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Weiterbildung, Fortbildung, Umschulung
Die Unterscheidung zwischen Fort- und Weiterbildung hat in erster
Linie steuerrechtliche Bedeutung. Laut Steuerrecht gelten als
Fortbildung alle Maßnahmen, die darauf zielen, die Kenntnisse
und Fertigkeiten in einem ausgeübten Beruf zu erweitern oder
den technischen Entwicklungen anzupassen. Dagegen sind Kurse und
Seminare als Weiterbildung zu betrachten, wenn sie der Vertiefung
oder Erweiterung von Kenntnissen in einem nicht ausgeübten
Beruf dienen. So stuft das Finanzamt z. B. einen Sprachkurs,
der nicht zum direkten beruflichen Aufstieg beiträgt, als
Weiterbildungsmaßnahme ein. Als berufliche Umschulung gelten
nach dem Arbeitsförderungsgesetz alle Maßnahmen, die
das Ziel haben, den Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit
zu ermöglichen.
Kursziele
In den alten wie neuen Bundesländern hält der Trend
zu persönlicher Fort- und Weiterbildung an. Nach Einschätzung
von Wirtschaftsfachleuten werden die Anforderungen an den Arbeitnehmer
und Selbständigen im Bezug auf technische Neuerungen vor
allem im Bereich der Informationstechnologie weiter ansteigen.
Aber auch die immer stärkere Verflechtung der internationalen
Wirtschaftsmärkte erfordert neue Fähigkeiten.
Nach Einschätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft
in Köln wird der Dienstleistungssektor weiter zunehmen, d. h.,
der Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften
im Bereich der Forschung und Entwicklung, des Managements, des
Gesundheits-, Bildungs- und Rechtswesens wird steigen, während
Hilfstätigkeiten immer mehr wegfallen. Damit einher gehen
höhere Anforderungen an die Qualifikationen der Beschäftigten,
von denen zukünftig sowohl fachlich wie zeitlich größere
Flexibilität sowie höhere Mobilität erwartet wird.
Angesichts dieser Trends werden vermehrte Fort- und Weiterbildungen
wohl noch wichtiger werden, als sie dies bereits sind. Dies gilt
auch für den Arbeitnehmer mit einem scheinbar sicheren Arbeitsplatz,
der nur durch Fort- und Weiterbildungen beruflich vorankommen
wird.
Frauen, die nach einer Kinderpause wieder in den Beruf einsteigen
wollen oder sich beruflich verändern möchten, sollten
sich unbedingt nach Programmen mit Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
erkundigen. Spezielle Frauenfördermaßnahmen von Betrieben
und öffentlichen Geldgebern eröffnen neue Möglichkeiten
zum Einstieg bzw. Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit oder
zum beruflichen Aufstieg.
Eine wichtige Rolle bei der Weiterbildung spielt das Erlangen
von Schlüsselqualifikationen. Dazu zählen logisches
Denkvermögen ebenso wie Organisationsvermögen, aber
auch soziale Kompetenz. Um besondere Qualifikationen zu erlangen,
gibt es zahlreiche Möglichkeiten, entsprechende Lehrgänge
zu besuchen. Viele Betriebe bieten für ihre Angestellten
Fortbildungsseminare und -kurse an. Die Berufs-, Wirtschafts-
und Arbeitgeberverbände haben ein weit gefächertes Angebot
an Fortbildungsmaßnahmen, ebenso die Handwerks- und die
Industrie- und Handelskammern. Aber auch die Gewerkschaften, Volkshochschulen
und private Institute treten in diesem Bildungsbereich auf.
Darüber hinaus bieten öffentliche wie private Schulen,
Telekollegs und Fernuniversitäten die Möglichkeit, sich
mit Schul- oder Hochschulabschlüssen auf dem zweiten Bildungsweg
beruflich zu qualifizieren. Detaillierte Auskünfte bieten
die Berufsinformationszentren (BIZ) der Arbeitsämter; dort
kann man sich beraten lassen, und es stehen Informationsmappen,
Bücher und Zeitschriften, Filme, Dia-Serien und Hörprogramme
zu fast allen Berufen bereit. Zudem kann in den BIZ auf die Datenbank
KURS mit ihren Job- und Bildungsangeboten zugegriffen werden.
