I N H A L T
_____________
Haftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeits- versicherung
Unfallversicherung
Rechtsschutzversicherungen

G L O S S A R
______________
Sozialversicherung

Sonstige Versicherungen

Eine vernünftige soziale Absicherung erfordert in der Regel für bestimmte Bereiche einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu den gesetzlich vorgegebenen Sozialversicherungen eines Arbeitnehmers oder den entsprechenden privaten Versicherungen jener, die nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht erfasst sind. Aber auch über die soziale Grundsicherung hinaus gibt es bestimmte Risiken, die durch eine entsprechende Versicherung abgesichert werden können oder sollten. Da aber jede Versicherung mit Kosten verbunden ist und dabei nicht einmal unbedingt dem tatsächlichen Bedarf entspricht, sollte jeder anhand eines persönlichen Versicherungsplans die für ihn wichtigen Risiken feststellen und entsprechend ihrer Gewichtung versichern. Dabei gibt es Versicherungen, die wegen des unabschätzbaren Risikos für jeden zwingend sind, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung, wohingegen Versicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung vorwiegend für bestimmte Personengruppen von Bedeutung sind.
Während sich die Leistungen der einzelnen Versicherungen in der Regel kaum voneinander unterscheiden, zeigen sich in der Beitragsgestaltung und den Bedingungen der einzelnen Unternehmen zum Teil erhebliche Unterschiede. Auch wer bereits die eine oder andere Versicherungspolice besitzt, sollte diese durchaus auf Leistung und Preis überprüfen und sich nicht vor einer Kündigung eines bestehenden Versicherungsvertrages scheuen, wenn dies angebracht ist.

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Haftpflichtversicherung
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass jeder, der "vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt" in unbegrenzter Höhe zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Dabei kann ein solcher Schaden ein derartiges finanzielles Ausmaß erreichen, dass man u. U. ein ganzes Leben lang dafür bezahlen muss. Ob als Fußgänger oder sonstiger Verkehrsteilnehmer auf der Straße, als Aufsichtspflichtiger von Kindern, als Halter von Tieren, als Fahrzeughalter, als Hausbesitzer oder als Mieter - jeder kann jederzeit im beruflichen wie im alltäglichen Leben unbeabsichtigt einen Schaden verursachen, für den er verantwortlich gemacht werden kann. Dies sind nicht einmal nur Schäden, die man tatsächlich selbst verursacht hat, sondern u. U. trägt man auch die Verantwortung für durch Dritte angerichtete Schäden. So sind Eltern bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für alle Schäden verantwortlich, die ihre Kinder angerichtet haben. Haftpflichtig sind neben den Eltern auch andere Personen, die mit der Aufsicht der Kinder betreut wurden. Selbständige oder Unternehmer haften für ihre Angestellten bei der Ausübung der ihnen anvertrauten Aufgaben. Tierhalter müssen für alle Schäden aufkommen, die ihre Vierbeiner verursachen.
Während die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, liegt die sonstige Absicherung der Haftpflicht im Ermessen des Einzelnen. Aufgrund des nicht absehbaren Risikos, das sich aus der unbegrenzten Haftung ergibt, sollte eine private Haftpflichtversicherung in keinem Haushalt fehlen.

Haftungsumfang
Die private Haftpflichtversicherung wird bei allen Schäden aktiv, für die der Versicherte als Privatperson verantwortlich gemacht werden kann. Wenn also jemand auf der Grundlage des Haftpflichtgesetzes berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherten geltend machen kann, kommt die Versicherung für den entsprechenden Schadensersatz im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme auf. Hat der Versicherte beispielsweise bei Freunden ein Loch in den Teppich gebrannt, zahlt die Versicherung die Reparatur oder den Ersatz des Teppichs. Bei Personenschäden reicht der Leistungsumfang von den notwendigen Behandlungs- und Pflegekosten über Verdienstausfall und Schmerzensgeld gegebenenfalls bis hin zu einer lebenslangen Rente für das Opfer oder seine Hinterbliebenen.
Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen werden in der Regel nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Allerdings sind gewisse Schäden an einer Mietwohnung mittlerweile in den Standardversicherungsschutz mit einbezogen, allerdings nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze, die je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich ist.
Im Schadensfall prüft die Versicherung zunächst, ob der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Versicherten berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab und übernimmt im Fall eines Prozesses die entsprechenden Prozess- und Anwaltskosten.

