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Soziale Absicherung - sind Sie
ausreichend versichert?
Im beruflichen wie im privaten Bereich gibt es
kaum ein Risiko, welches nicht mittlerweile durch
eine entsprechende Versicherung abzudecken wäre.
Dabei geht es immer darum, die finanziellen
Folgen eines möglichen Schadensfalls
aufzufangen. Doch nicht jedes Risiko ist für den
Einzelnen auch tatsächlich so bedrohlich, dass
es die laufende finanzielle Belastung durch
Versicherungsprämien rechtfertigen würde. Viele
Versicherungen entspringen einem von Ängsten
geschürten Sicherheitsbedürfnis, ohne dass ein
persönlicher Bedarf tatsächlich gegeben wäre.
So dürfte eine zerbrochene Glasscheibe in der
Regel kaum einen finanziellen Ruin nach sich
ziehen. Andere Risiken dagegen, beispielsweise im
Bereich der Haftpflicht, übersteigen im
Schadensfall schnell die persönlichen
Möglichkeiten einer Schadensregulierung und
sollten deshalb unbedingt in ausreichendem Umfang
abgesichert sein. Auch im Bereich der Gesundheit,
der Einkommensabsicherung und der Altersvorsorge
gibt es je nach persönlicher Situation eine
Reihe von unerlässlichen Versicherungen, um die
finanziellen Folgen eines möglichen
Schadensfalls oder einer veränderten
persönlichen Situation zu begrenzen.Versicherungsarten
Grundsätzlich gibt es freiwillige Versicherungen
und Pflichtversicherungen, die aufgrund
entsprechender gesetzlicher Vorgaben von
bestimmten Personenkreisen abgeschlossen werden
müssen. Dies sind vor allem die
Sozialversicherungen für Arbeitnehmer sowie
gesetzliche Haftpflichtversicherungen für
bestimmte Bereiche oder Personengruppen wie
beispielsweise die Kraftfahrzeughaftpflicht.
Freiwillige Versicherungen werden je nach
individuellem Bedarf und Risiko abgeschlossen. Es
sind Personen-, Sach- oder
Vermögensversicherungen, bei denen zwischen
Schaden- und Summenversicherungen unterschieden
wird. Bei einer Summenversicherung hängt die
Höhe der Versicherungsleistung in der Regel
nicht von dem Ausmaß des Schadens ab, sondern
sie entspricht einer vorher festgelegten Summe.
Eine Schadenversicherung deckt entweder einen
Schaden ab, den der Versicherungsnehmer selber
erleidet oder den er einem anderen zugefügt hat.
Hierbei richtet sich die Höhe der
Versicherungsleistung im Wesentlichen nach der
Höhe des eingetretenen Schadens.
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Der persönliche
Versicherungsplan
Ein sinnvoller Versicherungsschutz muss
sorgfältig geplant sein und den persönlichen
Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechen.
Während eine Unterversicherung oder ein
gänzlich fehlender Schutz im Schadensfall zu
schweren finanziellen Einbußen führen kann,
sind überversicherte oder unnötig versicherte
Risiken eine überflüssige finanzielle
Belastung. Deshalb sollte man vor jedem Abschluss
einer Versicherung den persönlichen Bedarf genau
prüfen und den notwendigen Umfang festlegen.
Dabei gilt es, die für die jeweilige
Lebenssituation typischen Risiken zu erkennen und
in vernünftiger Schadenshöhe abzusichern. So
ist beispielsweise eine Absicherung für den Fall
der Berufsunfähigkeit für einen am Anfang des
Berufs stehenden jungen Menschen unbedingt zu
empfehlen, während dieses Risiko kurz vor dem
Ruhestand vergleichsweise gering sein dürfte.
Wer seine persönlichen Risiken und den daraus
entstehenden Bedarf abklären will, sollte sich
u. a. folgende Fragen stellen: Wer wird
durch mein Einkommen versorgt? Wie wird dieses
Einkommen im Krankheitsfall oder bei
Berufsunfähigkeit sichergestellt? Ist die
Familie im Todesfall finanziell ausreichend
abgesichert? Welches Einkommen ist im Alter
gewährleistet? Welcher persönliche Besitz ist
für den Schadensfall abzusichern? Kann ich
meiner gesetzlichen Haftpflicht nachkommen? Ist
meine Familie gegen Unfall versichert?
Dementsprechend sollte die Absicherung im
privaten Bereich vor allem den beiden
folgenschwersten Risikosituationen Rechnung
tragen. Zum einen ist ein ausreichender
Versicherungsschutz vor Vermögensschäden nach
Haftpflichtansprüchen äußerst wichtig. Der
andere Risikobereich ist der mögliche Ausfall
des Familieneinkommens infolge von Krankheit,
Unfall oder Tod.
