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Die Kapitallebensversicherung
Varianten der Kapitallebensversicherung
Die private Rentenversicherung
Risikoversicherung
Zusatzversicherungen
Die Besteuerung von Lebensversicherungen

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Sozialversicherung

Versicherungsangebote

Einerseits wird zwar die gesetzliche, soziale Absicherung immer besser, zuletzt wurde die Pflegeversicherung als fünfte Säule des Sozialversicherungssystems eingeführt, andererseits fehlt immer mehr Menschen eine familiäre Absicherung im Notfall. Gerade im Hinblick auf die immer schwieriger werdende Absicherung im täglichen Leben - vor allem aber im Alter - kann der Lebensstandard nur durch eine zusätzliche private Eigeninitiative gehalten werden. Dieses Problem wird sich noch verschärfen, da sich die Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik, immer mehr alte Menschen und immer weniger Beitragszahler zur gesetzlichen Sozialversicherung, darauf ungünstig auswirkt.
Immer weniger Beitragszahler werden für immer mehr Bezieher aufkommen müssen. Statistiker rechnen für das Jahr 2030 mit einem Verhältnis von einem Rentner auf einen Erwerbstätigen. Das bedeutet, dass man sich so früh wie möglich Gedanken über eine eigene Absicherung in Notfällen und im Alter machen muss.
Die Hauptmotive für das Sparen sollten demnach die Vorsorge für Notfälle, die Kapitalbildung mit Zinsertrag, der Kauf teurer Güter und die finanzielle Absicherung im Alter sein. Hauptmotive für den Abschluss einer Versicherung sind die Kapitalbildung, die Absicherung des Alters und vor allem die Absicherung in einem Notfall. Angebote der Versicherungen zur Absicherung in einem Notfall mit gleichzeitiger Kapitalbildung sind also ein idealer Weg, auch für kleine Anleger, zum Vermögensaufbau.
Die Kapitalbildung durch den Abschluss einer Versicherung ist heute, hinter dem Kontensparen, immer noch die zweit-wichtigste Anlageform. 1996 wurden 6,8 Millionen neue Lebensversicherungen mit einer durchschnittlichen Versicherungssumme von ca. 50.000 DM abgeschlossen.

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Die Kapitallebensversicherung
Bei einer Kapitallebensversicherung werden zwei Ziele miteinander verknüpft:

