I N H A L T
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Förderung aus öffentlichen Mitteln
Förderungen durch die Kirchen
Förderungen durch die Wirtschaft
Studieren bei der Bundeswehr

G L O S S A R
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Bafög

Stipendien

Wer sich für die finanzielle Förderung seines Studiums interessiert, dem fällt in der Regel zunächst das Bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ein. Nur den wenigsten Studieninteressenten ist bewusst, dass es daneben noch ein breites Feld an sonstigen Fördermöglichkeiten - Stipendien im weitesten Sinne - gibt. Deren nähere Betrachtung kann sich durchaus für jeden lohnen. Gefördert werden nicht nur besonders begabte, sondern auch besonders bedürftige Studenten. Grundsätzlich lassen sich die Möglichkeiten der Studienunterstützung unterteilen in die Förderung mit öffentlichen Mitteln und solche aus privaten Etats. Bei der öffentlichen Förderung wiederum treten neben dem Bund vor allem die Länder als Stipendiengeber auf. Daneben gibt es aber auch Fördermöglichkeiten der Gemeinden. Eine Sonderstellung nehmen Stipendien durch selbständige Institutionen ein, die dafür aber staatliche Mittel erhalten. Auch konfessionelle Träger betreiben Studienförderung. Außerdem ist die Vergabe von Stipendien natürlich auch ein Bereich, in dem sich private Organisationen sehr stark engagieren. Daneben sei auf das Studium bei der Bundeswehr verwiesen, das im weitesten Sinne zu diesem Themenkreis gehört, da es ja finanziell interessante Rahmenbedingungen für ein Studium schafft. Eine komplette Auflistung aller Angebote ist aufgrund der Vielfalt der Angebote nicht möglich. Im Folgenden werden wesentliche Stipendiengeber genannt.

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Förderung aus öffentlichen Mitteln
Dass der Staat Studierende mit Bafög unterstützt, ist hinlänglich bekannt. Dass er daneben auch noch in anderer Weise als Fördermittelgeber in Erscheinung tritt, weniger. Eine solche Möglichkeit bietet das Bundesversorgungsgesetz. Demnach wird für Waisen, die eine Rente oder Waisenbeihilfe beziehen, und für Kinder von Versehrten Erziehungsbeihilfe gewährt. Dieses Geld soll den Betroffenen eine angemessene, ihren Anlagen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung gewährleisten. Über die detaillierten Antragsmodalitäten informiert die örtliche Fürsorgestelle. In der Regel erfolgt die Zahlung der Erziehungsbeihilfe bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Auch aus Mitteln der Sozialhilfe ist eine finanzielle Unterstützung von Studierenden möglich. Sozialhilfe ist als Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen zu verstehen. In beiden Fällen kann sie für Studierende in Betracht kommen. Grundsätzlich ist Sozialhilfe eine so genannte nachrangige Unterstützung. Sie wird nur gewährt, wenn der Bedarf nicht durch eine vorrangige Unterstützung, wie z. B. Bafög oder durch die Eltern, gedeckt werden kann. Das ist natürlich nur in Ausnahmefällen möglich. Wer z. B. aus bestimmten Gründen wie Erwerbsunfähigkeit, Behindertenausbildung, kostenaufwendigerer Ernährung, Schwangerschaft oder Alleinerziehung von Kindern einen zusätzlichen Bedarf an laufendem Lebensunterhalt hat, kann sich an den zuständigen Sozialhilfeträger wenden. Eine besondere Rolle spielt die Sozialhilfe in der Unterstützung von behinderten Studenten. Hier ist es möglich, mit Sozialhilfemitteln behindertenspezifischen Bedarf abzudecken, der in der allgemeinen Ausbildungsförderung nach Bafög nicht enthalten ist.

