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Direktversicherungen
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
und entsprechender Regelungen der Einkommensteuergesetzgebung
hat sich die Direktversicherung zu einer immer mehr genutzten
Möglichkeit der Altersvorsorge entwickelt. Sie ist nicht
an eine bestimmte Versicherungsart gebunden, kann also Kapitallebensversicherung
oder private Rentenversicherung wie auch
Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung
sein. In jedem Fall aber ist sie ausschließlich im Rahmen
eines Beschäftigungsverhältnisses möglich, da nur
der Arbeitgeber eine solche Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers
abschließen kann. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer
sowie seine Hinterbliebenen. Als mittelbare Versorgungszusage
ist sie häufig Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung.
Sie kann aber auch an Stelle einer Gehaltserhöhung gewährt
oder ganz auf Kosten des Arbeitnehmers abgeschlossen werden. Grundsätzlich
bietet eine Direktversicherung sowohl dem Arbeitgeber wie auch
dem Arbeitnehmer eine Reihe finanzieller Vorteile.
Rahmenbedingungen
Eine Direktversicherung kann nur der Arbeitgeber zugunsten des
Arbeitnehmers abschließen. Als Versicherter erhält
der Arbeitnehmer bei Ablauf der Versicherung die Versicherungssumme
oder eine Rente daraus. Er kann den Vertrag weder beleihen noch
als Kreditsicherung abtreten oder kündigen. Im Falle seines
Todes haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf die Versicherungsleistung.
Der Arbeitgeber ist als Versicherungsnehmer zur Zahlung der Beiträge
verpflichtet. Diese kann er ganz oder teilweise als Versorgungsleistung
selbst aufbringen oder von dem Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten.
Meistens arbeiten die Unternehmen mit einem bestimmten Versicherungsunternehmen
zusammen, so dass der Arbeitnehmer dieses nicht selber wählen
kann. Dafür profitiert er aber u. U. von Beitragsermäßigungen,
die das Versicherungsunternehmen aufgrund dieser Kooperation gewährt.
Wenn die Direktversicherung nicht Bestandteil einer arbeitsrechtlichen
Versorgungszusage ist, sollte sich der Arbeitnehmer die Versicherungsleistungen
auf jeden Fall vollständig und unwiderruflich vertraglich
zusichern lassen.
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| Steuervergünstigung
Die Beiträge gelten als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt,
werden aber im Rahmen bestimmter Höchstbeträge mit nur
20 Prozent pauschal versteuert zuzüglich Solidaritätszuschlag
und Kirchensteuer. Die Höchstbeträge liegen zur Zeit
bei 3.408 DM im Jahr oder 284 DM monatlich. Wenn der
Arbeitnehmer im Rahmen eines Gruppenvertrags direktversichert
ist, kann sich die Höchstbetragsgrenze für einzelne
Mitarbeiter auf bis zu 4.200 DM erhöhen, solange die
durchschnittliche Beitragshöhe aller Versicherten des Betriebes
nicht den Höchstsatz von 3.408 DM übersteigt.
Neben der günstigen Besteuerung sind die Beiträge für
den Arbeitnehmer auch sozialabgabenfrei, unabhängig davon,
ob sie monatlich, halbjährlich oder jährlich geleistet
werden. Bei jährlicher, also einmaliger Zahlungsweise, muss
auch der Arbeitgeber darauf keine Abgabe zur Sozialversicherung
leisten. |
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Die Steuervergünstigung setzt voraus, dass die Versicherung
über mindestens fünf Jahre läuft und frühestens
nach Vollendung des 59. Lebensjahres des Versicherten fällig
wird. Bei Verträgen, die nach dem 31. Juli 1994
abgeschlossen wurden, muss darüber hinaus über die gesamte
Laufzeit ein Todesfallschutz in Höhe von mindestens 50 Prozent
der Kapitalleistung bestehen.
