I N H A L T
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Rahmenbedingungen
Finanzielle Vorteile für den Arbeitnehmer
Vorteile für das Unternehmen
Direktversicherung als Versorgungszusage
Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung
Auswirkungen auf den Rentenanspruch
Umwandlung bestehender Versicherungsverträge
Direktversicherung bei Arbeitsplatzwechsel
Beitragszahlung bei Lohnfortfall

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Altersvorsorgeplan

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Betriebliche
Rentenversicherung

Direktversicherungen

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung und entsprechender Regelungen der Einkommensteuergesetzgebung hat sich die Direktversicherung zu einer immer mehr genutzten Möglichkeit der Altersvorsorge entwickelt. Sie ist nicht an eine bestimmte Versicherungsart gebunden, kann also Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung wie auch Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung sein. In jedem Fall aber ist sie ausschließlich im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses möglich, da nur der Arbeitgeber eine solche Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers abschließen kann. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer sowie seine Hinterbliebenen. Als mittelbare Versorgungszusage ist sie häufig Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung. Sie kann aber auch an Stelle einer Gehaltserhöhung gewährt oder ganz auf Kosten des Arbeitnehmers abgeschlossen werden. Grundsätzlich bietet eine Direktversicherung sowohl dem Arbeitgeber wie auch dem Arbeitnehmer eine Reihe finanzieller Vorteile.

Rahmenbedingungen
Eine Direktversicherung kann nur der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abschließen. Als Versicherter erhält der Arbeitnehmer bei Ablauf der Versicherung die Versicherungssumme oder eine Rente daraus. Er kann den Vertrag weder beleihen noch als Kreditsicherung abtreten oder kündigen. Im Falle seines Todes haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Der Arbeitgeber ist als Versicherungsnehmer zur Zahlung der Beiträge verpflichtet. Diese kann er ganz oder teilweise als Versorgungsleistung selbst aufbringen oder von dem Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten.
Meistens arbeiten die Unternehmen mit einem bestimmten Versicherungsunternehmen zusammen, so dass der Arbeitnehmer dieses nicht selber wählen kann. Dafür profitiert er aber u. U. von Beitragsermäßigungen, die das Versicherungsunternehmen aufgrund dieser Kooperation gewährt.
Wenn die Direktversicherung nicht Bestandteil einer arbeitsrechtlichen Versorgungszusage ist, sollte sich der Arbeitnehmer die Versicherungsleistungen auf jeden Fall vollständig und unwiderruflich vertraglich zusichern lassen.

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Kirchensteuer

Steuervergünstigung
Die Beiträge gelten als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt, werden aber im Rahmen bestimmter Höchstbeträge mit nur 20 Prozent pauschal versteuert zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Höchstbeträge liegen zur Zeit bei 3.408 DM im Jahr oder 284 DM monatlich. Wenn der Arbeitnehmer im Rahmen eines Gruppenvertrags direktversichert ist, kann sich die Höchstbetragsgrenze für einzelne Mitarbeiter auf bis zu 4.200 DM erhöhen, solange die durchschnittliche Beitragshöhe aller Versicherten des Betriebes nicht den Höchstsatz von 3.408 DM übersteigt.
Neben der günstigen Besteuerung sind die Beiträge für den Arbeitnehmer auch sozialabgabenfrei, unabhängig davon, ob sie monatlich, halbjährlich oder jährlich geleistet werden. Bei jährlicher, also einmaliger Zahlungsweise, muss auch der Arbeitgeber darauf keine Abgabe zur Sozialversicherung leisten.

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Sozialversicherung
Die Steuervergünstigung setzt voraus, dass die Versicherung über mindestens fünf Jahre läuft und frühestens nach Vollendung des 59. Lebensjahres des Versicherten fällig wird. Bei Verträgen, die nach dem 31. Juli 1994 abgeschlossen wurden, muss darüber hinaus über die gesamte Laufzeit ein Todesfallschutz in Höhe von mindestens 50 Prozent der Kapitalleistung bestehen.

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Finanzielle Vorteile für den Arbeitnehmer
Mit der Direktversicherung bietet sich dem Arbeitnehmer eine relativ einfache und vor allem kostengünstige Möglichkeit zur Altersvorsorge, da er sowohl Steuern wie auch Sozialabgaben spart. Darüber hinaus muss von der Versicherungssumme nach einer mindestens zwölfjährigen Laufzeit des Versicherungsvertrages keine Kapitalertragssteuer abgeführt werden.
Obwohl die Beiträge als Arbeitslohn gelten, unterliegen sie dank der Pauschalversteuerung nicht dem tatsächlich anfallenden Steuersatz des Arbeitnehmers. Je höher also dessen Verdienst und damit sein Steuersatz ist, umso stärker macht sich der steuerliche Vorteil bemerkbar.
Wenn der Arbeitnehmer die Beiträge selbst trägt, ist es besonders günstig, Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld für eine jährliche oder halbjährliche Beitragsentrichtung zu verwenden. Diese Sonderzuwendungen zum Lohn oder Gehalt werden infolge der damit verbundenen erhöhten Abgaben in der Regel überproportional aufgezehrt, während sie bei der Verwendung als Versicherungsprämie nur mit dem pauschalen Steuersatz von 20 Prozent versteuert werden und sozialabgabenfrei sind. Selbst diese 20 Prozent werden häufig ganz oder teilweise vom Arbeitgeber bezahlt, da dieser bei einer Einmalzahlung der Versicherungsprämie ebenfalls keine Sozialabgaben darauf entrichten muss und somit Geld spart.