Außerdem kann man sich bei den Anbietern selbst informieren.
| | Kosten
Wer an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen
möchte, muss in der Regel mit Kosten
unterschiedlicher Art rechnen. Der größte Posten an
direkten Kosten sind die Teilnahmegebühren und Aufwendungen
für Lernmaterialien, zudem können Reise-, Unterhaltskosten
und zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung anfallen.
Darüber hinaus ist für die Dauer der Fort- oder Weiterbildung
häufig mit Einkommenseinbußen zu rechnen, weil die
Berufstätigkeit vorübergehend ganz oder zumindest teilweise
aufgegeben wird. Diese Kosten werden zu den indirekten Kosten
gerechnet. | |
Als weiterer Kostenfaktor tritt die Investition von Zeit auf,
die bei der Planung berücksichtigt werden muss. Die Kurse
und Lehrgänge finden meistens außerhalb der regulären
Arbeitszeiten statt. Zudem fallen Vor- und Nachbereitungs- sowie
Fahrtzeiten an.
Grundsätzlich sind die Kosten für innerbetriebliche
Fortbildungen geringer als für außerbetriebliche, weil
in diesem Fall der Arbeitgeber die Infrastruktur und teilweise
auch die Lernmittel bereitstellt. Teilnahmegebühren werden
in der Regel vom Arbeitgeber getragen. Allenfalls muss manchmal
bezahlter oder unbezahlter Urlaub genommen werden, um am Unterricht
teilnehmen zu können. Wenn bei der betrieblichen Fortbildung
zusätzliche Kosten auftreten, dann vor allem für eine
zusätzliche Kinderbetreuung und Lernmaterialien, die vom
Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt werden.
Je nach Art der Fort- oder Weiterbildung können die anfallenden
Kosten stark variieren. Kurse an der Volkshochschule sind billiger
als beispielweise die Zusatzausbildung in therapeutischen Berufen, z. B.
zum Gesprächs- oder Gestaltherapeuten. Deshalb sollen an
dieser Stelle nur einige allgemeine Zahlen genannt werden.
Nach einer Erhebung des Bundesministeriums für Bildung und
Wissenschaft betrug im Jahr 1992 der durchschnittliche Kostenaufwand
für eine Weiterbildung rund 1.400 DM pro Person in den
alten Bundesländern und rund 1.900 DM in den neuen Bundesländern.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Westen wurde ein Drittel,
im Osten knapp die Hälfte der Kosten über Fördermaßnahmen
erstattet. In die innerbetriebliche Fortbildung wurden in den
alten Bundesländern durchschnittlich 40 Stunden, in
den neuen Bundesländern rund 71 Stunden investiert,
für die allgemeine Weiterbildung waren es 185 Stunden
im Westen bzw. 503 Stunden im Osten.
Im Allgemeinen bilden Teilnahmegebühren und Fahrtkosten sowie
die Aufwendungen für Lernmaterialien den größten direkten,
Einkommenseinbußen wegen vorübergehender Beschäftigungsaufgabe
den größten indirekten Kostenfaktor. Da sich die berufliche
Weiterbildung oft über Jahre erstreckt, sollten diese Faktoren
gut kalkuliert werden. Im Fall eines Abbruchs werden die Teilnahmegebühren
in der Regel trotzdem fällig.
| | Finanzierungsmöglichkeiten
Die Möglichkeiten zur Refinanzierung der beruflichen Weiterbildung
hängen vor allem von der jeweiligen Arbeitssituation des
Einzelnen ab, sie unterscheiden sich je nachdem, ob man arbeitslos
ist oder nicht.
