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Ausbildungskosten
Eine gute Ausbildung ist für die meisten Menschen in der
Gesellschaft das wichtigste Kapital. Die Qualität der Ausbildung
entscheidet über die Berufsmöglichkeiten des Einzelnen
und damit nicht zuletzt über seinen persönlichen wie
gesellschaftlichen Status. Bereits heute sind nur 20 Prozent
aller Beschäftigten in ungelernten Berufen tätig, und
der Bedarf an nicht bzw. kaum qualifizierten Arbeitskräften
wird voraussichtlich weiter abnehmen. Den Prognosen von Wirtschaftsexperten
zufolge werden zukünftig mehr als bisher hoch qualifizierte
Fach- und Führungskräfte im Bereich der Forschung und
Entwicklung, des Managements, der Beratung sowie im Gesundheits-
und Bildungswesen gebraucht, um den Wandel von der Industrie-
zur Informations- und Wissensgesellschaft zu meistern. Damit steigen
die Anforderungen an die schulische und berufliche Ausbildung,
und die kostet immer mehr Geld. Die Kosten tragen die Ausbilder
wie die Auszubildenden, d. h. der Staat und private Unternehmen,
aber auch die Eltern.
Die Verfassung der Bundesrepublik fordert vom Staat wie von den
Eltern gleichermaßen, für die Bildung des Nachwuchses
zu sorgen. Dazu muss das Bildungswesen so organisiert sein, dass
es die Chancengleichheit aller garantiert, das heißt Herkunft,
Konfession und Einkommen dürfen niemanden daran hindern,
eine Schule zu besuchen oder einen Beruf zu erlernen. Umgekehrt
haben die Eltern nach Artikel 6 des Grundgesetzes das Recht
und die Pflicht, ihre Kinder zu pflegen, erziehen, beaufsichtigen
und ihren Aufenthalt zu bestimmen. Zudem sind sie verpflichtet,
ihren Kindern eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen.
Was "angemessen" ist, hängt nicht zuletzt vom Einkommen
der Eltern ab.
In der Bundesrepublik lässt sich seit den sechziger Jahren
ein Trend zu immer längeren Ausbildungszeiten beobachten.
Während 1960 nur sechs Prozent aller Schulabgänger
die Hochschulreife hatten, legen heute mehr als ein Drittel aller
Schülerinnen und Schüler das Abitur ab. Das zeigt, dass
viele Eltern bereit sind, die finanziellen Mehraufwendungen für
eine gute Ausbildung ihrer Kinder zu tragen.
Je länger eine Ausbildung dauert, umso teurer wird sie in
der Regel. Finanzexperten haben berechnet, dass die Ausbildung
eines Kindes mit Hochschulabschluss um die 100.000 DM kosten
kann. Wie hoch die Kosten im Einzelnen aber tatsächlich sind,
hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Zuallerst natürlich
von der Schulart, die besucht wird. Abgesehen von den konfessionell
gebundenen Schulen sind Privatschulen, d. h. die Schulen
in freier Trägerschaft, teurer als staatliche Schulen, weil
in diesem Fall Schulgelder bezahlt werden müssen. Daneben
entscheidet der Bildungsweg, der eingeschlagen wird, wieviel Geld
die Eltern für die Ausbildung ihrer Kinder aufbringen müssen.
Wenn die gleiche Qualifikation, zu der normalerweise ein Hochschulstudium
führt, durch einen dualen Studiengang erlangt wird, ist das
normalerweise kostengünstiger. So bilden z. B. sowohl
Hochschulen wie Berufsakademien Diplombetriebswirte aus. Während
die Auszubildenden für das Hochschulstudium allenfalls einen
finanziellen Zuschuss durch Bafög
oder ein Stipendium erhalten, zahlen
ihnen die Unternehmen, die mit den Berufsakademien kooperieren,
zumindest eine Praktikantenvergütung oder ein Teilzeitgehalt.
| | Lebenshaltungskosten
Grundsätzlich lassen sich allgemeine und spezifische Aufwendungen
unterscheiden. Die allgemeinen Kosten müssen immer aufgebracht
werden, egal welche Bildung das Kind erhält. Dazu zählen
die Ausgaben für die Ernährung, die Kleidung und den
Wohnraum, ganz allgemein die Lebenshaltungskosten. Dabei entscheiden
insbesondere Einkommen und sozialer Status der Eltern darüber,
wieviel sie für diese Grundbedürfnisse ausgeben können
und wollen. Die Unterschiede in den Lebenshaltungskosten können
zwischen Stadt und Land, aber auch von Region zu Region sehr groß
sein. In den alten Bundesländern gaben private Haushalte
im Jahr 1996 für Mieten im Durchschnitt knapp 1000 DM,
in den neuen Bundesländern knapp 600 DM aus. Für
Nahrungs- und Genussmittel wurden im Westen etwa 21 Prozent,
im Osten rund 23 Prozent, für Bildung und Unterhaltung
ungefähr 10 Prozent des monatlichen Einkommens verwendet.
