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Beurteilungskriterien für Geldanlagen
Das Geld, das gestohlen wird, macht nur einen winzigen Bruchteil des Geldes aus, das die Leute auf andere Art verlieren, durch eine falsche Investition oder eine leichtsinnige Spekulation oder durch den falschen Rat einer Bank oder eines Vermögensberaters. Daher sollte das erste Ziel eines Anlagesuchenden die richtige Wahl eines Beraters sein. Wie in jedem anderen Bereich liegen auch Welten zwischen der Beratungsqualität von einzelnen Vermögensberatern in Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften usw. Es ist daher wichtig, entsprechende Gespräche zu führen oder vergleichende Markttests, z. B. der Stiftung Warentest, zu verfolgen. Eine Welle von Prozessen wegen schlechter Beratung und hoher Verluste von Anlegern hat zu Konsequenzen durch den Gesetzgeber geführt. Mittlerweile verpflichtet das seit 1995 geltende Wertpapierhandelsgesetz Banken und Sparkassen, ihre Kunden mit der "erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit" zu beraten. Dies bezeichnet man als anlagegerechte Beratung. Sie sollte aber auch anlegergerecht sein. Die Beratung muss sich primär daran orientieren, ob die jeweilige Anlageform zu den Anlagezielen, zur Risikobereitschaft und zur Mentalität des Kunden passt. Eine optimale Anlage, die steuerfrei höchsten Ertrag, bei maximaler Sicherheit und jederzeitigem Zugriff auf das angesparte Kapital, gleichzeitig zulässt, gibt es aber nicht. Ein guter Beginn für den Anleger ist es, sich zunächst selbst zu prüfen und darüber klar zu werden, welche persönlichen Anlageziele er in seinem Alter, bei seinem Familienstand und seiner persönlichen Lebenssituation hat. Von diesen persönlichen Anlagezielen hängt alles andere ab: die Sicherheit, die Rentabilität in Form von laufenden Erträgen und erzielbaren Wertsteigerungen und die Liquidität. Unter Liquidität versteht man den Zeitraum, in dem man die Geldanlage wieder in Bargeld zurücktauschen kann. Persönliche Lebensziele sind naturgemäß individuell höchst unterschiedlich:
- die Bildung einer Notreserve (Arbeitslosigkeit oder Krankheit)
- Risikoabsicherung für die Versorgung von Angehörigen
- Zwecksparen für bestimmte Anlagen oder Vorhaben (Einrichtung, Auto, Fortbildung, Weltreisen oder Langzeitaufenthalt im Ausland)
- Ausbildung und Studium der Kinder
- eigene Existenzgründung
- Bildung von Eigenkapital für den Immobilienerwerb
- Altersversorgung
- vorzeitiger Ausstieg aus dem Berufsleben oder Berufspause
- Minderung der Steuerlast
- langfristiger Vermögenszuwachs
| | Anlageformen Es gibt verschiedene Anlageformen: Geldanlagen und Sachwertanlagen mit höchst unterschiedlichem Ertrag nach Steuerzahlung und Berücksichtigung der Inflationsrate.
Geldanlagen | | Hier leiht der Sparer einem Schuldner (Bank, Staat, Unternehmen usw.) Geld und hat Anspruch auf Zinsen und Rückzahlung des Geldes zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Die Gefahr in Zeiten mit höherer Inflationsrate ist, dass er kaufkraftmäßig weniger Geld zurückerhält, als er zur Verfügung gestellt hat. Der Vorteil ist, dass er regelmäßig mit einer Verzinsung rechnen kann. Sehr wichtig ist die Qualität (Bonität) des Schuldners, die eine pünktliche Zins- und Rückzahlung des Kapitals gewährleistet. | | Die wichtigsten Geldanlagen sind:
- Guthaben auf einem laufenden Girokonto, so genannte Sichteinlagen
- Sparkonten
- Sparbriefe
- Sparpläne oder Ansparkonten (Sparverträge mit Bonus)
- Fest- und Termingelder / Euro-Festgelder in DM oder fremden Währungen
- Geldmarktfonds
- Festverzinsliche Wertpapiere (öffentliche Anleihen, Industrieanleihen, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen, Anleihen in Fremdwährungen)
- Rentenfonds
- private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung
Sachwertanlagen | | Hierbei ist man Eigentümer oder Teileigentümer einer Immobilie, eines Unternehmens oder von Edelmetallen oder anderen Wertgegenständen. Sachwertanlagen wie Aktien oder Immobilien bringen laufende Erträge und haben langfristig überproportionale Wertsteigerungen gehabt. Sie stellen damit einen fast optimalen Schutz gegen Inflation dar. Zu den Sachwertanlagen gehören:
- Aktien
- Aktienfonds
- Direktbeteiligung an Unternehmen über den Erwerb von Gesellschaftsbeteiligungen
- Immobilienbesitz
- eigengenutzte Immobilien
- vermietete Immobilien / Altbauten in den neuen Bundesländern