Im Bereich der sozialen Versicherung besteht für
den überwiegenden Teil der Bevölkerung ein
gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz,
der jedoch vor allem im Hinblick auf eine
ausreichende Vorsorge für Krankheit und Alter
immer mehr den Charakter einer Mindestversorgung
erhält. Private Vorsorge als Ergänzung und
Erweiterung des bestehenden gesetzlichen
Versicherungsschutzes kann also auch für diesen
pflichtversicherten Personenkreis ebenso
notwendig sein, wie er es für all diejenigen
ohnehin ist, die nicht von der gesetzlichen
Versicherungspflicht erfasst sind.
Neben der Absicherung gegenüber
Haftpflichtansprüchen und den Ergänzungen in
den Bereichen Gesundheit und Vorsorge können je
nach Lebensphase und Situation zusätzliche
Versicherungen zur Absicherung bestimmter
Alltagsrisiken wichtig sein.
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Regelmäßige
Überprüfung und Anpassung des
Versicherungsschutzes
Auch wer glaubt, umfassend und richtig versichert
zu sein, sollte seinen bestehenden
Versicherungsschutz hin und wieder überprüfen
und gegebenenfalls anpassen. Während das Risiko
eines Vermögensschadens aufgrund von
Haftpflichtansprüchen und die dafür notwendige
private Haftpflichtversicherung in jedem Alter
und in jeder Lebensphase von außerordentlicher
Bedeutung ist, verschiebt sich die Gewichtung
bestimmter anderer Risiken je nach Alter und
Lebenssituation, so dass sich auch der
Versicherungsbedarf hier im Verlauf des Lebens
ändert. So ist eine Risikolebensversicherung
außer zur Darlehensabsicherung für einen
Alleinlebenden in der Regel kaum von Bedeutung,
während sie nach der Gründung einer Familie mit
kleinen Kindern eine sinnvolle finanzielle
Absicherung für den Todesfall des
Haupternährers ist. Ebenso macht beispielsweise
eine Hausratversicherung erst dann wirklich Sinn,
wenn im Schadensfall die Wiederbeschaffung der
Wohnungsausstattung mit einem erheblichen
finanziellen Aufwand verbunden ist.
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Pflichtversicherungen
Zu den Pflichtversicherungen gehören bestimmte
Sozialversicherungen, in denen in erster Linie
Arbeitnehmer pflichtversichert sind, sowie die
auf gesetzlichen Bestimmungen beruhenden
Haftpflichtversicherungen.
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Die gesetzlichen
Sozialversicherungen umfassen Krankenversicherung,
Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung
und Rentenversicherung
sowie die seit 1995 vorgeschriebene Pflegeversicherung.
Mit Ausnahme der Krankenversicherung besteht für
die übrigen Versicherungsbereiche eine
Versicherungs- und Beitragspflicht unabhängig
von der Höhe des Einkommens, wobei die Beiträge
für die Rentenversicherung nur für ein
Einkommen bis zur jährlichen
Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden müssen. |
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In der Krankenversicherung
dagegen besteht auch die Versicherungspflicht nur
bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Diese
Pflichtversicherungsgrenze liegt bei
75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Rentenversicherung, 1997
beispielsweise bei einem monatlichen Einkommen
von 6.150 DM in den alten und 5.325 DM
in den neuen Bundesländern.
Während die Versicherungspflicht hinsichtlich
der Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
nur bei gesetzlichen Leistungsträgern erfüllt
werden kann, besteht für den Bereich der
Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten
Voraussetzungen die Möglichkeit einer privaten
Krankenversicherung und einer privaten
Pflegeversicherung.
Eine gesetzlich vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung im privaten Bereich
betrifft nur die Autohaftpflicht, da die
Zulassung eines Kraftfahrzeuges nur mit dem
entsprechenden Versicherungsnachweis möglich
ist. Darüber hinaus ergeben sich aus
verschiedenen Haftpflichtvorschriften für
bestimmte Unternehmens- oder Berufszweige
gesetzlich oder berufsständisch vorgeschriebene
spezielle Haftpflichtversicherungen. |
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Soziale
Absicherung bei fehlender Versicherungspflicht
Während Arbeitnehmer durch die allgemeine
Sozialversicherungspflicht in wesentlichen
Bereichen bereits einen gesetzlichen Grundschutz
genießen, müssen diejenigen, die nicht von der
Versicherungspflicht erfasst werden, diese
allgemeine Absicherung über einen privaten
Versicherungsschutz erlangen. Dies betrifft vor
allem freiberufliche
und selbständige Erwerbstätige, für die
eine private Kranken- und Pflegeversicherung
einschließlich einer Krankentagegeldversicherung
ebenso notwendig ist wie eine
Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private
Altersvorsorge, beispielsweise durch eine Kapitallebensversicherung,
eine private
Rentenversicherung oder andere Formen der
Geldanlagen für das Alter.
