I N H A L T
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Lebenshaltungskosten
Kindergarten
Schule
Hochschule
Weiterbildung
Staatliche Familienförderung: Kindergeld und Kinderfreibetrag

G L O S S A R
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Bafög

Ausbildungskosten

Eine gute Ausbildung ist für die meisten Menschen in der Gesellschaft das wichtigste Kapital. Die Qualität der Ausbildung entscheidet über die Berufsmöglichkeiten des Einzelnen und damit nicht zuletzt über seinen persönlichen wie gesellschaftlichen Status. Bereits heute sind nur 20 Prozent aller Beschäftigten in ungelernten Berufen tätig, und der Bedarf an nicht bzw. kaum qualifizierten Arbeitskräften wird voraussichtlich weiter abnehmen. Den Prognosen von Wirtschaftsexperten zufolge werden zukünftig mehr als bisher hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte im Bereich der Forschung und Entwicklung, des Managements, der Beratung sowie im Gesundheits- und Bildungswesen gebraucht, um den Wandel von der Industrie- zur Informations- und Wissensgesellschaft zu meistern. Damit steigen die Anforderungen an die schulische und berufliche Ausbildung, und die kostet immer mehr Geld. Die Kosten tragen die Ausbilder wie die Auszubildenden, d. h. der Staat und private Unternehmen, aber auch die Eltern.
Die Verfassung der Bundesrepublik fordert vom Staat wie von den Eltern gleichermaßen, für die Bildung des Nachwuchses zu sorgen. Dazu muss das Bildungswesen so organisiert sein, dass es die Chancengleichheit aller garantiert, das heißt Herkunft, Konfession und Einkommen dürfen niemanden daran hindern, eine Schule zu besuchen oder einen Beruf zu erlernen. Umgekehrt haben die Eltern nach Artikel 6 des Grundgesetzes das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu pflegen, erziehen, beaufsichtigen und ihren Aufenthalt zu bestimmen. Zudem sind sie verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen. Was "angemessen" ist, hängt nicht zuletzt vom Einkommen der Eltern ab.
In der Bundesrepublik lässt sich seit den sechziger Jahren ein Trend zu immer längeren Ausbildungszeiten beobachten. Während 1960 nur sechs Prozent aller Schulabgänger die Hochschulreife hatten, legen heute mehr als ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler das Abitur ab. Das zeigt, dass viele Eltern bereit sind, die finanziellen Mehraufwendungen für eine gute Ausbildung ihrer Kinder zu tragen.


Je länger eine Ausbildung dauert, umso teurer wird sie in der Regel. Finanzexperten haben berechnet, dass die Ausbildung eines Kindes mit Hochschulabschluss um die 100.000 DM kosten kann. Wie hoch die Kosten im Einzelnen aber tatsächlich sind, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Zuallerst natürlich von der Schulart, die besucht wird. Abgesehen von den konfessionell gebundenen Schulen sind Privatschulen, d. h. die Schulen in freier Trägerschaft, teurer als staatliche Schulen, weil in diesem Fall Schulgelder bezahlt werden müssen. Daneben entscheidet der Bildungsweg, der eingeschlagen wird, wieviel Geld die Eltern für die Ausbildung ihrer Kinder aufbringen müssen. Wenn die gleiche Qualifikation, zu der normalerweise ein Hochschulstudium führt, durch einen dualen Studiengang erlangt wird, ist das normalerweise kostengünstiger. So bilden z. B. sowohl Hochschulen wie Berufsakademien Diplombetriebswirte aus. Während die Auszubildenden für das Hochschulstudium allenfalls einen finanziellen Zuschuss durch Bafög oder ein Stipendium erhalten, zahlen ihnen die Unternehmen, die mit den Berufsakademien kooperieren, zumindest eine Praktikantenvergütung oder ein Teilzeitgehalt.

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Lebenshaltungskosten
Grundsätzlich lassen sich allgemeine und spezifische Aufwendungen unterscheiden. Die allgemeinen Kosten müssen immer aufgebracht werden, egal welche Bildung das Kind erhält. Dazu zählen die Ausgaben für die Ernährung, die Kleidung und den Wohnraum, ganz allgemein die Lebenshaltungskosten. Dabei entscheiden insbesondere Einkommen und sozialer Status der Eltern darüber, wieviel sie für diese Grundbedürfnisse ausgeben können und wollen. Die Unterschiede in den Lebenshaltungskosten können zwischen Stadt und Land, aber auch von Region zu Region sehr groß sein. In den alten Bundesländern gaben private Haushalte im Jahr 1996 für Mieten im Durchschnitt knapp 1000 DM, in den neuen Bundesländern knapp 600 DM aus. Für Nahrungs- und Genussmittel wurden im Westen etwa 21 Prozent, im Osten rund 23 Prozent, für Bildung und Unterhaltung ungefähr 10 Prozent des monatlichen Einkommens verwendet. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes betrugen 1993 die Ausgaben für Bildung in einer Familie mit zwei Kindern 280 DM im Monat.