Förderung durch das Arbeitsamt
Der wichtigste Förderer der individuellen beruflichen Weiterbildung
ist das Arbeitsamt. Auf der Grundlage des Arbeitsförderungsgesetzes
kann man verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. Bei bestehender
oder drohender Arbeitslosigkeit unterstützt das Arbeitsamt
Maßnahmen, mit denen die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse
gewahrt, erweitert oder den technischen Entwicklungen angepasst
werden. Die Fortbildung kann in Vollzeit-, Teilzeit-, Fernunterricht
oder berufsbegleitendem Unterricht erfolgen. Zudem werden vom
Arbeitsamt Umschulungen gefördert. Voraussetzung ist eine
abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige
Berufstätigkeit, wenn man keinen Berufsabschluss besitzt.
Die Teilnahme an einem solchen Seminar, Kurs oder Lehrgang muss
von der Behörde als zweckmäßig erachtet werden. Unter
bestimmten Voraussetzungen können auch Antragsteller, die
nicht zu dem oben genannten Personenkreis zählen, Zuschüsse
zu den Kursgebühren oder Fahrtkosten erhalten. Diese Regelungen
gelten auch für ausländische Arbeitnehmer - sofern sie
nicht ohnehin Deutschen rechtlich gleichgestellt sind -, wenn
sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und in den
letzten drei Jahren mindestens zwei Jahre lang einer
genehmigten Beschäftigung in der Bundesrepublik nachgegangen
sind.
Bei Personen, die arbeitslos sind oder denen Arbeitslosigkeit
unmittelbar droht, übernimmt das Arbeitsamt im Rahmen der
Fortbildung folgende Kosten:
- Unterhaltsgeld
- Lehrgangsgebühren in voller Höhe
- Prüfungsgebühren bis zu 300 DM
- einen Pauschalbetrag für Fahrtkosten
- Aufwendungen für Arbeitskleidung
- Unterkunft und Verpflegung
- in bestimmten Fällen die Kosten für die Kinderbetreuung
Die Höhe des Unterhaltsgeldes richtet sich nach dem zuletzt
erzielten Bruttoverdienst, der Lohnsteuerklasse und den Leistungstabellen
des Arbeitsamtes. Dabei werden Einkommen, mit denen die Geringverdienergrenze
überschritten wird, auf das Unterhaltsgeld angerechnet. Zudem
werden für die Dauer der Fortbildung die Beiträge zur
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung entrichtet.
Grundsätzlich bietet das Arbeitsamt besondere Leistungen
zur beruflichen Rehabilitation, sofern diese nicht durch das allgemeine
Arbeitsförderungsgesetz abgedeckt werden. Behinderte, die
sich beruflich bilden oder eingliedern möchten, können
für ihre Aus- oder Fortbildung, eine Umschulung oder den
Fernunterricht finanzielle Unterstützung erhalten. Zudem
werden berufsvorbereitende Maßnahmen, blindentechnische
und andere spezielle Ausbildungen sowie das Arbeitstraining in
einer Behindertenwerkstatt gefördert.
Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Privatschulen hat das
Arbeitsamt im April 1997 das Pilotprojekt "Telecoaching"
gestartet. An drei Erwachsenenbildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
wird getestet, ob sich berufliche Praktika durch den Einsatz moderner
Kommunikationsmittel - z. B. des Internets - verbessern lassen.
Durch das Arbeitsamt können aber auch Einrichtungen gefördert
werden, die berufliche Weiterbildung anbieten. Dazu zählen
insbesondere Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- und Handwerkskammern,
Innungen, Bildungswerke, Berufs- und Unternehmerverbände,
Gemeinden und Landkreise sowie private Stiftungen, Vereine und
Wohlfahrtsverbände. Sie können für Bau- und Ausstattungsinvestitionen
ein Darlehen in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten
erhalten, das mit jährlich nur zwei Prozent verzinst
wird. Darüber hinaus können Institutionen, die besonders
schwer vermittelbare Arbeitslose beschäftigen, aus- oder
fortbilden, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent
erhalten. Dieser Zuschuss gilt für erforderliche Bau- und
Ausstattungsinvestitionen sowie für die Kosten für Betriebsmittel
und Lehr- bzw. Betreuungspersonal für die Dauer von zwei Jahren.
