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Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung
Private Krankenversicherungsunternehmen bieten zur Ergänzung
des Krankenversicherungsschutzes in bestimmten Leistungsbereichen
eine Reihe von Zusatzversicherungen an. Je nach Art erweitern
diese den Umfang bereits bestehender Leistungen, bieten eine zusätzliche
finanzielle Absicherung für den Krankheitsfall oder schließen
eine Lücke im Versicherungsschutz. Wie sinnvoll die eine
oder andere Zusatzversicherung ist, hängt dabei von der persönlichen
Situation und dem tatsächlichen Bedarf ab. Wer trotz einer
grundsätzlichen Krankenversicherung in bestimmten Bereichen
ungenügend abgesichert ist, sollte eine solche Lücke
durch eine entsprechende Zusatzversicherung zu schließen
versuchen.
Interessentenkreis für Zusatzversicherungen
Mit ihren Zusatzversicherungen wenden sich die privaten Krankenversicherungsunternehmen
sowohl an ihren eigenen Kundenkreis wie auch an die Mitglieder
der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sparmaßnahmen und daraus resultierende Leistungseinschränkungen
im Sozialversicherungssystem machen dabei bestimmte Zusatzversicherungen
für den gesetzlich versicherten Personenkreis immer interessanter.
Manche möchten im Krankheitsfall auch einfach etwas mehr
Komfort beanspruchen können, wie ihn z. B. eine Krankenhauszusatzversicherung
verspricht. Aber auch der Kreis der Privatversicherten
hat über die Zusatzversicherungen die Möglichkeit, den
Krankheitskostenvollschutz um spezielle Leistungen zu erweitern
und zu ergänzen, während Beihilfeberechtigte die nicht
durch ihren öffentlichen Arbeitgeber erstatteten Krankheitskosten
durch verschiedene Restkostenversicherungen abdecken können. Grundsätzlich kann jeder Versicherte eine oder mehrere Zusatzversicherungen
abschließen, wobei manche Leistungsarten aufgrund des geltenden
Rechts nur bestimmten Personengruppen vorbehalten sind.
| | Vertragliche Vereinbarung
Wie bei jedem privaten Krankenversicherungsabschluss bilden die
Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Grundlage für das
Verhältnis zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft.
Auch bei einer Zusatzversicherung kann das Versicherungsunternehmen
den Versicherungsantrag ablehnen. In jedem Fall sollte der Interessent
hier gewissenhaft über bestehende Krankheiten oder Vorerkrankungen
Auskunft geben, da er andernfalls jederzeit den Versicherungsschutz
wie auch seine bereits gezahlten Beiträge verlieren kann.
Während die Versicherer im Bereich der Krankheitskostenvollversicherung
auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichten, da Arbeitgeber
ihren privat versicherten Beschäftigten ansonsten keine Beitragszuschüsse
zu zahlen hätten, ist dies bei den ohnehin nicht zuschussberechtigten
Zusatzversicherungen häufig nicht der Fall. Deshalb sollte
beim Abschluss eines Zusatzversicherungsvertrages unbedingt darauf
geachtet werden, ob der Versicherer auch bei dieser Teilkostenversicherung
auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten
drei Jahre verzichtet.
| | Kosten einer privaten Zusatzversicherung
Wie bei einer privaten Vollkostenversicherung richtet sich die
Höhe der Beiträge für eine Zusatzversicherung nicht
nur nach den vereinbarten Leistungen und deren Umfang, sondern
auch nach dem Geschlecht und dem Eintrittsalter des Versicherten.
So kann ein Altersunterschied von zehn Jahren, beispielsweise
von 30 auf 40, bei einer Krankenhauszusatzversicherung durchaus
einen Preisunterschied von fast 50 DM monatlich ausmachen.
