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Bausparkassen
Hinter dem Bausparen steht eine einfache Idee. Wenn sich von zehn Freunden
jeder ein Haus kaufen will und jeder zehn Jahre braucht,
um die Summe anzusparen, dann hat jeder der zehn Freunde
erst mit Ende des zehnten Jahres sein Haus.
Wenn die zehn hingegen auf ein Sammelkonto einzahlen, dann kann
der erste der zehn Freunde sich bereits nach einem Jahr sein
Haus kaufen, der zweite nach dem zweiten Jahr usw. Dieses
Modell ist stark vereinfacht und berücksichtigt z. B.
weder Zinsen noch Zinseszinsen. Aber das ist die - seit 1923,
der Gründung der ersten deutschen Bausparkasse, in der Praxis
funktionierende - Idee vom Bausparen.
Bausparen ist ein steuerbegünstigtes Kollektivsparen mit
anschließender Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens
für den Hausbau, Erwerb oder die Renovierung von Eigenheimen
und Eigentumswohnungen sowie zur Ablösung der hierzu eingegangenen
Verpflichtungen.
Finanzierung unter Einbeziehung einer Bausparkasse
Die Finanzierung eines Immobilienkaufes
oder eines Hausbaues wird meistens über
mehrere verschiedene Institute abgewickelt. Die Teilfinanzierung
über eine Bausparkasse hat dabei wesentliche Vor-, aber auch
Nachteile.
Vorteile
Wichtigster Vorteil ist ein im Vergleich zu Bank- oder Versicherungszinsen
niedriger Zins bei der Kreditaufnahme. Der Bausparkassenkredit
ist mit vier bis fünf Prozent zu verzinsen. Außerdem
begnügen sich Bausparkassen in der Regel mit einem zweitrangigen
Kredit, während Banken zur Absicherung ihrer Kredite eine
erstrangige Hypothek verlangen.
Nachteile
Bauspardarlehen müssen in der Regel innerhalb von neun bis
zwölf Jahren zurückgezahlt werden, Bankkredite
für Immobilien hingegen haben häufig Laufzeiten von
25 bis 30 Jahren. Die schnelle Tilgung bedeutet für
den Bauherrn gerade in der Anfangsphase eine hohe monatliche
Belastung.
Kredite von Bausparkassen sind erst nach einer mehrjährigen
Ansparphase mit niedriger Guthabenverzinsung erhältlich.
Außerdem steht der Zeitpunkt der Darlehensberechtigung bei
Abschluss eines Vertrages nicht genau fest. Die Zuteilungsreife
hängt u. a. vom Geschäftsverlauf bei der Bausparkasse
ab.
Finanzierungsbeispiel
Im folgenden Beispiel wird die im Vergleich zum Bankdarlehen
hohe monatliche Belastung des Kreditnehmers durch die Tilgung
des Bausparkassenkredites deutlich:
Der Käufer will eine Wohnung für 200.000 DM erwerben.
Er hat 60.000 DM Eigenkapital (ca. 30 Prozent). Er
finanziert über die Bank 100.000 DM mit einer Laufzeit
von 30 Jahren, einem Zinssatz von 7,5 Prozent fest auf
zehn Jahre und einer monatlich gleichbleibenden Zahlung für
Zinsen und einer einprozentigen Tilgung von rund 725 DM.
Zur Sicherung trägt er zugunsten der Bank eine erstrangige
Hypothek ein (in Höhe des Darlehens einschließlich
aller Zinsen). Weitere 40.000 DM finanziert der Käufer
über die Bausparkasse zu fünf Prozent Zinsen jährlich
mit einer Laufzeit von neun Jahren und einer monatlichen Belastung
von 461 DM. Zugunsten der Bausparkasse bewilligt der Käufer
eine zweitrangige Hypothek.
| | Gesetzliche Regelungen für Bausparkassen
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Bausparkassen sind im BGBl I 2097
(Gesetz über Bausparkassen von 1972) geregelt: "Bausparkassen
sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet
ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und aus den angesammelten
Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche
Maßnahmen Gelddarlehen zu gewähren. Das Bausparkassengeschäft
darf nur von Bausparkassen betrieben werden."