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| Finanzielle Vorteile für den Arbeitnehmer
Mit der Direktversicherung bietet sich dem Arbeitnehmer eine relativ
einfache und vor allem kostengünstige Möglichkeit zur
Altersvorsorge, da er sowohl Steuern wie auch Sozialabgaben spart.
Darüber hinaus muss von der Versicherungssumme nach einer
mindestens zwölfjährigen Laufzeit des Versicherungsvertrages
keine Kapitalertragssteuer abgeführt werden.
Obwohl die Beiträge als Arbeitslohn gelten, unterliegen sie
dank der Pauschalversteuerung nicht dem tatsächlich anfallenden
Steuersatz des Arbeitnehmers. Je höher also dessen Verdienst
und damit sein Steuersatz ist, umso stärker macht sich der
steuerliche Vorteil bemerkbar.
Wenn der Arbeitnehmer die Beiträge selbst trägt, ist
es besonders günstig, Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder
Urlaubsgeld für eine jährliche oder halbjährliche
Beitragsentrichtung zu verwenden. Diese Sonderzuwendungen zum
Lohn oder Gehalt werden infolge der damit verbundenen erhöhten
Abgaben in der Regel überproportional aufgezehrt, während
sie bei der Verwendung als Versicherungsprämie nur mit dem
pauschalen Steuersatz von 20 Prozent versteuert werden und
sozialabgabenfrei sind. Selbst diese 20 Prozent werden häufig
ganz oder teilweise vom Arbeitgeber bezahlt, da dieser bei einer
Einmalzahlung der Versicherungsprämie ebenfalls keine Sozialabgaben
darauf entrichten muss und somit Geld spart.
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| Vorteile für das Unternehmen
Die Direktversicherung bietet insbesondere auch für kleinere
Betriebe ein unkompliziertes und überschaubares System einer
betrieblichen Altersversorgung. Doch daneben ergeben sich auch
konkrete finanzielle Vorteile für das Unternehmen. Wenn die
Beiträge zu einer Direktversicherung als Sozialleistung oder
statt einer Gehaltserhöhung nur durch den Arbeitgeber finanziert
werden, kann er diese als Betriebskosten absetzen, und sie sind
grundsätzlich sozialabgabenfrei. Kommt der Arbeitnehmer dagegen
selbst für die Beiträge auf, entfällt die Sozialabgabe
des Arbeitgebers auf die Versicherungsprämie nur bei einmaliger
jährlicher Beitragsentrichtung.
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| Direktversicherung als Versorgungszusage
Als mittelbare Versorgungszusage im Rahmen einer betrieblichen
Altersversorgung gehört die Direktversicherung zu den Modellen
der betrieblichen Renten, die über einen rechtlich selbständigen
Versorgungsträger abgewickelt werden. Hierbei schließt
der Arbeitgeber in der Regel eine Kapitallebensversicherung zugunsten
des Arbeitnehmers ab und übernimmt entsprechend seiner Versorgungszusage
die gesamte oder teilweise Beitragszahlung. Auch hierbei gilt
die Beitragsleistung des Arbeitgebers als steuerpflichtiges Entgelt
und wird pauschal versteuert.
Als Bestandteil einer auf einer Versorgungszusage beruhenden betrieblichen
Altersversorgung unterliegt die Direktversicherung der Insolvenzsicherungspflicht.
Die Insolvenzsicherung wird in diesem Fall durch den Pensions-sicherungsverein
gewährleistet.
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| Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung
Wenn die Direktversicherung nicht als zusätzliche Sozialleistung
eines Unternehmens oder im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
angeboten wird, kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bitten,
für ihn eine Direktversicherung abzuschließen und für
die Beitragszahlung einen Teil seines Lohns zu verwenden. Bei
dieser so genannten Gehaltsumwandlung behält der Arbeitgeber
den zur Bezahlung der Versicherungsprämien nötigen Betrag
vom Lohn ein und führt den entsprechenden pauschalen Steuerabzug
direkt ab. Sozialversicherungsbeiträge muss der Arbeitnehmer
auf diesen Teil des Lohns nicht entrichten.
