I N H A L T
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Interessentenkreis für Zusatzversicherungen
Vertragliche Vereinbarung
Kosten einer privaten Zusatzversicherung
Private Krankentagegeld- versicherung
Krankenhaustagegeld- versicherung
Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung

G L O S S A R
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Altersvorsorgeplan

Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung

Private Krankenversicherungsunternehmen bieten zur Ergänzung des Krankenversicherungsschutzes in bestimmten Leistungsbereichen eine Reihe von Zusatzversicherungen an. Je nach Art erweitern diese den Umfang bereits bestehender Leistungen, bieten eine zusätzliche finanzielle Absicherung für den Krankheitsfall oder schließen eine Lücke im Versicherungsschutz. Wie sinnvoll die eine oder andere Zusatzversicherung ist, hängt dabei von der persönlichen Situation und dem tatsächlichen Bedarf ab. Wer trotz einer grundsätzlichen Krankenversicherung in bestimmten Bereichen ungenügend abgesichert ist, sollte eine solche Lücke durch eine entsprechende Zusatzversicherung zu schließen versuchen.

Interessentenkreis für Zusatzversicherungen
Mit ihren Zusatzversicherungen wenden sich die privaten Krankenversicherungsunternehmen sowohl an ihren eigenen Kundenkreis wie auch an die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Sparmaßnahmen und daraus resultierende Leistungseinschränkungen im Sozialversicherungssystem machen dabei bestimmte Zusatzversicherungen für den gesetzlich versicherten Personenkreis immer interessanter. Manche möchten im Krankheitsfall auch einfach etwas mehr Komfort beanspruchen können, wie ihn z. B. eine Krankenhauszusatzversicherung verspricht. Aber auch der Kreis der Privatversicherten hat über die Zusatzversicherungen die Möglichkeit, den Krankheitskostenvollschutz um spezielle Leistungen zu erweitern und zu ergänzen, während Beihilfeberechtigte die nicht durch ihren öffentlichen Arbeitgeber erstatteten Krankheitskosten durch verschiedene Restkostenversicherungen abdecken können.
Grundsätzlich kann jeder Versicherte eine oder mehrere Zusatzversicherungen abschließen, wobei manche Leistungsarten aufgrund des geltenden Rechts nur bestimmten Personengruppen vorbehalten sind.

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Vertragliche Vereinbarung
Wie bei jedem privaten Krankenversicherungsabschluss bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Grundlage für das Verhältnis zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft. Auch bei einer Zusatzversicherung kann das Versicherungsunternehmen den Versicherungsantrag ablehnen. In jedem Fall sollte der Interessent hier gewissenhaft über bestehende Krankheiten oder Vorerkrankungen Auskunft geben, da er andernfalls jederzeit den Versicherungsschutz wie auch seine bereits gezahlten Beiträge verlieren kann. Während die Versicherer im Bereich der Krankheitskostenvollversicherung auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichten, da Arbeitgeber ihren privat versicherten Beschäftigten ansonsten keine Beitragszuschüsse zu zahlen hätten, ist dies bei den ohnehin nicht zuschussberechtigten Zusatzversicherungen häufig nicht der Fall. Deshalb sollte beim Abschluss eines Zusatzversicherungsvertrages unbedingt darauf geachtet werden, ob der Versicherer auch bei dieser Teilkostenversicherung auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Jahre verzichtet.

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Kosten einer privaten Zusatzversicherung
Wie bei einer privaten Vollkostenversicherung richtet sich die Höhe der Beiträge für eine Zusatzversicherung nicht nur nach den vereinbarten Leistungen und deren Umfang, sondern auch nach dem Geschlecht und dem Eintrittsalter des Versicherten. So kann ein Altersunterschied von zehn Jahren, beispielsweise von 30 auf 40, bei einer Krankenhauszusatzversicherung durchaus einen Preisunterschied von fast 50 DM monatlich ausmachen. Grundsätzlich zu beachten ist bei allen Zusatzversicherungen, dass der Versicherte weder als Rentner noch als Arbeitnehmer hierfür Beitragszuschüsse beantragen kann. Er muss also den vollen Beitragssatz allein tragen.