In Deutschland gibt es derzeit 32 öffentliche und private
Bausparkassen.
| | Tarife beim Bausparen
Bis Ende der siebziger Jahre gab es nur einen einzigen Tarif,
den so genannten Standardtarif. Das dadurch sehr unattraktiv gewordene
Bausparen wurde daraufhin durch die Einführung von zahlreichen
Tarifvarianten reformiert. Ein Vergleich ist für den Laien
schwierig. Zur Vereinfachung können die einzelnen Tarife
in vier Klassen eingestuft werden:
Standardtarif:
Anspardauer sechs bis acht Jahre,
Regelsparbeitrag vier bis fünf Promille der Bausparsumme,
Mindestsparguthaben 40 Prozent der Bausparsumme,
Guthabenzinsen 2,5 bis drei Prozent,
Tilgungsdauer zehn bis elf Jahre,
Tilgungsbeitrag sechs Promille der Bausparsumme,
Darlehenszinsen vier bis fünf Prozent.
Der Standardtarif ist geeignet für Bauherren und Käufer,
die in sieben bis acht Jahren bauen oder kaufen wollen.
Kurz- oder Schnellspartarif:
Anspardauer vier bis fünf Jahre,
Regelsparbeitrag acht bis zehn Promille der Bausparsumme,
Mindestguthaben 50 Prozent der Bausparsumme,
Guthabenzinsen 2,5 bis drei Prozent,
Tilgungsdauer sechs bis sieben Jahre,
Tilgungsbeitrag sieben bis zehn Promille der Bausparsumme,
Darlehenszinsen 4,5 bis fünf Prozent.
Die verkürzte Anspardauer wird erkauft mit einem erhöhten
Mindestsparguthaben, einem verdoppelten Regelsparbeitrag und einer
kürzeren Tilgungsdauer mit entsprechend erhöhten Tilgungsraten.
Der Tarif ist geeignet für Käufer /Bauherren, die sehr
kurzfristig Geld benötigen und eine vergleichsweise hohe
monatliche Belastung zu tragen vermögen. Langzeittarif:
Anspardauer zehn bis elf Jahre,
Regelsparbeitrag drei bis 3,5 Promille der Bausparsumme,
Mindestguthaben 50 Prozent der Bausparsumme,
Guthabenzinsen vier bis 4,75 Prozent,
Tilgungsdauer zwölf bis 17 Jahre,
Tilgungsbeitrag vier bis sechs Promille der Bausparsumme,
Darlehenszinsen sechs Prozent. Vorteil von Langzeittarifen sind die vergleichsweise hohen Guthabenzinsen
und eine lange Tilgungsdauer, also eine niedrige monatliche Belastung,
nachteilig wirken sich relativ hohe Darlehenszinsen aus. Der Tarif
ist besonders geeignet für junge Bausparer, die bis zum Bauen/Kaufen
noch viel Zeit haben. Wahl- oder Optionstarif:
Hier hat der Bausparer auch während der Vertragslaufzeit
noch die Möglichkeit, auf die Höhe der Verzinsung oder
die Höhe (und damit auch die Dauer) der Tilgung Einfluss zu nehmen.
Ein großer Nachteil ist das im Verhältnis zum Standardtarif
erhöhte Mindestguthaben (50 Prozent) und die erhöhte
Abschlussgebühr (1,6 Prozent). Der Tarif ist geeignet
für Leute, die noch unentschlossen sind, ob sie das Bauspardarlehen
wirklich in Anspruch nehmen wollen und wann und was sie bauen
oder kaufen wollen.
| | Kann Bausparen auch sinnvoll sein, wenn man nicht bauen will?
