I N H A L T
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Vorgeschriebene Versicherungen
Risikoabwägung
Sachversicherungen
Betriebsunterbrechungs- versicherung
Betriebskosten- versicherung
Betriebshaftpflicht- versicherung
Branchenspezifische Haftungsfälle
Sonstige branchenspezifische Versicherungen
Spezialversicherungen
Betriebliche Versicherungen

Zu den betrieblichen Versicherungen zählen alle jene Versicherungen, welche die speziellen Risiken einer freiberuflichen, gewerblichen oder unternehmerischen Tätigkeit abdecken. Sie umfassen die Sicherung von Sachwerten, die Deckung von Haftpflichtrisiken ebenso wie die Versorgung des Unternehmens und der Mitarbeiter. In seiner weit verzweigten und spezialisierten Form entstand und entwickelte sich das betriebliche Versicherungswesen erst im 19. und 20. Jahrhundert, als Industrialisierung und technologischer Fortschritt zunehmend neue und größere Risiken hervorbrachten, die der Einzelne nicht mehr tragen konnte. Betrachtet man das Versicherungswesen also als typische Begleiterscheinung der industriellen und technologischen Entwicklung, dann ist die heutige Vielzahl an Versicherungen nicht verwunderlich. Im betrieblichen Bereich gibt es mittlerweile ein nahezu unüberschaubares Angebot an speziellen Versicherungen, mit denen das Versicherungswesen auf veränderte Bedingungen und neue Entwicklungen reagiert. Neuen Technologien und Berufssparten, wie z. B. der Medien- und der EDV-Bereich, wird hierbei ebenso Rechnung getragen wie speziellen Anforderungen, beispielsweise im Hinblick auf den Umweltschutz.

Vorgeschriebene Versicherungen
Neben dem frei wählbaren Versicherungsschutz gibt es, je nach Betriebsart und Berufsgruppe, bestimmte Versicherungen, die von den betreffenden Berufsverbänden vorgeschrieben werden. So müssen beispielsweise Architekten eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung, Steuerberater eine besondere Vermögenshaftpflichtversicherung nachweisen. Welche Versicherungen in einer bestimmten Form unbedingt notwendig sind, erfährt man bei den entsprechenden Berufsverbänden, der Handwerkskammer sowie bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern, die in der Regel auch Informationen und Checklisten im Hinblick auf die übrigen betrieblichen Versicherungen zur Verfügung stellen.

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Risikoabwägung
Je nach Tätigkeit und Branche bietet sich auf dem Versicherungsmarkt eine Fülle möglicher Versicherungen an - von allgemeinen Geschäftsversicherungen wie Feuer-, Gebäude- und Einbruchdiebstahlsversicherung, über technische Versicherungen, bis hin zu speziellen Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen. Deshalb ist es wichtig, zunächst einmal die versicherungsfähigen Risiken wie auch die erwünschten Leistungen zu ermitteln und festzulegen, um einen am tatsächlichen Bedarf orientierten Versicherungsschutz zu erlangen. Dabei kommt es nicht auf die Anzahl der Versicherungsverträge an, sondern auf eine gut überlegte Wahl und eine genügend hohe Risikoabdeckung. Abhängig von der Art der Tätigkeit oder des Unternehmens sollten bestimmte Risiken unbedingt und von Anfang an versichert werden, während die Absicherung anderer Risiken möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist. Jedes mögliche Risiko sollte sorgfältig abgewägt werden - wie hoch es ist und ob man es im Schadensfall selbst tragen kann oder besser versichern lässt. Bei der Bedarfsanalyse sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nicht nur die abschätzbaren unternehmerischen Risiken, sondern auch unvorhersehbare Gefahren ein Unternehmen oder Geschäft bedrohen können. So können beispielsweise hohe Haftpflichtansprüche Dritter, der Ausfall wichtiger Maschinen, Feuerschäden oder andere Schadensfälle schnell ein unerwartetes Ende eines Unternehmens bewirken.

