I N H A L T
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Versicherungsarten
Der persönliche Versicherungsplan
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes
Pflichtversicherungen
Soziale Absicherung bei fehlender Versicherungspflicht
Ergänzende Versicherungen für den Krankheitsfall
Ergänzende Versicherungen zur Altersvorsorge
Sicherung des Familieneinkommens
Absicherung von Alltagsrisiken
Absicherung sonstiger Risiken

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Sozialversicherung

Soziale Absicherung - sind Sie ausreichend versichert?

Im beruflichen wie im privaten Bereich gibt es kaum ein Risiko, welches nicht mittlerweile durch eine entsprechende Versicherung abzudecken wäre. Dabei geht es immer darum, die finanziellen Folgen eines möglichen Schadensfalls aufzufangen. Doch nicht jedes Risiko ist für den Einzelnen auch tatsächlich so bedrohlich, dass es die laufende finanzielle Belastung durch Versicherungsprämien rechtfertigen würde. Viele Versicherungen entspringen einem von Ängsten geschürten Sicherheitsbedürfnis, ohne dass ein persönlicher Bedarf tatsächlich gegeben wäre. So dürfte eine zerbrochene Glasscheibe in der Regel kaum einen finanziellen Ruin nach sich ziehen. Andere Risiken dagegen, beispielsweise im Bereich der Haftpflicht, übersteigen im Schadensfall schnell die persönlichen Möglichkeiten einer Schadensregulierung und sollten deshalb unbedingt in ausreichendem Umfang abgesichert sein. Auch im Bereich der Gesundheit, der Einkommensabsicherung und der Altersvorsorge gibt es je nach persönlicher Situation eine Reihe von unerlässlichen Versicherungen, um die finanziellen Folgen eines möglichen Schadensfalls oder einer veränderten persönlichen Situation zu begrenzen.

Versicherungsarten
Grundsätzlich gibt es freiwillige Versicherungen und Pflichtversicherungen, die aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorgaben von bestimmten Personenkreisen abgeschlossen werden müssen. Dies sind vor allem die Sozialversicherungen für Arbeitnehmer sowie gesetzliche Haftpflichtversicherungen für bestimmte Bereiche oder Personengruppen wie beispielsweise die Kraftfahrzeughaftpflicht.
Freiwillige Versicherungen werden je nach individuellem Bedarf und Risiko abgeschlossen. Es sind Personen-, Sach- oder Vermögensversicherungen, bei denen zwischen Schaden- und Summenversicherungen unterschieden wird. Bei einer Summenversicherung hängt die Höhe der Versicherungsleistung in der Regel nicht von dem Ausmaß des Schadens ab, sondern sie entspricht einer vorher festgelegten Summe. Eine Schadenversicherung deckt entweder einen Schaden ab, den der Versicherungsnehmer selber erleidet oder den er einem anderen zugefügt hat. Hierbei richtet sich die Höhe der Versicherungsleistung im Wesentlichen nach der Höhe des eingetretenen Schadens.

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Der persönliche Versicherungsplan
Ein sinnvoller Versicherungsschutz muss sorgfältig geplant sein und den persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechen. Während eine Unterversicherung oder ein gänzlich fehlender Schutz im Schadensfall zu schweren finanziellen Einbußen führen kann, sind überversicherte oder unnötig versicherte Risiken eine überflüssige finanzielle Belastung. Deshalb sollte man vor jedem Abschluss einer Versicherung den persönlichen Bedarf genau prüfen und den notwendigen Umfang festlegen. Dabei gilt es, die für die jeweilige Lebenssituation typischen Risiken zu erkennen und in vernünftiger Schadenshöhe abzusichern. So ist beispielsweise eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit für einen am Anfang des Berufs stehenden jungen Menschen unbedingt zu empfehlen, während dieses Risiko kurz vor dem Ruhestand vergleichsweise gering sein dürfte.
Wer seine persönlichen Risiken und den daraus entstehenden Bedarf abklären will, sollte sich u. a. folgende Fragen stellen: Wer wird durch mein Einkommen versorgt? Wie wird dieses Einkommen im Krankheitsfall oder bei Berufsunfähigkeit sichergestellt? Ist die Familie im Todesfall finanziell ausreichend abgesichert? Welches Einkommen ist im Alter gewährleistet? Welcher persönliche Besitz ist für den Schadensfall abzusichern? Kann ich meiner gesetzlichen Haftpflicht nachkommen? Ist meine Familie gegen Unfall versichert?
Dementsprechend sollte die Absicherung im privaten Bereich vor allem den beiden folgenschwersten Risikosituationen Rechnung tragen. Zum einen ist ein ausreichender Versicherungsschutz vor Vermögensschäden nach Haftpflichtansprüchen äußerst wichtig. Der andere Risikobereich ist der mögliche Ausfall des Familieneinkommens infolge von Krankheit, Unfall oder Tod.
Im Bereich der sozialen Versicherung besteht für den überwiegenden Teil der Bevölkerung ein gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz, der jedoch vor allem im Hinblick auf eine ausreichende Vorsorge für Krankheit und Alter immer mehr den Charakter einer Mindestversorgung erhält. Private Vorsorge als Ergänzung und Erweiterung des bestehenden gesetzlichen Versicherungsschutzes kann also auch für diesen pflichtversicherten Personenkreis ebenso notwendig sein, wie er es für all diejenigen ohnehin ist, die nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht erfasst sind.
Neben der Absicherung gegenüber Haftpflichtansprüchen und den Ergänzungen in den Bereichen Gesundheit und Vorsorge können je nach Lebensphase und Situation zusätzliche Versicherungen zur Absicherung bestimmter Alltagsrisiken wichtig sein.