Spezielle Haftungsrisiken
Besondere Risiken sind in der allgemeinen privaten Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht mit eingeschlossen und bedürfen einer besonderen Haftpflichtversicherung. Zu den gesondert zu versichernden Haftpflichtrisiken gehören u. a. die Haltung von Hunden oder Pferden, Öltank- oder Gewässerschaden, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht sowie Berufs- und Betriebshaftpflicht. Auch Schäden, die bei der Ausübung besonderer Sportarten wie Wasser-, Jagd- oder Motorsport verursacht werden können, sind mit der Standardversicherung nicht abgedeckt.
Der Versicherte ist zudem verpflichtet, seine Versicherung über neu hinzugekommene oder veränderte Risiken zu unterrichten. Andernfalls droht ihm im Schadensfall eine Vertragsstrafe. Eine Veränderung im Sinne der Versicherung tritt beispielsweise ein, wenn der Versicherte für längere Zeit im Ausland lebt.

Versicherter Personenkreis
In der Familienhaftpflichtpolice sind Ehepartner sowie die unverheirateten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Über dieses Alter hinaus sind Kinder nur dann mitversichert, wenn sie noch zur Schule gehen oder sich in der ersten Berufsausbildung nach der Schule befinden. Bei unverheirateten Paaren können beide Partner ebenfalls über eine gemeinsame Haftpflichtversicherung versichert werden. Hierbei muss der Lebensgefährte oder die Lebensgefährtin aber namentlich in dem Versicherungsvertrag aufgeführt sein.

Deckungssumme und Kosten
Die möglichen Deckungssummen sind bei den Versicherungsgesellschaften jeweils vorgegeben. Die Deckungssumme bestimmt die maximale Höhe, bis zu der die Versicherung berechtigte Haftungsansprüche begleicht. Für darüber hinausgehende Ansprüche muss der Versicherte selbst aufkommen. Deshalb sollte eine möglichst hohe Deckungssumme, mindestens zwei Millionen Mark pauschal, vereinbart werden. Häufig werden auch für Sach- und Personenschäden unterschiedliche Höchstbeträge angeboten, hier sollte die Deckungssumme für Personenschäden bei mindestens drei und für Sachschäden bei mindestens einer Million liegen. Die Versicherungsprämien hierfür sind je nach Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich. Die Bandbreite liegt zwischen rund 100 DM und mehr als 200 DM, so dass sich ein Angebotsvergleich unbedingt empfiehlt.

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Berufsunfähigkeitsversicherung
Für freiberuflich oder selbständig Tätige, die keine gesetzliche Rente im Fall der Berufsunfähigkeit erhalten, sowie für versicherte Arbeitnehmer, die noch keine oder nur sehr geringe Rentenansprüche haben, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen. Im Fall der Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte zu den vereinbarten Bedingungen bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente, die das fehlende Einkommen ganz ersetzt oder die gesetzlichen Grundleistungen bei bereits bestehenden Rentenansprüchen aufstockt.
Auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung als selbständige Einzelversicherung abgeschlossen werden kann, wird sie meistens in Verbindung mit einer Lebensversicherung angeboten und wahrgenommen. Hierbei ist eine Kombination aus Kapitallebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel sehr teuer und nicht unbedingt lohnenswert, da die Berufsunfähigkeitsrente in dieser Verbindung meist eine untergeordnete Rolle spielt und zu niedrig ausfällt, während bei einer ausreichend hohen Rente die Versicherungssumme meist kärglich ist. Eine bereits bestehende Kapitallebensversicherung kann durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings nachträglich aufgestockt werden.
Für einen Neuabschluss empfiehlt sich jedoch die Verbindung mit einer Risikolebensversicherung. Diese bietet gleichzeitig für den Todesfall eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen, während die Beiträge für ein solches Versicherungspaket häufig kaum höher als für eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung sind.

Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Die jährlichen Kosten für eine kombinierte Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach der vereinbarten Rentenhöhe und Versicherungssumme sowie nach den jeweiligen Vertragsbedingungen und dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss. Wer mit 25 Jahren eine solche Versicherung abschließt, zahlt beispielsweise nur rund die Hälfte an Jahresbeiträgen, die ein Fünfzigjähriger zu zahlen hätte. Ein dreißigjähriger Mann muss für eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 DM und einer Versicherungssumme von 100.000 DM im Todesfall durchschnittlich einen Jahresbeitrag von 1.000 DM aufbringen. Für Frauen liegen die Prämien immer etwas höher als für Männer. In der Regel endet der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente wie auch eine bereits laufende monatliche Rentenzahlung mit dem Ablauf der Lebensversicherung, so dass grundsätzlich eine möglichst lange Laufzeit, beispielsweise bis zum Alter von 60 oder 65 Jahren vereinbart werden sollte.

Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit
Die Rentenleistung der Versicherung richtet sich im Einzelfall danach, in welchem Umfang der Versicherte durch eine Schädigung an der Ausübung seines Berufs gehindert wird. Im Hinblick auf die Zahlungspflicht der Versicherung ist es wichtig, die bei Vertragsabschluss erforderlichen Gesundheitsangaben sorgfältig und äußerst genau zu machen, da eine lückenhafte Information den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinden kann.
Ab welchem Invaliditätsgrad die Versicherung in welchem Umfang eine Rente auszahlt, wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Hierzu muss der Antragsteller entsprechend seiner persönlichen Situation entscheiden, welche Einkommenseinbußen je nach Schädigungsgrad aufzufangen sind und in welchem Umfang bei einer eingeschränkten Berufsfähigkeit eine vergleichbare Erwerbstätigkeit möglich ist.
Die beiden grundsätzlichen Vertragsvarianten sind einmal die Pauschalregelung und zum anderen die gestaffelte Rentenzahlung. Die Pauschalregelung sieht ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit die Zahlung der Rente in voller Höhe vor. Bei einer geringeren Einschränkung der Berufsfähigkeit wird also noch keine Rente bezahlt. Diese Pauschalregelung empfiehlt sich vor allem bei sehr spezialisierten Berufen, da hier die Verweisung auf eine vergleichbare Tätigkeit nur schwer möglich ist. Auch wer einen körperlich anstrengenden oder unfallträchtigen Beruf ausübt, sollte sich eher für diese Variante entscheiden, da die Gefahr einer mehr als 50-prozentigen Invalidität hier eher gegeben ist.
Bei der gestaffelten Rentenzahlung wird die Rentenhöhe entsprechend dem Invaliditätsgrad ab einer Berufsunfähigkeit von 25 bis 75 Prozent gestaffelt und erst ab 75 Prozent voll ausbezahlt.
Auch über die Verwendung der mit den Beiträgen erwirtschafteten Zinsüberschüsse muss sich der Antragsteller bereits bei Vertragsabschluss entscheiden. Bei dem so genannten Bonussystem werden die Überschüsse zur Erhöhung der Rente verwendet. Die Überschüsse können aber auch gesammelt und am Ende der Laufzeit als Guthaben ausgezahlt werden. Die dritte Möglichkeit ist das System der Beitragsverrechnung. Hierbei senken die Überschüsse die Beitragshöhe und vermindern somit die laufende finanzielle Belastung durch die Versicherungsprämien.

Verweisung auf vergleichbare Tätigkeit
Die Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch die Versicherung und die damit verbundene Leistungspflicht hängt davon ab, inwieweit der Betroffene auf eine seiner letzten Tätigkeit vergleichbaren Arbeit verwiesen werden kann. Hierbei hat die Versicherung die berufliche Qualifikation ebenso wie den wirtschaftlichen und sozialen Rahmen des Versicherten zu berücksichtigen, nicht jedoch die Angebotslage auf dem Arbeitsmarkt. Durch diese so genannte Verweisungsklausel wird es erheblich erschwert, seine Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen. Bei einer Verweigerung der Berufsunfähigkeitsrente hat der Versicherte die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten vor Gericht zu klagen.

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur für Arbeitnehmer, Kindergartenkinder sowie Schüler und Studenten während des Aufenthalts an der entsprechenden Wirkungsstätte und auf dem Weg dorthin und zurück. In der übrigen Zeit besteht auch für diese Personengruppen kein gesetzlicher Unfallschutz. Hausfrauen, Rentner sowie Freiberufler und Selbständige werden gar nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Private Unfallversicherungen bieten hier die Möglichkeit, die vorhandenen Lücken zu schließen. Eine Unfallversicherung mit Invaliditätsvorsorge empfiehlt sich vor allem für Hausfrauen und für Kinder, die naturgemäß stark unfallgefährdet sind und bei einem Unfall Gefahr laufen, ein Leben lang nur eingeschränkt oder gar nicht erwerbsfähig zu sein. Für Selbständige und Freiberufler ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch im Fall einer krankheitsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit zahlt, sinnvoller. Doch wenn der Abschluss einer solchen Versicherung aus gesundheitlichen Gründen verwehrt ist, kann mit einer Unfallversicherung zumindest teilweise das Risiko einer möglichen Berufsunfähigkeit abgedeckt werden.

