I N H A L T
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Kursziele
Kosten
Finanzierungsmöglichkeiten
Der Europäische Sozialfonds
Begabtenförderung, Bafög, Meister-Bafög
Berufsförderungsdienste der Bundeswehr (BFD)
Steuerliche Aspekte
Bildungsurlaub

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Bafög

Weiterbildung, Fortbildung, Umschulung

Die Unterscheidung zwischen Fort- und Weiterbildung hat in erster Linie steuerrechtliche Bedeutung. Laut Steuerrecht gelten als Fortbildung alle Maßnahmen, die darauf zielen, die Kenntnisse und Fertigkeiten in einem ausgeübten Beruf zu erweitern oder den technischen Entwicklungen anzupassen. Dagegen sind Kurse und Seminare als Weiterbildung zu betrachten, wenn sie der Vertiefung oder Erweiterung von Kenntnissen in einem nicht ausgeübten Beruf dienen. So stuft das Finanzamt z. B. einen Sprachkurs, der nicht zum direkten beruflichen Aufstieg beiträgt, als Weiterbildungsmaßnahme ein. Als berufliche Umschulung gelten nach dem Arbeitsförderungsgesetz alle Maßnahmen, die das Ziel haben, den Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit zu ermöglichen.

Kursziele
In den alten wie neuen Bundesländern hält der Trend zu persönlicher Fort- und Weiterbildung an. Nach Einschätzung von Wirtschaftsfachleuten werden die Anforderungen an den Arbeitnehmer und Selbständigen im Bezug auf technische Neuerungen vor allem im Bereich der Informationstechnologie weiter ansteigen. Aber auch die immer stärkere Verflechtung der internationalen Wirtschaftsmärkte erfordert neue Fähigkeiten.
Nach Einschätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln wird der Dienstleistungssektor weiter zunehmen, d. h., der Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften im Bereich der Forschung und Entwicklung, des Managements, des Gesundheits-, Bildungs- und Rechtswesens wird steigen, während Hilfstätigkeiten immer mehr wegfallen. Damit einher gehen höhere Anforderungen an die Qualifikationen der Beschäftigten, von denen zukünftig sowohl fachlich wie zeitlich größere Flexibilität sowie höhere Mobilität erwartet wird.
Angesichts dieser Trends werden vermehrte Fort- und Weiterbildungen wohl noch wichtiger werden, als sie dies bereits sind. Dies gilt auch für den Arbeitnehmer mit einem scheinbar sicheren Arbeitsplatz, der nur durch Fort- und Weiterbildungen beruflich vorankommen wird.
Frauen, die nach einer Kinderpause wieder in den Beruf einsteigen wollen oder sich beruflich verändern möchten, sollten sich unbedingt nach Programmen mit Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erkundigen. Spezielle Frauenfördermaßnahmen von Betrieben und öffentlichen Geldgebern eröffnen neue Möglichkeiten zum Einstieg bzw. Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit oder zum beruflichen Aufstieg.
Eine wichtige Rolle bei der Weiterbildung spielt das Erlangen von Schlüsselqualifikationen. Dazu zählen logisches Denkvermögen ebenso wie Organisationsvermögen, aber auch soziale Kompetenz. Um besondere Qualifikationen zu erlangen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, entsprechende Lehrgänge zu besuchen. Viele Betriebe bieten für ihre Angestellten Fortbildungsseminare und -kurse an. Die Berufs-, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände haben ein weit gefächertes Angebot an Fortbildungsmaßnahmen, ebenso die Handwerks- und die Industrie- und Handelskammern. Aber auch die Gewerkschaften, Volkshochschulen und private Institute treten in diesem Bildungsbereich auf.
Darüber hinaus bieten öffentliche wie private Schulen, Telekollegs und Fernuniversitäten die Möglichkeit, sich mit Schul- oder Hochschulabschlüssen auf dem zweiten Bildungsweg beruflich zu qualifizieren. Detaillierte Auskünfte bieten die Berufsinformationszentren (BIZ) der Arbeitsämter; dort kann man sich beraten lassen, und es stehen Informationsmappen, Bücher und Zeitschriften, Filme, Dia-Serien und Hörprogramme zu fast allen Berufen bereit. Zudem kann in den BIZ auf die Datenbank KURS mit ihren Job- und Bildungsangeboten zugegriffen werden. Außerdem kann man sich bei den Anbietern selbst informieren.