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Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes
Auch wer glaubt, umfassend und richtig versichert zu sein, sollte seinen bestehenden Versicherungsschutz hin und wieder überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Während das Risiko eines Vermögensschadens aufgrund von Haftpflichtansprüchen und die dafür notwendige private Haftpflichtversicherung in jedem Alter und in jeder Lebensphase von außerordentlicher Bedeutung ist, verschiebt sich die Gewichtung bestimmter anderer Risiken je nach Alter und Lebenssituation, so dass sich auch der Versicherungsbedarf hier im Verlauf des Lebens ändert. So ist eine Risikolebensversicherung außer zur Darlehensabsicherung für einen Alleinlebenden in der Regel kaum von Bedeutung, während sie nach der Gründung einer Familie mit kleinen Kindern eine sinnvolle finanzielle Absicherung für den Todesfall des Haupternährers ist. Ebenso macht beispielsweise eine Hausratversicherung erst dann wirklich Sinn, wenn im Schadensfall die Wiederbeschaffung der Wohnungsausstattung mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist.

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Pflichtversicherungen
Zu den Pflichtversicherungen gehören bestimmte Sozialversicherungen, in denen in erster Linie Arbeitnehmer pflichtversichert sind, sowie die auf gesetzlichen Bestimmungen beruhenden Haftpflichtversicherungen.

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Pflegeversicherung
Die gesetzlichen Sozialversicherungen umfassen Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung sowie die seit 1995 vorgeschriebene Pflegeversicherung. Mit Ausnahme der Krankenversicherung besteht für die übrigen Versicherungsbereiche eine Versicherungs- und Beitragspflicht unabhängig von der Höhe des Einkommens, wobei die Beiträge für die Rentenversicherung nur für ein Einkommen bis zur jährlichen Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden müssen.
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Beitrags-
bemessungsgrenze
In der Krankenversicherung dagegen besteht auch die Versicherungspflicht nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Diese Pflichtversicherungsgrenze liegt bei 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, 1997 beispielsweise bei einem monatlichen Einkommen von 6.150 DM in den alten und 5.325 DM in den neuen Bundesländern.
Während die Versicherungspflicht hinsichtlich der Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung nur bei gesetzlichen Leistungsträgern erfüllt werden kann, besteht für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung und einer privaten Pflegeversicherung.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung im privaten Bereich betrifft nur die Autohaftpflicht, da die Zulassung eines Kraftfahrzeuges nur mit dem entsprechenden Versicherungsnachweis möglich ist. Darüber hinaus ergeben sich aus verschiedenen Haftpflichtvorschriften für bestimmte Unternehmens- oder Berufszweige gesetzlich oder berufsständisch vorgeschriebene spezielle Haftpflichtversicherungen.
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Soziale Absicherung bei fehlender Versicherungspflicht
Während Arbeitnehmer durch die allgemeine Sozialversicherungspflicht in wesentlichen Bereichen bereits einen gesetzlichen Grundschutz genießen, müssen diejenigen, die nicht von der Versicherungspflicht erfasst werden, diese allgemeine Absicherung über einen privaten Versicherungsschutz erlangen. Dies betrifft vor allem freiberufliche und selbständige Erwerbstätige, für die eine private Kranken- und Pflegeversicherung einschließlich einer Krankentagegeldversicherung ebenso notwendig ist wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Altersvorsorge, beispielsweise durch eine Kapitallebensversicherung, eine private Rentenversicherung oder andere Formen der Geldanlagen für das Alter.