Kosten und Leistung der Unfallversicherung
Die Höhe der Beiträge für eine Unfallversicherung richtet sich zum einen nach der Versicherungssumme und zum anderen nach der Gefahrengruppe, also nach der Höhe des Unfallrisikos, dem der Versicherte ausgesetzt ist. Hierbei gehen die Versicherungsgesellschaften meist von zwei Gefahrengruppen aus. Die Gefahrengruppe A umfasst in der Regel Hausfrauen sowie Frauen und Männer mit einer ungefährlichen Berufstätigkeit, beispielsweise im Büro. Wer eine körperliche Tätigkeit ausübt, z. B. als Handwerker oder Berufskraftfahrer, fällt in die teurere Gefahrengruppe B. Die Kosten für eine Unfallversicherung unterscheiden sich je nach Versicherungsgesellschaft erheblich, so dass hier ein Preisvergleich unbedingt zu empfehlen ist. So bewegt sich beispielsweise die Jahresprämie in der Gefahrengruppe A für eine Versicherungssumme von 100.000 DM bei Invalidität und 10.000 DM bei Tod je nach Versicherungsgesellschaft zwischen rund 100 DM und mehr als 280 DM, in der Gefahrengruppe B sind sogar Preisunterschiede von mehr als 400 DM möglich.
Die Leistung der Versicherung im Schadensfall richtet sich nach dem Grad der Invalidität, wobei die volle Versicherungssumme nur im Fall einer vollständigen Invalidität ausgezahlt wird. Bei einer Teilinvalidität erhält der Versicherte einen prozentualen Anteil der Versicherungssumme auf der Grundlage der so genannten Gliedertaxe. Danach beträgt die Versicherungsleistung beispielsweise bei Verlust eines Daumens 20 Prozent, bei einer Oberschenkelamputation oberhalb der Oberschenkelmitte 70 Prozent der Versicherungssumme.
Bei Abschluss der Versicherung kann der Antragsteller in der Regel zwischen drei Leistungsvarianten wählen. Bei der linearen Leistung erhält der Versicherte im Invaliditätsfall einen genau dem Invaliditätsgrad entsprechenden prozentualen Anteil von der vereinbarten Versicherungssumme. Die so genannte Mehrleistung sieht dagegen eine Verdopplung oder Verdreifachung der Versicherungssumme bei höheren Invaliditätsgraden, z. B. bei 90 Prozent, vor. Die dritte Variante ist die progressive Unfallversicherung, die bereits ab einem geringeren Invaliditätsgrad eine überproportionale Versicherungsleistung erbringt.

á  Z U R Ü C K
___________
zum Anfang

Rechtsschutzversicherungen
Eine Rechtsschutzversicherung bietet dem Versicherten in bestimmten juristischen Streitfällen finanzielle Unterstützung. Sie trägt das Honorar für einen frei zu wählenden Anwalt sowie die bei Gericht anfallenden Kosten, sofern der Versicherte den Prozess verliert. Andernfalls muss - mit Ausnahme von Arbeitsgerichtsprozessen - ohnehin der Prozessgegner die gesamten Kosten tragen.
Unterschieden wird zwischen einem umfassenden Privatrechtsschutz und speziellen Rechtsschutzversicherungen, die nur für bestimmte Rechtsbereiche zuständig sind. Dazu gehören beispielsweise Verkehrsrechtsschutz, Eigentümer- und Mieterrechtsschutz sowie Berufsrechtsschutz. Dabei kommt jede Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nur für solche Fälle auf, die sich im Verlauf der Versicherungszeit ereignen, wobei meist zusätzlich eine Wartezeit von drei Monaten vor der ersten Inanspruchnahme erfüllt sein muss. Juristische Auseinandersetzungen, die bereits vor Vertragsabschluss vorlagen oder abzusehen waren, werden durch die Versicherung nicht abgedeckt.
Wert und Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung sind sorgfältig abzuwägen, da in vielen Bereichen auch von anderen Institutionen - oft kostenlos - ein Rechtsbeistand gewährt wird. So gibt es in fast allen größeren Städten öffentliche Rechtsauskunftsstellen, in denen eine kostenlose Rechtsberatung möglich ist. Darüber hinaus gewähren viele Vereine oder Gruppierungen ihren Mitgliedern in Rechtsstreitigkeiten einen kostenlosen Rechtsschutz, beispielsweise Mietervereine bei Mietstreitigkeiten, Gewerkschaften bei arbeitsrechtlichen oder Automobilklubs bei verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen. Zu bedenken ist auch, dass in einer Reihe von Fällen, in denen es vielleicht gerade nötig wäre, die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung nur eingeschränkt oder gar nicht in Anspruch genommen werden können. Dies gilt z. B. für familien- und erbrechtliche Angelegenheiten, bei denen in der Regel nur Beratungskosten eines Anwalts übernommen werden, jedoch nicht die bei einer Scheidung anfallenden Kosten. Rechtsfälle infolge vorsätzlich begangener Handlungen, ob Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, sind ebenfalls grundsätzlich von den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.

G E H E  Z U
Direktversicherungen

Copyright 1997 Microsoft Corp.