  • die Risikovorsorge für die Hinterbliebenen im Todesfall und
  • die langfristige Ansparung von Kapital bis zu einem bestimmten Zeitpunkt für die Altersversorgung.
Die Kapitallebensversicherung ist die am häufigsten abgeschlossene Versicherung, man spricht auch von Versicherung auf den Tod- und Erlebensfall oder von gemischter Lebensversicherung. Versicherungsschutz und langfristiger Sparvorgang werden kombiniert und genießen bestimmte Steuerprivilegien.
Die Versicherungsprämie setzt sich aus drei Teilen zusammen:
  • den Kostenanteil (Verwaltungs- und Vertriebskosten der Lebensversicherungsgesellschaft)
  • der Risikoprämie - gestaffelt nach dem Eintrittsalter und der geschlechtsspezifischen Lebenserwartung nach der Sterbetabelle
  • den Sparanteil - das ist die Bildung des Kapitalstocks, der mit vier Prozent verzinst wird
Stirbt der Versicherte während der Laufzeit, erhalten die Begünstigten die Versicherungssumme zuzüglich dem inzwischen angesammelten Überschuss ausbezahlt.
Im Erlebensfall erhält der Versicherte eine Ablaufleistung, die je nach Dauer der Laufzeit, je nach Situation am Kapitalmarkt und nicht zuletzt je nach finanziellem Geschick der Lebensversicherungsgesellschaft weit höher ausfällt als die Versicherungssumme.
Das Problem beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die Unsicherheit über die endgültige Höhe der Leistung im Erlebensfall. Erst am Schluss weiß der Versicherte, ob die häufig jahrzehntelange Prämienzahlung die Mühe wert war oder nicht. Die Renditen der Kapitallebensversicherung liegen laut Untersuchungen der Stiftung Warentest in den letzten Jahren zwischen 5,5 und 7 Prozent.
Die Stiftung Warentest hat Versprechen und tatsächliche Realisierung bei 70 Branchenunternehmen untersucht. Kann sich der Verbraucher bei Vertragsabschluss auf Versprechen der Versicherungen laut Prospekt und Vertreter verlassen? Es gab für knapp ein Viertel die Note "mangelhaft". Nur drei Direktversicherer (ohne teuren Außendienst) bekamen das Prädikat "sehr gut".
Es macht also durchaus Sinn, sich zunächst selbst kundig zu machen, bevor man sich zum Abschluss einer Versicherung überreden lässt. Das gilt vor allem aber bei einer Lebensversicherung. Hier gibt es lange Laufzeiten, die z. T. nur mit hohen finanziellen Verlusten kündbar sind. Nach Schätzungen der Verbraucherverbände geben Bundesbürger jährlich für unnütze oder überteuerte Versicherungspolicen 30 Milliarden DM aus. Preisunterschiede bei Prämien zwischen 40 bis 60 Prozent sind keine Seltenheit, bei Unfallversicherungen werden sogar Preisdifferenzen von 400 Prozent festgestellt.
Die Unterschrift unter einen Lebensversicherungsvertrag verpflichtet in der Regel zur jahrzehntelangen Beitragszahlung. Aus diesem Grund sollte man sich umfassend informieren. Dabei kann man sich auch an den Versicherungsvergleichen der Stiftung Warentest oder der Wirtschaftszeitungen orientieren und Unternehmen wählen, die in der Vergangenheit die beste Ablaufleistung erwirtschaftet haben und auch schon nach wenigen Jahren die höchsten Rückkaufswerte ausweisen. Denn je geringer die Kosten für die Risikoprüfung, die Abschlussvergütung für den Außendienst, die allgemeinen Verwaltungskosten und die Kosten der Risikoabdeckung, umso schneller wächst das für den Anleger ausgewiesene Kapital, mithin der Rückkaufswert.
Theoretisch kann jede Versicherung gekündigt werden. Aber der Ausstieg aus einer Lebensversicherung über die Kündigung ist extrem ungünstig. Die Versicherung zahlt im Kündigungsfall nur den Rückkaufswert. Er ist in den ersten Jahren zunächst sehr mager, weil von den ersten Prämien meist die hohen Abschlusskosten abgezogen werden. Hinzu kommt, dass der Ertragsanteil im Rückkaufswert versteuert werden muss, wenn seit Abschluss noch keine zwölf Jahre verstrichen sind.
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Ertragsanteil
Die finanziell günstigeren Alternativen zur Kündigung sind:
  • Man kann - nach Absprache mit der Versicherung - den Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Das hat lediglich Kürzungen der Versicherungssumme und der Ablaufleistung zur Folge.
  • Man kann den Vertrag vorübergehend ruhen lassen und später wieder die Beitragszahlung fortsetzen.
  • Ist der Rückkaufswert schon beachtlich, kann man den Versicherungsvertrag beleihen lassen. So genannte Policendarlehen haben sehr günstige Zinssätze.
Vor Abschluss einer Lebensversicherung sollte man prüfen, ob Risikoschutz und Sparvorgang nicht getrennt werden können. Das gilt für Singles, junge Familien und Bezieher stärker schwankender Einkommen. Reine Risikoversicherungen (für den Todesfall) zur Versorgung der Hinterbliebenen kosten (je nach Lebensalter) nur ein Zehntel des Prämienaufwandes von Kapitallebensversicherungen.

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Kirchensteuer

Varianten der Kapitallebensversicherung
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Der Begünstigte ist unwiderruflich der Arbeitnehmer. Maximal 3.000 DM jährlich können vom Gehalt direkt vom Arbeitgeber als Prämien an den Versicherer überwiesen werden. Statt individueller höherer Einkommensteuer zahlt man (teilweise übernimmt diesen Betrag auch der Arbeitnehmer) nur pauschal 20 Prozent zuzüglich Kirchensteuer. Der Abzug von Sozialabgaben entfällt für die jährliche Prämiensumme. Das Mindestablaufalter ist 60 Jahre, die kürzeste zulässige Laufzeit fünf Jahre.

