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Betriebliche Versicherungen
Zu den betrieblichen Versicherungen zählen alle jene Versicherungen,
welche die speziellen Risiken einer freiberuflichen, gewerblichen
oder unternehmerischen Tätigkeit
abdecken. Sie umfassen die Sicherung von Sachwerten, die Deckung
von Haftpflichtrisiken ebenso wie die Versorgung des Unternehmens
und der Mitarbeiter. In seiner weit verzweigten und spezialisierten
Form entstand und entwickelte sich das betriebliche Versicherungswesen
erst im 19. und 20. Jahrhundert, als Industrialisierung und
technologischer Fortschritt zunehmend neue und größere
Risiken hervorbrachten, die der Einzelne nicht mehr tragen konnte.
Betrachtet man das Versicherungswesen also als typische Begleiterscheinung
der industriellen und technologischen Entwicklung, dann ist die
heutige Vielzahl an Versicherungen nicht verwunderlich. Im betrieblichen
Bereich gibt es mittlerweile ein nahezu unüberschaubares
Angebot an speziellen Versicherungen, mit denen das Versicherungswesen
auf veränderte Bedingungen und neue Entwicklungen reagiert.
Neuen Technologien und Berufssparten, wie z. B. der Medien-
und der EDV-Bereich, wird hierbei ebenso Rechnung getragen wie
speziellen Anforderungen, beispielsweise im Hinblick auf den Umweltschutz.
Vorgeschriebene Versicherungen
Neben dem frei wählbaren Versicherungsschutz gibt es, je
nach Betriebsart und Berufsgruppe, bestimmte Versicherungen, die
von den betreffenden Berufsverbänden vorgeschrieben werden.
So müssen beispielsweise Architekten eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung,
Steuerberater eine besondere Vermögenshaftpflichtversicherung
nachweisen. Welche Versicherungen in einer bestimmten Form unbedingt
notwendig sind, erfährt man bei den entsprechenden Berufsverbänden,
der Handwerkskammer sowie bei den örtlichen Industrie- und
Handelskammern, die in der Regel auch Informationen und Checklisten
im Hinblick auf die übrigen betrieblichen Versicherungen
zur Verfügung stellen.
| | Risikoabwägung
Je nach Tätigkeit und Branche bietet sich auf dem Versicherungsmarkt
eine Fülle möglicher Versicherungen an - von allgemeinen
Geschäftsversicherungen wie Feuer-, Gebäude- und Einbruchdiebstahlsversicherung,
über technische Versicherungen, bis hin zu speziellen Rechtsschutz-
und Haftpflichtversicherungen. Deshalb ist es wichtig, zunächst
einmal die versicherungsfähigen Risiken wie auch die erwünschten
Leistungen zu ermitteln und festzulegen, um einen am tatsächlichen
Bedarf orientierten Versicherungsschutz zu erlangen. Dabei kommt
es nicht auf die Anzahl der Versicherungsverträge an, sondern
auf eine gut überlegte Wahl und eine genügend hohe Risikoabdeckung.
Abhängig von der Art der Tätigkeit oder des Unternehmens
sollten bestimmte Risiken unbedingt und von Anfang an versichert
werden, während die Absicherung anderer Risiken möglicherweise
erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist. Jedes mögliche
Risiko sollte sorgfältig abgewägt werden - wie hoch
es ist und ob man es im Schadensfall selbst tragen kann oder besser
versichern lässt. Bei der Bedarfsanalyse sollte jedoch berücksichtigt
werden, dass nicht nur die abschätzbaren unternehmerischen
Risiken, sondern auch unvorhersehbare Gefahren ein Unternehmen
oder Geschäft bedrohen können. So können beispielsweise
hohe Haftpflichtansprüche Dritter, der Ausfall wichtiger
Maschinen, Feuerschäden oder andere Schadensfälle schnell
ein unerwartetes Ende eines Unternehmens bewirken.