Grundsätzlich zu beachten ist bei allen Zusatzversicherungen,
dass der Versicherte weder als Rentner noch als Arbeitnehmer hierfür
Beitragszuschüsse beantragen kann. Er muss also den vollen
Beitragssatz allein tragen.
| | Private Krankentagegeldversicherung
Eine Krankentagegeldversicherung soll im Fall der Arbeitsunfähigkeit
die dadurch bedingten Einkommenseinbußen ausgleichen. Der
Abschluss einer solchen Versicherung ist also nur möglich,
wenn der Antragsteller als Freiberufler, Selbständiger oder
Arbeitnehmer über ein Einkommen verfügt, das im Krankheitsfall
zu ersetzen ist. Eine solche Zusatzversicherung kann nur bis zur
Höhe des tatsächlichen Einkommensausfalls abgeschlossen
werden, und der Versicherte hat Anspruch auf ein Tagegeld grundsätzlich
nur bis zu dieser Höhe. Es ist also nicht gestattet, mit
mehreren Krankentagegeldversicherungen eine Gesamtleistung oberhalb
des üblichen Nettoeinkommens zu erzielen. Entsprechend den unterschiedlichen Zielgruppen bieten die Versicherungsunternehmen
spezielle Tarife an, welche den jeweiligen finanziellen Rahmenbedingungen
des versicherten Personenkreises Rechnung tragen. Die Beitragshöhe
wird außer von dem Tagegeldsatz im Wesentlichen von dem
Eintrittsalter des Versicherten und der vereinbarten Karenzzeit
bestimmt, also ab wann die Zahlung beginnen soll. Bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass der
Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet,
da er andernfalls die Möglichkeit hat, innerhalb der ersten
drei Versicherungsjahre die Versicherung zu kündigen. Bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit muss diese dem Versicherungsunternehmen
unter Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung
mitgeteilt werden. Die Zahlung des Krankentagegeldes beginnt dann
ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Ist der Bezieher ein Arbeitnehmer,
so hat das Versicherungsunternehmen für diesen während
der Dauer der Krankentagegeldleistung Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
zu erbringen. Im Unterschied zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung
wird das Krankentagegeld in der Regel unbegrenzt gewährt,
solange die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Diese
sind beispielsweise dann nicht mehr beim Eintritt einer dauerhaften
Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit sowie beim Bezug einer Rente
gegeben. Von der Krankentagegeldzahlung sind bestimmte Ursachen der Arbeitsunfähigkeit
ausgeschlossen. Dazu gehören z. B. Arbeitsunfähigkeit
infolge einer Schwangerschaft, einer Kur oder wegen Alkoholmissbrauchs.
Krankentagegeldversicherung für Selbständige und
Freiberufler
Für freiberuflich oder selbständig Erwerbstätige
ist eine Krankentagegeldversicherung von besonderer Bedeutung,
da sie im Krankheitsfall weder Anspruch auf Lohnfortzahlung durch
einen Arbeitgeber noch auf daran anschließende finanzielle
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Dieser in der Regel privat krankenversicherte Personenkreis sollte
seinen Krankheitskostenvollschutz mit einer solchen Zusatzversicherung
unbedingt ergänzen, um im Krankheitsfall auch finanziell
abgesichert zu sein. Hierbei ist es nicht erforderlich, diese
Versicherung bei dem gleichen Unternehmen abzuschließen,
bei dem die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, obwohl
sich daraus möglicherweise günstigere Konditionen ergeben
können. Die Höhe des Krankentagegeldes wird entsprechend den Nettoeinkünften
kalkuliert, wobei die fortlaufenden monatlichen Aufwendungen für
die Altersvorsorge und die Krankenversicherung berücksichtigt
werden sollten. Je nach Tarif und Versicherungsunternehmen kann
die Höhe des Krankentagegeldes regelmäßig der
allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden. Im Krankheitsfall wird das Krankentagegeld ab dem vertraglich
vereinbarten Tag der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt. Je nach
Tarif sind die frühestmöglichen Termine hierfür
unterschiedlich vorgegeben, beispielsweise ab dem vierten oder
ab dem achten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Es ist aber auch
möglich, den Beginn der Tagegeldzahlung auf einen viel späteren
Zeitpunkt zu verlegen oder die Höhe des Tagegeldes nach unterschiedlichen
Karenzzeiten zu staffeln. Da sich die Höhe der zu leistenden
Beiträge wesentlich nach dem vereinbarten Beginn einer Zahlung
richtet, sollte die mögliche Karenzzeit sorgfältig abgewägt
werden, ohne dass jedoch große Einkommenslücken in
Kauf genommen werden sollten.