| | Der Europäische Sozialfonds
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben den Europäischen
Sozialfonds (ESF) als Instrument der gemeinsamen Arbeitsmarktpolitik
geschaffen. Der Bundesrepublik Deutschland stehen aus diesem Fonds
für die Jahre 1994 bis 1999 beachtliche Finanzmittel zur
Verfügung, die der beruflichen Fortbildung, Umschulung oder
berufsvorbereitenden Bildung dienen. Mit den Mitteln des ESF können
Langzeitarbeitslose und Personen, die davon bedroht sind, Jugendliche
unter 25 Jahren ohne Beschäftigung oder Ausbildung sowie
Frauen, die keine berufliche Qualifikation besitzen oder wieder
ins Berufsleben zurückkehren wollen, gefördert werden.
Wer die Kriterien des Arbeitsförderungsgesetzes für
die Teilnahme an einer solchen Maßnahme erfüllt, dem
bietet der ESF folgende Leistungen:
- Unterhaltsgeld
- die Übernahme von Krankenversicherung
- Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten
- Unterkunft und Verpflegung
- Kinderbetreuung
- Kosten für Beratung und Betreuung durch sozialpädagogische Dienste
Genauere Auskünfte erteilen die Arbeitsvermittler und Arbeitsberater
bei den Arbeitsämtern.
| | Begabtenförderung, Bafög, Meister-Bafög
Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft bietet
in Zusammenarbeit mit den Kammern für die berufsbegleitende
Weiterbildung finanzielle Beihilfen. Die Kammern wählen die
Kandidatinnen und Kandidaten unter den jeweils besten eines Abschlussjahrgangs
aus, die über einen Zeitraum von vier Jahren einen finanziellen
Zuschuss von 4.000 DM pro Jahr für Fortbildungsmaßnahmen
erhalten; im Falle eines Auslandsaufenthalts kann sich der Betrag
noch erhöhen. Genauere Auskünfte erteilen die jeweiligen
Kammern.
Für den akademischen Nachwuchs sowie für Hochschullehrer
bieten zahlreiche Stiftungen Stipendien zur beruflichen Förderung
an. Welche Stiftung im Einzelfall in Frage kommt, erfährt
man am besten beim Stipendienreferat, das es an jeder Hochschule
gibt.
Neben Studierenden werden unter bestimmten Voraussetzungen auch
Schülerinnen und Schüler nach dem Bafög
gefördert. Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung wird der
Besuch von folgenden Schulen unterstützt: Berufsfachschulen,
Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene
Berufsausbildung voraussetzt, Abendhaupt-, Berufsaufbau- und Abendrealschulen,
Abendgymnasien und Kollegs. Zudem werden Fernkurse und Fernstudien
ein Jahr vor der Abschlussprüfung durch das Bafög gefördert.
Die Höhe der Förderung hängt vom Familienstand
und dem Einkommen der Eltern ab, außer man hat Anspruch
auf elternunabhängiges Bafög. Ansprechpartner sind je
nach Schultyp die Bafög-Ämter der Gemeinden, Städte
und Landkreise.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsgesetz, allgemein "Meister-Bafög"
genannt, hat der Gesetzgeber die Förderung von Fortbildungen
geregelt, deren Ziel der berufliche Aufstieg ist. Wer einen Meisterkurs,
eine Technikerausbildung oder vorbereitende Lehrgänge zum
Fachwirt, Fachkaufmann oder Betriebswirt absolvieren möchte,
kann durch Meister-Bafög gefördert werden. Dazu müssen
bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Der Lehrgang darf
bei Vollzeitunterricht maximal 24 Monate, bei Teilzeitunterricht
höchstens 48 Monate dauern. Zudem darf die gesamte Unterrichtszeit
nicht weniger als 400 Stunden betragen. Bei Vollzeitunterricht
können die Teilnehmenden einen Unterhaltsbeitrag von maximal
1.045 DM erhalten. Der Betrag erhöht sich bei Verheirateten
um 420 DM und für jedes Kind um weitere 250 DM.