Bausparen kann - auch ohne Bauabsicht - als reine Geldanlage sinnvoll
sein. Man spricht dann vom Renditesparen. Entscheidend ist hier
die staatliche Förderung (936-DM-Gesetz). Die Renditesparer
wählen einen Tarif mit hoher Guthabenverzinsung. Der damit
verbundene hohe Zinssatz für das Darlehen stört sie
nicht, denn als Renditesparer wird man das Darlehen nicht in Anspruch
nehmen. Von den Bausparkassen werden Renditesparer gern gesehen,
denn sie stellen viele Jahre lang ihr Geld anderen Bausparern
in der Ansparphase zur Verfügung, ohne selbst jemals den
damit erworbenen Anspruch auf einen Bausparkredit in Anspruch
zu nehmen. Renditesparer erhalten häufig die Abschlussprämie
erstattet. Das gilt aber nur, wenn der Vertrag nicht vor Zuteilungsreife
vom Bausparer gekündigt wird. Der Renditesparer sollte daher
die Bausparsumme so niedrig ansetzen, dass der Vertrag mit hoher
Wahrscheinlichkeit mit Ablauf der siebenjährigen gesetzlichen
Sparfrist (936-DM-Gesetz) zuteilungsreif wird.
| | Die einzelnen Schritte beim Bausparen Der Vertragsschluss
Beim Abschluss eines Bausparvertrages verpflichtet man sich, regelmäßig
monatliche Sparraten zu zahlen, und zwar mindestens so lange, bis
das Mindestsparguthaben erreicht ist. Dabei können verschiedene
Tarife gewählt werden. Die Bausparkasse verpflichtet sich
im Gegenzug, das Bausparguthaben zu einem festen Zinssatz zu verzinsen
und bei Zuteilungsreife ein Bauspardarlehen zu einem anderen,
fest vereinbarten Zinssatz für einen festgelegten Zeitraum
zu gewähren.
Die Ansparphase
Die Ansparphase beträgt bei den Standardtarifen etwa sieben
bis acht Jahre. Der Bausparer zahlt die vertraglich vereinbarten
Sparleistungen (oder mehr); die Bausparkasse gibt dieses Geld
zu festen niedrigen Zinsen als Bauspardarlehen an andere Bausparer,
deren Verträge bereits zuteilungsreif sind, weiter.
Die Zuteilungsphase
Die Zuteilung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Bausparer hat das Mindestsparguthaben angespart (in der
Regel 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme, je nach Tarif).
- Die Mindestvertragsdauer bzw. Wartezeit ist abgelaufen.
- Der Bausparer hat die Zielbewertungszahl erreicht.
Die individuelle Bewertungszahl des Bausparvertrages errechnet
sich aus "Zeit mal Geld", also daraus, wie viel Geld
der Bausparer wie lange der Bausparkasse in der Vergangenheit
zur Verfügung gestellt hat, also welchen Nutzen er den anderen
Bausparern bisher gebracht hat. Diese individuelle Bewertungszahl
entscheidet darüber, welchen Platz der Bausparer in der "Warteschlage"
für die Darlehensvergabe gerade einnimmt. Dieser Platz in
der Warteschlange besagt aber noch nichts darüber, ob der
Bauherr z. B. noch in diesem Jahr oder erst in vier Jahren
sein Darlehen erhält. Hier kommt es nämlich darauf an,
wie viel Geld bei der Bausparkasse insgesamt für Bauspardarlehen
gerade vorhanden ist. Die Bausparkasse refinanziert sich nicht
am Kapitalmarkt, sondern vergibt ausschließlich die von
den Bausparern eingezahlten Gelder. Der Vorteil ist, dass starke
Zinsschwankungen am Kapitalmarkt den Bausparer nicht betreffen.
