I N H A L T
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Staatliche Familienförderung: Kindergeld und Kinderfreibetrag
Staatliche und private Förderung der Ausbildung
Vergünstigungen
Berufliche Ausbildung
Fort- und Weiterbildung
Private Finanzierung

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Baukindergeld

Finanzierung der Ausbildung

Kinder haben ein Recht auf Ausbildung. Deshalb sind die Eltern in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Familienrecht verpflichtet, alle verfügbaren Mittel in gleicher Weise für ihren eigenen Unterhalt wie den der Kinder zu verwenden, solange diese minderjährig und nicht verheiratet sind. Dazu zählt auch, dass sie die Kosten für die Ausbildung in einem angemessenen Beruf tragen müssen. Um soziale Ungleichheiten abzufedern, hat der Gesetzgeber jedoch verschiedene Instrumente zur Familien- und Ausbildungsförderung geschaffen. Welche Möglichkeiten der Ausbildungsfinanzierung es gibt, hängt vor allem von der Art der Ausbildung ab. Grundsätzlich kann zwischen staatlicher Förderung und privater Vorsorge bzw. Planung unterschieden werden.

Staatliche Familienförderung: Kindergeld und Kinderfreibetrag
Im Rahmen des Familienlastenausgleichs zahlt der Staat über die Familienkasse des Arbeitsamtes Kindergeld. Seit Januar 1997 gibt es für jedes erste und zweite Kind 220 DM, für das dritte 300 DM und für das vierte 350 DM Kindergeld, das entweder direkt von der Familienkasse oder der Dienstbehörde bzw. vom Arbeitgeber ausbezahlt wird. Einen Antrag kann jeder stellen, der seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat. Das gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbescheinigung bzw. -erlaubnis, deren Kinder in Deutschland leben.
Eine Sonderform ist das sogenannte Baukindergeld. Wer ein Eigenheim erwerben oder bauen will, erhält dafür vom Staat ab dem 1. Januar 1996 eine Kinderzulage in Höhe von 1.500 DM jährlich. Allerdings muss das Kind in der elterlichen Wohnung gemeldet sein.
Wer Kinder hat, muss weniger Steuer bezahlen. Die Kosten für den Unterhalt und die Ausbildung von Kindern werden im Steuerrecht durch den Kinder- und Ausbildungsfreibetrag berücksichtigt. Zudem werden teilweise auch Schulgelder und Unterhaltszahlungen für Kinder anerkannt, für die der Kinderfreibetrag nicht mehr geltend gemacht werden kann. Der Kinderfreibetrag beträgt derzeit 6.912 DM im Jahr bzw. 576 DM pro Monat. Allerdings wirkt er sich auf die Einkommensteuer nur noch in bestimmten Fällen aus, weil die Steuer inzwischen ohne den Kinderfreibetrag berechnet wird und stattdessen Kindergeld bezahlt wird.
Als Sonderausgaben können die Kosten für Privatschulen geltend gemacht werden, wenn diese als Ersatzschulen anerkannt sind. In diesem Fall werden bis zu 30 Prozent der Aufwendungen für den Lehrbetrieb anerkannt, ausgenommen davon sind die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung.
Den indirekten Kosten, die den Eltern durch Einnahmenseinbußen entstehen, trägt das Steuergesetz Rechnung durch das Ehegattensplitting bzw. den Haushaltsfreibetrag bei unverheirateten Paaren. Besondere Belastungen für Versorgung und Betreuung von Kindern können Alleinerziehende als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

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Staatliche und private Förderung der Ausbildung
Je länger eine Ausbildung dauert, umso tiefer müssen die Eltern dafür in die Tasche greifen. Laut Grundgesetz darf Bildung aber keine Frage des Geldes sein. Deshalb wurde vor über 20 Jahren das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz Bafög genannt, geschaffen, das auch Kindern von einkommensschwächeren Familien eine adäquate Ausbildung ermöglichen soll. Mit Bafög kann der allgemein- oder berufsbildende Schulbesuch oder ein Studium gefördert werden. Allerdings müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Schüler erhalten die Bafög-Förderung als Zuschuss, Studierende für die Dauer der Regelstudienzeit jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen, besondere Regelungen gelten für das Auslandsstudium. Darüber hinaus können Studierende an manchen Universitäten über die Regelstudienzeit hinaus ein verzinsliches Bankdarlehen erhalten, um das Studium abzuschließen. In gleicher Form gibt es Darlehen für Zusatz- oder Zweitausbildungen und für verlängerte Ausbildungszeiten aufgrund eines Fächerwechsels. Manche Studentenwerke verfügen über einen besonderen Hilfsfonds, um Studierende zu unterstützen, die unverschuldet in eine erhebliche Notsituation geraten sind.

