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Verkauf einer Immobilie
Durch eine in den letzten Jahren verstärkte Bautätigkeit
und ein daraus resultierendes Überangebot in bestimmten Bereichen,
ist der Verkauf einer Immobilie heute sicherlich mit größeren
Schwierigkeiten verbunden. So stagnieren die Immobilienpreise
schon seit Jahren in einigen Regionen, und vor allem bei Eigentumswohnungen
mussten sogar Preiseinbrüche registriert werden. Auch die
schwierige wirtschaftliche Situation dämpft das Kaufinteresse.
Seit geraumer Zeit scheint sich diese Situation wieder umzukehren.
Dafür spricht auch die aktuelle Zinssituation, die dem Käufer
eine günstige Finanzierung
über Kredite ermöglicht wie schon seit langem nicht mehr.
Anfallende Gebühren und Steuern
Die wichtigsten Erwerbskosten beziehen sich auf den notariell
beglaubigten Kaufpreis. Alle anfallenden Gebühren trägt
üblicherweise der Käufer. Dazu zählen Notar- und
Gerichtskosten in Höhe von ca. 1,5 Prozent, die
Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent), die Maklerprovision (mindestens 3,5 Prozent)
sowie eventuelle Schätzkosten und Vermessungskosten. Für den Verkäufer ist der Ertrag aus dem Verkauf von
Immobilien meistens steuerfrei. Die Spekulationssteuer fällt
nur dann an, wenn zwischen Kauf und Wiederverkauf weniger als
zwei Jahre liegen. Dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass Kauf
und Verkauf in spekulativer Absicht erfolgten. Gewerbliche Immobilienverkäufer sind dagegen steuerpflichtig.
Ein gewerblicher Handel liegt immer dann vor, wenn mindestens
drei Objekte innerhalb einer Frist von zehn Jahren verkauft werden.
In diesem Fall ist der Verkäufer mit allen Einkommen auch
rückwirkend steuerpflichtig. Zusätzlich fällt noch
die Gewerbesteuer an. Beispiel: Ein Mehrfamilienhausbesitzer teilt seinen Besitz in Eigentumswohnungen
auf. Innerhalb der nächsten zehn Jahre verkauft er nach und
nach drei oder mehr Wohnungen. In diesem Fall greift die sogenannte
Drei-objekteregel und der Verkäufer ist mit seinen Einnahmen
aus dem Immobilienverkauf steuerpflichtig.
| | Selbst verkaufen oder verkaufen lassen?
Die Einschaltung eines Maklers hat erhebliche Vorteile. Sie liegen
insbesondere in einer Zeit- und Kostenersparnis. In der Regel
übernehmen die Makler sämtliche Kosten für Telefonate
und Zeitungsanzeigen sowie die Fahrtkosten. Da sich die Makler
normalerweise alleine mit den Interessenten am betreffenden Objekt
treffen, entfallen lästige Fahrten und Wartezeiten für
den Verkäufer. Lediglich bei Vertragsabschluss können
sich Käufer und Verkäufer treffen. Auch sind Makler
geübter im Umgang mit Käufern. Fragen zum Objekt können
deshalb zum Teil viel professioneller beantwortet werden, als
dies ein Laie könnte. Grundsätzlich ist der Verkauf über einen Makler immer
dann zu empfehlen, wenn der Verkäufer im Immobilienverkauf
unerfahren ist und sich nicht einarbeiten will. Lange Anfahrtswege
zum Objekt und ein geringes Zeitbudget sprechen ebenfalls für
die Einsetzung eines Maklers. | | Bis auf die Unterschrift beim Notar kann somit der Makler dem
Verkäufer sämtliche anfallenden Arbeiten abnehmen. Der
Verkäufer hat ihm dazu lediglich Kopien des Bauplanes, einen
Grundbuchauszug, die Schlüssel des Objektes, bei Eigentumswohnungen
das letzte Protokoll der Eigentümerversammlung sowie die
letzte Jahresabrechnung über das Hausgeld zu übergeben. Gegen die Einsetzung eines Maklers spricht für viele Immobilienverkäufer,
aber auch für Vermieter, der Grundsatz "Besitz verpflichtet".
