Förderung aus öffentlichen Mitteln
Dass der Staat Studierende mit Bafög unterstützt,
ist hinlänglich bekannt. Dass er daneben auch noch in anderer
Weise als Fördermittelgeber in Erscheinung tritt, weniger.
Eine solche Möglichkeit bietet das Bundesversorgungsgesetz.
Demnach wird für Waisen, die eine Rente oder Waisenbeihilfe
beziehen, und für Kinder von Versehrten Erziehungsbeihilfe
gewährt. Dieses Geld soll den Betroffenen eine angemessene,
ihren Anlagen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung gewährleisten.
Über die detaillierten Antragsmodalitäten informiert
die örtliche Fürsorgestelle. In der Regel erfolgt die
Zahlung der Erziehungsbeihilfe bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Auch aus Mitteln der Sozialhilfe ist eine finanzielle
Unterstützung von Studierenden möglich. Sozialhilfe
ist als Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen
zu verstehen. In beiden Fällen kann sie für Studierende
in Betracht kommen. Grundsätzlich ist Sozialhilfe eine so
genannte nachrangige Unterstützung. Sie wird nur gewährt,
wenn der Bedarf nicht durch eine vorrangige Unterstützung,
wie z. B. Bafög oder durch die Eltern, gedeckt werden
kann. Das ist natürlich nur in Ausnahmefällen möglich.
Wer z. B. aus bestimmten Gründen wie Erwerbsunfähigkeit,
Behindertenausbildung, kostenaufwendigerer Ernährung, Schwangerschaft
oder Alleinerziehung von Kindern einen zusätzlichen Bedarf
an laufendem Lebensunterhalt hat, kann sich an den zuständigen
Sozialhilfeträger wenden. Eine besondere Rolle spielt die
Sozialhilfe in der Unterstützung von behinderten Studenten.
Hier ist es möglich, mit Sozialhilfemitteln behindertenspezifischen
Bedarf abzudecken, der in der allgemeinen Ausbildungsförderung
nach Bafög nicht enthalten ist.
Förderung der Bundesländer
Auch die Bundesländer bieten vielfältige Möglichkeiten
der Förderung Studierender. Im Einzelnen beraten die Studentenvertretungen
der Universitäten und das Studentenwerk ausführlich
über verschiedene Stipendien.
So unterstützt Baden-Württemberg Absolventen wissenschaftlicher
Hochschulen und Kunsthochschulen mit herausragender Qualifikation
bei der Promotion oder bei künstlerischen Entwicklungsvorhaben.
Voraussetzung dazu ist die Annahme als Doktorand oder die Zulassung
des künstlerischen Arbeitsvorhabens durch eine Hochschule
des Landes Baden-Württemberg. Die Bewilligung erfolgt auf
Antrag durch die Hochschulen des Landes.
Nach dem bayerischen Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen
und künstlerischen Nachwuches ist die Förderung der
Promotion oder von künstlerischen Entwicklungsvorhaben an
einer im Freistaat Bayern gelegenen Hochschule möglich. Voraussetzung
sind weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen.
Das wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur
Forschung, das künstlerische Vorhaben einen wichtigen Beitrag
zur künstlerisch-wissenschaftlichen oder künstlerisch-praktischen
Entwicklung erwarten lassen. Dabei werden das Einkommen des Stipendiaten
und seines Ehegatten berücksichtigt. Die Anträge für
die Förderung sind an die Hochschule auf dafür vorgesehenen
Vordrucken zu richten. Neben dieser Maßnahme ist im Freistaat
auch eine Förderung nach dem bayerischen Begabtenförderungsgesetz
möglich. Antragsberechtigt sind Studierende, die ihre Hochschulreife
in Bayern erworben haben und dabei durch herausragende Leistungen
aufgefallen sind. Der Antrag ist an die besuchte bayerische Hochschule
zu adressieren. Eine Besonderheit ist in Bayern die Vereinigte
Stipendienstiftung für Studierende in Bamberg. Diese fördert
Schüler und Studenten, die in Bamberg geboren sind. Kriterium
für die Vergabe ist die Bedürftigkeit der Antragsteller
sowie "Würdigkeit und Befähigkeit" für
das angestrebte Studium. Der Antrag ist an die Stadt Bamberg zu
stellen. "Begabte, bedürftige und würdige"
Studierende werden auch von der Regierung von Oberfranken gefördert,
sofern sie eine bayerische Hochschule besuchen, evangelischen
Glaubens und im ehemaligen Fürstentum Bayreuth beheimatet
sind.