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Private Krankentagegeldversicherung
Eine Krankentagegeldversicherung soll im Fall der Arbeitsunfähigkeit die dadurch bedingten Einkommenseinbußen ausgleichen. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist also nur möglich, wenn der Antragsteller als Freiberufler, Selbständiger oder Arbeitnehmer über ein Einkommen verfügt, das im Krankheitsfall zu ersetzen ist. Eine solche Zusatzversicherung kann nur bis zur Höhe des tatsächlichen Einkommensausfalls abgeschlossen werden, und der Versicherte hat Anspruch auf ein Tagegeld grundsätzlich nur bis zu dieser Höhe. Es ist also nicht gestattet, mit mehreren Krankentagegeldversicherungen eine Gesamtleistung oberhalb des üblichen Nettoeinkommens zu erzielen.
Entsprechend den unterschiedlichen Zielgruppen bieten die Versicherungsunternehmen spezielle Tarife an, welche den jeweiligen finanziellen Rahmenbedingungen des versicherten Personenkreises Rechnung tragen. Die Beitragshöhe wird außer von dem Tagegeldsatz im Wesentlichen von dem Eintrittsalter des Versicherten und der vereinbarten Karenzzeit bestimmt, also ab wann die Zahlung beginnen soll.
Bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet, da er andernfalls die Möglichkeit hat, innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre die Versicherung zu kündigen.
Bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit muss diese dem Versicherungsunternehmen unter Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung mitgeteilt werden. Die Zahlung des Krankentagegeldes beginnt dann ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Ist der Bezieher ein Arbeitnehmer, so hat das Versicherungsunternehmen für diesen während der Dauer der Krankentagegeldleistung Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zu erbringen.
Im Unterschied zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Krankentagegeld in der Regel unbegrenzt gewährt, solange die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Diese sind beispielsweise dann nicht mehr beim Eintritt einer dauerhaften Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit sowie beim Bezug einer Rente gegeben.
Von der Krankentagegeldzahlung sind bestimmte Ursachen der Arbeitsunfähigkeit ausgeschlossen. Dazu gehören z. B. Arbeitsunfähigkeit infolge einer Schwangerschaft, einer Kur oder wegen Alkoholmissbrauchs.

Krankentagegeldversicherung für Selbständige und Freiberufler
Für freiberuflich oder selbständig Erwerbstätige ist eine Krankentagegeldversicherung von besonderer Bedeutung, da sie im Krankheitsfall weder Anspruch auf Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber noch auf daran anschließende finanzielle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Dieser in der Regel privat krankenversicherte Personenkreis sollte seinen Krankheitskostenvollschutz mit einer solchen Zusatzversicherung unbedingt ergänzen, um im Krankheitsfall auch finanziell abgesichert zu sein. Hierbei ist es nicht erforderlich, diese Versicherung bei dem gleichen Unternehmen abzuschließen, bei dem die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, obwohl sich daraus möglicherweise günstigere Konditionen ergeben können.
Die Höhe des Krankentagegeldes wird entsprechend den Nettoeinkünften kalkuliert, wobei die fortlaufenden monatlichen Aufwendungen für die Altersvorsorge und die Krankenversicherung berücksichtigt werden sollten. Je nach Tarif und Versicherungsunternehmen kann die Höhe des Krankentagegeldes regelmäßig der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden.
Im Krankheitsfall wird das Krankentagegeld ab dem vertraglich vereinbarten Tag der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt. Je nach Tarif sind die frühestmöglichen Termine hierfür unterschiedlich vorgegeben, beispielsweise ab dem vierten oder ab dem achten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Es ist aber auch möglich, den Beginn der Tagegeldzahlung auf einen viel späteren Zeitpunkt zu verlegen oder die Höhe des Tagegeldes nach unterschiedlichen Karenzzeiten zu staffeln. Da sich die Höhe der zu leistenden Beiträge wesentlich nach dem vereinbarten Beginn einer Zahlung richtet, sollte die mögliche Karenzzeit sorgfältig abgewägt werden, ohne dass jedoch große Einkommenslücken in Kauf genommen werden sollten.
Eine unbefristete Gewährung von Krankentagegeld gilt nur für die Zeit, solange die allgemeinen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Bei Tarifen speziell für Selbständige und Freiberufler endet der Anspruch des Versicherten beispielsweise dann, wenn die selbständige Tätigkeit aufgegeben wird.

Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer
Infolge der Sparmaßnahmen des Staates und deren finanziellen Auswirkungen im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nutzen auch immer mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Bezüge im Krankheitsfall durch eine private Krankentagegeldversicherung aufzubessern. So beträgt das Krankengeld für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer seit Januar 1997 nur noch 70 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens und ist auf maximal 90 Prozent des letzten Nettogehalts begrenzt, so dass sich vor allem bei längerer Arbeitsunfähigkeit das geringere Einkommen erheblich bemerkbar macht. Darüber hinaus ist die Dauer der gesetzlichen Krankengeldzahlung für ein und dieselbe Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Auch für den pflichtversicherten Personenkreis wird somit eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung zunehmend interessanter. Dabei gilt auch hier, dass das private Krankentagegeld, in diesem Fall zusammen mit dem Krankengeld der Krankenkasse, nicht das zuvor erzielte Nettoeinkommen zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge übersteigen darf.
Die Krankentagegeldzahlung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer beginnt frühestens ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Krankengeldzahlung. Infolge der möglichen Kürzung der Lohn- und Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers auf 80 Prozent des Bruttoeinkommens ergeben sich für viele Arbeitnehmer aber bereits innerhalb der ersten Zeit einer Arbeitsunfähigkeit finanzielle Einbußen. Für diese Fälle bieten die Versicherungsunternehmen mittlerweile spezielle Tarife für die Dauer der gesetzlichen Lohnfortzahlung an, die bis zu einem bestimmten Höchsttagessatz den Einkommensunterschied ausgleichen sollen.
Für Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Einkommens nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, bieten die Versicherungsunternehmen ebenfalls spezielle Krankentagegeldtarife an. Bei freiwillig Versicherten mit Krankengeldanspruch stockt das Krankentagegeld frühestens ab der siebten Woche das gesetzliche Krankengeld maximal bis auf das zuvor erzielte Nettoeinkommen auf. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ohne Krankengeldanspruch sowie privat Krankenversicherte können für die Zeit nach der gesetzlichen Lohnfortzahlung ein Krankentagegeld bis zur Höhe ihres Nettoeinkommens vereinbaren.

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Krankenhaustagegeldversicherung
Durch eine Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er im Krankenhaus liegt, einen vereinbarten Tagessatz. Dadurch sollen die mit dem Krankenhausaufenthalt möglicherweise verbundenen Mehrkosten, beispielsweise Fahrkosten der Besucher, Telefonkosten oder Aufwendungen für eine Haushaltshilfe, abgedeckt werden. Da viele der möglichen zusätzlichen Kosten sich in einem bezahlbaren Rahmen bewegen, sollte die Notwendigkeit einer solchen Zusatzversicherung sorgfältig abgewägt werden.

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Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung
Mit der so genannten Ergänzungsversicherung wenden sich die privaten Krankenversicherungsunternehmen speziell an die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die ihren Grundschutz in einigen Bereichen erweitern möchten. Diese Ergänzungsversicherungen sind häufig eine Kombination verschiedener Versicherungsleistungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur mit einer gestiegenen Kostenbeteiligung des Versicherten abdecken. Das betrifft vor allem die Kosten für bestimmte Hilfsmittel, Zahnersatz und Erkrankungen im Ausland. Bei einigen Versicherungsunternehmen umfasst eine solche Ergänzungsversicherung noch weitere Leistungen wie freie Krankenhauswahl und Behandlung durch Heilpraktiker. Die Höhe der Erstattungen ist je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich. Sie betragen meist einen bestimmten Prozentsatz der Kosten, die der Versicherte nach Abzug der gesetzlichen Leistungen selbst tragen muss und setzen somit in der Regel eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung voraus.

Zusatzversicherung für Zahnarztkosten
Wer nicht alle der in einer kombinierten Ergänzungsversicherung angebotenen Leistungen braucht, sondern sich nur für die zahnärztliche Versorgung zusätzlich absichern möchte, kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die jedoch als einzelne Zusatzversicherung immer seltener angeboten wird. Sie erstattet einen bestimmten Prozentsatz der Aufwendungen für Zahnersatz, Zahnkronen oder Brücken, die der Versicherte nach Abzug der Krankenkassensätze für diese Leistungen selbst zu zahlen hat. Je nach Tarif sind Erstattungen von 30 oder 40 Prozent des Eigenanteils mit einer jährlichen Summenbegrenzung, beispielsweise auf maximal 25.000 DM, üblich. Bei manchen Versicherungsunternehmen gelten allerdings bestimmte Wartezeiten, bevor dieser Höchstbetrag ausgeschöpft werden kann.
Da Versicherte, die seit dem 1. Januar 1979 geboren sind, nur noch in seltenen Ausnahmefällen - beispielsweise nach Unfällen oder schweren Krankheiten - von den gesetzlichen Krankenkassen Zuschüsse zu den Aufwendungen für Zahnersatz erhalten, bieten viele Versicherungsunternehmen inzwischen auch spezielle Zahnzusatzversicherungen für diesen Personenkreis an. Diese sehen meist Erstattungen in Höhe der Zuschüsse vor, die die gesetzlichen Krankenkassen im Normalfall den vor diesem Zeitpunkt geborenenen Versicherten gewähren.