Da bei einer jährlichen Beitragsentrichtung auch der Arbeitgeber
von seinem Sozialversicherungsanteil auf den Prämienbetrag
befreit ist, wird der pauschale Steuerabzug häufig sogar
von ihm übernommen.
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| Auswirkungen auf den Rentenanspruch
Da auf die Prämien zur Direktversicherung u. U.
gar keine Beiträge und bei Gehaltsumwandlung und monatlicher
Zahlung nur der entsprechende Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
des Arbeitnehmers entrichtet werden, mindert dies naturgemäß
auch die Rentenansprüche. Demgegenüber steht aber der
Gewinn, den der Arbeitnehmer aus dem Versicherungsvertrag erzielen
kann, zumal die allgemeine Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung
mit Sicherheit nicht abzusehen ist.
Liegt der Arbeitnehmer mit seinem Verdienst ohnehin oberhalb der
Beitragsbemessungsgrenze, die für 1997 bei 98.400 DM
in den alten und bei 85.200 DM in den neuen Bundesländern
liegt, wirkt sich die verminderte Beitragsentrichtung an die Rentenversicherung
nicht auf seine Rentenansprüche aus.
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| Umwandlung bestehender Versicherungsverträge
Die mit der Direktversicherung verbundenen steuerlichen Vorteile
setzen nicht unbedingt den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages
voraus, wenn dies nicht betriebsbedingt erforderlich ist. Vielmehr
kann auch ein bereits bestehender Versicherungsvertrag des Arbeitnehmers
in eine Direktversicherung umgewandelt werden. Allerdings ist
dies nur in Absprache mit dem Arbeitgeber möglich. Außerdem
muss der bestehende Vertrag die verlangten Voraussetzungen in
Bezug auf Mindestlaufzeit, Prämienhöhe, Alter bei Fälligkeit
und Todesfallschutz erfüllen. Doch selbst wenn diese nicht
alle erfüllt sind, kann der Vertrag in der Regel entsprechend
umgeschrieben werden.
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| Direktversicherung bei Arbeitsplatzwechsel
Wenn die Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
aufgrund der Versorgungszusage des Arbeitgebers abgeschlossen
wird, hat der Arbeitnehmer erst dann ein unwiderrufbares Bezugsrecht,
wenn er die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für einen
unverfallbaren Anspruch auf diese Versorgungszusage erfüllt.
Ist die Unverfallbarkeit des Anspruchs bereits eingetreten, kann
der Versicherungsvertrag in der Regel problemlos auf den ausscheidenden
Arbeitnehmer übertragen werden.
Beruht die Direktversicherung auf einer Gehaltsumwandlung, kann
der Arbeitnehmer sie über seinen neuen Arbeitgeber fortführen,
sofern dieser einverstanden ist. Falls dieser die Versicherung
nicht übernimmt, kann der Versicherte sie als normale Versicherung,
also ohne die Steuervergünstigung, weiterführen oder
sich von den Beiträgen freistellen lassen.
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| Beitragszahlung bei Lohnfortfall
Auf welche Weise der Versicherungsvertrag fortgeführt wird,
wenn beispielsweise aufgrund von Erziehungsurlaub oder längerer
Krankheit kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, ist je nach Unternehmen
und Versicherungsvertrag unterschiedlich geregelt. Im Rahmen einer
betrieblichen Altersversorgung werden die Beiträge in der
Regel weiterhin durch den Arbeitgeber entrichtet. Bei einer auf
Gehaltsumwandlung beruhenden Direktversicherung wird die Beitragszahlung
durch den Arbeitgeber meistens eingestellt. In diesem Fall kann
der Arbeitnehmer die Beiträge selbst entrichten oder den
Versicherungsvertrag für eine bestimmte Zeit beitragsfrei
stellen lassen. Die mögliche Dauer der Beitragsfreistellung
und die Bedingungen, unter denen dies möglich ist, hängen
dabei von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.
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