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Finanzierung der Ausbildung
Kinder haben ein Recht auf Ausbildung. Deshalb sind die Eltern
in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Familienrecht verpflichtet,
alle verfügbaren Mittel in gleicher Weise für ihren
eigenen Unterhalt wie den der Kinder zu verwenden, solange diese
minderjährig und nicht verheiratet sind. Dazu zählt
auch, dass sie die Kosten für die
Ausbildung in einem angemessenen Beruf tragen müssen. Um
soziale Ungleichheiten abzufedern, hat der Gesetzgeber jedoch
verschiedene Instrumente zur Familien- und Ausbildungsförderung
geschaffen. Welche Möglichkeiten der Ausbildungsfinanzierung
es gibt, hängt vor allem von der Art der Ausbildung ab. Grundsätzlich
kann zwischen staatlicher Förderung und privater Vorsorge
bzw. Planung unterschieden werden.
Staatliche Familienförderung: Kindergeld und Kinderfreibetrag
Im Rahmen des Familienlastenausgleichs zahlt der Staat über
die Familienkasse des Arbeitsamtes Kindergeld. Seit Januar 1997
gibt es für jedes erste und zweite Kind 220 DM, für
das dritte 300 DM und für das
vierte 350 DM Kindergeld, das entweder direkt von der Familienkasse oder der Dienstbehörde
bzw. vom Arbeitgeber ausbezahlt wird. Einen Antrag kann jeder
stellen, der seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat. Das
gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer mit
Aufenthaltsbescheinigung bzw. -erlaubnis, deren Kinder in Deutschland
leben.
Eine Sonderform ist das sogenannte Baukindergeld.
Wer ein Eigenheim erwerben oder bauen will, erhält dafür
vom Staat ab dem 1. Januar 1996 eine Kinderzulage in
Höhe von 1.500 DM jährlich. Allerdings muss das
Kind in der elterlichen Wohnung gemeldet sein.
Wer Kinder hat, muss weniger Steuer bezahlen. Die Kosten für
den Unterhalt und die Ausbildung von Kindern werden im Steuerrecht
durch den Kinder- und Ausbildungsfreibetrag berücksichtigt.
Zudem werden teilweise auch Schulgelder und Unterhaltszahlungen
für Kinder anerkannt, für die der Kinderfreibetrag nicht
mehr geltend gemacht werden kann. Der Kinderfreibetrag beträgt
derzeit 6.912 DM im Jahr bzw. 576 DM pro Monat. Allerdings
wirkt er sich auf die Einkommensteuer nur noch in bestimmten Fällen
aus, weil die Steuer inzwischen ohne den Kinderfreibetrag berechnet
wird und stattdessen Kindergeld bezahlt wird.
Als Sonderausgaben können die Kosten
für Privatschulen geltend gemacht werden, wenn diese als
Ersatzschulen anerkannt sind. In diesem Fall werden bis zu 30 Prozent
der Aufwendungen für den Lehrbetrieb anerkannt, ausgenommen
davon sind die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und
Betreuung.
Den indirekten Kosten, die den Eltern durch Einnahmenseinbußen
entstehen, trägt das Steuergesetz Rechnung durch das Ehegattensplitting
bzw. den Haushaltsfreibetrag bei unverheirateten Paaren. Besondere
Belastungen für Versorgung und Betreuung von Kindern können
Alleinerziehende als außergewöhnliche Belastungen geltend
machen.
| | Staatliche und private Förderung der Ausbildung
Je länger eine Ausbildung dauert, umso tiefer müssen
die Eltern dafür in die Tasche greifen. Laut Grundgesetz
darf Bildung aber keine Frage des Geldes sein. Deshalb wurde vor
über 20 Jahren das Bundesausbildungsförderungsgesetz,
kurz Bafög genannt, geschaffen, das auch Kindern von einkommensschwächeren
Familien eine adäquate Ausbildung ermöglichen soll.
Mit Bafög kann der allgemein- oder
berufsbildende Schulbesuch oder ein Studium gefördert werden.