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Sachversicherungen
Sachversicherungen betreffen die Geschäftsräume und deren Inhalt, wozu u. a. die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte wie auch Bargeld, Pläne und Akten zählen. Sie umfassen Feuer-, Sturm- und Glasversicherung, Leitungswasserversicherung sowie Versicherung gegen Einbruchdiebstahl und Beraubung. Letztere bezieht sich in der Regel nur auf den Schadensfall innerhalb des Gebäudes oder Grundstückes und deckt den Diebstahl sowie die Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen ab. Der Versicherungsumfang kann aber um Raub auf Transportwegen und Vandalismus nach einem Raub erweitert werden. Dies ist bei einer erhöhten oder hohen Einbruchdiebstahlgefahr sicherlich von Interesse, denn die durch mutwillige Zerstörung entstandenen Schäden an den Geschäftsräumen und ihrer Ausstattung können den eigentlichen Diebstahlschaden leicht um ein Vielfaches übersteigen. Doch nicht alle diese Risiken treffen auch auf jedes Geschäft in gleicher Weise zu. Wer beispielsweise innerhalb eines geschlossenen Gebäudekomplexes sein Geschäft betreibt, ist kaum dem Risiko eines Sturmschadens ausgesetzt. Eine Glasversicherung empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Geschäftsräume großzügig mit Glas ausgestattet sind oder über Schaufenster verfügen. Die für das eigene Geschäft interessanten Versicherungszweige können in freier Wahl zusammengefasst und in einer so genannten Geschäfts- oder Vielschutzversicherung in einem einzigen Versicherungsschein gebündelt werden.

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Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung muss immer mit einer oder mehreren Sachversicherungen gekoppelt werden und kann wie diese Bestandteil einer gebündelten Vielschutzversicherung sein. Sie übernimmt den Schaden, den eine Betriebsunterbrechung infolge eines versicherten Schadensfalls verursacht. Das ist besonders im Hinblick auf fortlaufende finanzielle Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern oder durch hohe Mietkosten von Bedeutung, denen das Unternehmen trotz der Betriebsunterbrechung nachkommen muss. Wird der Betriebsablauf beispielsweise durch einen versicherten Brandschaden unterbrochen, übernimmt die Betriebsunterbrechungs-Versicherung die weiterzuzahlenden Löhne und Gehälter inklusive der Sozialabgaben und die Mietkosten, aber auch den Schaden durch den entgangenen Gewinn. Je nach Höhe der Versicherungssumme wird bei der Betriebsunterbrechungs-Versicherung zwischen drei Stufen unterschieden. Bis zu einer Versicherungssumme von 750.000 DM handelt es sich um eine Klein-Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Eine Mittlere-Betriebsunterbrechungs-Versicherung kommt für Schäden bis zu zwei Millionen DM auf, eine darüber hinausgehende Versicherungssumme deckt die Große-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ab.

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Betriebskosten-Versicherung
Für freiberuflich Tätige, deren Arbeit weniger durch Sachschäden unterbrochen oder beeinträchtigt werden kann als vielmehr durch krankheitsbedingten Ausfall der eigenen Person, ist eine Betriebskosten-Versicherung erwägenswert. Sie übernimmt im Krankheitsfall die fortlaufenden Fixkosten wie Miete, Leasingraten, Versicherungsprämien und Personalkosten und ist deshalb vor allem bei hohen monatlichen Zahlungsverpflichtungen interessant.

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Betriebshaftpflichtversicherung
Jeder haftet per Gesetz für Schäden, die er schuldhaft an fremden Personen oder Gegenständen verursacht hat. Das gilt im privaten Bereich ebenso wie im betrieblichen Bereich. Entsprechend der Privathaftpflichtversicherung gibt es auch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie deckt Personen- und Sachschäden sowie darauf beruhende Vermögensschäden ab, die von der Betriebsstelle wie auch von den Betriebsangehörigen bei ihrer betrieblichen Tätigkeit verursacht werden. Branchenspezifische Risiken, wie beispielsweise Schäden durch fehlerhafte Produkte oder spezielle Haftungsfälle wie Umwelthaftung, sind in dieser Basisdeckung jedoch in der Regel nicht mitversichert. Sie bedürfen einer entsprechenden Erweiterung des Versicherungsumfangs bzw. einer speziellen Haftpflichtversicherung. So bietet die Produkthaftpflichtversicherung Herstellern oder Händlern einen Deckungsschutz bei Schäden, die durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Bedienungsanleitungen verursacht wurden. Die Haftpflicht bei Umweltschäden - beispielsweise durch das Austreten von Dämpfen und Gasen - decken spezielle Umwelthaftpflichtversicherungen ab.