Eine unbefristete Gewährung von Krankentagegeld gilt nur
für die Zeit, solange die allgemeinen Voraussetzungen hierfür
erfüllt sind. Bei Tarifen speziell für Selbständige
und Freiberufler endet der Anspruch des Versicherten beispielsweise
dann, wenn die selbständige Tätigkeit aufgegeben wird.
Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer
Infolge der Sparmaßnahmen des Staates und deren finanziellen
Auswirkungen im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nutzen auch
immer mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Bezüge
im Krankheitsfall durch eine private Krankentagegeldversicherung
aufzubessern. So beträgt das Krankengeld für gesetzlich
versicherte Arbeitnehmer seit Januar 1997 nur noch 70 Prozent
des monatlichen Bruttoeinkommens und ist auf maximal 90 Prozent
des letzten Nettogehalts begrenzt, so dass sich vor allem bei
längerer Arbeitsunfähigkeit das geringere Einkommen
erheblich bemerkbar macht. Darüber hinaus ist die Dauer der
gesetzlichen Krankengeldzahlung für ein und dieselbe Krankheit
auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Auch für
den pflichtversicherten Personenkreis wird somit eine zusätzliche
Krankentagegeldversicherung zunehmend interessanter. Dabei gilt
auch hier, dass das private Krankentagegeld, in diesem Fall zusammen
mit dem Krankengeld der Krankenkasse, nicht das zuvor erzielte
Nettoeinkommen zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge
übersteigen darf. Die Krankentagegeldzahlung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer
beginnt frühestens ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Krankengeldzahlung.
Infolge der möglichen Kürzung der Lohn- und Gehaltsfortzahlung
des Arbeitgebers auf 80 Prozent des Bruttoeinkommens ergeben
sich für viele Arbeitnehmer aber bereits innerhalb der ersten
Zeit einer Arbeitsunfähigkeit finanzielle Einbußen.
Für diese Fälle bieten die Versicherungsunternehmen
mittlerweile spezielle Tarife für die Dauer der gesetzlichen
Lohnfortzahlung an, die bis zu einem bestimmten Höchsttagessatz
den Einkommensunterschied ausgleichen sollen. Für Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Einkommens nicht mehr
der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen und freiwillig
in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert
sind, bieten die Versicherungsunternehmen ebenfalls spezielle
Krankentagegeldtarife an. Bei freiwillig Versicherten mit Krankengeldanspruch
stockt das Krankentagegeld frühestens ab der siebten Woche
das gesetzliche Krankengeld maximal bis auf das zuvor erzielte
Nettoeinkommen auf. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
ohne Krankengeldanspruch sowie privat Krankenversicherte können
für die Zeit nach der gesetzlichen Lohnfortzahlung ein Krankentagegeld
bis zur Höhe ihres Nettoeinkommens vereinbaren.
| | Krankenhaustagegeldversicherung
Durch eine Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherte
für jeden Tag, den er im Krankenhaus liegt, einen vereinbarten
Tagessatz. Dadurch sollen die mit dem Krankenhausaufenthalt möglicherweise
verbundenen Mehrkosten, beispielsweise Fahrkosten der Besucher,
Telefonkosten oder Aufwendungen für eine Haushaltshilfe,
abgedeckt werden. Da viele der möglichen zusätzlichen
Kosten sich in einem bezahlbaren Rahmen bewegen, sollte die Notwendigkeit
einer solchen Zusatzversicherung sorgfältig abgewägt
werden.
| | Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung
Mit der so genannten Ergänzungsversicherung wenden sich die
privaten Krankenversicherungsunternehmen speziell an die Mitglieder
der gesetzlichen Krankenkassen, die ihren Grundschutz in einigen
Bereichen erweitern möchten. Diese Ergänzungsversicherungen
sind häufig eine Kombination verschiedener Versicherungsleistungen,
welche die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur mit einer
gestiegenen Kostenbeteiligung des Versicherten abdecken. Das betrifft
vor allem die Kosten für bestimmte Hilfsmittel, Zahnersatz
und Erkrankungen im Ausland. Bei einigen Versicherungsunternehmen
umfasst eine solche Ergänzungsversicherung noch weitere Leistungen
wie freie Krankenhauswahl und Behandlung durch Heilpraktiker.
Die Höhe der Erstattungen ist je nach Versicherungsunternehmen
unterschiedlich. Sie betragen meist einen bestimmten Prozentsatz
der Kosten, die der Versicherte nach Abzug der gesetzlichen Leistungen
selbst tragen muss und setzen somit in der Regel eine Vorleistung
der gesetzlichen Krankenversicherung voraus.
Zusatzversicherung für Zahnarztkosten
Wer nicht alle der in einer kombinierten Ergänzungsversicherung
angebotenen Leistungen braucht, sondern sich nur für die
zahnärztliche Versorgung zusätzlich absichern möchte,
kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die jedoch
als einzelne Zusatzversicherung immer seltener angeboten wird.
Sie erstattet einen bestimmten Prozentsatz der Aufwendungen für
Zahnersatz, Zahnkronen oder Brücken, die der Versicherte
nach Abzug der Krankenkassensätze für diese Leistungen
selbst zu zahlen hat. Je nach Tarif sind Erstattungen von 30 oder
40 Prozent des Eigenanteils mit einer jährlichen Summenbegrenzung,
beispielsweise auf maximal 25.000 DM, üblich. Bei manchen
Versicherungsunternehmen gelten allerdings bestimmte Wartezeiten,
bevor dieser Höchstbetrag ausgeschöpft werden kann. Da Versicherte, die seit dem 1. Januar 1979 geboren
sind, nur noch in seltenen Ausnahmefällen - beispielsweise
nach Unfällen oder schweren Krankheiten - von den gesetzlichen
Krankenkassen Zuschüsse zu den Aufwendungen für Zahnersatz
erhalten, bieten viele Versicherungsunternehmen inzwischen auch
spezielle Zahnzusatzversicherungen für diesen Personenkreis
an. Diese sehen meist Erstattungen in Höhe der Zuschüsse
vor, die die gesetzlichen Krankenkassen im Normalfall den vor
diesem Zeitpunkt geborenenen Versicherten gewähren.
Zusatzversicherung für ambulante Behandlung
Diese Zusatzversicherung ist nur bei einer freiwilligen Mitgliedschaft
in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, da sie das
Verfahren der Kostenerstattung voraussetzt. Dieses ist jedoch
für den pflichtversicherten Personenkreis nicht gegeben,
da das Gesetz hierfür die Erbringung von Leistungen nur in
Form von Sach- und Dienstleistungen vorsieht. Im Unterschied dazu
haben jedoch freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
gemäß dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 die Möglichkeit,
bei ihrer Krankenkasse statt der Sach- und Dienstleistung das
Kostenerstattungsverfahren zu wählen. Hierbei ist es den
einzelnen Krankenkassen überlassen, in ihrer Satzung festzulegen,
ob eine Kostenerstattung in allen Bereichen gewählt werden
kann oder nur in Einzelbereichen, beispielsweise bei ambulanten
Behandlungen. In jedem Fall erhält der Versicherte jedoch
seine Aufwendungen nur in der Höhe erstattet, wie es der
Vergütung der Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung
entspricht. Darüber hinausgehende Leistungen im ambulanten
Bereich kann der Versicherte über eine private Zusatzversicherung
für ambulante Behandlung sicherstellen, die in der Regel
ein breites Leistungsspektrum umfasst, das durch die gesetzliche
Krankenkasse nicht oder nur unzureichend abgedeckt wird.