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Kosten
Wer an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen möchte, muss in der Regel mit Kosten unterschiedlicher Art rechnen. Der größte Posten an direkten Kosten sind die Teilnahmegebühren und Aufwendungen für Lernmaterialien, zudem können Reise-, Unterhaltskosten und zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung anfallen. Darüber hinaus ist für die Dauer der Fort- oder Weiterbildung häufig mit Einkommenseinbußen zu rechnen, weil die Berufstätigkeit vorübergehend ganz oder zumindest teilweise aufgegeben wird. Diese Kosten werden zu den indirekten Kosten gerechnet.

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Investition
Als weiterer Kostenfaktor tritt die Investition von Zeit auf, die bei der Planung berücksichtigt werden muss. Die Kurse und Lehrgänge finden meistens außerhalb der regulären Arbeitszeiten statt. Zudem fallen Vor- und Nachbereitungs- sowie Fahrtzeiten an.
Grundsätzlich sind die Kosten für innerbetriebliche Fortbildungen geringer als für außerbetriebliche, weil in diesem Fall der Arbeitgeber die Infrastruktur und teilweise auch die Lernmittel bereitstellt. Teilnahmegebühren werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen. Allenfalls muss manchmal bezahlter oder unbezahlter Urlaub genommen werden, um am Unterricht teilnehmen zu können. Wenn bei der betrieblichen Fortbildung zusätzliche Kosten auftreten, dann vor allem für eine zusätzliche Kinderbetreuung und Lernmaterialien, die vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt werden.
Je nach Art der Fort- oder Weiterbildung können die anfallenden Kosten stark variieren. Kurse an der Volkshochschule sind billiger als beispielweise die Zusatzausbildung in therapeutischen Berufen, z. B. zum Gesprächs- oder Gestaltherapeuten. Deshalb sollen an dieser Stelle nur einige allgemeine Zahlen genannt werden.
Nach einer Erhebung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft betrug im Jahr 1992 der durchschnittliche Kostenaufwand für eine Weiterbildung rund 1.400 DM pro Person in den alten Bundesländern und rund 1.900 DM in den neuen Bundesländern. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Westen wurde ein Drittel, im Osten knapp die Hälfte der Kosten über Fördermaßnahmen erstattet. In die innerbetriebliche Fortbildung wurden in den alten Bundesländern durchschnittlich 40 Stunden, in den neuen Bundesländern rund 71 Stunden investiert, für die allgemeine Weiterbildung waren es 185 Stunden im Westen bzw. 503 Stunden im Osten.
Im Allgemeinen bilden Teilnahmegebühren und Fahrtkosten sowie die Aufwendungen für Lernmaterialien den größten direkten, Einkommenseinbußen wegen vorübergehender Beschäftigungsaufgabe den größten indirekten Kostenfaktor. Da sich die berufliche Weiterbildung oft über Jahre erstreckt, sollten diese Faktoren gut kalkuliert werden. Im Fall eines Abbruchs werden die Teilnahmegebühren in der Regel trotzdem fällig.

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Finanzierungsmöglichkeiten
Die Möglichkeiten zur Refinanzierung der beruflichen Weiterbildung hängen vor allem von der jeweiligen Arbeitssituation des Einzelnen ab, sie unterscheiden sich je nachdem, ob man arbeitslos ist oder nicht.

Förderung durch das Arbeitsamt
Der wichtigste Förderer der individuellen beruflichen Weiterbildung ist das Arbeitsamt. Auf der Grundlage des Arbeitsförderungsgesetzes kann man verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. Bei bestehender oder drohender Arbeitslosigkeit unterstützt das Arbeitsamt Maßnahmen, mit denen die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse gewahrt, erweitert oder den technischen Entwicklungen angepasst werden. Die Fortbildung kann in Vollzeit-, Teilzeit-, Fernunterricht oder berufsbegleitendem Unterricht erfolgen. Zudem werden vom Arbeitsamt Umschulungen gefördert. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit, wenn man keinen Berufsabschluss besitzt. Die Teilnahme an einem solchen Seminar, Kurs oder Lehrgang muss von der Behörde als zweckmäßig erachtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Antragsteller, die nicht zu dem oben genannten Personenkreis zählen, Zuschüsse zu den Kursgebühren oder Fahrtkosten erhalten. Diese Regelungen gelten auch für ausländische Arbeitnehmer - sofern sie nicht ohnehin Deutschen rechtlich gleichgestellt sind -, wenn sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und in den letzten drei Jahren mindestens zwei Jahre lang einer genehmigten Beschäftigung in der Bundesrepublik nachgegangen sind.
Bei Personen, die arbeitslos sind oder denen Arbeitslosigkeit unmittelbar droht, übernimmt das Arbeitsamt im Rahmen der Fortbildung folgende Kosten:

  • Unterhaltsgeld
  • Lehrgangsgebühren in voller Höhe
  • Prüfungsgebühren bis zu 300 DM
  • einen Pauschalbetrag für Fahrtkosten
  • Aufwendungen für Arbeitskleidung
  • Unterkunft und Verpflegung
  • in bestimmten Fällen die Kosten für die Kinderbetreuung
Die Höhe des Unterhaltsgeldes richtet sich nach dem zuletzt erzielten Bruttoverdienst, der Lohnsteuerklasse und den Leistungstabellen des Arbeitsamtes. Dabei werden Einkommen, mit denen die Geringverdienergrenze überschritten wird, auf das Unterhaltsgeld angerechnet. Zudem werden für die Dauer der Fortbildung die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung entrichtet.
Grundsätzlich bietet das Arbeitsamt besondere Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, sofern diese nicht durch das allgemeine Arbeitsförderungsgesetz abgedeckt werden. Behinderte, die sich beruflich bilden oder eingliedern möchten, können für ihre Aus- oder Fortbildung, eine Umschulung oder den Fernunterricht finanzielle Unterstützung erhalten. Zudem werden berufsvorbereitende Maßnahmen, blindentechnische und andere spezielle Ausbildungen sowie das Arbeitstraining in einer Behindertenwerkstatt gefördert.


Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Privatschulen hat das Arbeitsamt im April 1997 das Pilotprojekt "Telecoaching" gestartet. An drei Erwachsenenbildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt wird getestet, ob sich berufliche Praktika durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel - z. B. des Internets - verbessern lassen.


Durch das Arbeitsamt können aber auch Einrichtungen gefördert werden, die berufliche Weiterbildung anbieten. Dazu zählen insbesondere Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- und Handwerkskammern, Innungen, Bildungswerke, Berufs- und Unternehmerverbände, Gemeinden und Landkreise sowie private Stiftungen, Vereine und Wohlfahrtsverbände. Sie können für Bau- und Ausstattungsinvestitionen ein Darlehen in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten erhalten, das mit jährlich nur zwei Prozent verzinst wird. Darüber hinaus können Institutionen, die besonders schwer vermittelbare Arbeitslose beschäftigen, aus- oder fortbilden, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent erhalten. Dieser Zuschuss gilt für erforderliche Bau- und Ausstattungsinvestitionen sowie für die Kosten für Betriebsmittel und Lehr- bzw. Betreuungspersonal für die Dauer von zwei Jahren.

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Der Europäische Sozialfonds
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben den Europäischen Sozialfonds (ESF) als Instrument der gemeinsamen Arbeitsmarktpolitik geschaffen. Der Bundesrepublik Deutschland stehen aus diesem Fonds für die Jahre 1994 bis 1999 beachtliche Finanzmittel zur Verfügung, die der beruflichen Fortbildung, Umschulung oder berufsvorbereitenden Bildung dienen. Mit den Mitteln des ESF können Langzeitarbeitslose und Personen, die davon bedroht sind, Jugendliche unter 25 Jahren ohne Beschäftigung oder Ausbildung sowie Frauen, die keine berufliche Qualifikation besitzen oder wieder ins Berufsleben zurückkehren wollen, gefördert werden. Wer die Kriterien des Arbeitsförderungsgesetzes für die Teilnahme an einer solchen Maßnahme erfüllt, dem bietet der ESF folgende Leistungen:

  • Unterhaltsgeld
  • die Übernahme von Krankenversicherung
  • Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Kinderbetreuung
  • Kosten für Beratung und Betreuung durch sozialpädagogische Dienste
Genauere Auskünfte erteilen die Arbeitsvermittler und Arbeitsberater bei den Arbeitsämtern.

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Begabtenförderung, Bafög, Meister-Bafög
Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft bietet in Zusammenarbeit mit den Kammern für die berufsbegleitende Weiterbildung finanzielle Beihilfen. Die Kammern wählen die Kandidatinnen und Kandidaten unter den jeweils besten eines Abschlussjahrgangs aus, die über einen Zeitraum von vier Jahren einen finanziellen Zuschuss von 4.000 DM pro Jahr für Fortbildungsmaßnahmen erhalten; im Falle eines Auslandsaufenthalts kann sich der Betrag noch erhöhen. Genauere Auskünfte erteilen die jeweiligen Kammern.
Für den akademischen Nachwuchs sowie für Hochschullehrer bieten zahlreiche Stiftungen Stipendien zur beruflichen Förderung an. Welche Stiftung im Einzelfall in Frage kommt, erfährt man am besten beim Stipendienreferat, das es an jeder Hochschule gibt.


