen Schadenfreiheitsklassen-Anspruch zugunsten des Versicherungsnehmers auf.
  • Der Versicherungsnehmer macht glaubhaft, dass die Anrechnung des Schadenverlaufs auf seinen Versicherungsvertrag gerechtfertigt ist (z. B. das Fahrzeug wurde ebenfalls im entsprechenden Zeitraum nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig von ihm benutzt).
  • Der Versicherungsnehmer hat während des entsprechenden Zeitraums ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis besessen.
Die Übernahme von Schadenfreiheitsklassen-Ansprüchen verstorbener Personen kann innerhalb von sechs Monaten ab Zeitpunkt des Todes beantragt werden. In diesem Fall sind die beiden obigen letzten Punkte ebenfalls ausschlaggebend.
Generell gilt, dass der Versicherungsnehmer maximal die Schadenfreiheitsklassen übernehmen kann, die er selbst hätte erfahren können.

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Wie kann man Versicherungen wechseln?
Der Kraftfahrzeug-Versicherungsvertrag wird in der Regel für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht in der jeweils vereinbarten Frist vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Frist kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich zwischen einem und drei Monaten betragen. Somit ist ein jährlicher Wechsel der Versicherungsgesellschaft möglich.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • beim Fahrzeugwechsel
  • im Schadensfall
  • der Versicherer erhöht die Prämien ohne Leistungsverbesserungen
  • die Typ- oder Regionalklassen ändern sich
Besonders bei der außerordentlichen Kündigung im Schadensfall ist darauf zu achten, dass auch hier die vereinbarte Frist nach Abschluss der Schadensbearbeitung durch den Versicherer (z. B. Anerkennung oder Verweigerung der Entschädigung des Versicherers) eingehalten wird (in der Regel ein Monat).

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Sonstige wichtige Versicherungen für Autofahrer

Saisonkennzeichen
Die Saison-Kraftfahrzeugversicherung ist für alle Verbraucher interessant, die ihr Fahrzeug nur für einige Monate im Jahr zulassen möchten (z. B. Cabriolets oder Oldtimer).
Die Kraftfahrzeugversicherer verfahren bei diesen Verträgen unterschiedlich mit der Beitragsberechnung. Einige Versicherer berechnen die entsprechende Zeit auf der Basis eines teuren Kurztarifes. Durch diese teuere Lösung sehen viele Verbraucher von einem Saisonvertrag ab. Es gibt aber auch Anbieter, die lediglich die normale Grundprämie zugrunde legen und somit eine taggenaue Abrechnung mit normalen Konditionen anbieten. Es ist daher äußerst empfehlenswert, bei in Frage kommenden Saisonfahrzeugen bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft bezüglich dieser Prämienberechnung nachzufragen.
Beträgt die Saisondauer sechs oder mehr Monate, verbessern sich auch hier die Schadenfreiheitsklassen, vorausgesetzt es ist kein Schaden erfolgt.

Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung wird als Zusatzkomponente in der Kraftfahrzeugversicherung angeboten. Sie bezieht sich auf das jeweilig versicherte Fahrzeug und versichert die Insassen gegen Unfälle während des Gebrauchs des Fahrzeuges.
Die Insassenunfallversicherung kann nach dem Platz- oder dem Pauschalsystem abgeschlossen werden. Beim Platzsystem ist jeder einzelne Platz des Fahrzeuges mit einer bestimmten Versicherungssumme versichert. Im Gegensatz hierzu ist die häufiger angebotene Variante das Pauschalsystem. Mittels dieser Konstellation ist das gesamte Fahrzeug mit einer Pauschalsumme versichert. Für jede einzelne Person steht eine jeweilige Höchstversicherungssumme zur Verfügung. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Gesamtversicherungssumme um 50 Prozent.
Beispiel:
Der Versicherungsnehmer hat in seiner Kraftfahrzeugversicherung eine Insassenunfallversicherung mit eingeschlossen. Diese basiert auf dem Pauschalsystem und umfasst eine Versicherungssumme bei Invalidität von 100.000 DM. Befinden sich bei einem Unfall drei Personen im versicherten Fahrzeug, ergibt sich aufgrund der Anzahl der Insassen eine Höchstversicherungssumme für jede Person von 50.000 DM (100.000 DM + 50 Prozent/drei Personen).

G E H E  Z U
Leasen oder kaufen?

Copyright 1997 Microsoft Corp.