Abkürzungs-Lebensversicherung
Die Abkürzungs-Lebensversicherung ist ideal für Selbständige und Freiberufler. Sie wird zunächst mit niedrigen Beiträgen auf ein sehr hohes Alter (z. B. 88 Jahre) abgeschlossen. Überschüsse und pro Jahr mögliche Sonderzahlungen, ganz nach Einkommenssituation, führen im Lauf der Jahre zur nennenswerten Verkürzung der Laufzeit.

Dynamische Lebensversicherung
Bei der dynamischen Lebensversicherung wird die Versicherungssumme in Abständen erhöht, abhängig von der Inflation oder bei der Steigerung des Höchstbetrages in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Options-Lebensversicherung
Bei der Options-Lebensversicherung hat man die Möglichkeit, bei Vertragsablauf zwischen Kapitalauszahlung und Rente zu wählen.

Fondsgebundene Lebensversicherung
Auf sie entfallen nur etwa drei Prozent der abgeschlossenen Lebensversicherungen. Die Versicherungssumme wird nur für den Todesfall garantiert. Die Kapitalansammlung erfolgt über die Anlage in Fonds (Aktien-, Renten-, gemischte oder offene Immobilienfonds) durch den Versicherer. Der Versicherungsnehmer kann aufteilen oder umschichten und ist sehr flexibel. Das Ergebnis hängt von der Fondsanlage ab und davon, wie viel die Versicherung für Abschluss, Verwaltung und Risikoschutz berechnet.
Nachteilig gegenüber herkömmlichen Kapitallebensversicherungen ist, dass die Beiträge zur fondsgebundenen Lebensversicherung nicht steuerlich zum Sonderausgabenabzug zugelassen sind. Von Vorteil gegenüber dem reinen Fondssparplan ist, dass sämtliche Erträge bei einer Laufzeit von über zwei Jahren steuerfrei bleiben. Die Anlage ist daher für Versicherte geeignet, die ihre Freibeträge für Sonderausgaben schon ausgeschöpft haben und einem hohen Spitzensteuersatz unterliegen.

Die verbundene Lebensversicherung
Die verbundene Lebensversicherung ist eine Lebensversicherung für zwei (verbundene) Leben. Abgeschlossen werden sie von Ehepartnern, Lebensgefährten oder Geschäftspartnern. Stirbt ein Vertragspartner, kann mit der Versicherungsleistung der Erbanspruch von Hinterbliebenen bezahlt und das Geschäft allein weitergeführt werden. Im Scheidungsfall kommt es bei Zugewinnausgleich zur Teilung des Rückkaufswertes. Die Versicherungen können dann als getrennte Versicherungen weiterlaufen.

Ausbildungs- und Aussteuerversicherung
Bei der Ausbildungs- und Aussteuerversicherung ist die Auszahlung zu einem festen Termin - spätestens zum 25. Geburtstag des Betreffenden - vorgesehen. Stirbt der Beitragszahler vor Ablauf, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter.

Dread-Disease-Versicherung
Sie wird neben dem Todes- und Erlebensfall auch im Fall einer schweren Erkrankung (Krebs, Infarkt, usw.) fällig. Die Quoten der ausgezahlten Beiträge für die schwere Erkrankung, den Tod und den Erlebensfall (Altersvorsorge) werden vorher festgelegt.