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes betrugen 1993 die Ausgaben
für Bildung in einer Familie mit zwei Kindern 280 DM
im Monat.
| | Kindergarten
Die Ausbildung eines Kindes beginnt bereits im Vorschulalter.
Die überwiegende Mehrheit der Kinder in Deutschland besucht
heute einen Kindergarten. Im Gegensatz zur Schule werden Kindergartenplätze
jedoch nicht zwingend vom Staat bereitgestellt. Deshalb werden
die meisten Kindergärten von freien Trägern unterhalten,
die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, wenn
sie staatlich anerkannt sind. Allerdings decken die öffentlichen
Zuschüsse nur einen Teil der Kosten, so dass die Eltern Gebühren
bezahlen müssen. Ein Kindergartenplatz wird mit rund 1000 DM
monatlich veranschlagt, die Übernahme der Kosten durch öffentliche
Stellen ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich. In
Bayern beispielsweise übernehmen die Städte bzw. Gemeinden 80 Prozent
der Kosten, die restlichen 20 Prozent müssen durch Eigenmittel
erbracht werden. Je nach Region und Ausstattung des Kindergartens
können auf die Eltern Beträge zwischen unter 100 DM für einen Halbtagesplatz und mehr als 300 DM für
einen Ganztagesplatz zukommen; Belastungen von bis zu 3.000 DM
im Jahr sind durchaus üblich. Da es keine Kindergartenplatzgarantie
seitens der Länder und Gemeinden gibt, finden viele Eltern
nur Plätze in Kindergärten, die in Eigeninitiative arbeiten.
Dadurch erhöhen sich auch die Kosten, da diese Kindergärten
ihren Haushalt ganz aus eigenen Mitteln bestreiten. In diesem
Fall liegen die Kosten für einen Kindergartenplatz bei 400 DM
monatlich und mehr.
| | Schule
In der Bundesrepublik besteht Schulfreiheit, d. h. an öffentlichen
Schulen werden keine Schulgelder erhoben. Das gesamte Schulwesen
steht unter der Aufsicht des Staates, es ist in seiner praktischen
Ausgestaltung aber Ländersache. Zwar werden Bildungspläne
von Bund und Ländern gemeinsam erstellt, die jeweiligen Richtlinien
in Gestalt der Schulgesetze und Verwaltungsvorschriften werden
aber allein von den Ländern bestimmt. Zudem müssen die
Eltern an bestimmten schulischen Entscheidungen beteiligt werden.
Der verfassungsrechtlich festgelegte Pluralismus hat im Bildungswesen
das Entstehen eines relativ vielfältigen Schul- und Unterrichtsangebots
begünstigt. Im Allgemeinen gilt jedoch der Grundsatz, dass
an allgemeinbildenden Schulen Lernmittelfreiheit besteht. Neben
den Kosten für Räume und Personal werden auch die Lehrmittel,
vor allem Schulbücher, mit Geldern der öffentlichen
Hand finanziert. Dennoch ist die schulische Bildung der Kinder
für die Eltern nicht kostenlos. Schüler brauchen Hefte,
Papiere, Schreibzeug, Farben, Werkmaterialien, Rechner, Computer,
Musikinstrumente, Sportausrüstung und vieles andere mehr.
Viele Kinder haben heute ihren eigenen Schreibtisch mit entsprechendem
Zubehör. Für die Grundausstattung eines Erstklässers
kommen ohne weiteres 200 DM und mehr zusammen, und mit jedem
neuen Schuljahr braucht das Kind einen neuen Grundstock an Heften,
Stiften usw. Zudem müssen manche Bücher, z. B.
Lektüren im Deutsch- oder Englischunterricht, von den Eltern
gekauft werden. Insbesondere tragen sie die Ausgaben für
Sonderveranstaltungen, z. B. Theater-, Zirkus- oder Kinobesuche,
und für Ausflüge und Klassenfahrten, die schnell mit
mehreren hundert Mark zu Buch schlagen. Zusätzliche Ausgaben
fallen an, wenn das Kind eine Nachmittagsbetreuung oder Nachhilfe
braucht, um Lernschwächen auszugleichen. Einen weiteren Kostenfaktor
bilden Freizeitaktivitäten, die ebenfalls zur Ausbildung
eines Kindes zählen, wie Musik-, Mal- oder Sportunterricht.
Beim Besuch einer Privatschule fallen
darüber hinaus Schulgelder an, die je nach Träger zwischen
weniger als 100 DM und mehreren tausend Mark variieren können.