Sie wollen den meist ohnehin schon hohen Preis oder Mietzins nicht
durch die Einsetzung eines Maklers in die Höhe treiben. Anders
als in vielen Ländern teilen sich Verkäufer und Käufer
nicht die Maklergebühr, sondern der Käufer (wie auch
der Mieter) trägt sie allein. Viele Käufer antworten
auf eine Annonce, die von einem Makler aufgegeben worden ist,
erst gar nicht. Ein Verkauf über Privatpersonen kann somit
den Interessentenkreis vergrößern.
Wie findet der Verkäufer einen guten Makler?
Einen guten Makler zu finden, scheint auf den ersten Blick als
sehr schwierig. Das Angebot, vor allem in den Städten, ist
erstaunlich groß. Auch sind Immobiliengeschäfte nicht
alltäglich, so dass auch Bekannte, Verwandte oder Kollegen
keine Empfehlungen aussprechen können. Am besten ist es,
wenn man mehrere Makler nacheinander zu einem Gespräch bittet.
Der Makler kann sich dort das Objekt ansehen und eine Schätzung
über den zu erzielenden Erlös abgeben. Der Verkäufer
kann sich einen persönlichen Eindruck vom Makler machen.
Er sollte nach Referenzen fragen. Außerdem sollte zwischen
Verkäufer und Makler "die Chemie stimmen", der
Makler sollte nach dem subjektiven Eindruck des Verkäufers
sympathisch sein und Sachkunde und Vertrauen ausstrahlen. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, mehrere Makler mit
dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen. Gerade bei einen drängenden
Verkauf, ist von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Der Makler wird dagegen immer um einen Alleinauftrag bitten. Er
wird argumentieren, nur mit Alleinauftrag könne er sich ernsthaft
um das Objekt kümmern. Manche Makler arbeiten ausschließlich
mit Alleinaufträgen. Auf jeden Fall sollte der Verkäufer
diesen Alleinauftrag zeitlich begrenzen. In dieser Zeit darf er
keinen anderen Makler mit dem Verkauf beauftragen. Das gilt auch
dann, wenn der Makler kaum Aktivitäten zeigt und der Verkauf
nicht vorankommt. Die Entscheidung über einen Alleinauftrag sollte von der
Art der zu verkaufenden Immobilie abhängen. Sehr große
oder sehr exklusive Objekte, die bei Werbeinseraten infolge ihrer
Lage, Ausstattungsmerkmale usw. leicht wieder zu erkennen sind,
erfordern eine sensible, gut durchdachte Vermarktung durch einen
verantwortungsbewussten Makler. Hier sollte der Verkäufer
unbedingt mit einem Alleinauftrag arbeiten und den Makler sehr
sorgfältig auswählen. Bei durchschnittlichen Eigentumswohnungen und Häusern gibt
es keinen Grund, nicht mindestens zwei Makler gleichzeitig zu
beauftragen.
| | Wie ermittelt man den richtigen Preis?
Der Preis ergibt sich aus Angebot und Nachfrage und verändert
sich täglich. Man kann für jede Immobilie einen Marktpreis
oder Schätzpreis ermitteln. Das ist aber nur ein Richtwert,
den der Verkäufer mit Geduld und Verhandlungsgeschick erheblich
übertreffen kann. Generell spielen bei der Festsetzung der
Immobilienpreise die Rechte Dritter eine große Rolle. Preisdämpfend
wirken bestehende Mietverträge, Wohnrechte und andere
Nutzungsrechte wie Wegerechte.
Das Sachverständigengutachten
Ein Sachverständiger prüft das zu verkaufende Objekt
unter zahlreichen Gesichtspunkten. Insbesondere versteckte Baumängel
werden von ihm aufgedeckt. Das Gutachten wird schriftlich erstellt.
Die Bearbeitungszeit kann bei mehreren Wochen liegen, der Preis
für ein gutes Gutachten liegt bei mindestens 2.000 DM. Gutachten werden zur Preisermittlung in der Regel nicht vom Verkäufer,
sondern häufig vom Kaufinteressenten in Auftrag gegeben.
Dabei geht es dann weniger um den Preis, sondern der Kaufinteressent
möchte vor Baumängeln (und den daraus resultierenden
Folgekosten) geschützt werden. Beim Kauf eines Hauses mit
einem fünf- bis sechsstelligen Kaufpreis ist das Geld für
den Gutachter sicherlich gut angelegt.