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Kindergarten
Die Ausbildung eines Kindes beginnt bereits im Vorschulalter. Die überwiegende Mehrheit der Kinder in Deutschland besucht heute einen Kindergarten. Im Gegensatz zur Schule werden Kindergartenplätze jedoch nicht zwingend vom Staat bereitgestellt. Deshalb werden die meisten Kindergärten von freien Trägern unterhalten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, wenn sie staatlich anerkannt sind. Allerdings decken die öffentlichen Zuschüsse nur einen Teil der Kosten, so dass die Eltern Gebühren bezahlen müssen. Ein Kindergartenplatz wird mit rund 1000 DM monatlich veranschlagt, die Übernahme der Kosten durch öffentliche Stellen ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich. In Bayern beispielsweise übernehmen die Städte bzw. Gemeinden 80 Prozent der Kosten, die restlichen 20 Prozent müssen durch Eigenmittel erbracht werden. Je nach Region und Ausstattung des Kindergartens können auf die Eltern Beträge zwischen unter 100 DM für einen Halbtagesplatz und mehr als 300 DM für einen Ganztagesplatz zukommen; Belastungen von bis zu 3.000 DM im Jahr sind durchaus üblich. Da es keine Kindergartenplatzgarantie seitens der Länder und Gemeinden gibt, finden viele Eltern nur Plätze in Kindergärten, die in Eigeninitiative arbeiten. Dadurch erhöhen sich auch die Kosten, da diese Kindergärten ihren Haushalt ganz aus eigenen Mitteln bestreiten. In diesem Fall liegen die Kosten für einen Kindergartenplatz bei 400 DM monatlich und mehr.

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Schule
In der Bundesrepublik besteht Schulfreiheit, d. h. an öffentlichen Schulen werden keine Schulgelder erhoben. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates, es ist in seiner praktischen Ausgestaltung aber Ländersache. Zwar werden Bildungspläne von Bund und Ländern gemeinsam erstellt, die jeweiligen Richtlinien in Gestalt der Schulgesetze und Verwaltungsvorschriften werden aber allein von den Ländern bestimmt. Zudem müssen die Eltern an bestimmten schulischen Entscheidungen beteiligt werden. Der verfassungsrechtlich festgelegte Pluralismus hat im Bildungswesen das Entstehen eines relativ vielfältigen Schul- und Unterrichtsangebots begünstigt. Im Allgemeinen gilt jedoch der Grundsatz, dass an allgemeinbildenden Schulen Lernmittelfreiheit besteht. Neben den Kosten für Räume und Personal werden auch die Lehrmittel, vor allem Schulbücher, mit Geldern der öffentlichen Hand finanziert. Dennoch ist die schulische Bildung der Kinder für die Eltern nicht kostenlos. Schüler brauchen Hefte, Papiere, Schreibzeug, Farben, Werkmaterialien, Rechner, Computer, Musikinstrumente, Sportausrüstung und vieles andere mehr. Viele Kinder haben heute ihren eigenen Schreibtisch mit entsprechendem Zubehör. Für die Grundausstattung eines Erstklässers kommen ohne weiteres 200 DM und mehr zusammen, und mit jedem neuen Schuljahr braucht das Kind einen neuen Grundstock an Heften, Stiften usw. Zudem müssen manche Bücher, z. B. Lektüren im Deutsch- oder Englischunterricht, von den Eltern gekauft werden. Insbesondere tragen sie die Ausgaben für Sonderveranstaltungen, z. B. Theater-, Zirkus- oder Kinobesuche, und für Ausflüge und Klassenfahrten, die schnell mit mehreren hundert Mark zu Buch schlagen. Zusätzliche Ausgaben fallen an, wenn das Kind eine Nachmittagsbetreuung oder Nachhilfe braucht, um Lernschwächen auszugleichen. Einen weiteren Kostenfaktor bilden Freizeitaktivitäten, die ebenfalls zur Ausbildung eines Kindes zählen, wie Musik-, Mal- oder Sportunterricht. Beim Besuch einer Privatschule fallen darüber hinaus Schulgelder an, die je nach Träger zwischen weniger als 100 DM und mehreren tausend Mark variieren können.
An Fachschulen besteht nur beschränkte Lehrmittelfreiheit, hier müssen die Schulbücher teilweise selber gekauft werden. Wer den dualen Bildungsweg einschlägt, verdient zwar bereits ein eigenes, wenn auch kleines Gehalt, davon müssen dann aber auch Materialien gekauft werden, die für den Berufsschulunterricht notwendig sind. Für technische Zeichner sind das z. B. Spezialstifte, Schablonen und Zeichenplatten oder auch entsprechend leistungsfähige Computer und die dazu gehörige Software.