An Fachschulen besteht nur beschränkte Lehrmittelfreiheit,
hier müssen die Schulbücher teilweise selber gekauft
werden. Wer den dualen Bildungsweg einschlägt, verdient zwar
bereits ein eigenes, wenn auch kleines Gehalt, davon müssen
dann aber auch Materialien gekauft werden, die für den Berufsschulunterricht
notwendig sind. Für technische Zeichner sind das z. B.
Spezialstifte, Schablonen und Zeichenplatten oder auch entsprechend
leistungsfähige Computer und die dazu gehörige Software.
| | Hochschule
Die staatlichen Hochschulen sind wie die Schulen gebührenfrei.
Bislang dürfen nur private Einrichtungen Gebühren für
ihr Bildungsangebot erheben. Das könnte sich jedoch ändern,
falls sich die Forderung nach Studiengebühren durchsetzen
sollte, die von manchen Bildungsexperten erhoben wird. Trotzdem
kostet ein Studium auch heute schon viel Geld. An allen Hochschulen
sind mit der Einschreibung oder Rückmeldung Studentenwerksbeiträge
zu entrichten. Fachleute haben ausgerechnet, dass Studentinnen
und Studenten pro Monat durchschnittlich 1.200 DM benötigen.
Billiger wird es, wenn die Studierenden noch im elterlichen Haushalt
wohnen, da die Ausgaben für Wohnraum allgemein den größten
Posten bilden. Mieten von über 350 DM pro Monat sind
durchaus normal, in manchen Großstädten kann der Quadratmeterpreis
für ein Appartement von 50 Quadratmeter sogar auf mehr
als 20 DM klettern. Zudem benötigen Studenten Geld für
die Verpflegung, Kleidung, Transport und vor allem Bücher,
Kopien, Schreibwaren und Computer. Wer nicht mehr bei den Eltern
mitversichert ist, muss zudem Beträge zur Krankenversicherung
entrichten, die derzeit bei 75 DM in den alten und 65 DM
in den neuen Bundesländern liegen. Ab dem 30. Lebensjahr
bzw. nach Abschluss des 14. Fachsemesters verlangen die Krankenkassen
in der Regel höhere Beiträge, weil dann die gesetzliche
Versicherungspflicht erlischt. Seit dem 1. Januar 1995
müssen Studierende auch Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung
in Höhe von 8,30 DM im Westen und 6,80 DM im Osten
leisten. | | In der Beispielrechnung ebenfalls noch nicht eingerechnet
sind die Kosten, die für Exkursionen, Praktika oder ein Auslandsstudium
anfallen.
Wichtigster Finanzier sind die Eltern, die annähernd 50 Prozent
der studentischen Ausgaben tragen. Wenn wir beim obigen Beispiel
bleiben, würden die Eltern für das Studium ihres Kindes
36.000 DM ausgeben, sofern es nach zehn Semestern den Abschluss
erlangt, wodurch aber nur die Minimalkosten gedeckt sind.
| | Weiterbildung
Früher war mit dem Erlangen eines Berufs- oder Studienabschlusses
meistens auch das Ende der Ausbildung erreicht. Das ist heute
nicht mehr so. Durch die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt
wandeln sich auch ständig die Anforderungen an die Qualifkationsprofile
der Beschäftigten. Damit wird Lernen zur Lebensaufgabe, die
neue Kosten mit sich bringt. Zwar werden diese größtenteils
von den Betrieben übernommen oder mit staatlichen Programmen
gefördert, doch gibt es zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
die der Einzelne gänzlich oder zu einem großen
Teil selbst finanzieren muss. Gerade wenn es sich dabei um höhere
Summen handelt, können private Zuschüsse oder Darlehen
der Eltern hilfreich sein.
| | Staatliche Familienförderung: Kindergeld und Kinderfreibetrag
Damit die Erziehung und Ausbildung von Kindern nicht zu einem
Luxusgut der finanziell Priviligierten wird, hat der Gesetzgeber
verschiedene Instrumente zur Familien- und Ausbildungsförderung
geschaffen.
Kindergeld
Im Rahmen des Familienlastenausgleichs zahlt der Staat über
die Familienkasse des Arbeitsamtes Kindergeld
für alle Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres.