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Ergänzende
Versicherungen für den Krankheitsfall
Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz kann
durch eine Reihe privater
Zusatzversicherungen erweitert und ergänzt
werden. Wie bei allen Versicherungen sollte auch
hier vor einem Abschluss der tatsächliche Bedarf
und Nutzen sorgfältig geprüft werden. Der
Erstattungsrahmen, beispielsweise für
Zuzahlungen zu Medikamenten oder Hilfsmitteln wie
Brillen, steht häufig in keinem vernünftigen
Verhältnis zu dem zu leistenden Beitragsaufwand.
Wer als Kassenpatient allerdings im Fall einer
stationären Behandlung im Krankenhaus etwas mehr
Komfort wünscht, kann dies mit einer
entsprechenden Krankenhauszusatzversicherung
sicherstellen. Andere mögliche
Zusatzversicherungen sind
Krankenhaustagegeldversicherung, allgemeine
Ergänzungsversicherungen oder spezielle, wie
z. B. eine Zusatzversicherung für
Zahnarztkosten.
Wirklich wichtig im Spektrum der
Zusatzversicherungen ist jedoch die private
Krankentagegeldversicherung, die insbesondere
jene abschließen sollten, die im Fall einer
krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit keinen
Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen
Krankenversicherung haben. Dies betrifft in
erster Linie privat krankenversicherte
Freiberufler und Selbständige wie auch die
freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen
Krankenkassen ohne Krankengeldanspruch. Aber auch
für pflichtversicherte Arbeitnehmer ist eine
Krankentagegeldversicherung aufgrund der
Reduzierung von Lohnfortzahlung und daran
anschließendem Krankengeld eine sinnvolle
Möglichkeit, Einkommenseinbußen im
Krankheitsfall auszugleichen.
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Ergänzende
Versicherungen zur Altersvorsorge
Wer nicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung versichert ist, muss seine
gesamte Altersvorsorge privat betreiben,
beispielsweise durch eine
Kapitallebensversicherung oder eine private
Rentenversicherung. Doch auch wer mit einer
gesetzlichen Altersrente rechnen kann, sollte
frühzeitig zusätzliche Vorkehrungen für eine
ausreichende finanzielle Absicherung im Alter
treffen, um eventuellen Finanzlücken
vorzubeugen. Auch für diesen Personenkreis
können solche Versicherungen ein möglicher Weg
der Vermögensbildung für den Lebensabend sein.
Jedoch sollte bedacht werden, dass jede Art der
Lebensversicherung eine lange Bindung des
Versicherten bedeutet und die möglichen
steuerlichen Vorteile nicht unbedingt immer zum
Tragen kommen. Zwar sind die Beiträge unter
bestimmten Bedingungen als Vorsorgeaufwendungen
steuerabzugsfähig, doch häufig werden die
Höchstbeträge hierfür bereits durch die
gesetzlichen Sozialabgaben ausgeschöpft. Auch
die Steuerfreiheit des Kapitalertrags bei
Fälligkeit der Versicherungssumme macht sich nur
bemerkbar, wenn der Sparerfreibetrag durch andere
Kapitalerträge schon ausgenutzt wird.
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Eine günstige Möglichkeit der
Vermögensbildung über Lebensversicherungen
bietet allerdings die Form der Direktversicherung,
die Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen
Altersversorgung oder auf der Grundlage einer
Gehaltsumwandlung zugunsten eines Arbeitnehmers
abschließen können.
Auf jeden Fall sollten vor dem Abschluss eines
Versicherungsvertrages zur Alterssicherung alle
Aspekte zur Vermögensbildung für das Alter
sorgfältig geprüft und auch andere Formen einer
Geldanlage ernsthaft in Erwägung gezogen werden.
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Sicherung des
Familieneinkommens
Insbesondere bei jungen Familien sollte für den
Fall, dass das Haupteinkommen infolge von
Krankheit, Unfall oder Tod ausfällt, für eine
langfristige finanzielle Absicherung gesorgt
sein. Auch wenn im Todesfall eines gesetzlich
Versicherten die Hinterbliebenen Anspruch auf
eine Hinterbliebenenrente
haben, wird diese nicht das Einkommen ersetzen
können. Eine Risikolebensversicherung mit der
entsprechenden Versicherungssumme bietet eine
sinnvolle Möglichkeit, die Familienmitglieder
zumindest so lange abzusichern, bis sie selber in
der Lage sind, ein ausreichendes Einkommen zu
erzielen. Da eine Risikolebensversicherung
häufig zur Absicherung von Krediten bei Banken
und Bausparkassen erforderlich ist, verhindert
sie zudem, dass die Hinterbliebenen eines
Versicherten zusätzlich durch hohe Schulden für
ein Eigenheim oder Ähnliches belastet werden.