Krankenhauszusatzversicherung
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Versicherte
der gesetzlichen Krankenversicherung ihren Versicherungsschutz
im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus auf das
Niveau einer privaten Krankenversicherung anheben, das sich in
erster Linie in mehr Komfort bemerkbar macht. Dazu gehört
hauptsächlich die freie Wahl zwischen öffentlichen oder
privaten Krankenhäusern, die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern
und ggf. die Chefarztbehandlung. In der Regel sieht
eine Krankenhauszusatzversicherung die Erstattung der Differenz
zwischen den regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
und den entstehenden Mehrkosten für die Unterkunft und die
Chefarztbehandlung vor.
Auslandsversicherungsschutz
Während der private Versicherungsschutz im Ausland weltweit
gewährt wird, besteht für die Versicherten der gesetzlichen
Krankenversicherung ein Auslandsversicherungsschutz nur in jenen
Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein entsprechendes
Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Im Krankheitsfall
bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel jedoch auch
dann nur die Kosten, wie sie bei einer entsprechenden Behandlung
im Inland anfallen würden. Ein krankheitsbedingter Rücktransport
wird von ihnen in keinem Fall bezahlt. Allerdings ist dieser auch
nicht in jedem Tarif der privaten Krankenversicherung enthalten.
Wer also eine Reise ins Ausland unternimmt, ist in vielen Ländern
überhaupt nicht für den Krankheitsfall geschützt,
und selbst in den Ländern, in denen ein gesetzlicher Versicherungsschutz
besteht, können bei einer notwendigen Behandlung sehr schnell
hohe Zusatzkosten für den Versicherten entstehen. Eine Reisekrankenversicherung
dürfte also in den meisten Fällen empfehlenswert sein. Ein Auslandsversicherungsschutz kann im Rahmen von Kurzzeit- oder
Jahresverträgen für eine oder mehrere, meist zeitlich
begrenzte Auslandsreisen erworben werden. Allerdings sind die
Preisunterschiede zwischen den beiden Verträgen oftmals sehr
gering, und bei Kurzzeitverträgen verlangen die Versicherer
häufig eine Selbstbeteiligung des Versicherten, während
die Jahresverträge meist einen vollen Schutz gewähren.
Solche Jahresverträge können schon für knapp über
zehn Mark pro Person abgeschlossen werden. Häufig ist die
Möglichkeit der Versicherung auf ein Höchstalter beschränkt,
oder die Prämie verteuert sich ab einem gewissen Alter. Wer
sich länger als die in den Kurzzeit- oder Jahresverträgen
vorgesehenen Zeiten im Ausland aufhält, kann auch eine sogenannte
Langzeit-Reisekrankenversicherung abschließen. Falls sich
die Dauer des Auslandsaufenthalts aufgrund eines eingetretenen
Versicherungsfalls über die zulässige Zeit hinaus verlängert,
besteht für den Versicherer eine so genannte Nachleistungspflicht.
Das bedeutet, er muss über die vereinbarte Zeit hinaus für
die Behandlungskosten aufkommen, wenn der Erkrankte nicht transportfähig
ist. Diese Nachleistungspflicht kann jedoch vertraglich auf eine
bestimmte Höchstdauer begrenzt werden. Bei einer mit hohen Kosten verbundenen schweren Erkrankung im
Ausland sollte möglichst vor den kostenintensiven Maßnahmen
mit dem Versicherer Rücksprache gehalten werden. Für
einen krankheitsbedingten Rücktransport, der medizinisch
begründet sein muss, ist in jedem Fall sein Einverständnis
notwendig.
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