Darüber hinaus wird für Kinder bis zum 27. Lebensjahr
auch dann Kindergeld bezahlt, wenn sie sich in der Schul- oder
Berufsausbildung befinden, ein freiwilliges soziales oder ökologisches
Jahr ableisten und ihr eigenes Einkommen 12.000 DM im Jahr
nicht übersteigt. Für Zivildienst- und Wehrpflichtige,
Entwicklungshelfer und Angestellte im Polizeivollzugsdienst verlängert
sich der Anspruch um die Dauer des Grundwehr- bzw. Zivildienstes.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch für arbeitslose
Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld gezahlt. Keinerlei
Altersgrenzen bestehen hingegen für Kinder, die aufgrund
einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung
für ihren Unterhalt nicht selbst sorgen können. Seit
Januar 1997 gibt es für jedes erste und zweite Kind
220 DM, für das dritte 300 DM und für
das vierte 350 DM Kindergeld, das entweder direkt von der Familienkasse, der Dienstbehörde
oder vom Arbeitgeber ausbezahlt wird. Einen Antrag kann jeder
stellen, der seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat. Das
gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer mit
Aufenthaltsbescheinigung bzw. -erlaubnis, deren Kinder in Deutschland
leben. | |
Eine Sonderform ist das sogenannte Baukindergeld.
Wer ein Eigenheim erwerben oder bauen will, erhält dafür
vom Staat eine Kinderzulage in Höhe von 1.500 DM jährlich
(Eigenheimzulagengesetz, seit dem 1. Januar 1996).
Allerdings muss das Kind in der elterlichen Wohnung gemeldet sein.
Kinderfreibetrag
Wer Kinder hat, muss weniger Steuer bezahlen. Die Kosten für
den Unterhalt und die Ausbildung von Kindern werden im Steuerrecht
durch den Kinder- und Ausbildungsfreibetrag
berücksichtigt. Zudem werden teilweise auch Schulgelder und
Unterhaltszahlungen für Kinder anerkannt, für die der
Kinderfreibetrag nicht mehr geltend gemacht werden kann. Der Kinderfreibetrag
beträgt derzeit 6.912 DM im Jahr bzw. 576 DM pro
Monat. Allerdings wirkt er sich auf die Einkommensteuer nur noch
in bestimmten Fällen aus, weil die Steuer inzwischen ohne
den Kinderfreibetrag berechnet wird und stattdessen Kindergeld
bezahlt wird.
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die für ihre
Ausbildung auswärts untergebracht sind, steht den Eltern
ein pauschaler Freibetrag in Höhe von 1.800 DM zu. Der
Ausbildungsfreibetrag erhöht sich auf 2.400 DM bei Kindern
über 18 Jahre, die zu Hause wohnen und noch in Ausbildung
sind. Die Pauschale beträgt 4.200 DM, wenn die Kinder
nicht im elterlichen Haushalt leben. Allerdings vermindert sich
der Freibetrag, wenn die Kinder ein eigenes Einkommen von mehr
als 3.600 DM jährlich haben. Dazu zählen auch die
Förderungen nach Bafög, die 360 DM übersteigen
und als Zuschuss, d. h. nicht als Darlehen, gewährt werden.
Als Sonderausgaben können die Kosten für Privatschulen
geltend gemacht werden, wenn diese als Ersatzschulen anerkannt
sind. In diesem Fall werden bis zu 30 Prozent der Aufwendungen
für den Lehrbetrieb anerkannt, ausgenommen davon sind die
Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung.
Unter bestimmten Voraussetzungen verringert sich die Steuer auch
dann, wenn Unterhaltszahlungen an Kinder geleistet werden, für
die den Eltern kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag mehr zusteht.
Die Kosten können als außergewöhnliche Belastung
mit bis zu maximal 12.000 DM jährlich abgesetzt werden,
wenn das Kind wegen einer längeren Ausbildung, Arbeitslosigkeit
oder Babypause mit laufenden Zahlungen unterstützt wird.
Verfügen die Kinder über eigene Einkünfte - dazu
zählt auch Bafög -, wird dies jedoch angerechnet.
Den indirekten Kosten, die den Eltern durch Einnahmenseinbußen
entstehen, trägt das Steuergesetz Rechnung durch das Ehegattensplitting
bzw. den Haushaltsfreibetrag bei unverheirateten
Paaren. Besondere Belastungen für Versorgung und Betreuung
von Kindern können Alleinerziehende als außergewöhnliche
Belastungen geltend machen, wenn diese die Zumutbarkeitsgrenze
von ein bis vier Prozent der Einkünfte übersteigen.
Grundsätzlich wird ein Pauschalbetrag von 480 DM anerkannt,
darüber hinaus können u. U. jährlich
Kosten bis zu 4.000 DM für ein Kind, 6.000 DM für
zwei Kinder und 2.000 DM für jedes weitere Kind abgesetzt
werden. Darüber hinaus sind Zuschüsse steuerfrei, die
Betriebe für die Kinderbetreuung ihrer Mitarbeiter zahlen,
solange die Kinder im Vorschulalter sind. Den Haushaltsfreibetrag
können auch Alleinerziehende geltend machen.
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