Allerdings müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllt
werden. Schüler erhalten die Bafög-Förderung als
Zuschuss, Studierende für die Dauer der Regelstudienzeit
jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen,
besondere Regelungen gelten für das Auslandsstudium. Darüber
hinaus können Studierende an manchen Universitäten über
die Regelstudienzeit hinaus ein verzinsliches Bankdarlehen erhalten,
um das Studium abzuschließen. In gleicher Form gibt es Darlehen
für Zusatz- oder Zweitausbildungen und für verlängerte
Ausbildungszeiten aufgrund eines Fächerwechsels. Manche Studentenwerke
verfügen über einen besonderen Hilfsfonds, um Studierende
zu unterstützen, die unverschuldet in eine erhebliche Notsituation
geraten sind. | |
Die Höhe der Förderung hängt vom Familienstand,
dem eigenen und dem Einkommen der Eltern ab. Die Bedarfssätze
werden jährlich angepasst, derzeit liegt der Bedarf bei 670 DM monatlich in den alten Ländern
bzw. 625 DM in den neuen. Er erhöht
sich, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt, einen Ehepartner
bzw. Kinder zu versorgen hat; zusätzlich werden 75 DM
bzw. 65 DM für Krankenversicherung und 15 DM für
Pflegeversicherung monatlich bezahlt. Eigene Einkünfte, die
4.140 DM, bzw. ab dem 1. Juli 1998 4.200 DM
im Jahr übersteigen, werden ebenso voll auf den Bedarf angerechnet
wie Waisenrenten oder -gelder über 180 DM, Kindergeld
und Kinderzuschüsse oder Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichen
Mitteln. Für Schüler müssen die Anträge bei
der Stadtverwaltung bzw. beim Landratsamt gestellt werden; Schüler
und Studierende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen
und Akademien beim Amt für Ausbildungsförderung des
jeweiligen Schulbezirks; Studierende beim Sekretariat des jeweiligen
Studentenwerks.
Behinderte können zudem Unterstützung durch das Bundessozialhilfegesetz
erhalten, da das Bafög die zusätzlichen Kosten, die
Behinderten in der Ausbildung entstehen, nicht berücksichtigt.
Das Bafög wird jedoch auf Antrag über die Förderungshöchstdauer
in voller Höhe als Zuschuss gewährt. Die Ausbildung
von Kindern und Waisen von Kriegs-, Wehrdienst- und Zivildienstbeschädigten
und Opfer von Gewalttaten können durch das Bundesversorgungsgesetz
gefördert werden, die Opfer der NS-Verfolgung durch das Bundesentschädigungsgesetz.
Ausländische Studierende werden ebenfalls mit Bafög
gefördert, wenn sie asylberechtigt sind oder wenn ein Elternteil Deutscher
ist und sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, ebenso wenn
sie selbst fünf oder ein Elternteil sechs Jahre in Deutschland
berufstätig waren. Studierende aus Staaten der Europäischen
Union erhalten Bafög, wenn sie Freizügigkeit genießen oder nach einer
Ausbildung in der Bundesrepublik einen Aufbaustudiengang belegen.
Eine andere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung bieten
die staatlichen und privaten Begabtenförderungswerke.
Private Stiftungen, Gewerkschaften, Kirchen, aber auch Länder
und Gemeinden vergeben unter bestimmten Voraussetzungen Stipendien.
Diese Stipendien haben den Vorteil, dass sie später nicht
zurückbezahlt werden müssen, so dass man am Ende seiner
Ausbildung nicht erst einmal vor einem u. U. riesigen
Schuldenberg steht. Allerdings können Studierende normalerweise
erst einen Antrag stellen, wenn sie das Grundstudium erfolgreich
abgeschlossen haben.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Stiftungen, die Darlehen
oder Zuschüsse an Studierende bestimmter Fachrichtungen bzw.
Berufsgruppen gewähren. Daneben stellen auch Betriebe Mittel
bereit, die der Förderung des Nachwuchses ihrer Mitarbeiter
dienen.