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Hochschule
Die staatlichen Hochschulen sind wie die Schulen gebührenfrei. Bislang dürfen nur private Einrichtungen Gebühren für ihr Bildungsangebot erheben. Das könnte sich jedoch ändern, falls sich die Forderung nach Studiengebühren durchsetzen sollte, die von manchen Bildungsexperten erhoben wird. Trotzdem kostet ein Studium auch heute schon viel Geld. An allen Hochschulen sind mit der Einschreibung oder Rückmeldung Studentenwerksbeiträge zu entrichten. Fachleute haben ausgerechnet, dass Studentinnen und Studenten pro Monat durchschnittlich 1.200 DM benötigen. Billiger wird es, wenn die Studierenden noch im elterlichen Haushalt wohnen, da die Ausgaben für Wohnraum allgemein den größten Posten bilden. Mieten von über 350 DM pro Monat sind durchaus normal, in manchen Großstädten kann der Quadratmeterpreis für ein Appartement von 50 Quadratmeter sogar auf mehr als 20 DM klettern. Zudem benötigen Studenten Geld für die Verpflegung, Kleidung, Transport und vor allem Bücher, Kopien, Schreibwaren und Computer. Wer nicht mehr bei den Eltern mitversichert ist, muss zudem Beträge zur Krankenversicherung entrichten, die derzeit bei 75 DM in den alten und 65 DM in den neuen Bundesländern liegen. Ab dem 30. Lebensjahr bzw. nach Abschluss des 14. Fachsemesters verlangen die Krankenkassen in der Regel höhere Beiträge, weil dann die gesetzliche Versicherungspflicht erlischt. Seit dem 1. Januar 1995 müssen Studierende auch Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung in Höhe von 8,30 DM im Westen und 6,80 DM im Osten leisten.

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Pflegeversicherung
In der Beispielrechnung ebenfalls noch nicht eingerechnet sind die Kosten, die für Exkursionen, Praktika oder ein Auslandsstudium anfallen.
Wichtigster Finanzier sind die Eltern, die annähernd 50 Prozent der studentischen Ausgaben tragen. Wenn wir beim obigen Beispiel bleiben, würden die Eltern für das Studium ihres Kindes 36.000 DM ausgeben, sofern es nach zehn Semestern den Abschluss erlangt, wodurch aber nur die Minimalkosten gedeckt sind.

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Weiterbildung
Früher war mit dem Erlangen eines Berufs- oder Studienabschlusses meistens auch das Ende der Ausbildung erreicht. Das ist heute nicht mehr so. Durch die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt wandeln sich auch ständig die Anforderungen an die Qualifkationsprofile der Beschäftigten. Damit wird Lernen zur Lebensaufgabe, die neue Kosten mit sich bringt. Zwar werden diese größtenteils von den Betrieben übernommen oder mit staatlichen Programmen gefördert, doch gibt es zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der Einzelne gänzlich oder zu einem großen Teil selbst finanzieren muss. Gerade wenn es sich dabei um höhere Summen handelt, können private Zuschüsse oder Darlehen der Eltern hilfreich sein.

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Staatliche Familienförderung: Kindergeld und Kinderfreibetrag
Damit die Erziehung und Ausbildung von Kindern nicht zu einem Luxusgut der finanziell Priviligierten wird, hat der Gesetzgeber verschiedene Instrumente zur Familien- und Ausbildungsförderung geschaffen.