Wenn sich dagegen der Geldzufluss bei der Bausparkasse reduziert,
weil wenig neue Kunden gewonnen werden können, muss der
Bausparer auf sein Darlehen warten. Dementsprechend kann keine
Bausparkasse dem Bausparer im Voraus präzise sagen, wann
er sein Darlehen erhalten wird. Sie kann lediglich aufgrund von
Erfahrungswerten eine Schätzung abgeben.
Die Zielbewertungszahl, die mehrfach jährlich neu ermittelt
wird, besagt, welche Bewertungszahl derzeit für einen Bausparvertrag
erforderlich ist, um sofort das Bauspardarlehen zu erhalten.
Die Bausparkasse informiert den Bausparer über die Zuteilungsreife
des Bausparvertrages. Man kann jetzt:
- auf die Darlehensauszahlung verzichten. Dann erhält man
das Guthaben ausgezahlt, und der Vertrag ist beendet.
- das Darlehen in Anspruch nehmen und zweckentsprechend verwenden
- den Bausparvertrag fortsetzen. Das ist sinnvoll, wenn sich
das Bauvorhaben zeitlich verschoben hat. Man erhält weiterhin
die Verzinsung und staatliche Förderung. Die Zuteilungsreife
geht nicht verloren, man kann jederzeit den Darlehensanspruch
geltend machen.
Die Darlehensphase
Die Bausparkasse stellt das Bauspardarlehen einschließlich
der staatlichen Förderprämien zur Verfügung. Diese
Summe darf nur für wohnungsbauliche Zwecke ausgegeben werden.
Die dem Zweck entsprechende Verwendung ist vom Bauherrn nachzuweisen.
Anderenfalls droht der Verlust von Steuervorteilen und staatlichen
Prämien.
Wenn eine Immobilie gekauft wird, steht die Summe in vollem Umfang
zur Verfügung. Wenn man ein Haus baut, wird das Darlehen
in Raten, gemäß dem Baufortschritt, ausbezahlt. Vertragsgemäß
beginnen jetzt die Zinszahlung und die Tilgung.
| | Nicht zuteilungsreife Bausparverträge
Darlehen können auch beantragt werden, wenn der Bausparvertrag
noch nicht zuteilungsreif ist. In diesem Fall kommen auf den Bausparer
erhöhte Kosten zu. Wenn sowohl das Mindestsparguthaben angespart als auch die Mindestwartezeit erfüllt sind, bietet die
Bausparkasse eine Zwischenfinanzierung an. Wenn das Mindestsparguthaben
noch nicht erreicht ist, bietet die Bausparkasse eine Vorfinanzierung.
| | Welche Kosten und Gebühren fallen beim Bausparen an?
Die Abschlussgebühr:
Sie beträgt ein bis 1,6 Prozent der Bausparsumme und
wird von den ersten Bausparraten einbehalten.
Die Kontoführungsgebühr:
Viele Bausparkassen berechnen laufende Kontoführungsgebühren.
Die Darlehensgebühr:
Sie beträgt zwei bis drei Prozent des Darlehensbetrages.
Sie ist nur zu zahlen, falls und sobald der Bausparer tatsächlich
ein Darlehen aufnimmt. Die Gebühr wird auf das Darlehen aufgeschlagen
und muss - wie das Darlehen - verzinst und getilgt werden.
Hinzu kommen die üblichen, mit einem hypothekarisch gesicherten
Darlehen verbundenen Kosten wie Grundbuchgebühren, Kosten
für die Schätzung usw.
| | Staatliche Förderungen
Der Staat fördert den Immobilienerwerb mit der Wohnungsbauprämie
(Sparzulage), der Arbeitnehmersparzulage und der Eigenheimzulage.
Wohnungsbauprämie (Sparzulage):
Anspruchsberechtigt sind Bausparer mit Vollendung des 16. Lebensjahres
bis zu folgenden Einkommensgrenzen:
Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 50.000 DM
(bis 1996: 27.000 DM), Ehepaare mit einem zu versteuernden
Jahreseinkommen bis zu 100.000 DM (bis 1996: 54.000 DM).