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Pflegeversicherung
Die Höhe der Förderung hängt vom Familienstand, dem eigenen und dem Einkommen der Eltern ab. Die Bedarfssätze werden jährlich angepasst, derzeit liegt der Bedarf bei 670 DM monatlich in den alten Ländern bzw. 625 DM in den neuen. Er erhöht sich, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt, einen Ehepartner bzw. Kinder zu versorgen hat; zusätzlich werden 75 DM bzw. 65 DM für Krankenversicherung und 15 DM für Pflegeversicherung monatlich bezahlt. Eigene Einkünfte, die 4.140 DM, bzw. ab dem 1. Juli 1998 4.200 DM im Jahr übersteigen, werden ebenso voll auf den Bedarf angerechnet wie Waisenrenten oder -gelder über 180 DM, Kindergeld und Kinderzuschüsse oder Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichen Mitteln. Für Schüler müssen die Anträge bei der Stadtverwaltung bzw. beim Landratsamt gestellt werden; Schüler und Studierende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien beim Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Schulbezirks; Studierende beim Sekretariat des jeweiligen Studentenwerks.
Behinderte können zudem Unterstützung durch das Bundessozialhilfegesetz erhalten, da das Bafög die zusätzlichen Kosten, die Behinderten in der Ausbildung entstehen, nicht berücksichtigt. Das Bafög wird jedoch auf Antrag über die Förderungshöchstdauer in voller Höhe als Zuschuss gewährt. Die Ausbildung von Kindern und Waisen von Kriegs-, Wehrdienst- und Zivildienstbeschädigten und Opfer von Gewalttaten können durch das Bundesversorgungsgesetz gefördert werden, die Opfer der NS-Verfolgung durch das Bundesentschädigungsgesetz.
Ausländische Studierende werden ebenfalls mit Bafög gefördert, wenn sie asylberechtigt sind oder wenn ein Elternteil Deutscher ist und sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, ebenso wenn sie selbst fünf oder ein Elternteil sechs Jahre in Deutschland berufstätig waren. Studierende aus Staaten der Europäischen Union erhalten Bafög, wenn sie Freizügigkeit genießen oder nach einer Ausbildung in der Bundesrepublik einen Aufbaustudiengang belegen.


Eine andere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung bieten die staatlichen und privaten Begabtenförderungswerke. Private Stiftungen, Gewerkschaften, Kirchen, aber auch Länder und Gemeinden vergeben unter bestimmten Voraussetzungen Stipendien. Diese Stipendien haben den Vorteil, dass sie später nicht zurückbezahlt werden müssen, so dass man am Ende seiner Ausbildung nicht erst einmal vor einem u. U. riesigen Schuldenberg steht. Allerdings können Studierende normalerweise erst einen Antrag stellen, wenn sie das Grundstudium erfolgreich abgeschlossen haben.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Stiftungen, die Darlehen oder Zuschüsse an Studierende bestimmter Fachrichtungen bzw. Berufsgruppen gewähren. Daneben stellen auch Betriebe Mittel bereit, die der Förderung des Nachwuchses ihrer Mitarbeiter dienen.
Ausländische Studierende können sich grundsätzlich bei fast allen Stiftungen bewerben, sofern deren Förderung nicht ausschließlich auf deutsche Staatsbürger beschränkt ist. Einige haben ein bestimmtes Kontingent für Ausländer reserviert, die einige Semester oder auch ein ganzes Studium in der Bundesrepublik absolvieren wollen. Die Otto-Benecke-Stiftung fördert insbesondere Aussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge bis zu 35 Jahren und Aussiedler mit Hochschulabschluss bis zu 50 Jahren, die zusätzliche Qualifikationen benötigen.