Kindergeld
Im Rahmen des Familienlastenausgleichs zahlt der Staat über die Familienkasse des Arbeitsamtes Kindergeld für alle Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres. Darüber hinaus wird für Kinder bis zum 27. Lebensjahr auch dann Kindergeld bezahlt, wenn sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten und ihr eigenes Einkommen 12.000 DM im Jahr nicht übersteigt. Für Zivildienst- und Wehrpflichtige, Entwicklungshelfer und Angestellte im Polizeivollzugsdienst verlängert sich der Anspruch um die Dauer des Grundwehr- bzw. Zivildienstes. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch für arbeitslose Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld gezahlt. Keinerlei Altersgrenzen bestehen hingegen für Kinder, die aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung für ihren Unterhalt nicht selbst sorgen können. Seit Januar 1997 gibt es für jedes erste und zweite Kind 220 DM, für das dritte 300 DM und für das vierte 350 DM Kindergeld, das entweder direkt von der Familienkasse, der Dienstbehörde oder vom Arbeitgeber ausbezahlt wird. Einen Antrag kann jeder stellen, der seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat. Das gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbescheinigung bzw. -erlaubnis, deren Kinder in Deutschland leben.

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Baukindergeld
Eine Sonderform ist das sogenannte Baukindergeld. Wer ein Eigenheim erwerben oder bauen will, erhält dafür vom Staat eine Kinderzulage in Höhe von 1.500 DM jährlich (Eigenheimzulagengesetz, seit dem 1. Januar 1996). Allerdings muss das Kind in der elterlichen Wohnung gemeldet sein.

Kinderfreibetrag
Wer Kinder hat, muss weniger Steuer bezahlen. Die Kosten für den Unterhalt und die Ausbildung von Kindern werden im Steuerrecht durch den Kinder- und Ausbildungsfreibetrag berücksichtigt. Zudem werden teilweise auch Schulgelder und Unterhaltszahlungen für Kinder anerkannt, für die der Kinderfreibetrag nicht mehr geltend gemacht werden kann. Der Kinderfreibetrag beträgt derzeit 6.912 DM im Jahr bzw. 576 DM pro Monat. Allerdings wirkt er sich auf die Einkommensteuer nur noch in bestimmten Fällen aus, weil die Steuer inzwischen ohne den Kinderfreibetrag berechnet wird und stattdessen Kindergeld bezahlt wird.
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die für ihre Ausbildung auswärts untergebracht sind, steht den Eltern ein pauschaler Freibetrag in Höhe von 1.800 DM zu. Der Ausbildungsfreibetrag erhöht sich auf 2.400 DM bei Kindern über 18 Jahre, die zu Hause wohnen und noch in Ausbildung sind. Die Pauschale beträgt 4.200 DM, wenn die Kinder nicht im elterlichen Haushalt leben. Allerdings vermindert sich der Freibetrag, wenn die Kinder ein eigenes Einkommen von mehr als 3.600 DM jährlich haben. Dazu zählen auch die Förderungen nach Bafög, die 360 DM übersteigen und als Zuschuss, d. h. nicht als Darlehen, gewährt werden.
Als Sonderausgaben können die Kosten für Privatschulen geltend gemacht werden, wenn diese als Ersatzschulen anerkannt sind. In diesem Fall werden bis zu 30 Prozent der Aufwendungen für den Lehrbetrieb anerkannt, ausgenommen davon sind die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung.
Unter bestimmten Voraussetzungen verringert sich die Steuer auch dann, wenn Unterhaltszahlungen an Kinder geleistet werden, für die den Eltern kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag mehr zusteht. Die Kosten können als außergewöhnliche Belastung mit bis zu maximal 12.000 DM jährlich abgesetzt werden, wenn das Kind wegen einer längeren Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Babypause mit laufenden Zahlungen unterstützt wird. Verfügen die Kinder über eigene Einkünfte - dazu zählt auch Bafög -, wird dies jedoch angerechnet.
Den indirekten Kosten, die den Eltern durch Einnahmenseinbußen entstehen, trägt das Steuergesetz Rechnung durch das Ehegattensplitting bzw. den Haushaltsfreibetrag bei unverheirateten Paaren. Besondere Belastungen für Versorgung und Betreuung von Kindern können Alleinerziehende als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn diese die Zumutbarkeitsgrenze von ein bis vier Prozent der Einkünfte übersteigen. Grundsätzlich wird ein Pauschalbetrag von 480 DM anerkannt, darüber hinaus können u. U. jährlich Kosten bis zu 4.000 DM für ein Kind, 6.000 DM für zwei Kinder und 2.000 DM für jedes weitere Kind abgesetzt werden. Darüber hinaus sind Zuschüsse steuerfrei, die Betriebe für die Kinderbetreuung ihrer Mitarbeiter zahlen, solange die Kinder im Vorschulalter sind. Den Haushaltsfreibetrag können auch Alleinerziehende geltend machen.

G E H E  Z U
Bafög

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