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Branchenspezifische Haftungsfälle
Aus der Zunahme beruflicher Aktivitäten im Medien- und EDV-Bereich haben sich spezielle Risiken herauskristallisiert, welche die Versicherungsunternehmen mittlerweile durch ein breites Spektrum differenzierter Versicherungsangebote abzudecken versuchen. Vor allem im Hinblick auf die Haftpflicht sind hier die Angebote sorgfältig zu prüfen. Schäden infolge fehlerhafter Produkte oder Anwendungen, nicht sach- oder termingerechter Ausführung eines Auftrages oder Verletzung von Rechten Dritter können in diesen Bereichen zu hohen Schadensersatzansprüchen führen, die häufig nur mit einer integrierten oder ergänzenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. So gibt es Medien-Haftpflichtversicherungen für Betreiber von Radiosendern und Filmproduktionen, die u. a. auch Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgelten, Veranstalter-Haftpflichtversicherungen und Haftpflichtversicherungen für Werbeagenturen. Sie alle lassen sich speziell auf die Bedürfnisse und Risiken des jeweiligen Unternehmens abstimmen. Dasselbe gilt für EDV-Haftpflichtversicherungen, die sich in der Regel entsprechend den betrieblichen Schwerpunkten und den zutreffenden Haftungsrisiken aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen. Versicherbar sind beispielsweise Vermögensschäden, die sich für einen Kunden aus den Folgen falscher Programmierung oder Installation ergeben, Schäden durch unbeabsichtigte Datenlöschungen und so genannte Tätigkeitsschäden. Hierbei handelt es sich um Sachschäden, wie sie z. B. im Rahmen einer Hardwareinstallation an einer fremden Anlage verursacht werden können.

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Sonstige branchenspezifische Versicherungen
Neben den speziellen Haftpflichtversicherungen gibt es noch eine Vielzahl anderer Versicherungen, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen einer bestimmten Branche oder Tätigkeit abgestimmt sind. Das folgende Beispiel soll die Vielseitigkeit der Versicherungen aufzeigen und kann durchaus auch auf andere Sparten übertragen werden. Bei einer Filmproduktion könnten die Mehrkosten infolge eines Personen- oder Sachschadens, beispielsweise durch Krankheit eines Darstellers oder nach einem Ausfall technischer Geräte, versichert werden. Eine Requisiten-Versicherung deckt Schäden an eigenen oder gemieteten Requisiten ab. Durch Elektronik- und Apparate- Versicherungen wird die technische Ausrüstung einer Filmproduktion während des Transports, der Lagerung und des Gebrauchs versichert. Eine Feuerhaftungs-Versicherung deckt bei schuldhaft oder unbeabsichtigt verursachten Feuerschäden an gemieteten Ateliers und Studios die Regressansprüche Dritter ab.

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Spezialversicherungen
Die technische Büroausstattung wie Computer, Fotokopierer und kommunikationstechnische Anlagen kann einzeln deklariert oder pauschal mit einer speziellen Elektronik-Versicherung versichert werden. Sie deckt in der Regel die Schäden an den versicherten Geräten ab, die durch Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler, Kurzschluss, Blitzschlag, Diebstahl oder sonstige Gefahren auftreten. Eine solche Versicherung ist vor allem dann interessant, wenn der Wert dieser Geräte den notwendigen Rahmen der Deckungssumme anderer Sachversicherungen sprengen würde oder diese mangels Risiken nicht notwendig sind. So kann ein freiberuflich Tätiger, der zwar über eine hochwertige technische Büroausstattung verfügt, aber ansonsten keinen speziellen versicherbaren Risiken ausgesetzt ist, diese durch eine Elektronik-Versicherung absichern. Unabhängig davon oder als Zusatzdeckung in der Elektronik-Versicherung können darüber hinaus Daten und Datenträger gegen Verlust oder Beschädigung versichert werden. Entsprechend können auch Schäden an Maschinen oder maschinellen Anlagen, die durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Materialfehler und sonstige Gefahren eintreten, mit einer speziellen Maschinen-Versicherung abgedeckt werden.

Die Fülle der möglichen Versicherungen zeigt, dass man sich gerade im betrieblichen Bereich gegen nahezu jeden Schadensfall absichern kann. Umso bedeutsamer erscheint deshalb die sorgfältige Abwägung und Einschätzung der möglichen Risiken, denn mit jeder Versicherung steigen auch die finanziellen Verpflichtungen. Wichtiger als die Absicherung jedes auch noch so kleinen Risikos ist ein ausreichender Versicherungsschutz bei besonders hohen und - im Schadensfall - besonders kostenträchtigen Risiken.

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