| | Sachversicherungen
Sachversicherungen betreffen die Geschäftsräume und
deren Inhalt, wozu u. a. die kaufmännische und technische
Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte wie auch Bargeld, Pläne
und Akten zählen. Sie umfassen Feuer-, Sturm- und Glasversicherung,
Leitungswasserversicherung sowie Versicherung gegen Einbruchdiebstahl
und Beraubung. Letztere bezieht sich in der Regel nur auf den
Schadensfall innerhalb des Gebäudes oder Grundstückes
und deckt den Diebstahl sowie die Zerstörung oder Beschädigung
der versicherten Sachen ab. Der Versicherungsumfang kann aber
um Raub auf Transportwegen und Vandalismus nach einem Raub erweitert
werden. Dies ist bei einer erhöhten oder hohen Einbruchdiebstahlgefahr
sicherlich von Interesse, denn die durch mutwillige Zerstörung
entstandenen Schäden an den Geschäftsräumen und
ihrer Ausstattung können den eigentlichen Diebstahlschaden
leicht um ein Vielfaches übersteigen. Doch nicht alle diese
Risiken treffen auch auf jedes Geschäft in gleicher Weise
zu. Wer beispielsweise innerhalb eines geschlossenen Gebäudekomplexes
sein Geschäft betreibt, ist kaum dem Risiko eines Sturmschadens
ausgesetzt. Eine Glasversicherung empfiehlt sich vor allem dann,
wenn die Geschäftsräume großzügig mit Glas
ausgestattet sind oder über Schaufenster verfügen. Die
für das eigene Geschäft interessanten Versicherungszweige
können in freier Wahl zusammengefasst und in einer so genannten
Geschäfts- oder Vielschutzversicherung in einem einzigen
Versicherungsschein gebündelt werden.
| | Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung muss immer mit einer
oder mehreren Sachversicherungen gekoppelt werden und kann wie
diese Bestandteil einer gebündelten Vielschutzversicherung
sein. Sie übernimmt den Schaden, den eine Betriebsunterbrechung
infolge eines versicherten Schadensfalls verursacht. Das ist besonders
im Hinblick auf fortlaufende finanzielle Verpflichtungen gegenüber
Mitarbeitern oder durch hohe Mietkosten von Bedeutung, denen das
Unternehmen trotz der Betriebsunterbrechung nachkommen muss. Wird
der Betriebsablauf beispielsweise durch einen versicherten Brandschaden
unterbrochen, übernimmt die Betriebsunterbrechungs-Versicherung
die weiterzuzahlenden Löhne und Gehälter inklusive der
Sozialabgaben und die Mietkosten, aber auch den Schaden durch
den entgangenen Gewinn. Je nach Höhe der Versicherungssumme
wird bei der Betriebsunterbrechungs-Versicherung zwischen drei
Stufen unterschieden. Bis zu einer Versicherungssumme von 750.000 DM
handelt es sich um eine Klein-Betriebsunterbrechungs-Versicherung.
Eine Mittlere-Betriebsunterbrechungs-Versicherung kommt für
Schäden bis zu zwei Millionen DM auf, eine darüber
hinausgehende Versicherungssumme deckt die Große-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
ab.
| | Betriebskosten-Versicherung
Für freiberuflich Tätige, deren Arbeit weniger durch
Sachschäden unterbrochen oder beeinträchtigt werden
kann als vielmehr durch krankheitsbedingten Ausfall der eigenen
Person, ist eine Betriebskosten-Versicherung erwägenswert.
Sie übernimmt im Krankheitsfall die fortlaufenden Fixkosten
wie Miete, Leasingraten, Versicherungsprämien und Personalkosten
und ist deshalb vor allem bei hohen monatlichen Zahlungsverpflichtungen
interessant.
| | Betriebshaftpflichtversicherung
Jeder haftet per Gesetz für Schäden, die er schuldhaft
an fremden Personen oder Gegenständen verursacht hat. Das
gilt im privaten Bereich ebenso wie im betrieblichen Bereich.
Entsprechend der Privathaftpflichtversicherung gibt es auch eine
Betriebshaftpflichtversicherung. Sie deckt Personen- und Sachschäden
sowie darauf beruhende Vermögensschäden ab, die von
der Betriebsstelle wie auch von den Betriebsangehörigen bei
ihrer betrieblichen Tätigkeit verursacht werden. Branchenspezifische
Risiken, wie beispielsweise Schäden durch fehlerhafte Produkte
oder spezielle Haftungsfälle wie Umwelthaftung, sind in dieser
Basisdeckung jedoch in der Regel nicht mitversichert. Sie bedürfen
einer entsprechenden Erweiterung des Versicherungsumfangs bzw.
einer speziellen Haftpflichtversicherung. So bietet die Produkthaftpflichtversicherung
Herstellern oder Händlern einen Deckungsschutz bei Schäden,
die durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Bedienungsanleitungen
verursacht wurden. Die Haftpflicht bei Umweltschäden - beispielsweise
durch das Austreten von Dämpfen und Gasen - decken spezielle
Umwelthaftpflichtversicherungen ab.