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Vorteile für das Unternehmen
Die Direktversicherung bietet insbesondere auch für kleinere Betriebe ein unkompliziertes und überschaubares System einer betrieblichen Altersversorgung. Doch daneben ergeben sich auch konkrete finanzielle Vorteile für das Unternehmen. Wenn die Beiträge zu einer Direktversicherung als Sozialleistung oder statt einer Gehaltserhöhung nur durch den Arbeitgeber finanziert werden, kann er diese als Betriebskosten absetzen, und sie sind grundsätzlich sozialabgabenfrei. Kommt der Arbeitnehmer dagegen selbst für die Beiträge auf, entfällt die Sozialabgabe des Arbeitgebers auf die Versicherungsprämie nur bei einmaliger jährlicher Beitragsentrichtung.

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Direktversicherung als Versorgungszusage
Als mittelbare Versorgungszusage im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung gehört die Direktversicherung zu den Modellen der betrieblichen Renten, die über einen rechtlich selbständigen Versorgungsträger abgewickelt werden. Hierbei schließt der Arbeitgeber in der Regel eine Kapitallebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab und übernimmt entsprechend seiner Versorgungszusage die gesamte oder teilweise Beitragszahlung. Auch hierbei gilt die Beitragsleistung des Arbeitgebers als steuerpflichtiges Entgelt und wird pauschal versteuert.
Als Bestandteil einer auf einer Versorgungszusage beruhenden betrieblichen Altersversorgung unterliegt die Direktversicherung der Insolvenzsicherungspflicht. Die Insolvenzsicherung wird in diesem Fall durch den Pensions-sicherungsverein gewährleistet.

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Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung
Wenn die Direktversicherung nicht als zusätzliche Sozialleistung eines Unternehmens oder im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung angeboten wird, kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bitten, für ihn eine Direktversicherung abzuschließen und für die Beitragszahlung einen Teil seines Lohns zu verwenden. Bei dieser so genannten Gehaltsumwandlung behält der Arbeitgeber den zur Bezahlung der Versicherungsprämien nötigen Betrag vom Lohn ein und führt den entsprechenden pauschalen Steuerabzug direkt ab. Sozialversicherungsbeiträge muss der Arbeitnehmer auf diesen Teil des Lohns nicht entrichten.
Da bei einer jährlichen Beitragsentrichtung auch der Arbeitgeber von seinem Sozialversicherungsanteil auf den Prämienbetrag befreit ist, wird der pauschale Steuerabzug häufig sogar von ihm übernommen.

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Beitrags-
bemessungsgrenze

Auswirkungen auf den Rentenanspruch
Da auf die Prämien zur Direktversicherung u. U. gar keine Beiträge und bei Gehaltsumwandlung und monatlicher Zahlung nur der entsprechende Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung des Arbeitnehmers entrichtet werden, mindert dies naturgemäß auch die Rentenansprüche. Demgegenüber steht aber der Gewinn, den der Arbeitnehmer aus dem Versicherungsvertrag erzielen kann, zumal die allgemeine Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sicherheit nicht abzusehen ist.
Liegt der Arbeitnehmer mit seinem Verdienst ohnehin oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, die für 1997 bei 98.400 DM in den alten und bei 85.200 DM in den neuen Bundesländern liegt, wirkt sich die verminderte Beitragsentrichtung an die Rentenversicherung nicht auf seine Rentenansprüche aus.

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Umwandlung bestehender Versicherungsverträge
Die mit der Direktversicherung verbundenen steuerlichen Vorteile setzen nicht unbedingt den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages voraus, wenn dies nicht betriebsbedingt erforderlich ist. Vielmehr kann auch ein bereits bestehender Versicherungsvertrag des Arbeitnehmers in eine Direktversicherung umgewandelt werden. Allerdings ist dies nur in Absprache mit dem Arbeitgeber möglich. Außerdem muss der bestehende Vertrag die verlangten Voraussetzungen in Bezug auf Mindestlaufzeit, Prämienhöhe, Alter bei Fälligkeit und Todesfallschutz erfüllen. Doch selbst wenn diese nicht alle erfüllt sind, kann der Vertrag in der Regel entsprechend umgeschrieben werden.

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Direktversicherung bei Arbeitsplatzwechsel
Wenn die Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung aufgrund der Versorgungszusage des Arbeitgebers abgeschlossen wird, hat der Arbeitnehmer erst dann ein unwiderrufbares Bezugsrecht, wenn er die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für einen unverfallbaren Anspruch auf diese Versorgungszusage erfüllt. Ist die Unverfallbarkeit des Anspruchs bereits eingetreten, kann der Versicherungsvertrag in der Regel problemlos auf den ausscheidenden Arbeitnehmer übertragen werden.
Beruht die Direktversicherung auf einer Gehaltsumwandlung, kann der Arbeitnehmer sie über seinen neuen Arbeitgeber fortführen, sofern dieser einverstanden ist. Falls dieser die Versicherung nicht übernimmt, kann der Versicherte sie als normale Versicherung, also ohne die Steuervergünstigung, weiterführen oder sich von den Beiträgen freistellen lassen.

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Beitragszahlung bei Lohnfortfall
Auf welche Weise der Versicherungsvertrag fortgeführt wird, wenn beispielsweise aufgrund von Erziehungsurlaub oder längerer Krankheit kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, ist je nach Unternehmen und Versicherungsvertrag unterschiedlich geregelt. Im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung werden die Beiträge in der Regel weiterhin durch den Arbeitgeber entrichtet. Bei einer auf Gehaltsumwandlung beruhenden Direktversicherung wird die Beitragszahlung durch den Arbeitgeber meistens eingestellt. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die Beiträge selbst entrichten oder den Versicherungsvertrag für eine bestimmte Zeit beitragsfrei stellen lassen. Die mögliche Dauer der Beitragsfreistellung und die Bedingungen, unter denen dies möglich ist, hängen dabei von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.

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