Neben Studierenden werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Schülerinnen und Schüler nach dem Bafög gefördert. Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung wird der Besuch von folgenden Schulen unterstützt: Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendhaupt-, Berufsaufbau- und Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs. Zudem werden Fernkurse und Fernstudien ein Jahr vor der Abschlussprüfung durch das Bafög gefördert. Die Höhe der Förderung hängt vom Familienstand und dem Einkommen der Eltern ab, außer man hat Anspruch auf elternunabhängiges Bafög. Ansprechpartner sind je nach Schultyp die Bafög-Ämter der Gemeinden, Städte und Landkreise.


Mit dem Aufstiegsfortbildungsgesetz, allgemein "Meister-Bafög" genannt, hat der Gesetzgeber die Förderung von Fortbildungen geregelt, deren Ziel der berufliche Aufstieg ist. Wer einen Meisterkurs, eine Technikerausbildung oder vorbereitende Lehrgänge zum Fachwirt, Fachkaufmann oder Betriebswirt absolvieren möchte, kann durch Meister-Bafög gefördert werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Der Lehrgang darf bei Vollzeitunterricht maximal 24 Monate, bei Teilzeitunterricht höchstens 48 Monate dauern. Zudem darf die gesamte Unterrichtszeit nicht weniger als 400 Stunden betragen. Bei Vollzeitunterricht können die Teilnehmenden einen Unterhaltsbeitrag von maximal 1.045 DM erhalten. Der Betrag erhöht sich bei Verheirateten um 420 DM und für jedes Kind um weitere 250 DM. Alleinerziehende erhalten bei Voll- wie Teilzeitunterricht einen zusätzlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung in Höhe von 200 DM pro Kind. Der größte Teil der finanziellen Unterstützung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Zuschüsse müssen später nicht zurückbezahlt werden. Darüber hinaus können Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 DM beantragt werden. Zwei Jahre nach Abschluss der Fortbildung muss mit der Rückzahlung des Darlehens begonnen werden, wobei die Tilgungsraten mindestens 250 DM monatlich betragen müssen. Ab diesem Zeitpunkt werden auch Zinsen berechnet.
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Tilgung
Eine besondere Vergünstigung gibt es unter bestimmten Umständen für Selbständige, die Arbeitsplätze schaffen: Sie brauchen nur die Hälfte des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zurückzubezahlen.


Die Bafög-Darlehen sind die einzige Möglichkeit, eine Aus- oder Fortbildung mittels eines Kredits zu finanzieren, da deutsche Banken - im Gegensatz zu anderen Ländern (z. B. den USA) - kaum bereit sind, für die Weiterbildung günstige Kredite zu gewähren.

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Berufsförderungsdienste der Bundeswehr (BFD)
Das Soldatenversorgungsgesetz regelt auch die Berufsförderung für Zeitsoldaten. Nach Ableistung des Wehrdienstes können sie Förderungen für eine Fachausbildung oder Eingliederungshilfen erhalten. Zudem werden berufsfördernde Maßnahmen im Rahmen des Wehrdienstes angeboten.

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Steuerliche Aspekte
Grundsätzlich sind Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. der Einkommensteuerveranlagung absetzbar, unabhängig davon, ob sie mit öffentlichen Mitteln gefördert werden oder nicht. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Fortbildung direkt dem beruflichen Fortkommen dient, können die Kosten in unbeschränkter Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Etwas anders sieht es für die allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen aus. Sie können im Rahmen der Sonderausgaben abgesetzt werden. Allerdings müssen sie dem Ziel dienen, andere berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlangen, um dadurch die individuelle Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Berufliche und private Interessen müssen sich klar voneinander unterscheiden lassen. Schwierig ist dies z. B. bei Sprachkursen im Ausland. Diese werden normalerweise als Ferienaufenthalt betrachtet, die mit einem Sprachkurs gekoppelt sind, und vom Finanzamt nicht anerkannt. Die Sonderausgaben sind bei Anerkennung bis zu 900 DM bzw. 1.200 DM bei auswärtiger Unterbringung absetzbar. In gleicher Höhe können auch Kosten für die eigene berufliche Grundausbildung geltend gemacht werden, im Falle eines Studium sogar die gesamten Ausbildungskosten.

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Bildungsurlaub
In einigen Bundesländern haben Arbeitnehmer zusätzlich zum Erholungsurlaub auch Anspruch auf Bildungsurlaub. In der Regel stehen ihnen fünf Tage pro Jahr für die berufliche Fortbildung zur Verfügung. Die Kosten für die Fortbildungsmaßnahme müssen möglicherweise vom Arbeitnehmer selbst bezahlt werden, der Arbeitgeber bezahlt aber den Lohn in voller Höhe weiter. Allerdings besteht diese Regelung nur in den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

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