- denkmalgeschützte Immobilien mit hohen Sonderabschreibungen
- Anteile an offenen oder geschlossenen Immobilienfonds
- Edelmetalle (Anlagediamanten)
- Kunstwerke und Antiquitäten
Nach einer sehr langfristig angelegten Untersuchung der Deutschen Bank waren bei sofortiger Wiederanlage der Zinsen mit den oben genannten Vermögensanlagen durchschnittlich folgende Werte zu erzielen:
Aktienanlagen |
ca. 13,5
Prozent |
Immobilien |
ca. 8,3
Prozent |
Festverzinsliche
Wertpapiere |
ca. 7,5
Prozent |
Festgeld |
ca. 6,5
Prozent |
Lebensversicherung |
ca. 6,3
Prozent |
Sparbuch |
ca. 2,5
Prozent |
Die durchschnittliche Inflationsrate lag in Deutschland von 1968 bis 1996 etwa bei 3,8 Prozent. Bei diesem Wert halbiert sich die Kaufkraft des Geldes etwa alle 20 Jahre. Wenn man berücksichtigt, dass die Wertsteigerung bei Aktien und Immobilien deutlich über der Wertsteigerung bei Geldanlagen liegt, und wenn man dazu berücksichtigt, dass diese Wertsteigerung im privaten Vermögen steuerfrei war (bei einem Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist), erhöht sich der Renditeabstand der Sachwerte zu den Geldwerten noch einmal ganz beträchtlich. Für den Anleger ist letztendlich interessant, was als Nettorendite unter Berücksichtigung der Inflationsrate und der Steuerzahlung übrig bleibt. Jeder Sparer sollte daher versuchen, das Geld möglichst steuerfrei zu vermehren. Bei einem Spitzensteuersatz von 50 Prozent und einer Inflationsrate von vier Prozent benötigt man zu einem reinen Substanzerhalt (ohne realen Zuwachs) eine Rendite von acht Prozent. Bei einem Spitzensteuersatz von 30 Prozent und derselben Inflationsrate ist für den Substanzerhalt immerhin noch eine Rendite von 5,7 Prozent erforderlich. Bei einer Anlage der Gelder auf Sparkonten ergibt sich somit ein jährliches negatives Nettoergebnis. Kritische Stimmen bezeichnen das als langfristige Vermögensumschichtung zu Lasten des Sparers.
| | Steuerliche Aspekte Die Qualität einer Beratung ist langfristig an den Erträgen zu messen. Die Inflationsrate kann der Anleger nicht beeinflussen, wohl aber die steuerlichen Aspekte seiner Anlage. Hier geht es um:
| | Das Einkommensteuergesetz kennt sieben verschiedene Einkunftsarten, darunter die sonstigen Einkünfte, z. B. Kapitalerträge und Spekulationsgewinne. Zinsabschlagsteuer und Kapitalertragsteuer stellen Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer dar, die etwa von der Bank bei Zinsgutschriften in Höhe von 30 Prozent und bei Dividenden aus Aktien in Höhe von 25 Prozent einbehalten und bei der Steuerschuld angerechnet werden. Von dem Bruttoertrag der Kapitaleinkünfte werden Werbungskosten abgezogen, wenn sie die Pauschale von 100 DM pro Person übersteigen. An- und Verkaufsspesen bei Wertpapieren zählen zu den Anschaffungskosten. | | Folgende Kosten hingegen werden bei Einzelnachweis zu den Werbungskosten gerechnet:
- Depotgebühren
- Gebühren für eine aktive Vermögensverwaltung und Online-Kosten
- Kontoführungsgebühren
- Portokosten
- Telefonkosten, die mit der Verwaltung von Anlagen im Zusammenhang stehen
- Software für Börse- und Analyseprogramme bis 800 DM
- Fachzeitschriften für Anleger, Börsendienste
- Wertpapierseminare
- Reisekosten z. B. für Fahrten zu Hauptversammlungen
Die Sparerfreibeträge für Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden liegen für Alleinstehende bei 6.100 DM, für Verheiratete bei 12.200 DM. Arbeitnehmer mit zu versteuerndem Einkommen bis 27.000 DM sowie Familien bis 54.000 DM dürfen zusätzlich noch steuerfreie Nebeneinkünfte, auch aus Kapitalvermögen, von 800 DM beziehen. Eine weitere Einkunftsart, die unter die Einkommensteuer fällt, sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Zu den sonstigen Erträgen im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören auch Spekulationsgewinne. Hier gibt es eine Freigrenze von 999 DM. Die Spekulationsfrist beträgt bei Wertpapieren und sonstigen Vermögensgegenständen, die zum Privatvermögen gehören, sechs Monate, bei Immobilien zwei Jahre. Bei Immobilien gilt jedoch zusätzlich die Dreiobjektgrenze. Sobald man die dritte Immobilie innerhalb einer Frist von zehn Jahren verkauft, gehen Finanzamt und Rechtsprechung davon aus, dass der Verkäufer nicht mehr im Privatbereich tätig ist, sondern dem gewerblichen Immobilienhandel nachgeht. In solch einem Fall wird der Verkäufer mit seinen Gewinnen aus den Immobilienverkäufen dann rückwirkend als Gewerbetreibender besteuert.