Ausländische Studierende können sich grundsätzlich
bei fast allen Stiftungen bewerben, sofern deren Förderung
nicht ausschließlich auf deutsche Staatsbürger beschränkt
ist. Einige haben ein bestimmtes Kontingent für Ausländer
reserviert, die einige Semester oder auch ein ganzes Studium in
der Bundesrepublik absolvieren wollen. Die Otto-Benecke-Stiftung
fördert insbesondere Aussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge
bis zu 35 Jahren und Aussiedler mit Hochschulabschluss bis zu
50 Jahren, die zusätzliche Qualifikationen benötigen.
| | Vergünstigungen
Eine indirekte Finanzierungsmöglichkeit bilden die diversen
Vergünstigungen, die Schüler und Studierende während
ihrer Ausbildung erhalten. Wer alle diese Möglichkeiten ausschöpft,
kann dadurch die Kosten teilweise erheblich reduzieren. Wer einen
Schüler- oder Studentenausweis vorlegt, bezahlt weniger für
die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Museen, Theater,
Konzertveranstalter und teilweise auch Kinos geben Nachlässe
auf den Eintritt. Zudem gewährt die Deutsche Bahn AG
verschiedene Ermäßigungen für Jugendliche bis
zum vollendeten 27. Lebensjahr; manche Fluglinien bieten
ebenfalls Sondertarife. Die Mensen und Cafeterias bieten preisgünstigere
Speisen und Getränke an. Die meisten Banken verlangen geringere
Kontoführungsgebühren und viele Zeitungen und Zeitschriften
bieten verbilligte Abonnements. In der Regel haben Krankenversicherungen
besonders günstige Tarife für Studierende, die nicht
mehr mit den Eltern mitversichert werden können.
Wenn das Monatseinkommen den Regelsatz der Sozialhilfe nicht übersteigt,
kann man sich von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien
lassen. Universitäten und Fachhochschulen, aber auch Fachakademien
und berufsbildende Fachschulen stellen Wohnheimplätze zur
Verfügung. In einigen Städten können Schüler
und Studenten einen so genannten Sozialausweis beantragen, der
weitere Vergünstigungen einbringt.
In Ausnahmefällen haben Auszubildende auch Anspruch auf Wohngeld.
Für Studierende gilt dies aber nur, wenn sie theoretisch
einen Anspruch auf Bafög hätten, aus verschiedenen Gründen
aber nicht gefördert werden, z. B. wegen Fachwechsel
ohne triftigen Grund. Ansonsten muss der Nachweis erbracht werden,
dass man einen eigenständigen Haushalt führt und das
auch in Zukunft tun wird und dass es nicht möglich ist, wieder
in den elterlichen Haushalt zurückzukehren. Den Antrag nimmt
die Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung entgegen.
| | Berufliche Ausbildung
Die betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung kann durch
die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert
werden. Anspruch auf BAB hat, wer das 18. Lebensjahr vollendet
hat oder verheiratet ist. Wer jünger als 18 Jahre ist,
kann ebenfalls BAB beantragen, wenn die Ausbildungsstätte
soweit vom elterlichen Haushalt entfernt ist, dass sie von dort
nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann und deshalb eine
auswärtige Unterbringung notwendig ist. Allerdings kann BAB
nur für die berufliche Erstausbildung beantragt werden. Die
Höhe der BAB hängt von der Ausbildung ab, sowie von
Alter, Familienstand und Unterbringung. Dabei werden eigene Einkünfte
und das Einkommen der Eltern oder Ehepartners angerechnet, wenn
es über bestimmten Freibeträgen liegt. Die BAB wird
für die gesamte Dauer der beruflichen Ausbildung oder der
berufsvorbereitenden Maßnahme gezahlt und kann bei der Berufsberatung
des Arbeitsamts beantragt werden.
Darüber hinaus übernimmt das Arbeitsamt u. U.
die Kosten, die Berufsanwärtern entstehen, wenn sie eine
berufliche Ausbildung beginnen wollen. Hierunter fallen Bewerbungskosten,
Reisekosten, Arbeitskleidung und Umzugskosten. Die Hilfe wird
als Zuschuss oder Darlehen gewährt, wenn der Auszubildende
die Kosten nicht selbst tragen kann, es keine anderen öffentlichen
Mittel gibt bzw. der Betrieb die Kosten nicht übernimmt.
Zudem kann in besonderen Härtefällen eine Überbrückungsbeihilfe
für maximal einen Monat beantragt werden.
Eine besondere Form der beruflichen Ausbildung bilden die dualen
Studiengänge. Durch sie wird das Erlernen von theoretischen
wie praktischen Kenntnissen miteinander verbunden, indem die Ausbildung
in zeitlichen Abschnitten sowohl an der Hochschule als auch im
Betrieb erfolgt. Bislang gibt es in der Bundesrepublik 45 Hochschulen,
die in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen Studierende in
den Fächern Betriebswirtschaft, Elektrotechnik, Maschinenbau
und Wirtschaftsinformatik ausbilden. Diese Studiengänge bieten
den Vorteil, dass sie die finanzielle Belastung vermindern, die
mit einem Studium immer verbunden ist, weil die Betriebe den Studierenden
entweder eine Praktikantenvergütung oder ein Teilzeitgehalt
zahlen.
| | Fort- und Weiterbildung
Die berufliche Weiterbildung oder Umschulung
wird durch das Arbeitsamt im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes
(AFG) und durch den Europäischen Sozialfond gefördert. Zudem
werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auch durch Bafög
und private Stiftungen finanziell unterstützt.
| | Private Finanzierung
Eine gute Ausbildung ist eine Investition in die Zukunft. Mit
den höheren Anforderungen an die Qualifikationen durch die
Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt steigen jedoch auch die
Ausbildungskosten. Deshalb ist es sinnvoll, diese Investition
so früh wie möglich zu planen.