Die Schätzung durch den Makler
Die Makler sehen und bewerten täglich vergleichbare Objekte
und sind aufgrund dieser Erfahrung mühelos in der Lage, eine
recht gute Schätzung abzugeben. Nach einer kurzen Begehung
des Objektes, bei welcher meistens eine Checkliste ausgefüllt
wird, kann der Makler dann sofort oder zumindest in den nächsten
Tagen ein Angebot abgeben. Dieses natürlich immer unter dem
Vorbehalt, dass keine versteckten Baumängel vorliegen. Da
ein Verkäufer normalerweise mehrere Makler zu einem Gespräch
bittet, bevor er sich für einen oder mehrere entscheidet,
erhält er somit eine gute Vorstellung vom Wert seiner Immobilie.
Er erhält auch Hinweise auf Stärken und Schwächen
seines Objektes und ist somit in der Lage, dem Makler eine eigene
Vorstellung vom Verkaufspreis zu machen, die auf einer aktuellen
und praxisorientierten Bewertung der Immobilie basiert.
Die eigene Preisermittlung
Preise für Immobilien können aber auch vom Verkäufer
in Eigenregie ermittelt werden. Dazu wertet man über einen
längeren Zeitaum hinweg Zeitungsannoncen aus. Man sucht
vergleichbare Objekte (vergleichbar in Lage, Größe,
Baujahr und Ausstattung) heraus und bekommt so eine Vorstellung
über das aktuelle Angebot. Viele Zeitungen bieten darüber
hinaus eigene Auswertungen ihrer Annoncen unter bestimmten Gesichtspunkten
(Reihenhäuser, Einzimmerapartments, Dreizimmerwohnungen usw.). Bei dieser Methode muss allerdings beachtet werden, dass
alle Anbieter ihre Maximalforderungen nennen. Der erzielbare Preis
liegt sicherlich darunter.
| | Der erzielbare Preis
Der Preis, den eine Immobilie im Endeffekt erzielen kann, hängt
in erster Linie von der Zeit ab, die sich der Verkäufer beim
Verkauf lässt. Selten können auch Notverkäufe ein
akzeptables Ergebnis erzielen. Aus diesem Grund sollten auch Versteigerungen
von Immobilien vermieden werden. Während ein Käufer
hier Immobilien unter Wert ersteigern kann, wird die Situation
für den Verkäufer unbefriedigend sein. Für den Verkauf einer Immobilie sollte man sich, ähnlich
wie beim Erwerb, viel Zeit nehmen. Während ein Notverkauf
oder ein Verkauf unter Zeitdruck fast immer unter dem aktuellen
Marktpreis (teilweise bis zu 20 Prozent darunter) liegt,
kann eine sorgfältige Planung und Durchführung des Verkaufs,
einen Preis deutlich über dem Marktpreis mit sich bringen.
| | Die notarielle Übergabe der Immobilie
Der Notar sorgt für den reibungslosen und rechtlich korrekten
Ablauf des Kaufgeschäftes. Er ist verpflichtet, das Rechtsgeschäft
unparteiisch abzuwickeln und besonders auf die Wahrung der Rechte
des schwächeren Vertragspartners zu achten. Spätestens
hier werden die Rechte Dritter an dieser Immobilie offenbart.
Dies können Hypotheken, Wohnrechte, Wegerechte oder Vorverkaufsrechte
sein. Als Verkäufer sollte man diese Rechte dem Käufer
bereits vor Vertragsabschluss mitgeteilt haben. Meistens greift
der Notar auf Standardverträge zurück, die auf den allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die den Käufer vor ungerechtfertigten
Benachteiligungen schützen, beruhen. | | Mit Unterzeichnung des notariellen Vertrages ist der Käufer
noch nicht Eigentümer. Diesen Status erhält er erst
dann, wenn der Grundbuchbeamte ihn als Eigentümer ins Grundbuch
einträgt. Bis es soweit ist, können Wochen und Monate
vergehen. Da der Käufer den vereinbarten Preis bereits bezahlt
hat, schützen ihn eine Reihe von Vorkehrungen in der Phase
zwischen der Unterzeichnung und dem Grundbucheintrag. Das Geld
bleibt auf einem vom Notar verwalteten Treuhandkonto. Als Verkäufer
bekommt man also den Kaufpreis nicht sofort ausbezahlt. Der Verkäufer
kann auch einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zustimmen.
Sie verhindert, dass der Verkäufer, der ja noch offizieller
Besitzer der Immobilie ist, weitere Rechtsgeschäfte abwickelt.
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