Anleger mit Aktienbesitz können die auf ihre Dividendenausschüttung entfallende Körperschaftsteurer von 30 Prozent bei der Einkommensteuererklärung zurückfordern bzw. anrechnen lassen. Wer seiner Bank einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt, erhält gleichzeitig mit der Dividende das entsprechende Körperschaftsteuerguthaben ausgezahlt.
Der Satz bei der Vermögensteuer für privates Kapitalvermögen beträgt ein Prozent bzw. 0,5 Prozent. Die Freibeträge pro Familienmitglied liegen bei 120.000 DM zuzüglich anderer sachbezogener Freibeträge für bestimmte Vermögenswerte. Mit 0,5 Prozent Vermögensteuer werden belastet: Aktien, GmbH-Anteile, stille Beteiligungen am Produktivvermögen sowie offene Investmentfondsanteile, die in Aktien, Renten und Immobilien angelegt sind. Mit ein Prozent Vermögensteuer werden Spar- und Termingelder, Immobilien, geschlossene Immobilienfonds und sonstiges Vermögen wie Kunstwerke, Antiquitäten, Schmuck, Münzsammlungen usw. belegt.
Ebenfalls eine besitzbezogene Vermögensabgabe ist die Schenkung- und Erbschaftsteuer. Es geht hier um unentgeltliche Vermögensübertragungen zu Lebzeiten oder wegen Todes. Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Schenker oder Erblasser werden vier Steuerklassen unterschieden. Sie sind maßgeblich für die Höhe der Freibeträge und des Steuersatzes. In die Steuerklasse I gehören Ehegatten, Kinder und Stiefkinder. Jedem Erwerber steht ein persönlicher gestaffelter Freibetrag zu. Daneben steht jedem Erwerber ein sachlicher Freibetrag für den Erwerb von Hausrat, Kunstgegenständen und Sammlungen zu, der etwa für Personen der Steuerklasse I jeweils 40.000 DM beträgt. Die Freibeträge können alle zehn Jahre bei Vermögensübertragungen ausgenutzt werden. Die bisherige Handhabung bei der Bewertung von Immobilien mit dem 1,4fachen des Einheitswertes wurde vom Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für verfassungswidrig erklärt. Das hat eine gesetzliche Änderung des Bewertungsgesetzes zur Folge.
| | Verfügbarkeit Der Anleger sollte sich vor seiner Entscheidung für eine bestimmte Anlageform im Hinblick auf seine ganz konkreten Ziele oder sein Zielbündel (kurz-, mittel- und langfristig), das er mit einem bestimmten Zeithorizont verfolgt, darüber klar werden, wann er spätestens über das festgelegte Kapital wieder verfügen möchte. Einen ständig verfügbaren Notgroschen möglichst in Höhe von drei bis fünf Gehältern sollte er als Arbeitnehmer stets bereithalten. Als Selbständiger benötigt er vielfach eine höhere Reserve. Für diese Position kommen Spargelder mit dreimonatiger Kündigungsfrist, Termingeld oder Tagesgeld, vielleicht auch Geldmarktfonds in Betracht. Denkbar wäre hier ein täglich verfügbares, relativ hoch verzinstes Abrufkonto bei einer Direktbank. Sehr schnell erkennt man, dass die länger- und langfristigen Anlagen proportional zur Laufzeit höhere Ertragschancen bieten als die oben genannten kurzfristigen Anlagen. Gewählt wird zwischen Liquidität und Rentabilität. Hier sollten bewusst Akzente gesetzt und bei einem von beiden Kriterien Zugeständnisse gemacht werden. Mit dem eventuellen Kauf von Bundesschatzbriefen mit Zinsstaffelung, die der Anleger nach einem Jahr Anlagezeit zurückgeben und damit Liquidität schaffen kann, hat er eine gute Wahl getroffen. Wird hingegen eine Anlageform mit höheren Kaufspesen und eventuellen Kursnachteilen (Rentenfonds mit kurzer oder längerer Laufzeit) und/oder mit höherem Ertrag, aber ohne Liquidität (Sparbriefe mit einer Laufzeit zwischen 2 und 7 Jahren) gewählt, muss mit Nachteilen gerechnet werden, wenn das Kapital vorzeitig benötigt wird. Der Sparbrief etwa müsste beliehen werden, und so entstehen zu zahlende Kreditzinsen, die einige Prozentpunkte höher liegen als die Sparbriefrendite. Das Unterhalten von Liquiditätsreserven, z. B. um bei günstigen Anlagemöglichkeiten handlungsfähig zu sein, kostet meistens Geld. Es ist mit dem Verzicht auf höhere Erträge verbunden.