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Vergünstigungen
Eine indirekte Finanzierungsmöglichkeit bilden die diversen Vergünstigungen, die Schüler und Studierende während ihrer Ausbildung erhalten. Wer alle diese Möglichkeiten ausschöpft, kann dadurch die Kosten teilweise erheblich reduzieren. Wer einen Schüler- oder Studentenausweis vorlegt, bezahlt weniger für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Museen, Theater, Konzertveranstalter und teilweise auch Kinos geben Nachlässe auf den Eintritt. Zudem gewährt die Deutsche Bahn AG verschiedene Ermäßigungen für Jugendliche bis zum vollendeten 27. Lebensjahr; manche Fluglinien bieten ebenfalls Sondertarife. Die Mensen und Cafeterias bieten preisgünstigere Speisen und Getränke an. Die meisten Banken verlangen geringere Kontoführungsgebühren und viele Zeitungen und Zeitschriften bieten verbilligte Abonnements. In der Regel haben Krankenversicherungen besonders günstige Tarife für Studierende, die nicht mehr mit den Eltern mitversichert werden können.
Wenn das Monatseinkommen den Regelsatz der Sozialhilfe nicht übersteigt, kann man sich von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen. Universitäten und Fachhochschulen, aber auch Fachakademien und berufsbildende Fachschulen stellen Wohnheimplätze zur Verfügung. In einigen Städten können Schüler und Studenten einen so genannten Sozialausweis beantragen, der weitere Vergünstigungen einbringt.
In Ausnahmefällen haben Auszubildende auch Anspruch auf Wohngeld. Für Studierende gilt dies aber nur, wenn sie theoretisch einen Anspruch auf Bafög hätten, aus verschiedenen Gründen aber nicht gefördert werden, z. B. wegen Fachwechsel ohne triftigen Grund. Ansonsten muss der Nachweis erbracht werden, dass man einen eigenständigen Haushalt führt und das auch in Zukunft tun wird und dass es nicht möglich ist, wieder in den elterlichen Haushalt zurückzukehren. Den Antrag nimmt die Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung entgegen.

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Berufliche Ausbildung
Die betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung kann durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert werden. Anspruch auf BAB hat, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat oder verheiratet ist. Wer jünger als 18 Jahre ist, kann ebenfalls BAB beantragen, wenn die Ausbildungsstätte soweit vom elterlichen Haushalt entfernt ist, dass sie von dort nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann und deshalb eine auswärtige Unterbringung notwendig ist. Allerdings kann BAB nur für die berufliche Erstausbildung beantragt werden. Die Höhe der BAB hängt von der Ausbildung ab, sowie von Alter, Familienstand und Unterbringung. Dabei werden eigene Einkünfte und das Einkommen der Eltern oder Ehepartners angerechnet, wenn es über bestimmten Freibeträgen liegt. Die BAB wird für die gesamte Dauer der beruflichen Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme gezahlt und kann bei der Berufsberatung des Arbeitsamts beantragt werden.
Darüber hinaus übernimmt das Arbeitsamt u. U. die Kosten, die Berufsanwärtern entstehen, wenn sie eine berufliche Ausbildung beginnen wollen. Hierunter fallen Bewerbungskosten, Reisekosten, Arbeitskleidung und Umzugskosten. Die Hilfe wird als Zuschuss oder Darlehen gewährt, wenn der Auszubildende die Kosten nicht selbst tragen kann, es keine anderen öffentlichen Mittel gibt bzw. der Betrieb die Kosten nicht übernimmt. Zudem kann in besonderen Härtefällen eine Überbrückungsbeihilfe für maximal einen Monat beantragt werden.


Eine besondere Form der beruflichen Ausbildung bilden die dualen Studiengänge. Durch sie wird das Erlernen von theoretischen wie praktischen Kenntnissen miteinander verbunden, indem die Ausbildung in zeitlichen Abschnitten sowohl an der Hochschule als auch im Betrieb erfolgt. Bislang gibt es in der Bundesrepublik 45 Hochschulen, die in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen Studierende in den Fächern Betriebswirtschaft, Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsinformatik ausbilden. Diese Studiengänge bieten den Vorteil, dass sie die finanzielle Belastung vermindern, die mit einem Studium immer verbunden ist, weil die Betriebe den Studierenden entweder eine Praktikantenvergütung oder ein Teilzeitgehalt zahlen.

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Fort- und Weiterbildung
Die berufliche Weiterbildung oder Umschulung wird durch das Arbeitsamt im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) und durch den Europäischen Sozialfond gefördert. Zudem werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auch durch Bafög und private Stiftungen finanziell unterstützt.