Der Staat fördert das Bausparen in einer Höhe von zehn Prozent
des jährlichen Sparbetrages von maximal 1.000 DM, also
maximal 100 DM Prämie pro Person und Jahr. Die Zahlung
erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag, der jährlich
beim Finanzamt neu zu stellen ist. Die Auszahlung erfolgt erst
mit Zuteilung des Vertrages (oder bei steuerunschädlicher
Kündigung, also frühestens sieben Jahre nach Vertragsschluss).
Die Arbeitnehmersparzulage (das 936-DM-Gesetz):
Die Arbeitnehmersparzulage wird bei Ledigen bis zu einem zu versteuernden
Jahreseinkommen von 27.000 DM, bei Verheirateten 54.000 DM
gewährt, die Einkommensgrenzen sollen bereits für 1997
noch erhöht werden. Sie wird als zehnprozentige Sparzulage
auf die jährliche Sparleistung von maximal 936 DM gezahlt,
also 93,60 DM pro Jahr und Person. Ob und inwieweit der
Arbeitgeber diese vermögenswirksamen Leistungen bezahlt,
ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Arbeits- bzw. Tarifvertrag.
Wer vermögenswirksam 936 DM jährlich spart und
darauf eine zehnprozentige Prämie erhält, muss, wenn
er auch die Wohnungsbauprämie von 100 DM erhalten will,
weitere 1.000 DM jährlich sparen.
Eigenheimzulage:
Darüber hinaus fördert der Staat das Bauen mit der Eigenheimzulage.
Bis Ende 1995 regelte § 10e EStG in sehr
komplizierter Form die Wohneigentumsförderung. Seit Anfang
1996 wurden dieser Paragraph sowie das Baukindergeld durch eine
grundlegende Neuregelung ersetzt. | |
Gefördert wird grundsätzlich jeder, der seinen gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland hat, also nicht nur deutsche Staatsbürger.
Gefördert werden der Kauf, Bau, Ausbau und die Erweiterung einer
selbst genutzten Wohnung. Die Förderungsdauer beträgt
unverändert acht Jahre. Gefördert werden Ledige
bis zu einem jährlichen Einkommen von 120.000 DM und
Ehepaare mit einem gemeinsamen Einkommen bis zu 240.000 DM.
| | Vergleich zwischen einem Bankdarlehen und einem Bauspardarlehen
Das Bauspardarlehen hat im Vergleich zum Bankdarlehen zahlreiche
Besonderheiten. Beim Bauspardarlehen müssen zunächst
40 bis 50 Prozent der Darlehenssumme angespart werden. Dabei
ist die Verzinsung sehr niedrig. Außerdem müssen eine Abschlussgebühr
und häufig auch Kontoführungsgebühren mit einberechnet
werden. Hinzu kommt eine Gebühr bei Aufnahme des Bauspardarlehens.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Zeitpunkt
der Zuteilung ungewiss ist. All diese Besonderheiten müssen
bei einer Vergleichsrechnung berücksichtigt werden und machen
den Vergleich kompliziert.
Wie wirkt sich eine Zinserhöhung am Kapitalmarkt auf
das Bauspardarlehen aus?
Auf das Bauspardarlehen hat eine Zinsänderung am Kapitalmarkt
keinerlei Einfluss. Der Grund hierfür ist, dass sich die
Bausparkasse nicht am Kapitalmarkt refinanziert, sondern
sie vergibt ausschließlich Gelder, die Bausparer bei ihr
eingezahlt haben. Deshalb ist die Zinshöhe beim Bausparen
absolut stabil.
Warum ist eine Finanzierung ausschließlich über
Bauspardarlehen meist nicht zu empfehlen?
Das Bauspardarlehen muss in der Regel in etwa zehn Jahren
getilgt werden, Bankdarlehen hingegen in 20 bis 30 Jahren.