Förderung der Bundesländer
Auch die Bundesländer bieten vielfältige Möglichkeiten der Förderung Studierender. Im Einzelnen beraten die Studentenvertretungen der Universitäten und das Studentenwerk ausführlich über verschiedene Stipendien.
So unterstützt Baden-Württemberg Absolventen wissenschaftlicher Hochschulen und Kunsthochschulen mit herausragender Qualifikation bei der Promotion oder bei künstlerischen Entwicklungsvorhaben. Voraussetzung dazu ist die Annahme als Doktorand oder die Zulassung des künstlerischen Arbeitsvorhabens durch eine Hochschule des Landes Baden-Württemberg. Die Bewilligung erfolgt auf Antrag durch die Hochschulen des Landes.
Nach dem bayerischen Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuches ist die Förderung der Promotion oder von künstlerischen Entwicklungsvorhaben an einer im Freistaat Bayern gelegenen Hochschule möglich. Voraussetzung sind weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen. Das wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung, das künstlerische Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur künstlerisch-wissenschaftlichen oder künstlerisch-praktischen Entwicklung erwarten lassen. Dabei werden das Einkommen des Stipendiaten und seines Ehegatten berücksichtigt. Die Anträge für die Förderung sind an die Hochschule auf dafür vorgesehenen Vordrucken zu richten. Neben dieser Maßnahme ist im Freistaat auch eine Förderung nach dem bayerischen Begabtenförderungsgesetz möglich. Antragsberechtigt sind Studierende, die ihre Hochschulreife in Bayern erworben haben und dabei durch herausragende Leistungen aufgefallen sind. Der Antrag ist an die besuchte bayerische Hochschule zu adressieren. Eine Besonderheit ist in Bayern die Vereinigte Stipendienstiftung für Studierende in Bamberg. Diese fördert Schüler und Studenten, die in Bamberg geboren sind. Kriterium für die Vergabe ist die Bedürftigkeit der Antragsteller sowie "Würdigkeit und Befähigkeit" für das angestrebte Studium. Der Antrag ist an die Stadt Bamberg zu stellen. "Begabte, bedürftige und würdige" Studierende werden auch von der Regierung von Oberfranken gefördert, sofern sie eine bayerische Hochschule besuchen, evangelischen Glaubens und im ehemaligen Fürstentum Bayreuth beheimatet sind.
Das Bundesland Bremen leistet sich ebenfalls eine Unterstützung des Hochschulnachwuchses. Antragsberechtigt sind Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium, deren Dissertationsvorhaben thematisch in das Forschungsprogramm einer bestimmten Forschergruppe passen und die als Doktoranden an der Universität Bremen angenommen sind. Die Stipendien werden in den jeweiligen Fachbereichen ausgeschrieben. Anträge sind an die Universitätsverwaltung zu richten.
Wenn das Vorhaben eines Stipendiaten - z. B. Promotion, Dissertation oder ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben - einen wichtigen Beitrag zur Forschung oder zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt, wird es auch in Hamburg besonders unterstützt. Daneben gewährt die Hansestadt ausländischen Examenskandidaten eine zusätzliche finanzielle Hilfe bis zu zwölf Monate vor und während des Examens. Voraussetzung sind entsprechende Leistungen und die Vorlage von zwei Professorengutachten. Der Antrag ist an das Akademische Ausländeramt zu richten.
Der wissenschaftliche Nachwuchs wird auch in Hessen gefördert. Das Land unterstützt die Promotion, sofern überdurchschnittliche Prüfungs- und Studienleistungen vorzuweisen sind. Eine weitere Fördermöglichkeit geht auf den hessischen Landgrafen Philipp den Großmütigen und das Jahr 1529 zurück. Antragsberechtigt sind Studierende aus Hessen. Gefördert wird eine wissenschaftliche Ausbildung. Vergeben werden die Stipendien von der Hessischen Stipendiatenanstalt in Marburg.
Geförderte Ausbildungswege in Niedersachsen sind die Promotion und Erarbeitung eines künstlerischen Entwicklungsvorhabens oder die Teilnahme an künstlerisch qualifizierenden Vorhaben in niedersächsischen Theatern. Voraussetzungen sind auch hier im Wesentlichen überdurchschnittliche Leistung sowie der zu erwartende Nutzen des Projektes. Ausländische Studierende werden auch in Niedersachsen gefördert. Kriterium ist die Bedürftigkeit des jeweiligen Antragstellers.
Die in vielen Bundesländern übliche Förderung der Promotion gibt es außer in den genannten Ländern auch noch in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
Stipendien vergeben außerdem zahlreiche Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik. Gefördert werden häufig Studenten mit besonderen Leistungen oder in wirtschaftlichen Notlagen. So unterstützt die Stadt Heilbronn Studenten, die derzeit oder früher in dem Ort beheimatet waren. Stipendien gibt es daneben in Mannheim, Stuttgart, Ansbach, Coburg, Landsberg, Lindau, Berlin, Leverkusen, Mainz, Saarlouis und Kiel. Ob es in der eigenen Gemeinde eine solche Förderung gibt und welche Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfragt man am besten bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Förderung durch Organisationen aus staatlichen Mitteln
Ein breites Feld in der deutschen Stipendienlandschaft nehmen Institutionen ein, die als eigenständige Organisation auftreten, aber mit staatlichen Mitteln fördern. An ganz wesentlicher Stelle ist hier der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) zu nennen. Dieser nimmt eine ganze Reihe von internationalen Aufgaben wahr und vergibt Stipendien an ausländische Studierende in der Bundesrepublik. Anträge müssen bei der jeweiligen deutschen Botschaft eingereicht werden. Voraussetzung für die Unterstützung sind in der Regel gute Leistungen des Kandidaten. Auch für deutsche Studenten bieten sich über den Austauschdienst Chancen zu einem lernintensiven Aufenthalt im Ausland, mit einer Dauer von zumeist einem Jahr. Entscheidend für die Bewilligung der Anträge sind gute Sprachkenntnisse sowie die Qualität des geplanten Vorhabens im Ausland.
Besonders bekannte und große Förderorganisationen sind die Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung und die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung, die in der Regel neben besonderen Studienleistungen auch gesellschaftliches Engagement zur Vorbedingung der Förderung machen. Die Höhe der Bezüge liegt bei bis zu 920 DM im Grund- und bei bis zu 1.400 DM im Promotionsstudium.
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe wendet sich vor allem an Amateurleistungssportler, denen - so die Zielsetzung - Chancengleichheit im internationalen Vergleich eingeräumt werden soll. Gefördert werden in der Regel entsprechende Athleten und Talente, die häufig auch schon den Leistungskadern der Fachverbände angehören. Eingangsvoraussetzung sind natürlich sportliche Leistungen, die individuell geprüft werden. Erwartet wird im Gegenzug, dass sich der Geförderte der Unterstützung durch seine ganze Haltung und ein sportliches, intensives Training als würdig erweist.