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Ergänzende Versicherungen für den Krankheitsfall
Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz kann durch eine Reihe privater Zusatzversicherungen erweitert und ergänzt werden. Wie bei allen Versicherungen sollte auch hier vor einem Abschluss der tatsächliche Bedarf und Nutzen sorgfältig geprüft werden. Der Erstattungsrahmen, beispielsweise für Zuzahlungen zu Medikamenten oder Hilfsmitteln wie Brillen, steht häufig in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem zu leistenden Beitragsaufwand. Wer als Kassenpatient allerdings im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus etwas mehr Komfort wünscht, kann dies mit einer entsprechenden Krankenhauszusatzversicherung sicherstellen. Andere mögliche Zusatzversicherungen sind Krankenhaustagegeldversicherung, allgemeine Ergänzungsversicherungen oder spezielle, wie z. B. eine Zusatzversicherung für Zahnarztkosten.
Wirklich wichtig im Spektrum der Zusatzversicherungen ist jedoch die private Krankentagegeldversicherung, die insbesondere jene abschließen sollten, die im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Dies betrifft in erster Linie privat krankenversicherte Freiberufler und Selbständige wie auch die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ohne Krankengeldanspruch. Aber auch für pflichtversicherte Arbeitnehmer ist eine Krankentagegeldversicherung aufgrund der Reduzierung von Lohnfortzahlung und daran anschließendem Krankengeld eine sinnvolle Möglichkeit, Einkommenseinbußen im Krankheitsfall auszugleichen.

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Altersrente

Ergänzende Versicherungen zur Altersvorsorge
Wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, muss seine gesamte Altersvorsorge privat betreiben, beispielsweise durch eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung. Doch auch wer mit einer gesetzlichen Altersrente rechnen kann, sollte frühzeitig zusätzliche Vorkehrungen für eine ausreichende finanzielle Absicherung im Alter treffen, um eventuellen Finanzlücken vorzubeugen. Auch für diesen Personenkreis können solche Versicherungen ein möglicher Weg der Vermögensbildung für den Lebensabend sein. Jedoch sollte bedacht werden, dass jede Art der Lebensversicherung eine lange Bindung des Versicherten bedeutet und die möglichen steuerlichen Vorteile nicht unbedingt immer zum Tragen kommen. Zwar sind die Beiträge unter bestimmten Bedingungen als Vorsorgeaufwendungen steuerabzugsfähig, doch häufig werden die Höchstbeträge hierfür bereits durch die gesetzlichen Sozialabgaben ausgeschöpft. Auch die Steuerfreiheit des Kapitalertrags bei Fälligkeit der Versicherungssumme macht sich nur bemerkbar, wenn der Sparerfreibetrag durch andere Kapitalerträge schon ausgenutzt wird.

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Sparerfreibetrag
Eine günstige Möglichkeit der Vermögensbildung über Lebensversicherungen bietet allerdings die Form der Direktversicherung, die Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung oder auf der Grundlage einer Gehaltsumwandlung zugunsten eines Arbeitnehmers abschließen können.
Auf jeden Fall sollten vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Alterssicherung alle Aspekte zur Vermögensbildung für das Alter sorgfältig geprüft und auch andere Formen einer Geldanlage ernsthaft in Erwägung gezogen werden.
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Sicherung des Familieneinkommens
Insbesondere bei jungen Familien sollte für den Fall, dass das Haupteinkommen infolge von Krankheit, Unfall oder Tod ausfällt, für eine langfristige finanzielle Absicherung gesorgt sein. Auch wenn im Todesfall eines gesetzlich Versicherten die Hinterbliebenen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben, wird diese nicht das Einkommen ersetzen können. Eine Risikolebensversicherung mit der entsprechenden Versicherungssumme bietet eine sinnvolle Möglichkeit, die Familienmitglieder zumindest so lange abzusichern, bis sie selber in der Lage sind, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. Da eine Risikolebensversicherung häufig zur Absicherung von Krediten bei Banken und Bausparkassen erforderlich ist, verhindert sie zudem, dass die Hinterbliebenen eines Versicherten zusätzlich durch hohe Schulden für ein Eigenheim oder Ähnliches belastet werden.