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Altersvorsorgeplan

Die private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung wird auch Leibrentenversicherung genannt, ist eine Erlebensfallversicherung und zur Versorgung von Hinterbliebenen nicht geeignet. Da hier Kosten für einen Risikoschutz nicht anfallen, ist die erzielbare Rendite höher als bei der Kapitallebensversicherung.
Anders als bei der gemischten Lebensversicherung auf Leben und Tod handelt es sich hier um einen Sparvorgang zur Altersversorgung in Form der garantierten Monatsrente, die ein Leben lang gezahlt wird. Die Höhe der Rente hängt von der Dauer der Einzahlungen ab und vom gewählten Tarif. Zusätzlich gibt es noch einen Überschussanteil. Er unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung gewaltig, je nach Ertrag und Kalkulation der Verwaltungskosten. Je später der Beginn der Rentenzahlung, umso niedriger ist der hier zu versteuernde Ertragsanteil. Bei Zahlungsbeginn mit 55 Jahren liegt er bei 38 Prozent, bei Beginn mit 70 Jahren bei 21 Prozent. Eine jährliche Rentensumme von z. B. 10.000 DM wird dann wie zu versteuerndes Einkommen von 3.800 bzw. 2.100 DM behandelt.

Aufgeschobene Rente gegen laufenden Beitrag
Die Ansparzeit, versicherungstechnisch als "Aufschubzeit" bezeichnet, geht voraus. Danach kann man sich nach Wahl das angesammelte Kapital oder die laufende Rente auszahlen lassen.

Sofort beginnende Renten
Bei einer sofort beginnenden Rente zahlt man eine größere Summe sofort ein und erhält dann die vereinbarte Monatsrente ein Leben lang.

Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsdepot
Wer einen größeren Betrag investieren will und für die Kapitalabfindung keine Steuern zahlen will, zahlt in ein Depot ein. Aus dem wird die Versicherung innerhalb von vier Jahren und einem Tag mit fünf Jahresbeiträgen bezahlt. Danach ruht das Geld, die Vertragszeit beträgt insgesamt zwölf Jahre.
Bei der Rentengestaltung kann man zwischen konstanter Rente (Beginn auf hohem Niveau), dynamischer Variante (niedriger Start, dann ansteigend) und der teildynamischen Variante (inflationsgesichert) wählen.

Rentengarantiezeit
Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Diese garantiert die Zahlung auf fünf oder zehn Jahre und wird im Todesfall an die Erben weiter gezahlt.
Andere Möglichkeiten sind:

  • Beitragsrückzahlung: Die Erben bekommen nicht verbrauchtes Kapital zurück.
  • Partnerrente: Stirbt ein Partner während der Ansparzeit, entfallen weitere Beiträge für den überlebenden Partner und der erhält dann, wenn auch verminderte, Bezüge auf Lebenszeit.
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Risikoversicherung
Die Risikoversicherung ist die ursprüngliche Form der Lebensversicherung und deckt nur das Todesfallrisiko ab. Die Begünstigten erhalten beim Tod des Versicherten die Versicherungssumme.
Die häufig zur Besicherung von Krediten benutzte Restschuldversicherung ist meist eine fallende Risikoversicherung (mit fallenden Beträgen nach der Höhe des jeweiligen restlichen Kreditsaldos). Ihre Prämien werden oft in einer Summe abgeführt und mitfinanziert. Ob sie sinnvoll und nötig ist, richtet sich danach, ob der Kreditnehmer schon anderweitig über Versicherungen gegen Todesfall abgesichert ist.

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Zusatzversicherungen
Die Risiko-, die Kapital bildende und die private Rentenversicherung kann durch Zusatzversicherungen ergänzt werden. Gedacht ist hier an Unfall-, Invaliditäts-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen. So kann z. B. mit einer Unfallzusatzversicherung die Versicherung beim Unfalltod erhöht oder verdoppelt werden.

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Die Besteuerung von Lebensversicherungen
Prämien für Kapitallebensversicherungen und die aufgeschobene Rentenversicherung sind als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgehöchstbeträge steuerlich absetzbar. Das gilt aber nur bei Versicherungen, die eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben.
Die Versicherungsleistung (einschließlich Zusatzanteil) ist steuerfrei, wenn die Vertragslaufzeit zwölf Jahre beträgt und die Prämien regelmäßig mindestens innerhalb von fünf Jahren bezahlt werden. Das gilt auch für die private Rentenversicherung, bei der nach zwölf Jahren die Kapitalauszahlung gewählt wird. Die Rentenzahlung selbst ist nur nach dem jeweiligen Ertragsanteil zu versteuern.

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Obligationen

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