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Für Freiberufler
und Selbständige, die bei Berufsunfähigkeit
keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben,
ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung dringend
erforderlich. Doch auch Arbeitnehmer sollten vor
allem am Anfang ihres Berufslebens eine solche
Versicherung in Erwägung ziehen, denn sie haben
erst nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit
von fünf Jahren Anspruch auf eine
Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung. Da die Höhe der Rente zudem
von der Dauer der Rentenversicherungszeit
abhängt, wird sie in jungen Jahren nur gering
ausfallen und kaum ein Einkommen ersetzen
können.
Für den Krankheitsfall sollte ein regelmäßiges
Einkommen über eine private
Krankentagegeldversicherung gewährleistet sein.
Das gilt insbesondere für privat
Krankenversicherte, aber auch für Mitglieder der
gesetzlichen Krankenkassen kann eine Aufstockung
der Krankengeldbezüge sinnvoll sein. |
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Absicherung von
Alltagsrisiken
An erster Stelle der Privatversicherungen steht
die allgemeine Haftpflichtversicherung, denn wer
anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet
dafür nach dem Gesetz unbegrenzt und muss
entsprechenden Schadensersatz leisten. Auch
Kinder sind ab vollendetem siebten Lebensjahr
schuldfähig, und Eltern haften bei Verletzung
ihrer Aufsichtspflicht für durch sie
angerichetete Schäden in voller Höhe. Eine
Haftpflichtversicherung ist also für jeden
Haushalt ein unbedingtes Muss, denn ein
haftpflichtiger Schadensfall kann schnell zum
finanziellen Ruin führen. Während Katzen und
Kleintiere in der allgemeinen
Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind,
sind für größere Tiere, wie Hunde oder Pferde,
spezielle Versicherungen notwendig.
Da der Versicherungsschutz der gesetzlichen
Unfallversicherung in der Freizeit nicht gilt und
bestimmte Personengruppen, beispielsweise
Hausfrauen und Selbständige, gar nicht von ihr
erfasst werden, sollten diese eine private
Unfallversicherung mit einer
Invaliditätsvorsorge abschließen. Auch für
Kinder sollte ein privater
Unfallversicherungsschutz bestehen, da sie nur
bei Wegeunfällen und während des Aufenthalts in
Schule oder Kindergarten, nicht jedoch in der
Freizeit gesetzlich unfallversichert sind.
Innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen gilt ein
Versicherungsschutz im Ausland nur für bestimmte
Länder, und die Aufwendungen für einen
krankheitsbedingten Rücktransport werden von
ihnen gar nicht übernommen. Deshalb kann bei
Auslandsreisen der Auslandsversicherungsschutz
durch eine private Zusatzversicherung erweitert
und ergänzt werden, die in der Regel zu
günstigen Konditionen sowohl für eine Reise wie
auch für mehrere Reisen im Jahr abgschlossen
werden kann.
Für Hausbesitzer ist eine Gebäudeversicherung
notwendig, mit der sie ihr Eigentum gegen
verschiedene Schäden, beispielsweise durch
Sturm, austretendes Leitungswasser oder Feuer,
absichern können. Schadensbedingte
Reparaturkosten können hier sehr schnell
erhebliche Ausmaße annehmen, ganz zu schweigen
von dem finanziellen Verlust bei einer völligen
Zerstörung des Gebäudes. Ebenso empfiehlt sich
bei vermietetem Eigentum eine spezielle Haftpflichtversicherung
für Haus- und Grundbesitzer, welche die
Haftungsansprüche deckt, die sich aus der
gesetzlichen Haftung im Zusammenhang mit dem
Immobilienbesitz ergeben.
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Absicherung
sonstiger Risiken
Zu den gängigen privaten Versicherungen gehört
die Hausratversicherung. Auch hier sollte Sinn
und Nutzen sorgfältig abgewägt werden. Sie ist
wirklich dann zu empfehlen, wenn die
Wohnungsausstattung durch kostspielige
Anschaffungen einen Umfang und Wert hat, der bei
einem Totalverlust nicht mehr ohne weiteres durch
die eigenen finanziellen Mittel ersetzt werden
kann. Hierbei muss jedoch unbedingt eine
vernünftige, dem Wert entsprechende
Versicherungssumme vereinbart werden, um eine
Unterversicherung ebenso wie eine
Überversicherung auszuschließen.
Zu den weniger wichtigen Versicherungen zählen
Rechtsschutz- und Kaskoversicherungen,
Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherungen.
Auch wenn in diesen Bereichen der Eintritt eines
Schadensfalls zu finanziellen Verlusten führt,
so halten sich diese in der Regel doch in
überschaubaren Grenzen, die die zusätzliche
finanzielle Dauerbelastung durch die
Versicherungsprämien nicht immer rechtfertigen.
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