Die Eltern können damit schon bei der Geburt eines Kindes
beginnen, indem sie Gelder zweckgebunden anlegen. Das kann z. B.
in Form eines Sparbuchs sein, auf das
monatlich ein bestimmter Betrag einbezahlt wird oder diejenigen
Gelder, die den meisten Kindern von Großeltern, Tanten,
Onkeln und anderen Verwandten zu verschiedenen Anlässen geschenkt
werden. Die Rendite ist allerdings relativ niedrig, doch bietet
sie auch Eltern mit geringem Einkommen eine Chance, für die
Zukunft ihrer Kinder vorzusorgen. Verschiedene Anlagemöglichkeiten
mit hoher Rendite bieten sich Familien, die größere
Summen investieren können. Dazu zählen Bundesschatzbriefe,
Bundesobligationen, Renten- und Wertpapiere,
Sparbriefe aber auch Aktien und Immobilien.
| | Der Sparbrief ist ein Wertpapier, bei dem Sparsumme, Laufzeit
und Zinssatz festgelegt werden; die Rendite hängt deshalb
davon ab, ob das Geld während einer Hoch- oder Niedrigzinsphase
angelegt wurde. Da Sparbriefe nur von Banken und Sparkassen ausgegeben
werden dürfen, bieten sie eine hohe Sicherheit. Eine Sonderform
dieser Anlageform ist der Bundesschatzbrief. Die Zinsen sind ebenfalls
festgelegt, steigen aber mit der Laufzeit, so dass sich eine mittlere
Rendite ergibt. Die Laufzeit sollte so gewählt werden, dass
zu unterschiedlichen Ausbildungsstufen Gelder fällig werden.
Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass auch Gelder
in Notfällen jederzeit ohne größere Zinsverluste
zur Verfügung stehen. Im allgemeinen höhere Renditen
werden mit Rentenpapieren erzielt. Dabei handelt es sich um verbriefte
Forderungen gegenüber privaten Unternehmen oder der öffentlichen
Hand, die fest verzinst sind. Häufig werden sie an der Börse
gehandelt, so dass zusätzliche Kursgewinne möglich sind;
dazu zählen auch die Bundesobligationen. Beim Investmentsparen
erwirbt man Anteile am Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft.
Die Rendite hängt vom Fonds (Aktien, Rentenpapiere oder beides)
ab, bei dem man seine Anteile anlegt, und von Entwicklungen an
der Börse. Nur bei großen Investitionen lohnen sich
Wertpapierdepots, die ähnlichen Konditionen unterliegen wie
das Investmentsparen. Eine gute Rendite kann u. U.
mit Aktien erzielt werden, wenn sich die Börsenkurse für
das Unternehmen gut entwickeln; das Spekulationsrisiko ist dabei
naturgemäß hoch.
Ferner kann das Geld, das für die zukünftige Ausbildung
eingeplant wird, in einer Ausbildungsversicherung
angelegt werden. Die Ausbildungsversicherung ist nichts anderes
als eine Lebensversicherung, die zweckbestimmt
abgeschlossen wird. Im Gegensatz zu einer normalen Lebensversicherung
wird sie im Todesfall nicht ausbezahlt, sondern läuft
weiter. Die vereinbarten Prämien werden in diesem Fall von
der Versicherung selbst übernommen, so dass mit dem Fälligkeitsdatum
auch das geplante Kapital für die Ausbildung zur Verfügung
steht. Zwar wird die Versicherung in der Regel erst zum 25. Geburtstag
des Kindes fällig, so dass man bis dahin weiterhin schauen
muss, wie man die Ausbildungskosten bestreitet, doch vermindert
sie immerhin das finanzielle Risiko bei der Zukunftsplanung der
Kinder.
Wer eine Lebensversicherung abschließt hat zudem Steuervorteile,
weil die Beiträge im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommensteuer
als Sonderausgaben anerkannt werden. Darüber hinaus muss
nach heute gültigem Recht auch keine Lohn- bzw. Einkommensteuer
auf das Versicherungskapital bezahlt werden, wenn die Laufzeit
mehr als zwölf Jahre beträgt und mindestens fünf
Jahre lang Beiträge bezahlt wurden.
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