| | Branchenspezifische Haftungsfälle
Aus der Zunahme beruflicher Aktivitäten im Medien- und EDV-Bereich
haben sich spezielle Risiken herauskristallisiert, welche die
Versicherungsunternehmen mittlerweile durch ein breites Spektrum
differenzierter Versicherungsangebote abzudecken versuchen. Vor
allem im Hinblick auf die Haftpflicht sind hier die Angebote sorgfältig
zu prüfen. Schäden infolge fehlerhafter Produkte oder
Anwendungen, nicht sach- oder termingerechter Ausführung
eines Auftrages oder Verletzung von Rechten Dritter können
in diesen Bereichen zu hohen Schadensersatzansprüchen führen,
die häufig nur mit einer integrierten oder ergänzenden
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
So gibt es Medien-Haftpflichtversicherungen für Betreiber
von Radiosendern und Filmproduktionen, die u. a. auch Schadensersatzansprüche
wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgelten, Veranstalter-Haftpflichtversicherungen
und Haftpflichtversicherungen für Werbeagenturen. Sie alle
lassen sich speziell auf die Bedürfnisse und Risiken des
jeweiligen Unternehmens abstimmen. Dasselbe gilt für EDV-Haftpflichtversicherungen,
die sich in der Regel entsprechend den betrieblichen Schwerpunkten
und den zutreffenden Haftungsrisiken aus verschiedenen Bausteinen
zusammensetzen. Versicherbar sind beispielsweise Vermögensschäden,
die sich für einen Kunden aus den Folgen falscher Programmierung
oder Installation ergeben, Schäden durch unbeabsichtigte
Datenlöschungen und so genannte Tätigkeitsschäden.
Hierbei handelt es sich um Sachschäden, wie sie z. B.
im Rahmen einer Hardwareinstallation an einer fremden Anlage verursacht
werden können.
| | Sonstige branchenspezifische Versicherungen
Neben den speziellen Haftpflichtversicherungen gibt es noch eine
Vielzahl anderer Versicherungen, die auf die Bedürfnisse
und Anforderungen einer bestimmten Branche oder Tätigkeit
abgestimmt sind. Das folgende Beispiel soll die Vielseitigkeit
der Versicherungen aufzeigen und kann durchaus auch auf andere
Sparten übertragen werden. Bei einer Filmproduktion könnten
die Mehrkosten infolge eines Personen- oder Sachschadens, beispielsweise
durch Krankheit eines Darstellers oder nach einem Ausfall technischer
Geräte, versichert werden. Eine Requisiten-Versicherung deckt
Schäden an eigenen oder gemieteten Requisiten ab. Durch Elektronik-
und Apparate- Versicherungen wird die technische Ausrüstung
einer Filmproduktion während des Transports, der Lagerung
und des Gebrauchs versichert. Eine Feuerhaftungs-Versicherung
deckt bei schuldhaft oder unbeabsichtigt verursachten Feuerschäden
an gemieteten Ateliers und Studios die Regressansprüche Dritter
ab.
| | Spezialversicherungen
Die technische Büroausstattung wie Computer, Fotokopierer
und kommunikationstechnische Anlagen kann einzeln deklariert oder
pauschal mit einer speziellen Elektronik-Versicherung versichert
werden. Sie deckt in der Regel die Schäden an den versicherten
Geräten ab, die durch Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit,
Bedienungsfehler, Kurzschluss, Blitzschlag, Diebstahl oder sonstige
Gefahren auftreten. Eine solche Versicherung ist vor allem dann
interessant, wenn der Wert dieser Geräte den notwendigen
Rahmen der Deckungssumme anderer Sachversicherungen sprengen würde
oder diese mangels Risiken nicht notwendig sind. So kann ein freiberuflich
Tätiger, der zwar über eine hochwertige technische Büroausstattung
verfügt, aber ansonsten keinen speziellen versicherbaren Risiken
ausgesetzt ist, diese durch eine Elektronik-Versicherung absichern.
Unabhängig davon oder als Zusatzdeckung in der Elektronik-Versicherung
können darüber hinaus Daten und Datenträger gegen
Verlust oder Beschädigung versichert werden. Entsprechend
können auch Schäden an Maschinen oder maschinellen Anlagen,
die durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Materialfehler
und sonstige Gefahren eintreten, mit einer speziellen Maschinen-Versicherung
abgedeckt werden.
Die Fülle der möglichen Versicherungen zeigt, dass man
sich gerade im betrieblichen Bereich gegen nahezu jeden Schadensfall
absichern kann. Umso bedeutsamer erscheint deshalb die sorgfältige
Abwägung und Einschätzung der möglichen Risiken,
denn mit jeder Versicherung steigen auch die finanziellen Verpflichtungen.
Wichtiger als die Absicherung jedes auch noch so kleinen Risikos
ist ein ausreichender Versicherungsschutz bei besonders hohen
und - im Schadensfall - besonders kostenträchtigen Risiken.
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