Zusatzversicherung für ambulante Behandlung
Diese Zusatzversicherung ist nur bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, da sie das Verfahren der Kostenerstattung voraussetzt. Dieses ist jedoch für den pflichtversicherten Personenkreis nicht gegeben, da das Gesetz hierfür die Erbringung von Leistungen nur in Form von Sach- und Dienstleistungen vorsieht. Im Unterschied dazu haben jedoch freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen gemäß dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse statt der Sach- und Dienstleistung das Kostenerstattungsverfahren zu wählen. Hierbei ist es den einzelnen Krankenkassen überlassen, in ihrer Satzung festzulegen, ob eine Kostenerstattung in allen Bereichen gewählt werden kann oder nur in Einzelbereichen, beispielsweise bei ambulanten Behandlungen. In jedem Fall erhält der Versicherte jedoch seine Aufwendungen nur in der Höhe erstattet, wie es der Vergütung der Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung entspricht. Darüber hinausgehende Leistungen im ambulanten Bereich kann der Versicherte über eine private Zusatzversicherung für ambulante Behandlung sicherstellen, die in der Regel ein breites Leistungsspektrum umfasst, das durch die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur unzureichend abgedeckt wird.

Krankenhauszusatzversicherung
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ihren Versicherungsschutz im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung anheben, das sich in erster Linie in mehr Komfort bemerkbar macht. Dazu gehört hauptsächlich die freie Wahl zwischen öffentlichen oder privaten Krankenhäusern, die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern und ggf. die Chefarztbehandlung. In der Regel sieht eine Krankenhauszusatzversicherung die Erstattung der Differenz zwischen den regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und den entstehenden Mehrkosten für die Unterkunft und die Chefarztbehandlung vor.

Auslandsversicherungsschutz
Während der private Versicherungsschutz im Ausland weltweit gewährt wird, besteht für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ein Auslandsversicherungsschutz nur in jenen Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Im Krankheitsfall bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel jedoch auch dann nur die Kosten, wie sie bei einer entsprechenden Behandlung im Inland anfallen würden. Ein krankheitsbedingter Rücktransport wird von ihnen in keinem Fall bezahlt. Allerdings ist dieser auch nicht in jedem Tarif der privaten Krankenversicherung enthalten. Wer also eine Reise ins Ausland unternimmt, ist in vielen Ländern überhaupt nicht für den Krankheitsfall geschützt, und selbst in den Ländern, in denen ein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, können bei einer notwendigen Behandlung sehr schnell hohe Zusatzkosten für den Versicherten entstehen. Eine Reisekrankenversicherung dürfte also in den meisten Fällen empfehlenswert sein.
Ein Auslandsversicherungsschutz kann im Rahmen von Kurzzeit- oder Jahresverträgen für eine oder mehrere, meist zeitlich begrenzte Auslandsreisen erworben werden. Allerdings sind die Preisunterschiede zwischen den beiden Verträgen oftmals sehr gering, und bei Kurzzeitverträgen verlangen die Versicherer häufig eine Selbstbeteiligung des Versicherten, während die Jahresverträge meist einen vollen Schutz gewähren. Solche Jahresverträge können schon für knapp über zehn Mark pro Person abgeschlossen werden. Häufig ist die Möglichkeit der Versicherung auf ein Höchstalter beschränkt, oder die Prämie verteuert sich ab einem gewissen Alter. Wer sich länger als die in den Kurzzeit- oder Jahresverträgen vorgesehenen Zeiten im Ausland aufhält, kann auch eine sogenannte Langzeit-Reisekrankenversicherung abschließen. Falls sich die Dauer des Auslandsaufenthalts aufgrund eines eingetretenen Versicherungsfalls über die zulässige Zeit hinaus verlängert, besteht für den Versicherer eine so genannte Nachleistungspflicht. Das bedeutet, er muss über die vereinbarte Zeit hinaus für die Behandlungskosten aufkommen, wenn der Erkrankte nicht transportfähig ist. Diese Nachleistungspflicht kann jedoch vertraglich auf eine bestimmte Höchstdauer begrenzt werden.
Bei einer mit hohen Kosten verbundenen schweren Erkrankung im Ausland sollte möglichst vor den kostenintensiven Maßnahmen mit dem Versicherer Rücksprache gehalten werden. Für einen krankheitsbedingten Rücktransport, der medizinisch begründet sein muss, ist in jedem Fall sein Einverständnis notwendig.

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