| | Risiko Vor der Erzielung von Erträgen und Wertsteigerungen steht immer das Vermeiden von Verlusten. Die Substanz sollte nicht angegriffen werden. Es gibt unterschiedliche Risikoarten: Das Kapitalrisiko ist Verlustrisiko. Der Anlager verliert sein in festverzinslichen Papieren oder Aktien investiertes Kapital, weil der Schuldner oder der Unternehmer in Konkurs geht. Er vertraut sein Geld einer Anlagefirma im grauen Markt an, bei der Gelder veruntreut werden. Das Ertragsrisiko besteht darin, dass die Erträge geringer ausfallen können als angenommen, weil sich die Konjunktur, die Zinsen, die Politik oder eine bestimmte Branche anders entwickelt als erwartet (Prognoserisiko). Das Kursrisiko: Bei börsennotierten Wertpapieren (festverzinslich, Aktien, Währungen) treten zyklische Schwankungen auf. Sie werden nach einem Betafaktor im Vergleich zu anderen Papieren oder gebunden an einem Index gemessen. Entgegen der allgemeinen Meinung treten auch bei festverzinslichen Papieren zunehmend mit der Länge der Laufzeit, bei Zinsveränderungen am Kapitalmarkt oder bei Veränderungen der Bonitätseinschätzung eines Schuldners relativ starke Schwankungen auf. Bei der Wahl von Laufzeiten ist bei niedrigem Kapitalmarktzins ganz besondere Vorsicht und entsprechende Laufzeitstreuung geboten. Die Ausschlagbreite und -häufigkeit sind ein Faktor, den jeder Anlager einkalkulieren muss. Relativ geringe Kursschwankungen und ein niedriger Betafaktor sind daher neben den angesprochenen Kriterien ein wichtiger Qualitätsfaktor von Anlagen.
| | Rentabilität Man unterscheidet laufende Erträge und Wertsteigerungen, welche bei vielen Anlagen zu erzielen sind. Generell gilt hier, dass je größer die Renditemöglichkeiten sind, auch das Risiko umso höher ist. Was steigt, kann auch fallen. Das passiert bei ungünstigen Markt-, Konjunktur- oder Zinsentwicklungen. Nicht nur bei Aktien, auch bei Immobilien und festverzinslichen Papieren gibt es Schwankungen. Die statistische Renditeentwicklung bietet dem Anleger nur einen Anhaltspunkt und eine gewisse Wahrscheinlichkeit. Sie ist keine Garantie für die zukünftige Entwicklung. Von ausschlaggebender Bedeutung ist der Zeitpunkt und das Preisniveau, zu dem der Anleger Kapital investiert. Einer Einmalanlage sind daher kleinere Anlagen zu verschiedenen Zeitpunkten oder regelmäßige Anlagen vorzuziehen. Der sogenannte Cost-average-Effekt verbilligt den Durchschnittspreis. Hier gilt die simple Regel: Im Einkauf liegt der Gewinn. Wenn die Sparfreibeträge ausgeschöpft sind oder bei relativ hohem Einkommen mit entsprechendem Steuersatz, sollte man sich darum bemühen, den Anteil der steuerfreien Wertsteigerung zu erhöhen. Es gibt Anlagen, bei denen auch ein Teil der laufenden Erträge steuerfrei ist. Dies ist z. B. bei offenen Immobilienfonds der Fall. G E H E Z U Bankangebote Copyright 1997 Microsoft Corp. |
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