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Bausparkasse
Für Freiberufler und Selbständige, die bei Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung dringend erforderlich. Doch auch Arbeitnehmer sollten vor allem am Anfang ihres Berufslebens eine solche Versicherung in Erwägung ziehen, denn sie haben erst nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Höhe der Rente zudem von der Dauer der Rentenversicherungszeit abhängt, wird sie in jungen Jahren nur gering ausfallen und kaum ein Einkommen ersetzen können.
Für den Krankheitsfall sollte ein regelmäßiges Einkommen über eine private Krankentagegeldversicherung gewährleistet sein. Das gilt insbesondere für privat Krankenversicherte, aber auch für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen kann eine Aufstockung der Krankengeldbezüge sinnvoll sein.
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Absicherung von Alltagsrisiken
An erster Stelle der Privatversicherungen steht die allgemeine Haftpflichtversicherung, denn wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet dafür nach dem Gesetz unbegrenzt und muss entsprechenden Schadensersatz leisten. Auch Kinder sind ab vollendetem siebten Lebensjahr schuldfähig, und Eltern haften bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für durch sie angerichetete Schäden in voller Höhe. Eine Haftpflichtversicherung ist also für jeden Haushalt ein unbedingtes Muss, denn ein haftpflichtiger Schadensfall kann schnell zum finanziellen Ruin führen. Während Katzen und Kleintiere in der allgemeinen Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind, sind für größere Tiere, wie Hunde oder Pferde, spezielle Versicherungen notwendig.
Da der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung in der Freizeit nicht gilt und bestimmte Personengruppen, beispielsweise Hausfrauen und Selbständige, gar nicht von ihr erfasst werden, sollten diese eine private Unfallversicherung mit einer Invaliditätsvorsorge abschließen. Auch für Kinder sollte ein privater Unfallversicherungsschutz bestehen, da sie nur bei Wegeunfällen und während des Aufenthalts in Schule oder Kindergarten, nicht jedoch in der Freizeit gesetzlich unfallversichert sind.
Innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen gilt ein Versicherungsschutz im Ausland nur für bestimmte Länder, und die Aufwendungen für einen krankheitsbedingten Rücktransport werden von ihnen gar nicht übernommen. Deshalb kann bei Auslandsreisen der Auslandsversicherungsschutz durch eine private Zusatzversicherung erweitert und ergänzt werden, die in der Regel zu günstigen Konditionen sowohl für eine Reise wie auch für mehrere Reisen im Jahr abgschlossen werden kann.
Für Hausbesitzer ist eine Gebäudeversicherung notwendig, mit der sie ihr Eigentum gegen verschiedene Schäden, beispielsweise durch Sturm, austretendes Leitungswasser oder Feuer, absichern können. Schadensbedingte Reparaturkosten können hier sehr schnell erhebliche Ausmaße annehmen, ganz zu schweigen von dem finanziellen Verlust bei einer völligen Zerstörung des Gebäudes. Ebenso empfiehlt sich bei vermietetem Eigentum eine spezielle Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer, welche die Haftungsansprüche deckt, die sich aus der gesetzlichen Haftung im Zusammenhang mit dem Immobilienbesitz ergeben.

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Absicherung sonstiger Risiken
Zu den gängigen privaten Versicherungen gehört die Hausratversicherung. Auch hier sollte Sinn und Nutzen sorgfältig abgewägt werden. Sie ist wirklich dann zu empfehlen, wenn die Wohnungsausstattung durch kostspielige Anschaffungen einen Umfang und Wert hat, der bei einem Totalverlust nicht mehr ohne weiteres durch die eigenen finanziellen Mittel ersetzt werden kann. Hierbei muss jedoch unbedingt eine vernünftige, dem Wert entsprechende Versicherungssumme vereinbart werden, um eine Unterversicherung ebenso wie eine Überversicherung auszuschließen.
Zu den weniger wichtigen Versicherungen zählen Rechtsschutz- und Kaskoversicherungen, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherungen. Auch wenn in diesen Bereichen der Eintritt eines Schadensfalls zu finanziellen Verlusten führt, so halten sich diese in der Regel doch in überschaubaren Grenzen, die die zusätzliche finanzielle Dauerbelastung durch die Versicherungsprämien nicht immer rechtfertigen.

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