Alleinerziehende erhalten bei Voll- wie Teilzeitunterricht einen
zusätzlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung in Höhe
von 200 DM pro Kind. Der größte Teil der finanziellen
Unterstützung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Die Zuschüsse müssen später nicht zurückbezahlt
werden. Darüber hinaus können Darlehen für Lehrgangs-
und Prüfungsgebühren bis zu einem Höchstbetrag
von 20.000 DM beantragt werden. Zwei Jahre nach Abschluss
der Fortbildung muss mit der Rückzahlung des Darlehens begonnen
werden, wobei die Tilgungsraten mindestens 250 DM monatlich
betragen müssen. Ab diesem Zeitpunkt werden auch Zinsen berechnet. | |
Eine besondere Vergünstigung gibt es unter bestimmten Umständen
für Selbständige, die Arbeitsplätze schaffen: Sie
brauchen nur die Hälfte des Darlehens für Lehrgangs-
und Prüfungsgebühren zurückzubezahlen.
Die Bafög-Darlehen sind die einzige Möglichkeit, eine
Aus- oder Fortbildung mittels eines Kredits zu finanzieren, da
deutsche Banken - im Gegensatz zu anderen Ländern (z. B.
den USA) - kaum bereit sind, für die Weiterbildung günstige
Kredite zu gewähren.
| | Berufsförderungsdienste der Bundeswehr (BFD)
Das Soldatenversorgungsgesetz regelt auch die Berufsförderung
für Zeitsoldaten. Nach Ableistung des Wehrdienstes können
sie Förderungen für eine Fachausbildung oder Eingliederungshilfen
erhalten. Zudem werden berufsfördernde Maßnahmen im
Rahmen des Wehrdienstes angeboten.
| | Steuerliche Aspekte
Grundsätzlich sind Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung
im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. der Einkommensteuerveranlagung
absetzbar, unabhängig davon, ob sie mit öffentlichen
Mitteln gefördert werden oder nicht. Wenn nachgewiesen werden
kann, dass die Fortbildung direkt dem beruflichen Fortkommen dient,
können die Kosten in unbeschränkter Höhe als Werbungskosten
geltend gemacht werden.
Etwas anders sieht es für die allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen
aus. Sie können im Rahmen der Sonderausgaben abgesetzt werden.
Allerdings müssen sie dem Ziel dienen, andere berufliche
Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlangen, um dadurch die
individuelle Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Berufliche und private Interessen müssen sich klar voneinander
unterscheiden lassen. Schwierig ist dies z. B. bei Sprachkursen
im Ausland. Diese werden normalerweise als Ferienaufenthalt betrachtet,
die mit einem Sprachkurs gekoppelt sind, und vom Finanzamt nicht
anerkannt. Die Sonderausgaben sind bei
Anerkennung bis zu 900 DM bzw. 1.200 DM bei auswärtiger
Unterbringung absetzbar. In gleicher Höhe können auch
Kosten für die eigene berufliche Grundausbildung geltend
gemacht werden, im Falle eines Studium sogar die gesamten Ausbildungskosten.
| | Bildungsurlaub
In einigen Bundesländern haben Arbeitnehmer zusätzlich
zum Erholungsurlaub auch Anspruch auf Bildungsurlaub. In der
Regel stehen ihnen fünf Tage pro Jahr für die berufliche
Fortbildung zur Verfügung. Die Kosten für die Fortbildungsmaßnahme
müssen möglicherweise vom Arbeitnehmer selbst bezahlt
werden, der Arbeitgeber bezahlt aber den Lohn in voller Höhe
weiter. Allerdings besteht diese Regelung nur in den Bundesländern
Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
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