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Förderungen durch die Kirchen
Das Evangelische Studienwerk fördert jährlich 600 evangelische, das Cusanuswerk, die Bischöfliche Studienförderung, 800 katholische Studenten. Voraussetzungen für beide ist jeweils die Mitgliedschaft in der Kirche, überdurchschnittliche Studienleistungen sowie kirchliches und soziales Engagement. Die Höhe des Stipendiums liegt bei bis zu 920 DM im Grundstudium und bei bis zu 1.400 DM im Promotionsstudium.

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Förderungen durch die Wirtschaft
Daneben bieten viele renommierte Unternehmen der deutschen Wirtschaft Studenten Stipendien an. Das besonders Interessante dabei ist, dass in einigen Fällen vom Stipendiaten auch eine Beschäftigung nach dem Studium in der entsprechenden Firma erwartet wird. Diese Möglichkeit entpuppt sich in der Realität natürlich sehr schnell als ein idealer Startplatz für eine weitere berufliche Karriere und wird von vielen Studenten denn auch eher als Chance denn als Last empfunden. Die Anzahl der Förderplätze ist dementsprechend begrenzt.
Das gilt auch für die Studienförderung der Mercedes-Benz AG. Gefördert werden Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen. Eine der Hauptzielgruppen sind ehemalige Auszubildende der Mercedes-Benz AG, die ein Studium aufnehmen, Personen also, die vor dem Studium eine Lehre abgeschlossen haben. Vorrangig ist für den Fahrzeughersteller dabei vor allem eine Förderung technisch-naturwissenschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Studiengänge. Die Firma legt Wert auf regelmäßige Kontakte zwischen Stipendiaten und Unternehmen. Der Student muss sich außerdem verpflichten, nach Abschluss des Studiums mindestens drei Jahre bei der Mercedes-Benz AG zu arbeiten.
Hoch qualifizierte Studierende der Elektrotechnik, Informatik und des Maschinenbaus werden von der Siemens AG gefördert. Weitere Förderorganisationen sind die Gustav-Schickedanz-Stiftung in Nürnberg, die besonders bedürftige Studenten unterstützt, die Herbert-Quandt-Stiftung der Varta AG, die Studienstiftung der Hoechst AG, die Paul Reusch-Jugendstiftung der MAN Aktiengesellschaft oder die Fritz ter Meer-Stiftung der Bayer AG.
Auskunft über zusätzliche Firmenstipendien gibt der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, eine Gemeinschaftsaktion der Wirtschaft in Essen.

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Studieren bei der Bundeswehr
Eine besondere Form des Studiums bietet die Bundeswehr jungen Menschen an. In Hamburg und München können sie an bundeswehreigenen Universitäten studieren. Voraussetzung ist eine Verpflichtung als Zeitsoldat. Das Studium beginnt in der Regel zwei bis drei Jahre nach der Zugehörigkeit zum Militär. Das Studienjahr ist in Trimester aufgeteilt. Davon müssen insgesamt neun absolviert werden. Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt also drei Jahre, was bedeutend kürzer ist als ein Studiengang an einer anderen Universität. Die Studierenden erhalten während der Ausbildung weiterhin ihren Sold.

G E H E  Z U
Privatschulen - gebührenpflichtige Schulen und Hochschulen in der Bundesrepublik

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