Die schnelle Tilgung führt zu deutlich höheren monatlichen
Belastungen, die den Bauherrn gerade in der Anfangsphase schnell
überfordern.
| | Umschuldungen
Wenn der Kreditnehmer die Kreditraten, das sind Zinsen und Tilgung,
nicht mehr aufbringen kann, muss er umschulden, also die bestehenden
Kredite durch neue, länger laufende Kredite ersetzen. Eine
solche unfreiwillige Umschuldung bedeutet regelmäßig
höhere Zinsen und weitere Abschlussprovisionen, Gebühren
und Kosten. Mit anderen Worten: Sie kostet den Bauherrn oft Tausende
von Mark und sollte - wenn irgend möglich - vermieden werden.
Vermeidbar ist eine Umschuldung, indem der Bauherr von vornherein
die monatliche Belastbarkeit sehr vorsichtig kalkuliert. Bei außerplanmäßigen
Zusatzbelastungen oder Einkommensreduzierungen kann es dann zu
Schwierigkeiten kommen. Man sollte auch den psychologischen Druck,
über viele Jahre auf jeden Pfennig schauen zu müssen,
und die daraus resultierenden Spannungen innerhalb einer Partnerschaft
oder Familie und den Verlust an Lebensqualität nicht unterschätzen.
Im Extremfall führt die Überschätzung der eigenen
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Zwangsversteigerung
des Hauses. Häufig reicht der Erlös aus der Zwangsversteigerung
nicht aus, die Baukredite zu decken. Folge für den Bauherrn:
Das Haus einschließlich Eigenkapital ist weg, und zusätzlich
hat er bei der Bank noch Schulden. Mancher ist für sein Leben
ruiniert.
| | Welches ist die optimale Finanzierung?
Es gibt nicht die optimale Finanzierung. Hierbei sind sowohl objektive
als auch subjektive Momente zu berücksichtigen.
Um herausfinden zu können, welche Art der Finanzierung die
persönlich beste ist, sollte man sich folgende Fragen stellen:
- Soll die Immobilie vermietet oder selbst genutzt oder
beides kombiniert (z. B. ein Haus mit einer Einliegerwohnung)
werden?
- Wie lange wird voraussichtlich das Einkommen in jetziger
Höhe weiterbezogen?
- Soll das Haus zu einem bestimmten Stichtag (z. B. mit
Beginn der Rente) entschuldet sein?
- Wie sicher ist das jetzige Einkommen?
- Wie viel Geld wäre monatlich für Tilgung und Zinsen
übrig?
- Wie viel Schulden und welche monatliche Belastung verkraftet
man psychologisch?
Die Daumenregel für eine Baufinanzierung lautet: ein Drittel
Eigenkapital, ein Drittel erstrangig abgesichertes Bankdarlehen
und ein Drittel Bauspardarlehen.
Je größer der Anteil eines Bauspardarlehens an der Gesamtfinanzierung,
desto höher wird - durch die schnelle Tilgung - die monatliche
Belastung.
Je stärker mit einem Bankdarlehen finanziert wird, desto
größer wird das Zinsrisiko. Das Darlehen läuft
über 30 Jahre, die Zinsfestschreibung meistens aber
nur über fünf bis zehn Jahre. Danach ist der Zins
wieder neu auszuhandeln und orientiert sich an der Entwicklung des
Kapitalmarktes. Zurzeit herrscht in der Bundesrepublik ein historisches
Zinstief. In fünf oder zehn Jahren, bei der ersten Anschlussfinanzierung,
kann der Zins drastisch höher liegen.
Vor dem Abschluss der Verträge für eine Finanzierung
sollte man sich einen Finanzierungsplan erstellen lassen. Beinhalten
sollte dieser in allen Einzelheiten die Eigenmittel, die monatliche
Belastung vor und nach Steuern, die mögliche Zinsbelastung
nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist, die Tilgung usw.
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