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Investition

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Obligationen

Private Finanzierung
Eine gute Ausbildung ist eine Investition in die Zukunft. Mit den höheren Anforderungen an die Qualifikationen durch die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt steigen jedoch auch die Ausbildungskosten. Deshalb ist es sinnvoll, diese Investition so früh wie möglich zu planen.
Die Eltern können damit schon bei der Geburt eines Kindes beginnen, indem sie Gelder zweckgebunden anlegen. Das kann z. B. in Form eines Sparbuchs sein, auf das monatlich ein bestimmter Betrag einbezahlt wird oder diejenigen Gelder, die den meisten Kindern von Großeltern, Tanten, Onkeln und anderen Verwandten zu verschiedenen Anlässen geschenkt werden. Die Rendite ist allerdings relativ niedrig, doch bietet sie auch Eltern mit geringem Einkommen eine Chance, für die Zukunft ihrer Kinder vorzusorgen. Verschiedene Anlagemöglichkeiten mit hoher Rendite bieten sich Familien, die größere Summen investieren können. Dazu zählen Bundesschatzbriefe, Bundesobligationen, Renten- und Wertpapiere, Sparbriefe aber auch Aktien und Immobilien.

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Aktie
Der Sparbrief ist ein Wertpapier, bei dem Sparsumme, Laufzeit und Zinssatz festgelegt werden; die Rendite hängt deshalb davon ab, ob das Geld während einer Hoch- oder Niedrigzinsphase angelegt wurde. Da Sparbriefe nur von Banken und Sparkassen ausgegeben werden dürfen, bieten sie eine hohe Sicherheit. Eine Sonderform dieser Anlageform ist der Bundesschatzbrief. Die Zinsen sind ebenfalls festgelegt, steigen aber mit der Laufzeit, so dass sich eine mittlere Rendite ergibt. Die Laufzeit sollte so gewählt werden, dass zu unterschiedlichen Ausbildungsstufen Gelder fällig werden. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass auch Gelder in Notfällen jederzeit ohne größere Zinsverluste zur Verfügung stehen. Im allgemeinen höhere Renditen werden mit Rentenpapieren erzielt. Dabei handelt es sich um verbriefte Forderungen gegenüber privaten Unternehmen oder der öffentlichen Hand, die fest verzinst sind. Häufig werden sie an der Börse gehandelt, so dass zusätzliche Kursgewinne möglich sind; dazu zählen auch die Bundesobligationen. Beim Investmentsparen erwirbt man Anteile am Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft. Die Rendite hängt vom Fonds (Aktien, Rentenpapiere oder beides) ab, bei dem man seine Anteile anlegt, und von Entwicklungen an der Börse. Nur bei großen Investitionen lohnen sich Wertpapierdepots, die ähnlichen Konditionen unterliegen wie das Investmentsparen. Eine gute Rendite kann u. U. mit Aktien erzielt werden, wenn sich die Börsenkurse für das Unternehmen gut entwickeln; das Spekulationsrisiko ist dabei naturgemäß hoch.


Ferner kann das Geld, das für die zukünftige Ausbildung eingeplant wird, in einer Ausbildungsversicherung angelegt werden. Die Ausbildungsversicherung ist nichts anderes als eine Lebensversicherung, die zweckbestimmt abgeschlossen wird. Im Gegensatz zu einer normalen Lebensversicherung wird sie im Todesfall nicht ausbezahlt, sondern läuft weiter. Die vereinbarten Prämien werden in diesem Fall von der Versicherung selbst übernommen, so dass mit dem Fälligkeitsdatum auch das geplante Kapital für die Ausbildung zur Verfügung steht. Zwar wird die Versicherung in der Regel erst zum 25. Geburtstag des Kindes fällig, so dass man bis dahin weiterhin schauen muss, wie man die Ausbildungskosten bestreitet, doch vermindert sie immerhin das finanzielle Risiko bei der Zukunftsplanung der Kinder.
Wer eine Lebensversicherung abschließt hat zudem Steuervorteile, weil die Beiträge im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommensteuer als Sonderausgaben anerkannt werden. Darüber hinaus muss nach heute gültigem Recht auch keine Lohn- bzw. Einkommensteuer auf das Versicherungskapital bezahlt werden, wenn die Laufzeit mehr als zwölf Jahre beträgt und mindestens fünf Jahre lang Beiträge bezahlt wurden.

G E H E  Z U
Weiterbildung, Fortbildung, Umschulung

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