Das Bundesland Bremen leistet sich ebenfalls eine Unterstützung
des Hochschulnachwuchses. Antragsberechtigt sind Personen mit
abgeschlossenem Hochschulstudium, deren Dissertationsvorhaben
thematisch in das Forschungsprogramm einer bestimmten Forschergruppe
passen und die als Doktoranden an der Universität Bremen
angenommen sind. Die Stipendien werden in den jeweiligen Fachbereichen
ausgeschrieben. Anträge sind an die Universitätsverwaltung
zu richten.
Wenn das Vorhaben eines Stipendiaten - z. B. Promotion, Dissertation
oder ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben - einen wichtigen
Beitrag zur Forschung oder zur Weiterentwicklung künstlerischer
Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt, wird es auch in
Hamburg besonders unterstützt. Daneben gewährt die Hansestadt
ausländischen Examenskandidaten eine zusätzliche finanzielle
Hilfe bis zu zwölf Monate vor und während des Examens.
Voraussetzung sind entsprechende Leistungen und die Vorlage von
zwei Professorengutachten. Der Antrag ist an das Akademische Ausländeramt
zu richten.
Der wissenschaftliche Nachwuchs wird auch in Hessen gefördert.
Das Land unterstützt die Promotion, sofern überdurchschnittliche
Prüfungs- und Studienleistungen vorzuweisen sind. Eine weitere
Fördermöglichkeit geht auf den hessischen Landgrafen
Philipp den Großmütigen und das Jahr 1529
zurück. Antragsberechtigt sind Studierende aus Hessen. Gefördert
wird eine wissenschaftliche Ausbildung. Vergeben werden die Stipendien
von der Hessischen Stipendiatenanstalt in Marburg.
Geförderte Ausbildungswege in Niedersachsen sind die Promotion
und Erarbeitung eines künstlerischen Entwicklungsvorhabens
oder die Teilnahme an künstlerisch qualifizierenden Vorhaben
in niedersächsischen Theatern. Voraussetzungen sind auch
hier im Wesentlichen überdurchschnittliche Leistung sowie
der zu erwartende Nutzen des Projektes. Ausländische Studierende
werden auch in Niedersachsen gefördert. Kriterium ist die
Bedürftigkeit des jeweiligen Antragstellers.
Die in vielen Bundesländern übliche Förderung der
Promotion gibt es außer in den genannten Ländern auch
noch in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
Stipendien vergeben außerdem zahlreiche Städte und
Gemeinden in der Bundesrepublik. Gefördert werden häufig
Studenten mit besonderen Leistungen oder in wirtschaftlichen Notlagen.
So unterstützt die Stadt Heilbronn Studenten, die derzeit
oder früher in dem Ort beheimatet waren. Stipendien gibt
es daneben in Mannheim, Stuttgart, Ansbach, Coburg, Landsberg,
Lindau, Berlin, Leverkusen, Mainz, Saarlouis und Kiel. Ob es in
der eigenen Gemeinde eine solche Förderung gibt und welche
Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
erfragt man am besten bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Förderung durch Organisationen aus staatlichen Mitteln
Ein breites Feld in der deutschen Stipendienlandschaft nehmen Institutionen
ein, die als eigenständige Organisation auftreten, aber mit
staatlichen Mitteln fördern. An ganz wesentlicher Stelle
ist hier der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) zu nennen.
Dieser nimmt eine ganze Reihe von internationalen Aufgaben wahr
und vergibt Stipendien an ausländische Studierende in der
Bundesrepublik. Anträge müssen bei der jeweiligen deutschen
Botschaft eingereicht werden. Voraussetzung für die Unterstützung
sind in der Regel gute Leistungen des Kandidaten. Auch für
deutsche Studenten bieten sich über den Austauschdienst Chancen
zu einem lernintensiven Aufenthalt im Ausland, mit einer Dauer
von zumeist einem Jahr. Entscheidend für die Bewilligung
der Anträge sind gute Sprachkenntnisse sowie die Qualität
des geplanten Vorhabens im Ausland.
Besonders bekannte und große Förderorganisationen sind
die Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung,
die Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung und
die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung, die in der Regel
neben besonderen Studienleistungen auch gesellschaftliches Engagement
zur Vorbedingung der Förderung machen. Die Höhe der
Bezüge liegt bei bis zu 920 DM im Grund- und bei bis
zu 1.400 DM im Promotionsstudium.
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe wendet sich vor allem an Amateurleistungssportler,
denen - so die Zielsetzung - Chancengleichheit im internationalen
Vergleich eingeräumt werden soll. Gefördert werden in
der Regel entsprechende Athleten und Talente, die häufig
auch schon den Leistungskadern der Fachverbände angehören.
Eingangsvoraussetzung sind natürlich sportliche Leistungen,
die individuell geprüft werden. Erwartet wird im Gegenzug,
dass sich der Geförderte der Unterstützung durch seine
ganze Haltung und ein sportliches, intensives Training als würdig
erweist.